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23. August 2014: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann
... nur dass §24 LuftVZO ursprünglich rein gar nichts mit der ZÜP zu tun hatte. Das war ausschließlich darauf gerichtet, Kandidaten auszusortieren, von denen man von vorhenerein eine gefährliche Missachtung lebenswichtiger (Verkehrs-) Regeln erwarten konnte. Wer regelmäßig gravierend und straßenverkehrssicherheitsrelevant gegen die StVO erstößt, von dem kann man erwarten, dass er das auch bei der LuftVO tun wird. Diese Argumentation ist zwar etwas wacklig, aber noch nachvollziehbar.

Absatz (2) Satz 1 kam nur rein, um die ZÜP für alle Zeiten nochmal an anderer Stelle zu zemetieren.

Weil, die ZÜP dient eigenlich wie das ganze LuftSiG "dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen" - und da wäre die große Frage, was da Straßenverkehrsrechtsverletzungen damit zu tun haben? Auch nur ansatzweise? Wer zu schnell fährt, schmuggelt auch Bomben in Verkehrsflugzeuge und frisst kleine Kinder? Oder wie ist da die Denkweise?

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