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21. August 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Frank Naumann
Moin,

ich bin auch kein Freund der ZÜP und halte sie weder für geeignet noch für angemessen. Aber, gibt es hier jemanden, der verbindlich sagen kann, wie es in anderen Länder, sagen wir mal UK oder, wenn auch nicht EASA, den vielgelobten USA gehandhabt wird? Es ist ja durchaus denkbar, dass dort genauso "gezüppt" wird, wie hier, nur eben ohne Wissen des Lizenzinhabers. Insofern wäre, so widersinnig das klingt, die ZÜP ein "Erfolg" des deutschen Datenschutzrechts, welches es staatlichen Stellen eben nicht erlaubt, die in der ZÜP geforderten Auskünfte ohne Einverständnis des Antragsstellers einzuholen.

Meines Wissens erhält die CAA zum Beispiel alle flugmedizinischen Daten, ohne dass dafür, wie jetzt beim LBA erforderlich (um Missverständnisse zu vermeiden: ich halte auch das keineswegs für in Ordnung und für völlig überzogen!), der Antragssteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung ausstellen muss.

Gibt es hier jemanden, der dazu zuverlässig Auskunft geben kann?

Viele Grüße

21. August 2014: Von Frank Naumann an Hofrat Jürgen Hinrichs
In Österreich wird nur bei Ausstellung (nicht bei Verlängerung/Erneuerung) einer Lizenz eine aktuelle Strafregisterbescheinigung (dem Polizeilichen Führungszeugnis in Deutschland entsprechend) verlangt - that's it. Eine ZÜP gibt's zwar auch, die braucht man aber nur für die Zugangsberechtigung zu Flughafen-Sicherheitsbereichen. Mit der Pilotenlizenz hat die ZÜP in Österreich nichts zu tun.
21. August 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Fragt Österreich dann das österreichische Strafregister oder das Wohnsitzregister (also das deutsche) ab? Hat natürlich noch den weiteren Vorteil, dass was hier unter Kapitalverbrechen läuft, in Österreich noch zum normalen Politikbetrieb gehört :)
21. August 2014: Von Sebastian Grimm an Frank Naumann
War der Zugang zu sicheren Bereichen, wenn man wo landet muss man ja auf dem Vorfeld bzw. zum Flieger etc., nicht mit Hauptgrund für die Einführung der ZÜP in D?

Dunkel erinnerts mich...
21. August 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Frank Naumann
Mir geht es nicht um das, was "verlangt" wird, wovon ich also Kenntnis erhalte.
Mir geht es um das, was an Informationen über mich eingeholt wird, ohne dass ich überhaupt von dieser Anfrage erfahre. Da bieten sowohl ZÜP als auch die schon immer verlangte Vorlage eines Führungszeugnisses doch mehr (zumindest gefühlte) Transparenz.

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