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21. August 2014: Von Frank Naumann an Hofrat Jürgen Hinrichs
In Österreich wird nur bei Ausstellung (nicht bei Verlängerung/Erneuerung) einer Lizenz eine aktuelle Strafregisterbescheinigung (dem Polizeilichen Führungszeugnis in Deutschland entsprechend) verlangt - that's it. Eine ZÜP gibt's zwar auch, die braucht man aber nur für die Zugangsberechtigung zu Flughafen-Sicherheitsbereichen. Mit der Pilotenlizenz hat die ZÜP in Österreich nichts zu tun.
21. August 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Fragt Österreich dann das österreichische Strafregister oder das Wohnsitzregister (also das deutsche) ab? Hat natürlich noch den weiteren Vorteil, dass was hier unter Kapitalverbrechen läuft, in Österreich noch zum normalen Politikbetrieb gehört :)
21. August 2014: Von Sebastian Grimm an Frank Naumann
War der Zugang zu sicheren Bereichen, wenn man wo landet muss man ja auf dem Vorfeld bzw. zum Flieger etc., nicht mit Hauptgrund für die Einführung der ZÜP in D?

Dunkel erinnerts mich...
21. August 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Frank Naumann
Mir geht es nicht um das, was "verlangt" wird, wovon ich also Kenntnis erhalte.
Mir geht es um das, was an Informationen über mich eingeholt wird, ohne dass ich überhaupt von dieser Anfrage erfahre. Da bieten sowohl ZÜP als auch die schon immer verlangte Vorlage eines Führungszeugnisses doch mehr (zumindest gefühlte) Transparenz.
21. August 2014: Von Lutz D. an Frank Naumann
Hallo Frank,

zunächst: ich bin da hinsichtlich ausflaggen ganz bei Dir, wer die Risiken und Nebenwirkungen sorgsam abgewogen hat, der sollte das tun. Bei mir steht demnächst der Einfachheit halber die Ausflaggung nach Belgien an. Da gibt es natürlich auch eine Sicherheitsüberprüfung für Piloten, es läuft aber ein bisschen äh anders.

Aber ganz konkret zu Deinen Ausführungen:

Deine Schicksalsergebenheit in allen Ehren

Da hast Du mich falsch verstanden. Es geht nicht um Schicksalsergebenheit, es geht um Wahl der Waffen. Die AOPA macht das ganz richtig, deshalb bin ich dort Mitglied und bringe mich ein, wenn nötig. Privat sehe ich da keinen weiteren Handlungsbedarf.

in deutscher Lizenzinhaber ist betriebswirtschaftlich gesehen vergleichbar einem
Ferraribesitzer ohne Kaskoversicherung.

Sehr guter Vergleich, für den ich dankbar bin. Ich möchte zunächst festhalten, dass es durchaus sein könnte, dass ich, wenn im Besitz eines Ferraris, keine Kaskoversicherung abschließen würde.
Lass mich aber zunächst ausführen, warum der Vergleich letztlich doch nicht zutrifft:

Risikomanagement ruht ja auf der Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe, Minimierungs- und Eindämmungsmaßnahmen.

Eintrittswahrscheinlichkeit
Nur, weil die Aberkennung der Zuverlässigkeit jeden treffen kann, bedeutet das ja nicht, dass es jeden trifft. Gemessen an der Gesamtzahl der Piloten dürfte die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering sein.

Schadenshöhe
Ja, in der Tat, potentiell sehr hoch. Das muss nicht weiter diskutiert werden.

Minimierung (von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe)
Da ist der rechtschaffende Lebenswandel der Trigger, der die Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich minimiert.
Ebenfalls minimierend wirkt sich die Ausflaggung aus. Die Schadenshöhe kann nur minimiert werden, wenn ein Substitut vorliegt, das könnte eine UL-Lizenz sein. Aber nein, auch das müssen wir nicht groß diskutieren, die Schadenshöhe lässt sich nicht weiter minimieren.
Alle Minimierungsmaßnahmen müssen natürlich ihrerseits auf Kosten hin untersucht werden, die sich in Aufwand, Abstrichen beim Rechtsschutz und anderem niederschlagen können.

Eindämmung
Wenn es aber doch passiert, dann stehen einem - wie Du selbst schreibst - ja noch Möglichkeiten offen, Einflussnahme über Verbände, der ordentliche Rechtsweg, Strafandrohungen (wie durch Deine Anzeige) oder den zuständigen Dezernenten beim BBQ anquatschen.

Persönlich (und diese Bewertung muss jeder für sich selbst vornehmen) halte ich die Verbindung aus geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und dem mir zur Verfügung stehendem Arsenal an Eindämmungsmaßnahmen für hinreichend, um mich nicht weiter damit beschäftigen zu müssen. Ich sehe aktuell einfach keinen Anlass, Energie für diese Thematik aufzuwenden.

Ich klopfe auf Holz, dass es dabei bleibt.

Wie ist das nun mit dem Ferrari? Ah ja. Nun, die Eindämmungsmaßnahmen sind eigentlich nicht gegeben, es sei denn man hat Freunde auf dem Balkan, die einem den Wagen klauen, so dass die Teilkasko zahlt.

21. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Lutz D.
"Rechtschaffender Lebenswandel" dürfte als nachvollziehbarer Maßstab ungeeignet sein. Auf diese Art sind Willkürlichkeiten kaum mehr Grenzen gesetzt und die "Referenz" ist auch noch ungemein zeit- und ortsabhängig ... 1933 anders als 1940 anders als 1990 anders als 2014 anders als 2015, Bayern anders als Hamburg anders als Berlin, Sachbearbeiter Schmidt anders als Sachbearbeiterin Müller ...
21. August 2014: Von Carsten G. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Schöne Erläuterung!

Zum Thema Eintrittswahrscheinlichkeit hilft die folgende Statistik (Quelle: AOPA):

2005 = nur 0,314% der überprüften Piloten sind „unzuverlässig"

2006 = nur 0,262% der überprüften Piloten sind „unzuverlässig"

2007 = nur 0,338% der überprüften Piloten sind „unzuverlässig"

2008 = nur 0,197% der überprüften Piloten sind „unzuverlässig"

Wobei unklar ist, ob die Einstufung als unzuverlässig automatisch und unwiderruflich zum Scheinentzug geführt hat.

Wenn ich eine Pilotenausbildung mit allen Nebenkosten mal mit 100.000 EUR ansetze und mit dem Mittelwert 0,277% multipliziere, dann liegt der "Eindämmungskosten-Breakeven" bei 277 EUR.

Ziemlich günstige Vollkasko-Versicherungskosten für den Ferrari.

Das Ausflaggen reduziert das Risiko des Scheinentzugs ja nicht auf Null, daher bleibt die Betrachtung unvollständig.

21. August 2014: Von Achim H. an Carsten G.
Ich ich würde als Amtsschimmel dafür sorgen, dass die Quote der unzuverlässigen Piloten massiv erhöht wird. Sonst könnte man ja darauf kommen, dass die Sache überhaupt nichts bringt.
21. August 2014: Von Alexander Callidus an Achim H.
Umgekehrt: je weniger, desto glaubwürdiger, da spezifischer.

"Rechtschaffener Lebenswandel"... Man tut der Politik sicher Unrecht, wenn man tiefes Nachdenken über Persönlichkeitsmerkmale, zivilgesellschaftliche "Zuverlässigkeit" und "Sicherheit" unterstellt. Die 0,2% Unzuverlässige werden sich je hälftig aus Selbstständigen mit etwas zuviel Adrenalin und aus Schluris zusammensetzen, die einfach Formalia versäumen. Wetten?
21. August 2014: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Hi Björn,

mit dem rechtschaffendem Lebenswandel wollte ich mir ein kleines Wortspiel erlauben und mir eine Hintertür zum Klientelismus offenhalten.
Den Spaß beiseite genommen, bleibt natürlich hier ein gesetzestreuer Lebenswandel gemeint. Tatsache ist aber, dass die ZÜP als (verabscheuungswürdiger) Charaktertest natürlich Dinge zu ahnden sucht, die außergesetzlich sind.
Das ist ja genau das Problem.

Es gibt in Europa eine Gruppe von Menschen, die mit dem Gesetz nicht in Konflikt stehen, wohl aber nach einem Konflikt mit der Gesellschaft trachten. Diese will man in erster Linie aus Sicherheitsbereichen von Flughäfen fern halten und ich garantiere Dir, dass man Dir, Björn Steiner, in der Regel nur einen Bruchteil der Aufmerksamkeit schenken wird, wie einem Bewerber um einen Flughafensicherheitsausweis aus Bonn-Bad Godesberg.

Dass die befassten Behörden abseits der mit der ZÜP in Verbindung stehenden Abfrage bei Verfassungsschutz und BKA auch andere Datenquellen nutzen und missbrauchen und damit auch den Max Müllers das Leben schwer machen, ist eine behördliche Infamie, die aber, und hier versuche ich den Anschluss an meinen voran stehenden Beitrag zu schließen, selten vorkommt.

Danke an Carsten für die Daten.
22. August 2014: Von Hubert Eckl an Lutz D.

Chapeau!

22. August 2014: Von Frank Naumann an Carsten G. Bewertung: +3.00 [3]
Statistiken werden nach meiner Erfahrung in ihrer Bedeutung oftmals sehr viel klarer, wenn man sich die absoluten Zahlen anschaut. Beispielhaft für das Jahr 2007 habe ich diese einmal recherchiert:

Die Gesamtanzahl aller deutschen Lizenzinhaber betrug: 83.654 (Quelle: LBA)
Davon wurden per ZÜP gegroundet: 83654 x 0,00338 = 283 (Quelle: AOPA)
Von den 283 Unzuverlässigen wurden Terroranschläge verübt: 0 (Quelle: AOPA)
Die positive Vorhersagewahrscheinlichkeit der ZÜP beträgt: 0 / 283 = 0%

Legt man den von Dir vorgeschlagenen Durchschnittswert zugrunde, ergibt sich weiter:

Höhe der enteigneten Vermögenswerte: 100.000 € x 283 = 28,3 Mio. €
Gebühren der Enteignung für die Enteigneten: ca. 50 € x 283 = 14.150 €
Entschädigung für die Enteigneten: 0 €
Nutzen für die Allgemeinheit durch verhinderte Terroranschläge: 0 €

Angesichts dieser Zahlen könnte man sich fast fragen, ob die ZÜP nicht mehr Terroristen erschafft als verhindert. Verübeln könnte man es jedenfalls keinem der 283 "Rausgezüppten", wenn sie sich radikalem Gedankengut öffnen würden...
22. August 2014: Von Sebastian Grimm an Frank Naumann
:D sehr schön...
22. August 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Hast Du einen Überblick über die Anzahl und den Ausgang der Gerichtsverfahren, die ZÜP-Opfer angestrengt haben? Neben der Sinnfrage des Gesetzes ist auch interessant, wie kompetent die Verwaltung das umsetzt, sprich haben deren Entscheidungen vor Gerichten Bestand?
22. August 2014: Von Dr. Oliver Brock an Frank Naumann
bitte bedenkt, dass es hier nicht nur um potentielle Terroristen geht, sondern die ZÜP mit der Datensammlung auch solche erfasst, die z.B. im Straßenverkehr schon wiederholt wichtige (!) Regeln nicht eingehalten haben, nicht zu Gerichtsverhandlungen erschienen, kurzum Leute, die keine oder nur ihre eigenen Regeln akzeptieren.
22. August 2014: Von Frank Naumann an Dr. Oliver Brock Bewertung: +1.00 [1]
...die ZÜP mit der Datensammlung auch solche erfasst, die z.B. im Straßenverkehr schon wiederholt wichtige (!) Regeln nicht eingehalten haben...

fast richtig - ganz richtig wäre:

...die ZÜP mit der Datensammlung auch solche erfasst, die z.B. im Straßenverkehr schon entweder wiederholt oder wichtige (!) Regeln nicht eingehalten haben...

Der Teufel steckt hier im Detail. Im §24 LuftVZO steht:

...Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Bewerber ... in der Regel nicht,...
2. die erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben...
Wenn jemand betrunken Auto fährt oder mit 100 Sachen durch die Fußgängerzone heizt, bin ich ganz bei Dir - sojemand sollte kein Flugzeug fliegen. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist es aber bereits ausreichend, wenn jemand wiederholt aufgefallen ist, ganz unabhängig von der Schwere des Verstoßes. Und damit kann die Behörde praktisch jede mißliebige Person aus dem (Luft)Verkehr ziehen. Zweimal geblitzt und dreimal falsch geparkt, schon bist Du wieder Fußgänger, wenn Deine Nase der Behörde nicht gefällt.

Nennt mich ruhig paranoid, aber nach meiner Erfahrung gilt "Murphy's law" auch und ganz besonders bei Behörden: Wann immer ein Gesetz zu Lasten der Bürger ausgelegt werden kann, wird sich früher oder später ein frustrierter Beamter finden, der das auch tut.
22. August 2014: Von Erik N. an Dr. Oliver Brock
Ja, nur sind die Kriterien halt nicht klar. Es ist im Ermessen der Behörde, und somit intransparent.
Das ist glaub ich ein typisch deutsches Kniereflex-Produkt von Hr. Schily nach 9/11.
22. August 2014: Von Alexander Callidus an Frank Naumann
Mir hat die zuständige Behörde das mal so erkärt: sie haben eine ziemlich präzise Empfehlung von zentraler Stelle (hab vergessen, von wem), an die sie sich auch halten: wenn jemand bis incl. sechs Punkte in Flensburg hat, wird die Lizenz verlängert. Wenn jemand 7-8 (oder waren es 8-9?) Punkte hat, ist das Ermessenssache der Behörde. Das bedeutet, sie sehen sich an, ist in der Zwischenzeit seit letzter Lizenzerteilung noch was dazugekommen, waren das immer die gleichen Delikte, oder kann man sich das schon mal als Pech vorstellen. Wenn jemand über 8 (oder 9?) Punkte hat, wird die Lizenz nicht verlängert. Acht Punkte erreicht man z.B. problemlos, wenn man alle anderthalb Jahre eine Geschwindigkeitsübertretung mit Punkten begeht. Dann zählt nämlich die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten von 5 Jahren.
22. August 2014: Von Lutz D. an Frank Naumann Bewertung: +2.00 [2]
Nur, dass das nicht weiter missverstanden wird. Ich teile die Auffassung, dass die ZÜP im jeder Hinsicht falsch ist. Ich teile NICHT dir Auffassung, dass man sich als Pilot zu sehr an ihr abarbeiten sollte, die Gründe dafür habe ich weiter oben genannt.

Die Ausführungem von Dir, Frank, sind insofern nicht stichhaltig, dass weder alle Lizenzhalter jährlich gezüpt werden (die absoluten Zahlen daher falsch sind) und nicht alle ZüP-Durchfaller letztlich gegroundet werden, was auch die schon als Schätzung angelegte Berechnung des volkswirtschaftlichen Schadens wenig plausibel erscheinen lässt.

Ganz falsch ist aber die Betrachtung, dass die 283 ent-züp-ten ja keine Terroranschläge verübt hätten, der Nutzen daher gleich null sei. Da wird ja wohl entlang der Kausalkette umgekehrt ein Schuh daraus - die Behörde wird argumentieren, dass der Schaden und die Terroranschläge gleich null sind, WEIL man 283 Gefährder rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hat.

Dann wird man darauf verweisen, dass die Nichtnachweisbarkeit verhinderten Schadens ein immerwährendes Problem präventiven Handelns sei.

22. August 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
Noch ein Nachtrag, wenn man für "0.00338" mal ganzzahlige Faktoren sucht, mit denen ein ebenfalls ganzzahliges Produkt gebildet werden kann, dann wären 2071 und 7 naheliegend.
22. August 2014: Von Juergen Baumgart an Frank Naumann

Die ZÜP - eine der vielen Kuriositäten aus den ach so zuverlässigen Kreisen des Dr. S.

So wie z.B. das Abnehmen der Nagelscheren beim Einchecken von Flugzeugbesatzungen, die aber im Cockpit 'ne Feueraxt haben....

Für mich war die Einführung ZÜP (nur in Deutschland) der Anbruch einer neuen Zeitrechnung in der Fliegerei, seither hat die Regelungswut ja bekanntlich ungeahnte Ausmasse angenommen.

Umschreiben von ICAO (INTERNATIONAL civil aviation organization)-Lizenzen in JAR, dann in EASA mit temporärem „Ruhen“ der Lizenz wg. Behördenüberlastung ( selber erlebt), Erneuerung der (lebenslang) gültigen Englisch-Sprechfunkzeugnisse , praxisferne Wartungsvorschriften usw. usw. , wurde hier ja alles bei PuF schon auf den Punkt gebracht.


Auch Frank Naumann bringts hier ganz genau auf den Punkt.

Die ZÜP ist für mich ein Schandfleck in unserer Demokratie , da Aushebelung der Unschuldsvermutung .

Nur nochmal zum Mitschreiben: Für jeden Antragsteller wird beim Verfassungsschutz schon mal 'ne Akte angelegt, für welche Bevölkerungsgruppen gibs das sonst noch ? ...

Denke oft an die alten Zeiten wo man nicht dauernd mit so 'nem Blech behelligt wurde...

23. August 2014: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann
... nur dass §24 LuftVZO ursprünglich rein gar nichts mit der ZÜP zu tun hatte. Das war ausschließlich darauf gerichtet, Kandidaten auszusortieren, von denen man von vorhenerein eine gefährliche Missachtung lebenswichtiger (Verkehrs-) Regeln erwarten konnte. Wer regelmäßig gravierend und straßenverkehrssicherheitsrelevant gegen die StVO erstößt, von dem kann man erwarten, dass er das auch bei der LuftVO tun wird. Diese Argumentation ist zwar etwas wacklig, aber noch nachvollziehbar.

Absatz (2) Satz 1 kam nur rein, um die ZÜP für alle Zeiten nochmal an anderer Stelle zu zemetieren.

Weil, die ZÜP dient eigenlich wie das ganze LuftSiG "dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen" - und da wäre die große Frage, was da Straßenverkehrsrechtsverletzungen damit zu tun haben? Auch nur ansatzweise? Wer zu schnell fährt, schmuggelt auch Bomben in Verkehrsflugzeuge und frisst kleine Kinder? Oder wie ist da die Denkweise?
23. August 2014: Von Stefan Jaudas an Lutz D.
... deshalb wäre es ja sowichtig zu wissen,
  • wieso diese 283 konkret entZÜPt wurden (die wenigen Fälle bei Piloten, die publik geworden sind, waren ja alle weit weg vom terroristischen Umfeld),
  • wie viele EntZÜPpungen davon vor Gericht Bestand hatten (im Nichtpilotenfeld ist ja zumindest ex-IM-Tätigkeit und Mitgliedschaft bei verfassungsfeindlichen Organisationen kein ausreichender Grund für eine Unzuverlässigkeit nach LuftSiG, höchstrichterlich festgestellt).

Ach ja, auch präventives Handeln muss sich regelmäßig auf Effizienz und Effektivität bemessen lassen. Sonst kann man ja auch präventiv alle Rothaarigen erschießen - und hinterher behaupten, diese Maßnahme war prima, weil kein einziger Rothaariger danach auch nur ein einziges Verbrechen begangen hat.

Und der allergrößte Webfehler der ZÜP für alle Piloten, wenn wirklich jemand terriemäßig drauf sein sollte und seinen Schein schonmal hatte, wird er kaum auf seine Pläne verzichten, nur weil er keinen Pilotenschein mehr hat. Die Fähigkeiten hat er ja noch.

Die ZÜP mag vielleicht etwas Sinn machen für Leute, die regelmäßigen unbegleiteten Zutritt zu Sicherheitsbereichen haben. Aber Pauschal für alle Piloten? Absolut nicht. Und selbst Piloten, die regelmäßig an Flughäfen fliegen, müssen durch die Schleuse.

24. August 2014: Von Achim H. an Stefan Jaudas
In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung steht heute, dass die Koalition die ZÜP auf Bordellbetreiber ausdehnen möchte. In Zukunft sollen Bordelle erlaubnispflichtig werden und an eine gültige ZÜP des Betreibers gekoppelt sein.

Da sind wir ja in guter Gesellschaft.
24. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Vielleicht hat ein Behördenmitarbeiter zu viel mit Internetsuchmaschinen gespielt und bei den vielen Ergebnisse für ZÜP und PuF wurde das fehlende zweite F einfach übersehen?

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