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ZÜP abgelaufen
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24. August 2014: Von Daniel Krippner an Achim H.
Gibt es denn außergewöhnlich viele Terroristen aus der Ecke der Bordellbetreiber? Oder ist das jetzt einfach die noch anhaltslosere Fortführung dieser ZüP-Idiotie?

Die Branntweininspekteure sind wohl nicht nur im LBA gelandet.
24. August 2014: Von Achim H. an Daniel Krippner
Wir hatten mal nen fliegenden Luden am Platz. Das wird wieder eine attraktive Kombination, ZÜP habe ich bereits.
24. August 2014: Von Lutz D. an Achim H.
Richtig. Genau wie Patentanwälte, Notare, Nato-Mitarbeiter, Diplomaten und Staatsanwälte sind Luden dann beruflich sicherheitsüberprüft - und brauchen keine ZüP.
25. August 2014: Von Markus Nitsche an Alexander Callidus
Diese Regelung war auch bis zum Mai zumindest in Sachsen so usus. Mit dem neuen Punktesystem, das den Nachteil hat, dass nur noch 8 Punkte maximal möglich sind, hat sich die Behörde noch nicht geäußert.

Habe dort direkt im Mai nachgefragt, wie dies gehandhabt wird, aber keine Antwort erhalten. Konsequent gedacht müßte jetzt die Zuverlässigkeit bereits entfallen bei 4 "neuen" Punkten. Das geht noch schneller, als die 8 "alten" Punkte.

25. August 2014: Von Stefan Jaudas an Achim H.
Ähem.

Das wäre jetzt dann in meinen Augen wirklich pervers.

Nachdem die Anschaffenden (oder SexarbeiterInnen) vor ein paar Jahren quasi legalisiert wurden (OK, meinetwegen, jemand muss diesen Job ja machen, und deren Dienst zugute einer zivilen Gesellschaft ist eindeutig höher einzuschätzen wie der von manchem Politiker oder Bürokraten), sollen jetzt die Luden ehrbar und präsentabel gemacht werden? Ich frage mich ob es dann einen BdK Bundesverband der Kurzzeithotellerie e.V. geben wird, und wie viele gut dotierte Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsposten dann mit ex-Politikern besetzt sein werden ...
26. August 2014: Von TH0MAS N02N an Markus Nitsche Bewertung: +1.00 [1]
Hallo,

Was hat der Punktestand in Flensburg mit der ZüP nach §7 LuftSiG zu tun - Garnichts.

Wie von Frank Naumann oben ausgeführt wurde die ZüP mit dem LuftSicherheitsGesetz in §7 eingeführt:

§ 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: ...

weiter unten weist er auf den § 24 LuftVZO hin:

(2) Die Zuverlässigkeit von Bewerbern um eine Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeuges nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes liegt nicht vor, wenn die Zuverlässigkeit der Bewerber nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes nicht festgestellt worden ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Bewerber um eine Lizenz nach § 20 ferner in der Regel nicht, 1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind

a)
wegen eines Verbrechens, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
die erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, wenn diese Verstöße für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind,
3.
die regelmäßig Alkohol, Rauschmittel oder Medikamente missbrauchen,
4.
für die eine rechtliche Betreuung nach den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht.

Es wird hier also ausdrücklich differenziert zwischen der Zuverlässigkeit nach LuftSiG und den anderen nach Abs. 2 Satz 1-4.

Zur Klarstellung:

Ich behaupte ja nicht das es sinnvoll und toll ist, will da nur etwas strukturieren.

26. August 2014: Von Markus Nitsche an TH0MAS N02N
Sorry, ich hatte ein wenig gemengt. Hier meinte ich natürlich die Zuverlässigkeit i. S. d. Paragraf 24 Abs. 2 LuftVZO. Die hat tatsächlich nichts mit der ZÜP zu tun und stellt lediglich zusätzliche Anforderungen, die die Luftverkehrsbehörde zu beachten hat, dar.
21. Oktober 2014: Von  an Carsten G.
Beitrag vom Autor gelöscht
21. Oktober 2014: Von Achim H. an 
35 € für 5 Jahre geht noch, daher habe ich meine neu beantragt. Die alte war ein paar Monate abgelaufen. Nicht dass der Amtsschimmel es sich irgendwann anders überlegt und mir irgendetwas verwehrt. Die ZÜP ist für mich einfach ein Gesslerhut...
21. Oktober 2014: Von Carsten G. an 

habe auch die ZÜP (mit Verspätung) beantragt, kam dann ohne Probleme und nun ist wieder 5 Jahre Ruhe. Gebühr beim RP Düsseldorf beläuft sich auf 33 EUR.

21. Oktober 2014: Von Markus Doerr an 
Da stellet mä uns jans dumm. Wat isn ne ZÜP?
21. Oktober 2014: Von Achim H. an Markus Doerr
Für Dich braucht es keine ZÜP, Du bist dank CCTV unter ständiger Kameraüberwachung.
21. Oktober 2014: Von  an Achim H.
Wie erfahre ich eigentlich, ob meine ZÜP abgelaufen ist? :-)
21. Oktober 2014: Von Achim H. an 
Wenn es morgens um 6 Uhr klingelt und Du abgeholt wirst und vor Gericht gestellt wirst.

Im letzten ZÜP-Bescheid ist das Ablaufdatum vermerkt.
21. Oktober 2014: Von Carsten G. an Markus Doerr

ZÜP = Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Die deutsche Antwort auf CIA, NSA, Dept. of Homeland Security, etc.

21. Oktober 2014: Von  an Achim H.
Wo ich das wohl habe? :-)
Morgens um sechs geht nicht, ich schlafe bis 8!
21. Oktober 2014: Von Achim H. an Carsten G.
Dem Markus sein Sarkusmus liegt zwischen den Zeilen. Als Lizenz-Ausländer darf er auch als unzuverlässiger Mensch fliegen.
21. Oktober 2014: Von Markus Doerr an 
Langschläfer. Die kommen auch so rein, ohne Schlüssel.
21. Oktober 2014: Von Carsten G. an Achim H.

Dann bin ich ja beruhigt, dass zumindest keine deutscher PPL-Inhaber absichtlich in einen Büroturm fliegen kann, sondern nur ein amerikanischer, britischer, französischer, etc. Schein-Inhaber.

Die Engländer können ja gar keine ZÜP haben - keine Umlaute, keine Überprüfung.

21. Oktober 2014: Von  an Carsten G.
In Bürotürme geht gar nicht, weil man dazu die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten müsste, was verboten ist!

Außderdem hat der Gesetzgeber jetzt auch die deutschen AKW vor Anschlägen geschützt, die roten Kreise auf der ICAO-Karte verhindern zuverlässig, dass man sich ihnen nähert!
21. Oktober 2014: Von Lutz D. an 
Seit Einführung dieser Maßnahmen gab es keinerlei Anschläge!
21. Oktober 2014: Von  an Lutz D.
Wow! Wenn die Amis nicht so doof wären, hätten sie damals einfach zwei große Schilder an die WTC-Tower gehängt: "No Aircraft near this building".
21. Oktober 2014: Von Lutz D. an 
Richtig. Fast richtig. Tatsächlich wollten die die Anschläge ja gar nicht verhindern. Sonst hätten sie diese Schilder ja aufgehängt!
21. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Ich hab jetzt das ultimative Sicherheitswerkzeug. Ich hab da so ein Amulett, dass vor wilden Bären und Terroranschlägen schützt. Seit ich das habe hat mich weder ein Bär, noch ein Terrorist angefallen, damit kann ich die Wirkung 100% bestätigen und das schon seit Jahren.
Braucht jemand eins. Die sind zwar nicht billig, aber ihr Geld wert, da sie 100% wirken.
21. Oktober 2014: Von Lutz D. an Markus Doerr
Damit könnte Schäuble ein Vermögen machen. Muss jeder tragen. Wie die Umweltplskette.

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