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21. Januar 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an 
Moin Herr Schneider,

Berufshaftpflichtversicherungen mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit bietet z. B. die Deutsche Ärzteversicherung (www.aerzteversicherung.de) an. Einfach mal anrufen und fragen.

Um es etwas pointiert, dafür bitte ich im Voraus um Entschuldigung, auszudrücken:

Ich gehe davon aus, dass Sie und Herr Kretzschmar ihre medizinischen Entscheidungen aus einer sichereren Datenbasis heraus treffen und sich weniger auf "das weiß man doch" verlassen, als hier in der Diskussion angeführt.

An Herrn Kretzschmar noch die Frage: warum sollte ich als Psychiater haftungsrechtlich anders gestellt sein, als ein Allgemeinmediziner? In meiner Approbationsurkunde steht zwar nur "Arzt" und nicht "Echter Arzt", aber ich vermute, das ist bei Ihnen auch nicht anders.

Grundsätzlich ein Bewusstsein für mögliche Haftungsprobleme zu wecken, darin stimme ich Herrn Kretzschmar zu, ist aber sinnvoll und kann ja, wie 1998 in den USA geschehen, tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führen. Insofern ist eine auch öffentliche und teils etwas pointiert geführte Diskussion hilfreich.

Viele Grüße

J. Hinrichs

21. Januar 2014: Von  an Hofrat Jürgen Hinrichs
Lieber Herr Hinrichs,
wie so vieles in diesem (und anderen) Forum/Foren ist das, was geschrieben wird punktuell, schweift häufig ab, ist alles andere als erschöpfend und bietet immer viele Haken und Ösen für Mißverständnisse oder "ja, aber..". Insofern bilde ich mir nicht ein, daß ich hier die Welt mit verbindlichen Weisheiten beglücken kann. Wir wissen ja, daß die Wirklichkeit ist oft anders ist. Aber danke für den Versicherungshinweis. Die grobe Fahrlässigkeit steht wohl im Kleingedruckten in der Police erwähnt?
Beste Grüße, PS
21. Januar 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an 
Hallo Herr Schneider,

gerne. Wo es in der Police steht, weiß ich leider nicht, aber man muss es extra "dazubuchen". Was es mehr kostet, kann ich Ihnen leider nicht sagen, aber meine Gesamtprämie, allerdings für nebenberufliche (Betriebsmedizin, Gutachten) und gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten, bewegt sich im Rahmen dessen, was man auf den Sites von Versicherungsmaklern so findet.

Viele Grüße

J. Hinrichs
22. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +2.00 [2]
Nicht auf Sie bezogen sondern allgemein:

In diesem Thread habe ich (nur für mich??) teilweise verstörende Aussagen gelesen die mit meiner Vorstellung von Hilfeleistung inkompatibel sind, zumal durch Ärzte.
Ich bin heilfroh, dass sich bisher in meiner fliegerischen Erfahrung und auch jener meiner Kollegen stets Ärzte an Bord befanden die zuerst geholfen haben ohne an Protokolle, Urlaub, Termine oder Verantwortung "danach" zu denken.
WÜRDEN auch Airlines gemäss mancher "Tips" verfahren bräuchte man nie wieder etwas von medizinisch begründeten Zwischenlandungen lesen deren Kosten (unschwer sechsstellig) die Airline trägt, neben Defibrillatoren sind ja auch body bags an Bord.
28. Januar 2014: Von  an Flieger Max L.oitfelder
Na immerhin, ich habe durch den Thread gelernt, daß die LH das Arzt-an-Bord-Programm hat und mich da mal registriert....
28. Januar 2014: Von Carmine B. an  Bewertung: +1.00 [1]


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2014_01_25_17_03_50.pdf
Adobe PDF | 406.0 kb | Details

Enthaftungserklärung LH


Aus gegebenem Anlass, so sieht die Enthaftungserklärung der LH konkret aus.

Gruß,
Carmine
28. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Für österr. Ärzte empfehle ich das "Doc on board" Programm von Austrian Airlines. Laut einer teilnehmenden Ärztin sehr interessant.
28. Januar 2014: Von Achim H. an Carmine B.
Also der Satz

Wir gehen davon aus, dass die in diesem Koffer befindlichen Medikamente und Geräte ausreichen, Ihnen die erforderliche Hilfestellung zu ermöglichen.

ist sehr kritisch zu bewerten. Damit kann eine Hilfestellung durch den Passagier als Zustimmung zu dieser Aussage gewertet werden. Das hätten sie weglassen sollen oder "wir hoffen, dass" schreiben. So wäre ich als helfender Passagier alarmiert.

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