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19. Januar 2014: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar
Empfinde Deinen Beitrag als total ehrlich - und absolut verstörend.
20. Januar 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lutz D.
Hallo!!!!!
Ich habe nichts davon gesagt, dass ich wegen den Bonusmeilen geholfen habe.
Und nix "armes Deutschland". Hier ist die Rede von amerikanischen Strickfallen. Und der St. Martin hat seinen Mantel geteilt. Er hat nicht für seine Hilfe sich komplett häuten und ruinieren bis zum Lebensende lassen.
20. Januar 2014: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt hast Du an mich geantwortet, dabei habe ich das gar nicht gesagt.
Ich sage nur, dass ich das als verstörend empfinde. Ich will und kann das gar nicht bewerten.

20. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Dr. Thomas Kretzschmar
Das klingt dann doch etwas überzogen, außerdem nehme ich an dass die meisten Mediziner eine Haftpflichtversicherung haben, bei einer Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung dagegen gibt es wohl keine Versicherung.

Wenn es um Menschenleben geht wird logischerweise alles versucht werden, Ärzte unter den Passagieren aktiv zu finden und sie an den Hippokratischen Eid zu erinnern. Ich persönlich verstünde da auch keinen Spaß.
20. Januar 2014: Von  an Flieger Max L.oitfelder
"dass die meisten Mediziner eine Haftpflichtversicherung haben"

Klinikärzte brauchen die nicht, sofern sie keine Privatpatienten behandeln, für eine außerdienstliche/außervertragliche Tätigkeit auch nicht bei einer erste-Hilfe-Leistung/Nothilfe. Die Versicherung einschließlich Fahrlässigkeit muß der Betrieb vorhalten. Und grobe Fahrlässigkeit ist nicht versicherbar. Nicht vergessen: eine Rechtsschutzversicherung ist mindestens genauso wichtig.
20. Januar 2014: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder
Die Berufshaftpflicht der Mediziner wird wohl wie bei den Juristen auch auf entgeltliche Tätigkeit beschränkt sein, d.h. der Arzt muss liquidieren sonst keine Deckung.

Zum Thema Rechtschutzversicherung: versuche mal von einem deutschen Versicherer eine Deckung für Versicherungsfällen in den USA zu bekommen. Ziemlich ausgeschlossen.

Ich würde als Arzt wohl ausschließlich tätig werden, wenn mir die Fluggesellschaft eine Haftungsfreistellung bietet, so wie Lufthansa. Ob die allerdings was wert ist bei einer US-Fluglinie, die im Durchschnitt alle 3 Jahre in Konkurs geht...
20. Januar 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Markus,
dein ehrenvolles Denken in Ehren, aber ich würde mal hier nicht aus dem Bauch schreiben, sondern mal sich in die Lage des Arztes rein zu denken, der am Ende bis zum Lebensende ruiniert ist. Wer macht sowas schon freiwillig.
Und: die Berufshaftpflicht deckt das nicht ab, garantiert. Schon garnicht in den zu erwartenden astronomischen Höhen der Schadensersatzforderung.
Und: was ist, wenn man mit einer vom Arzt anbehandelten Leiche in den USA landet? Meinst du, da kann ich dann meinen Urlaub machen und nachher termingerecht wieder nach hause kommen?
Oder wohl eher lange Verhöre, Anklagen, vielleicht mal amerkanische Gefängnisse, einen guten, seeeehr teuren Anwalt finden, die Botschaft um Unterstützung bitten, anschließend mehrfach in die USA zum Prozess, der Hundertausende kostet, verurteilt werden zu Millionen, eine Bank finden, die mir für das Geld gutschreibt, oder, da mir keine Bank Milionen leiht, vermutlich wieder keine Ausreise und den fraglichen Genuss der amerikanischen Gefängnisse auf viele gute Jahre meines Restlebens.
Würdest du das als Arzt auf dich nehmen? Wenn du mal ganz ehrlich bist und nicht unüberlegt den Heiligen abgibst......

Und wenn ich schlafe, und nix vom Aufruf mitbekomme, dann ist es keine unterlassene Hilfeleistung.
So einfach ist das

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