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16. Januar 2014: Von armin mueller an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +4.00 [4]
Die Aussage "Oder, wie von LH empfohlen, weiter geschlafen und nix mitbekommen, wegen des nicht abgedeckten Haftungsrisikos?" verstehe ich nicht. Empfiehlt Lufthansa etwa in dem Fall als Arzt an Bord einfach weiterzuschlafen? Bestimmt nicht! Bei LH ist an Bord jedes Flugzeuges neben dem sogenannten Doctors Kit, das nur von medizinischem Fachpersonal verwendet werden darf, sowie einem Defibrillator auch eine Enthaftungserklärung. Liebe Mediziner, Rettungssanitäter und Krankenschwestern, bitte nicht weiterschlafen, die Haftung ist auf jeden Fall geklärt.

Die Prioritäten sind bei einem erkrankten Piloten für medizinisches Fachpersonal an Bord eindeutig: Medizinische Hilfe leisten. Auf die Unterstützung eines fach- und cockpitfremden, nicht typegerateten PPLers im Cockpit würde ich als CPT oder Copi in dem Fall auf jeden Fall verzichten, das bringt nur Chaos.
16. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an armin mueller
Amerikanische Ärzte hören den Aufruf nach "Arzt an Bord" in der Regel nicht mehr. Die teilweise verrückte Legislatur in den USA hat offenbar Einfluss auf das Hörvermögen.
16. Januar 2014: Von  an Flieger Max L.oitfelder
Da wäre ich als D in einem Schiff unter dem Sternenbanner auch volltaub, weil hinter jedem Patienten ja bekanntermaßen ein Dutzend Advokaten stehen...
16. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Aber dann im Registerstaat (zB D, OE ) wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden ist womöglich auch nicht besser..?
16. Januar 2014: Von Alfred Obermaier an Flieger Max L.oitfelder

Vielleicht grundsaetzlich vergleichbar ?

Bei dem Asiana Crash in SFO sind jetzt Video aufnahmen von dem Rettungsteam zu sehen. Ein Feuerwehrfahrzeug das auf den vorderen Bereich des brennenden Flugzeugtes zufaehrt wird angehalten und der Fahrer darauf hingewiesen: "Stop ... dort liegt eine Person".
Wenige Sekunden spaeter vergisst der Fahrer den Hinweis und das Loeschfahrzeug ueberfaehrt die 16 jaehrige Chinesin und verletzt sie toedlich. Dann erfolgt der Loeschvorgang auf das brennende Flugzeug. Nach Beendigung ueberfaehrt das Loeschfahrzeug die Person ein zweites Mal.

Der Anwalt der Familie verklagt jetzt nicht den Piloten oder die Airline sondern die Feuerwehr wegen falschem (mal hoeflich formuliert) Verhaltens das zum Tode des Maedchens fuehrte. Die Feuerwehr argumentiert, man sein im Rettungseinsatz gewesen und die Ursache dafuer habe der Pilot der Asiana gesetzt und wehrt derzeit die Ansprueche ab.

Ob das Maedchen im Flugzeug bereits schwerste oder toedliche Verletzungen erlitten hatte und wie sie an die Stelle, viele Meter seitlich vom Flugzeug entfernt, hingelangte ist unbekannt und wird auch nicht mehr aufklaerbar sein.

Interessante Rechtsstreitigkeit im Lande der unbegrenzten Moeglichkeiten.

Wie waere denn dieses Szenario in D zu bewerten ?

16. Januar 2014: Von  an Flieger Max L.oitfelder
...die Durchsager wissen ja nicht, daß mein ginglish level 6 ist. Witzig ist, daß ein ausländischer Arzt dort nicht einmal für sich selbst eine "prescription" in der Apotheke erhält, wenn er seinen Ausweis "Medical Identity Card" zeigt. So sähe ich mich nur verpflichtet, als normale Person erste Hilfe zu leisten, selbstverständlich aber auch vor dem Hintergrund der Berufsethik, wenn die Situation auf einen zukommen sollte. Man kann aber nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, wenn und weil man als Medicus ohne Hilfsmittel und nicht im Dienst nicht mehr tun kann, als die Flugbegleiterin auch. Genauso wenig ist mit einer Schadenersatzforderung wegen einer außerplanmäßigen Landung zu rechnen, die auf einer "Fehldiagnose" beruht. Das hat der Cpt und der LH-Bodenarzt mir damals auch so vermittelt, als ich mehr oder weniger als Hellseher diagnostizieren sollte. Aber das wissen die Leser sicherlich. Dann müßte man noch differenzieren, ob da ein Laborarzt oder ein Kliniker auf Ferienreise ist...
und an Norbert Schäfer: hat der Kahn da Schlagseite bekommen, als sich alle 40 am Patienten versammelt haben??

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