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Dieser Fall kommt doch schon mal vor. Da hätte ich als Arzt und Pilot die Qual der Wahl gehabt, gleich vor zwei zu lösende Probleme gestellt zu sein...Einmal hat es mich schon erwischt, als ich gerade über dem Südatlantik eingeschlafen war, die Crew war aber nicht betroffen.
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....und etwa so mutig gewesen, als Arzt zu helfen? Oder, wie von LH empfohlen, weiter geschlafen und nix mitbekommen, wegen des nicht abgedeckten Haftungsrisikos? Oder war es auf einem LH-Flug?
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Also ich würde stark bezweifeln, dass "jemand mit Flugerfahrung" hier nützen würde, außer er hat ein B737 Rating. Wo ist denn das Problem für das zweite Besatzungsmitglied, die Maschine sicher ans Ziel zu bringen?
Außer die Situation spielt in EASA-Land, wo die Erfahrung des Copi sich auf ein paar Stunden C152, Sim und Seneca beschränken kann...
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Da hätte ich als Arzt und Pilot die Qual der Wahl gehabt, gleich vor zwei zu lösende Probleme gestellt zu sein
Eigentlich gibt es in dieser Situation doch keinerlei Diskussion. Es ist ein Co an Bord, der befähigt ist, die Maschine zu fliegen. Außerdem ist wenige Minuten nach dem Start meist schon der Autopilot drin, so dass die Workload im Cockpit wieder recht niedrig sein sollte (schlechtes Wetter oder nicht funktionierende Technik mal ausgeklammert). Als Arzt hättest Du jetzt dem Captain zu helfen. Hinterher kann man immer noch mit dem Co sprechen, ob der z.B. Unterstützung im Funk benötigt (mehr könnte ich z.B. nicht anbieten).
Just my 2 cents
Olaf
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Die Aussage "Oder, wie von LH empfohlen, weiter geschlafen und nix mitbekommen, wegen des nicht abgedeckten Haftungsrisikos?" verstehe ich nicht. Empfiehlt Lufthansa etwa in dem Fall als Arzt an Bord einfach weiterzuschlafen? Bestimmt nicht! Bei LH ist an Bord jedes Flugzeuges neben dem sogenannten Doctors Kit, das nur von medizinischem Fachpersonal verwendet werden darf, sowie einem Defibrillator auch eine Enthaftungserklärung. Liebe Mediziner, Rettungssanitäter und Krankenschwestern, bitte nicht weiterschlafen, die Haftung ist auf jeden Fall geklärt.
Die Prioritäten sind bei einem erkrankten Piloten für medizinisches Fachpersonal an Bord eindeutig: Medizinische Hilfe leisten. Auf die Unterstützung eines fach- und cockpitfremden, nicht typegerateten PPLers im Cockpit würde ich als CPT oder Copi in dem Fall auf jeden Fall verzichten, das bringt nur Chaos.
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Moin Kollege (?)
Ja, so mutig gewesen und versucht, u.a. mit dem Defi-EKG einen Herzinfarkt von einem HWS-Syndrom zu differenzieren, das Ganze mit dem LH-Chefarzt per Satellitenfunk auf dem Jumpseat diskutiert und dann dem Captain geraten von einer außerplanmäßigen Landung auf den Kapverden abzusehen. Der Cpt mußte diese Entscheidung von mir getroffen haben. Haftungsrisiko=0, da Nothilfe. In FRA stand dann der Sanka gleich am Gate, Patient ging es aber gut. Mir und Gemahlin hat's nen upgrade von der Zwängklasse in die Business gebracht...
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völlig d'accord, mich wunderte nur die Durchsage, die sich wohl an United-uniformierte mit Rating auf dem Heimflug richtete, weniger an PPLer. Eine 737 fliege ich allenfalls im LH-Sim unter erleicherten Bedingungen nach Sicht, sonst wäre man mit Sicherheit ein Störfaktor für eine(n) gut ausgebildete Co. Den Frequenzwechsel und den Spoiler kann er/sie wohl selbst beherrschen.
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Amerikanische Ärzte hören den Aufruf nach "Arzt an Bord" in der Regel nicht mehr. Die teilweise verrückte Legislatur in den USA hat offenbar Einfluss auf das Hörvermögen.
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Da wäre ich als D in einem Schiff unter dem Sternenbanner auch volltaub, weil hinter jedem Patienten ja bekanntermaßen ein Dutzend Advokaten stehen...
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Aber dann im Registerstaat (zB D, OE ) wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden ist womöglich auch nicht besser..?
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Vielleicht grundsaetzlich vergleichbar ?
Bei dem Asiana Crash in SFO sind jetzt Video aufnahmen von dem Rettungsteam zu sehen. Ein Feuerwehrfahrzeug das auf den vorderen Bereich des brennenden Flugzeugtes zufaehrt wird angehalten und der Fahrer darauf hingewiesen: "Stop ... dort liegt eine Person". Wenige Sekunden spaeter vergisst der Fahrer den Hinweis und das Loeschfahrzeug ueberfaehrt die 16 jaehrige Chinesin und verletzt sie toedlich. Dann erfolgt der Loeschvorgang auf das brennende Flugzeug. Nach Beendigung ueberfaehrt das Loeschfahrzeug die Person ein zweites Mal.
Der Anwalt der Familie verklagt jetzt nicht den Piloten oder die Airline sondern die Feuerwehr wegen falschem (mal hoeflich formuliert) Verhaltens das zum Tode des Maedchens fuehrte. Die Feuerwehr argumentiert, man sein im Rettungseinsatz gewesen und die Ursache dafuer habe der Pilot der Asiana gesetzt und wehrt derzeit die Ansprueche ab.
Ob das Maedchen im Flugzeug bereits schwerste oder toedliche Verletzungen erlitten hatte und wie sie an die Stelle, viele Meter seitlich vom Flugzeug entfernt, hingelangte ist unbekannt und wird auch nicht mehr aufklaerbar sein.
Interessante Rechtsstreitigkeit im Lande der unbegrenzten Moeglichkeiten.
Wie waere denn dieses Szenario in D zu bewerten ?
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...die Durchsager wissen ja nicht, daß mein ginglish level 6 ist. Witzig ist, daß ein ausländischer Arzt dort nicht einmal für sich selbst eine "prescription" in der Apotheke erhält, wenn er seinen Ausweis "Medical Identity Card" zeigt. So sähe ich mich nur verpflichtet, als normale Person erste Hilfe zu leisten, selbstverständlich aber auch vor dem Hintergrund der Berufsethik, wenn die Situation auf einen zukommen sollte. Man kann aber nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, wenn und weil man als Medicus ohne Hilfsmittel und nicht im Dienst nicht mehr tun kann, als die Flugbegleiterin auch. Genauso wenig ist mit einer Schadenersatzforderung wegen einer außerplanmäßigen Landung zu rechnen, die auf einer "Fehldiagnose" beruht. Das hat der Cpt und der LH-Bodenarzt mir damals auch so vermittelt, als ich mehr oder weniger als Hellseher diagnostizieren sollte. Aber das wissen die Leser sicherlich. Dann müßte man noch differenzieren, ob da ein Laborarzt oder ein Kliniker auf Ferienreise ist... und an Norbert Schäfer: hat der Kahn da Schlagseite bekommen, als sich alle 40 am Patienten versammelt haben??
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Rückflug Mexico - Frankfurt. Medizinischer Notfall südlich Bahamas. Arzt ausgerufen - es meldeten sich über 40, etliche Professoren, alle Disziplinen. Keine Zwischenlandung, Passagier auch so gerettet. Mein Fazit: Danke, dass es Ärztekongresse in Acapulco gibt !
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Ich erinnere mich noch sehr gut an einen ärztlichen Kollegen der Lufthansa, der auf einer Fortbildung die Problematik erläutert hat, wenn mann als Arzt an Bord eines Linienflugzeugs erste Hilfe leistet. Er warnte deutlich davor, auf die Ansage "Arzt an Bord?" zu reagieren. Man solle, wie in Amerika üblich, sofort in einen Tiefschlaf fallen. Fehler bei der Behandlung sind nicht durch die Arzthaftpflichtversicherung gedeckt, da nicht während der Berufsausübung gehandelt wurde. Und unten warten die Advokaten, die garantiert einen Fehler finden werden. Und das kostet in USA oft Millionen. Bevor ich mich für die Hilfe ruiniere, erlebe ich einen narkoseähnlichen Schlaf. Das wissen auch alle meine Begleiter. Eine weitere Empfehlung ist, den Dr. Titel nicht auf dem Ticket zu haben. Die werden zuerst geweckt. Deutlich wurde auch gemacht, dass auf Lufthansa-Flügen dem helfenden Arzt kein Regress droht, bzw. die Kosten von der LH garantiert übernommen werden. Auf LH-Flügen habe ich daher schon 3x geholfen, und als "Lohn" 20.000 Meilen gut geschrieben bekommen. Man mag das unethisch empfinden, dass da evtl. ein Kranker leidet. Aber für den Rest des Lebens für eine gute Tat mit dem garantierten Ruin belohnt zu werden? So masochistisch bin ich nicht...
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Ob das nicht wegen unterlassener Hilfeleistung mal irgendwann nach hinten los geht?
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Bezieht sich das auf die Anwälte der jeweiligen Airline oder auf die des "Patienten"? Dieser zumindest sollte doch - sofern lebendig;-) - keine Interessen an irgendwelchen Forderungen gegenüber dem Helfer haben?
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Um das mit der unterlassenen Hilfeleistung gänzlich auszuschließen würde ich empfehlen, immer einen bestimmten Alkoholpegel zu halten. Die erste Flasche im Duty Free auf Ex um die Zeit bis zum Beginn des Caterings zu überbrücken und dann stabil bis zur Landung halten.
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2012 erschien im Ärzteblatt ein ausführlicher Artikel über dieses Thema (in Form einer CME-Fortbildung). Dort heißt es unter anderem:
Recht an Bord eines Verkehrsflugzeugs
Die rechtliche Unsicherheit und das Risiko einer Schadenersatzklage werden häufig als Argument für die eigene Zurückhaltung bei der Ausübung ärztlicher (Not-)Hilfe an Bord eines Flugzeuges angeführt. Der Luftraum und das Flugzeug stellen keinen rechtsfreien Raum dar. Während des Fluges gilt das „flag right“, das heißt, das Rechtssystem des Zulassungslandes des Luftfahrzeuges beziehungsweise der Luftfahrtgesellschaft greift: Bei United Airlines also das Recht der USA, bei Lufthansa das Recht der Bundesrepublik Deutschland. In vielen Ländern gelten Gesetze, die zur Notfallhilfe verpflichten (in Deutschland § 323c StGB, ähnliche Gesetze gelten beispielsweise in Frankreich, Australien, vielen asiatischen Ländern und dem mittleren Osten). Im Gegensatz dazu sind nach britischem, kanadischem und US-amerikanischem Recht Ärzte nicht verpflichtet, bei medizinischen Zwischenfällen an Bord zu unterstützen, es sei denn, es liegt eine vorbestehende Arzt-Patienten-Beziehung vor (19).
Um helfenden Ärzten an Bord jegliche rechtliche Unsicherheit zu nehmen wird häufig eine entsprechende Enthaftungserklärung von der Kabinenbesatzung ausgehändigt, das heißt der handelnde Arzt ist – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – bei der Durchführung seiner Tätigkeit versichert. Diese Versicherung ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs und versichert auch eine ärztliche Tätigkeit, wenn im Zulassungsland des Flugzeuges beziehungsweise der Fluggesellschaft die ärztliche Approbation nicht allgemein anerkannt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass keine Vergütung erfolgt oder geldwerte Leistung für das ärztliche Handeln gewährt wird. Akzeptiert und versichert ist die Notfallhilfe im Gegensatz zur gewerblichen ärztlichen Tätigkeit.
Wenn ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft zum Beispiel durch Ausrufen eines Arztes um medizinische Hilfe bittet, darf dies nicht als (Be-)Handlung im Auftrag missverstanden werden. Sollte ein helfender Arzt finanzielle Ansprüche aus seiner Hilfeleistung herleiten (Liquidation der ärztlichen Leistung), so sind diese gegenüber dem erkrankten Passagier und nicht gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.
Seit 1998 ergänzt der US-Aviation-Liable-Act die Gesetzgebung der USA, bekannt geworden als „Good Samaritan Law“: mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich schädigenden Handlungen („gross negligence or wilful misconduct“) besteht auch hier keine Haftung für helfende Mediziner (49 USC 44701. Aviation Medical Assistance Act of 1998) (20).
Den Rest des Artikels gibt es hier:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/129543/Medizinische-Notfallsituationen-im-Flugzeug
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Empfinde Deinen Beitrag als total ehrlich - und absolut verstörend.
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"Fehler bei der Behandlung sind nicht durch die Arzthaftpflichtversicherung gedeckt, da nicht während der Berufsausübung gehandelt wurde"
Heißt das, bei einem Verkehrsunfall auch vorsichtshalber wegducken? Außerhalb der eigenen Praxis nur helfen, wenn es "Bonusmeilen" gibt und der potentielle Patient vorher eine "Enthaftungserklärung" unterschrieben hat?
Armes Deutschland. Ich hoffe, wenn mir etwas passieren sollte, auf einen etwas mutigeren Arzt.
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Lufthansa wirbt mit dem "Arzt an Bord" Programm. Die Haftungsfragen sind dort geklärt...
https://www.lufthansa.com/de/de/Arzt-an-Bord
Auch eine Form von "Kundenbindung"....
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Danke für den Artikel, ich hatte schon gehofft/vermutet dass es analog zum Chicagoer Abkommen auch im medizinischen Bereich ein Regelwerk gibt das den Arzt von Haftung befreit (die vermutlich nur bei fahrlässigem oder gar vorsätzlichen Fehlverhalten schlagend würde).
Ergänzend noch eine "Feinheit": Die Gesetzgebung ds Zulassungsstaates gilt dann, wenn sich das Flugzeug "im Flug" befindet: Das ist definiert durch den Zeitraum zwischen Schliessen der letzten Passagiertür bis zum Öffnen der ersten Tür nach der Landung. Solange die Türen offen sind gelten die Gesetze des Staates in dem sich das Flugzeug befindet, hier hat der Commander auch zum Beispiel keine Möglichkeit, das Betreten durch Polizei zu verbieten während er nach Schließen der Türen sehr wohl die Polizeigewalt an Bord innehat und unter Umständen die Gesetze des Aufenthaltsstaates sowie des Zulassungsstaates parallel gelten können.
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Das mit dem Recht es Zulassungsstaates macht es sehr interessant. Der freiwillige deutsche Arzt an Bord der US-Maschine wird dann in den USA auf Schadensersatz verklagt, da er ohne Approbation handelte, sprich Körperverletzung beging. Er ist ja kein US-Arzt sondern kommt aus einem 3.-Welt-Land.
Ich denke da müssten alle Fluglinien wie die Lufthansa agieren. Da dieses Haftungsproblem bei Ärzten bekannt ist, könnte man die Fluglinie verklagen, wenn sie keine entsprechende Haftungsübernahme anbietet und somit zu verantworten hat, dass dem Patienten nicht geholfen wurde.
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In Deinem Beispiel hat der Arzt ja nicht "in den USA" gehandelt wenn es auf dem Flug dorthin war, es wäre dann also der Zulassungsstaat zuständig.
Aber ich hoffe doch, dass es sogar in Amerika juristisch so etwas wie einen Funken von Hausverstand gibt!?
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Markus. In den USA wäre ich mir da nicht so sicher. Die verklagen alles und jeden wenn es wad zu holen gibt. Da dort die Anwälte oft auf Honorarbasis arbeiten.
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