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IFR & ATC | IFR zur Arbeit  
24. Juli 2010: Von Andreas Ruth 
Hallo,

mit großem Interesse lese ich hier im Forum die Diskussionen zum Thema IFR. Als PPL Pilot trage ich mich schon recht lange mit dem Gedanken, das Flugzeug (auch) als „herkömmliches“ Transportmittel einzusetzen, VFR natürlich äußerst schwierig. Nach dem Stöbern im I-Net bezüglich der Fragestellung, was geht IFR, was nicht, möchte ich die Erfahrenen hier einmal um Rat fragen um besser einschätzen zu können, wie groß meine Chancen sind, mit dem Upgrade IR mein Vorhaben in die Realität umzusetzen.

Konkret geht es darum, dass ich beruflich jeden Morgen und Abend mit dem PKW zu meiner Arbeitsstätte fahre, normale Fahrtzeit ca. 1h, aufgrund starker Frequentierung der Strecke und einiger Baustellen benötige ich oftmals jedoch 1,5h (eibfache Strecke). Warum also nicht mit einer Mooney in 20 Minuten ;-). Glücklicherweise wohne ich nur unweit vom Flugplatz und die Arbeitsstätte ist ebenfalls nur 5 Minuten Fußweg von einem Regionalflughafen entfernt.

So, das ganz grob. Die Frage daher: möglich oder nicht? Welche Faktoren muss ich bei dieser Überlegung mit einbeziehen? Z. B.:

- Routing: muss ich jeden Morgen 2h Flugplanung machen, oder wird ein einmal zusammengefrickelter Plan akzeptiert (sofern die Bedingungen gegeben sind)

- wie hoch sind die Kosten pro Flugplanaufgabe
- wie lange benötigt man für das Handling auf einem Regionalflughafen (ist das im Vergleich zu IFR anders)

-der Start würde ja immer von einem Flugplatz stattfinden, gehe ich recht in der Annahme, dass beim Start immer VFR Bedingungen vorherrschen müssen

-welche Faktoren sollte ich noch für meine „Wissenssammlung“ miteinbeziehen

Entschuldigt bitte, wenn die ein oder andere Frage für euch ein wenig naiv oder fremd klingt, man wird doch aber wohl noch träumen dürfen... :-)


Danke für zahlreiche Anmerkungen

Grüße
Andreas
25. Juli 2010: Von Andreas Müller an Andreas Ruth
Schon mal ausprobiert, diese Strecke bei schönem Wetter über eine längere Zeit VFR zu fliegen? Ich meine, wenn es nur 20 Min sind, sollte das doch oft gehen. Dann beantworten sich die meisten Fragen vielleicht von selbst.
25. Juli 2010: Von Klaus Dreyer an Andreas Ruth
Hallo Andreas,

das muss kein Traum bleiben. Grundsätzlich geht das. Ich halte das für ein sehr löbliches Unterfangen, das Flugzeug als ein ernsthaftes Verkehrsmittel einsetzen zu wollen.

Ich habe das selbst mal ein Jahr lang getan (ähnliche Verhältnisse). Danach bin ich umgezogen und habe dann am Ort der Arbeitsstelle gewohnt. Sogar das Finanzamt spielt da mit. Du setzt dann also nicht mehr pauschal "Fahrten zur Arbeitsstelle" ab, sondern dann eben "Flüge zur Arbeitsstelle". Ist natürlich ein bisschen Papierkrieg.

Der Flug zur Arbeitsstelle wird natürlich teurer als die Autofahrt. Aber dafür geht es schneller, das Flugzeug ist also auch produktiver. Als Nebeneffekt wirst Du dabei feststellen, dass Du eine ganz erstaunliche Sicherheit im Umgang mit dem Flugzeug gewinnst. Während jetzt wahrscheinlich jeder Flug noch in gewisser Weise ein Erlebnis/Abenteuer ist, wirst Du Dich nach einer gewissen Zeit mit der gleichen Selbstverständlichkeit in das Flugzeug setzen wie jetzt in Dein Auto.

Erstaunlicherweise bestehen die Schwierigkeiten nicht so sehr im Wetter, wie man vielleicht glauben mag. Vielmehr musst Du die folgenden Punkte bedenken und regeln können:

Wann musst Du morgens spätestens an Deiner Arbeitsstelle sein? Wann musst Du also spätestens starten? Hat Dein Heimatflugplatz zu dieser Zeit standardmäßig schon geöffnet? Wann kannst Du frühestens dort starten? Bekommst Du vor dieser Zeit schon eine Wettermeldung vom Zielflughafen, oder schlafen die dann dort noch?

Wann schließt Dein Heimatplatz (im Winter?) SS? SS+30? Kriegst Du im Winter genug Arbeitszeit zusammen, wenn Du schon um 16.15 wieder an Deinem Heimatplatz sein musst, also um 15.45 starten musst, also um 15:25 Deinen Arbeitsplatz verlassen musst, während Du gleichzeitig erst am Morgen um 08:45 dort erschienen bist?

An dem Regionalflughafen wird das Flugzeug wahrscheinlich im Freien geparkt sein. Lästig wird das, wenn am Nachmittag dann Schnee auf dem Flieger liegt, oder schlimmer noch Raureif angesetzt hat. Kostet Zeit, das zu entfernen.

Die Flugplanung ist das geringste Problem. Den standardmäßig schon fertigen Flugplan aufzugeben kostet 30 Sekunden (und kein Geld). Nach ein paar Tagen/Wochen kennst Du die Strecke sowieso wie Deine Westentasche und mit den Fluglotsen bist Du per Du.

Übrigens dürfte es sich bei einer Strecke von ca. 50 Meilen empfehlen, diese fast immer VFR zu fliegen. An Deinem Heimatplatz musst Du wahrscheinlich sowieso VFR raus (und insbesondere rein!). Dann ist es auch nicht so empfehlenswert, erst auf 4000 oder 5000 ft zu steigen, bloß um dann anschließend das Problem zu haben, auch (legal) wieder runter zu kommen. Die Lotsen lassen Dich nämlich IFR nur bis zur MRVA runter. Dann musst Du entweder Bodensicht haben, oder behaupten, diese zu haben, oder den Alternate anfliegen (dort ggf. einen Anflug zum cloud break zu machen).

Dazu musst Du natürlich bereit sein, auch bei VFR-Mindestbedingungen zu fliegen, also 500 ft Wolkenuntergrenze und 1,5 Km Sicht – was nicht so selbstverständlich ist, aber geht, insbesondere, wenn Du die Strecke gut kennst. Das wird dann vermutlich an ca. 220 von 230 Arbeitstagen im Jahr möglich sein. Über eine Flugstrecke von ca. 50 Meilen ist das Wetter auf der Strecke auch eigentlich ganz gut absehbar, nämlich im Zweifel so wie am Startflugplatz auch. Als Rückfallposition bleibt Dir ja im Zweifel immer das Auto?

Dein instrument rating solltest Du trotzdem machen. Danach wirst Du feststellen, dass das Wetter plötzlich sehr viel besser wird, als Du es gewohnt warst. Das liegt daran, dass Du mit dem IFR rating plötzlich auch VFR sehr viel mehr Sicherheit gewinnst. Wenn es nämlich nach vorn nicht weitergehen sollte, hast Du mit IFR-rating ja immer die Möglichkeit, nach oben auszuweichen, die Du vorher nicht hattest. Deshalb kannst Du Dir dann plötzlich auch VFR viel mehr Wetter zutrauen als vorher.

Eine Überlegung solltest Du allerdings auch noch anstellen, nämlich, ob sich das ganze zeitmäßig gesehen überhaupt lohnt. Rechne mal: 5 Minuten von Haustür bis Flugplatz, 15 Minuten vom Ankommen am Flugplatz bis zum Abheben der Räder (Aushallen, checken, einsteigen, Motor anlassen, warmlaufen, zum Start rollen, run-up), 20 Minuten Flugzeit, 5 Minuten abrollen und abstellen am Regionalflughafen, 5 Minuten zum Arbeitsplatz = 50 Minuten gegenüber 60 Minuten mit dem Auto? Das ist natürlich die rein zeitmäßige Betrachtung, berücksichtigt nicht den Stress beim Autofahren und im Stau – Fliegen ist stressfreier!

Das handling an dem Regionalflughafen dürfte kein Problem sein (ist VFR und IFR gleich), insbesondere wenn Du nach ein paar Tagen dort dann natürlich schon ein alter Bekannter bist.

Viele Grüße

Klaus
25. Juli 2010: Von  an Andreas Ruth
Ich finde die Grundidee toll. Aber ich finde auch, man sollte auch dem Teppich bleiben, was die angebliche Zeitersparnis von GA betrifft.

- Fahrt zum Flugplatz: 5 Minuten sind's ja wohl in jedem Fall.
- Aushallen und Vorflugcheck: 10 Minuten wäre schon eine gute Zeit.
- Rollen zum Start, Checks usw.: 5 Minuten wäre schnell.
- Flugzeit: 20 Minuten
- Rollen am Regionalflughafen, Abstellen, Sichern, Abschließen usw. 10 Minuten
- Ab zum Arbeitsplatz: 5 Minuten

Macht 55 Minuten. Wenn's richtig gut läuft. Einmal Tanken und schon sind's mindestens 15 Minuten mehr. Das alles bei Regen? Im Anzug?

Zu den Sachfragen:

Wenn der Plan einmal steht, macht er nicht mehr viel Arbeit. Auf 20 Minuten IFR fliegen dürfte sich aber so gut wie nie lohnen, denn wenn das Wetter am Ziel so schlecht ist, dass es einen Instrumentenanflug braucht, dann ist es bei der geringen Entfernung auch am Start meist so schlecht, dass man VFR nicht weg kommt. Es genügen übrigens, grob gesagt, die VFR-Bedingungen in Luftraum G. Man sollte nicht unterschätzen, dass ein IFR-Anflug die Flugzeit zum Ziel je nach Windrichtung und Approach gut zehn Minuten länger dauern kann als ein VFR-Anflug.

Flugplan aufgeben kostet zum Glück noch nichts.

Schlußfolgerung: Aus Spaßgründen kann man das Projekt angehen. Wegen der Zeitersparnis? Eher nicht.
25. Juli 2010: Von  an 
Sehe ich ähnlich. Aber Spaß macht es trotzdem...
26. Juli 2010: Von Stefan Kondorffer an 
Ich kann den Gedanken nur unterstützen - bin auch eine Zeitlang als Wochenendpendler zur Arbeit geflogen. Die Strecke war länger, aber was in jedem Fall stimmt, ist die Überlegung:

1. IFR haben, VFR fliegen - das passt tatsächlich bei viel viel mehr Tagen im Jahr, als man so denkt. Eben auch, weil man mit anderen persönlichen Minima unterwegs ist. Mein persönliches Limit habe ich zwar höher als 1,5km und 500ft gelegt, bei gut bekannten Strecken ist das aber tatsächlich ein fliegbares Limit - vorausgesetzt, die Wetterlage und Dein Flieger erlauben die Flucht nach oben auch tatsächlich. Naja, und an den Tagen an denen das nicht geht ist oft auch die Autobahn dicht mit sommerbereiften Leuten und Du kommst ohnehin zu spät ;)

2. Kosten

Du sprichst von einer Mooney. Keine Ahnung welche, aber da ich selber viel M20J fliege, nehme ich einfach mal die Preise als Ausgangspunkt: Ich chartere nass zur Zeit für 3,35 pro Min. Der Preis kommt bei einer Jahresflugleistyung von rund 300h zusammen und enthält natürlich noch den Gewinn des Vercharterers. Da bei Dir etwas weniger Flugzeit anstünde, können wir das aber vielleicht mal als Berechnungsgrundlage nehmen. Dann ksoten Dich Hin und Rückflug á 20 Minuten (von denen Du gesprochen hattest) = 40min x 3,35 Euro = 134 Euro. Plus 14E Landegebühr - kenne die Preise an Deinem Regionalflugplatz natürlich nicht, aber 14Euro ist mein gefühlter häufigster Erfahrunsgwert (bin kein Quittungssammler). Dann sind wir bei 148 Euro. Im Gegenzug vertraue ich jetzt mal darauf, dass Du an Deinem Flugplatz zusammen mit der Unterstellung auch eine Landegebührpauschale verabredet hast.

Jetzt rechne den 5er BMW dagegen, der im Vergleich zur Mooney 20J statusadäquat ist (ist natürlich quatsch, der Status der Mooniacs ist viiel höher ;). Da habe ich beim ADAC eine Rechnung mit Wertverlust bei 60.000km von 65 Cent pro Kilometer gefunden. Du hast leider nicht die genaue Entfernung genannt,m aber bei einer Stunde Fahrzeit - 100km? Also 200km x 0,65Euro = 130 Euro. Und da muss man jetzt noch fragen, ob Dich das Parken vor Ort etwas kostet.

3. Flexibilität rules

Ich würde auch empfehlen, einfach den Sommer nutzen und ein paar Mal VFR hin und her fliegen. Vielleicht zunâchst mal an einem Tag, an dem Du schon ankündigst bzw planst, später im Büro zu sein und früher wieder abzufliegen - damit Du nicht in Stress kommst, denn Stress tötet. Und das ist vielleicht der wichtigste rat - es wird Tage geben, an denen Du um 10h einen super wichtigen Termin hast, aber der Flieger entweder beim Magnetcheck muckt, der Nebel sich noch nicht aufgelöst hat oder Du tierische Kopfschmerzen hast. Aber zum Abfahren mit dem Auto ist es jetzt zu spät. Wenn Du nicht die Kraft hast in solchen Momenten zu sagen - scheiss drauf, ich nehme das Auto und komme zu spät, dann wirst du das nicht lange machen. Abends die gleiche situation und vielleicht schlimmer, Du musst nach Hause, aber das Wetter lässt den Start eigentlich nicht zu (oder doch), Du hast aber ja das Auto nicht dabei...

Also viel Spass, toller Plan!
29. Juli 2010: Von  an Andreas Ruth
Wirklich interessante Idee und erinnert einen ein bisschen an die Werbung für Privatflieger in USA in den 50er und 60er Jahren...
Zu den Fakten. Du willst prinzipiell so oft wie möglich im Jahr zuverlässig ca. 50km Wegstrecke zur Arbeit und zurück absolvieren; und zwar von einem kleinen Verkehrsflugplatz zu einem Regionalflugplatz. Ich geh mal davon aus, dass der Verkehrsflugplatz bei deinem Wohnort kein Instrumenten-landesystem besitzt, der Regionalflugplatz wohl schon. Macht in dieser Kombination bei der kurzen Strecke keinen Sinn. Mit Z-Flugplan hoch und IFR einloggen? Da bist du doch schon fast am Ziel. Geht ausserdem bei schlechtem Wetter eh nicht. Also bleibt VFR-Fliegen, was eigentlich an 200 Tagen im Jahr seriös möglich sein sollte. Wenn du die Strecke kennst, wirst du auch schnell feststellen, was geht und was nicht (v.a. zweiteres)
Kommen wir zur Maschine: Die Mooney, ob mit oder ohne Turbo ist eine wunderschöne, schnelle, sparsame und zuverlässige Reisemaschine und durchaus als (Soft) IFR-Plattform geeignet. Für den regelmäßigen Verkehr auf 50km ist sie allerdings so sinnvoll wie ein Ferrari in der Spielstraße. Investition für eine vernünftige 20J non-turbo im Bereich 75- 100000 Euro machbar; Unterhalt pro Jahr - seriös geschätzt - mit Halle, Jahresnachprüfung, 50er und 100er Stundenkontrolle und und und incl. Sprit und Öl für 200 Flugtage à 60 min: > 25000 Euro. Geht sicher nur als Besitzer, nicht als Haltergemeinschaft und schon gar nicht als Charterer. Und vergiss nicht: Auto wirst du trotzdem brauchen, landet sich so schlecht bei Aldi.
Also ketzerischer Vorschlag, wenn du es wirklich versuchen willst und uns hier im Forum nicht nur cheaten willst - der Gewinn an Lebenssqualität ist sicher kaum aufzuwiegen: Mach das ganze grundsätzlich VRF, besorg die ne preiswerte C152, ne PA 18 oder irgendwas in der Preisklasse. Oder noch sinnvoller eine UL oder einen Tragschrauber. Du wirst kaum weniger schnell und zuverlässig ankommen, die Kosten sind sicher um eine Zehnerpotenz niedriger und der Spaß kaum kleiner. Viel Spaß bei deinen Überlegungen, lass mal von dir hören.
30. Juli 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Andreas Ruth
Mein Rat ist einfach:
Bei schönem Wetter fliegen, bei unschönem Wetter mit dem Auto fahren. Dann wird man mit der Situation vertraut und kann die LFZ-Nutzung langsam weiter ausweiten. ;-)

Und das Wichtigste: Fangen Sie gleich am Montag damit an. Sie können jetzt am Wochenende den Flug in Ruhe vorbereiten.
28. Juli 2012: Von frank ernst an Andreas Ruth
Gerade drüber gestolpert... ich finde die Idee äußerst begrüßenswert und interessant!

Was mich interessiert: was sagt denn das Finanzamt dazu, wenn man erstmalig für das vergangene Steuerjahr im Rahmen der Steuererklärung Werbungkosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 25.000€ auf den Finanzamttisch knallt (vorausgesetzt, der Flieger würde zu 100% zu diesem Zweck genutzt werden)?
28. Juli 2012: Von Achim H. an frank ernst
Ich bin kein Steueranwalt, aber für Angestellte greift hier der § 9 EstG. Die Entfernungspauschale von 0,3 €/km ist auf 4500 € im Jahr gedeckelt, außer im Falle dass "der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt". Ich vermute stark, dass der Begriff "Kraftwagen" nicht auf Flugzeuge anzuwenden ist.

Für Unternehmer ist es einfacher, da ist erst einmal alles eine Betriebsausgabe was betrieblich notwendig ist.
28. Juli 2012: Von Sönke Springer an Achim H.
In dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre schreibe ich ab Montag meine Bachelorarbeit, ich frage beim Prof. gerne mal nach.
Allerdings würde die Steuerlast bei Vollständiger Anerkennung wohl gegen Null laufen, deshalb habe ich da da größte Zweifel.
28. Juli 2012: Von frank ernst an Achim H.
Habe es auch noch einmal nachgelesen, ich glaube du liegst richtig; hatte mich nur daran erinnert, dass ich in der Vergangenheit mehr als die 4.500€ erfolgreich angesetzt hatte; dass diese Grenze auf einen "Kraftwagen" beschränkt ist, kam mir nicht in den Sinn.
28. Juli 2012: Von Sebastian Willing an frank ernst

Den letzten Post verstehe ich nicht so ganz: Liegt das Limit nur beim Auto bei 4,5k oder auch bei anderen Verkehrsmitteln?

Wie sieht es mit der Dokumentation aus, was muss man vorweisen um die Kosten (egal ob < oder > 4,5) vom FA mit guter Wahrscheinlichkeit anerkannt zu bekommen?

Wie sieht es aus, wenn man Mittags mal kurz Krabben von der (Nordsee-)Insel holt, also den Flieger zwischen Hin- und Rück privat benutzt, verhagelt das die Anerkennung?

29. Juli 2012: Von Frank Naumann an frank ernst
Das Flugzeug als Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist von den sonst üblichen Pauschalierungen und Deckelungen explizit ausgenommen. Die entstandenen Kosten dürfen meines Wissens in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden. Auf drei Fallstricke müssen Sie aber dennoch achten:

1. "Liebhaberei" - das wird insbesondere dann gern vom Finanzamt unterstellt, wenn Ihnen das Flugzeug selbst gehört und somit die private von der beruflichen Veranlassung nicht zweifelsfrei getrennt werden kann. Fremde Flugzeuge chartern ist unter diesem Aspekt günstiger.

2. "Lebensmittelpunkt": In der Regel nach zwei Jahren wird das Finanzamt Ihre Flugkosten nicht mehr anerkennen, weil es Ihnen in diesem Zeitraum zuzumuten war, Ihren Wohnsitz zum Arbeitsort zu verlegen.

3. "Verhältnismäßigkeit": Bleibt nach Abzug der Werbungskosten praktisch kein zu versteuerndes Einkommen mehr übrig, wird Sie das Finanzamt fragen, wovon Sie eigentlich leben. Nehmen wir einmal an, Sie fliegen jeden Tag mit einer IFR-tauglichen Einmot eine Stunde zur Arbeit und abends wieder eine Stunde zurück, die Flugstunde kostet beim Vercharterer naß und brutto € 250 und Sie arbeiten an 200 Tagen im Jahr, dann macht das per annum runde 100.000 €. Wenn Sie 200.000 € im Jahr verdienen, kann das Finanzamt eigentlich nichts sagen. Viel weniger sollte es aber nicht sein.

Herzliche Grüße

Frank Naumann
2. September 2012: Von frank ernst an Frank Naumann

habe es mal für das Jahr 2011 durchgespielt: das Wetter hätte von 365 Tagen an 240 Tagen (65% - ohne Wintermonate wären sogar 75% möglich gewesen) ein risikofreies Fliegen nach VFR vom Heimatplatz zum 20 Minuten entfernten Zielflughafen (und zurück) ermöglicht. Von der Seite her ein durchaus machbares Unterfangen:

Folgende Fragen:

Liebhaberei:
durch Flugbuch doch eigentlich recht gut nachzuweisen, welche Flüge privat/auf dem Weg zu Arbeitsstätte erfolgt sind; ab welchem prozentualen Verhältnis würde man von Liebhaberei ausgehen?

Lebensmittelpunkt:
Bei einer Distanz von 95 Autobahnkilometern (one way) kann doch das FA in der heutigen Zeit nicht wirklich einen Umzug verlangen, oder doch?

Verhältnismäßigkeit: verstanden

Schönes We!

2. September 2012: Von Thore L. an frank ernst
das Finanzamt argwöhnt erst mal, dass es sich bei einem Flugzeug um so was wie eine Yacht handelt. Die ist nur absetzbar, wenn Sie gut verchartert wird. hast Du also viel Vercharterung im Flieger, sieht das schon mal gar nicht so schlecht aus.

Wenn Du nicht vercharterst, wirst Du ein Bordbuch führen müssen, was lückenlos und fälschungssicher nachweist, dass Du das beruflich nutzt und wenn doch privat, selbst aus versteuertem Geld bezahlst.

Ist das so, wird es keine Probleme geben.

2. September 2012: Von frank ernst an Thore L.

Hört sich für mich alles gar nicht so unerfüllbar an; aktuell stelle ich mir das so vor: ich nehme meine gute alte Mogas-PA28, mit der ich bislang nur an die Nordsee zum Krabenessen geflogen bin. Zukünftig fliege ich mit der 120h im Jahr vom Heimatflugplatz zur Arbeit und wieder zurück. Dazu kommt vielleicht noch 20h Kaffeeflug an den Wochenenden.

Mit Firmengründung etc. will ich erst mal nix zu tun haben, mir geht es nur darum, dass ich die im Rahmen der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geflogenen Stunden als Werbungskosten ansetzen kann – anteilig. Einfach ausgedrückt: ich habe z.B. 30.000€ im Steuerjahr für’s Fliegen ausgegeben, wovon 85% für den Arbeitsweg draufgingen. In der Steuererklärung addiere ich nun einfach alle im Steuerjahr angefallenen (mit Bordbuch, Rechnungen für Landungen, Unterstellung, JNP, 100h Kontrolle belegbaren) Kosten und führe diese gemäß des 85% Anteiles als Werbungkosten auf – fertig.

Geht nicht?

4. September 2012: Von Frank Naumann an frank ernst

Folgende Fragen:

Liebhaberei:
durch Flugbuch doch eigentlich recht gut nachzuweisen, welche Flüge privat/auf dem Weg zu Arbeitsstätte erfolgt sind; ab welchem prozentualen Verhältnis würde man von Liebhaberei ausgehen?

Die Liebhaberei ist so eine "Gummiunterstellung", für die es keine auf die Kommastelle genaue Definition gibt, da hat der jeweilige Beamte einen erheblichen Ermessensspielraum. Generell sollte für das Finanzamt nicht der Eindruck entstehen, daß eine berufliche (Mit-)Nutzung vorgeschoben wird, um ein privates Hobby zu subventionieren. Das Beispiel mit der eigenen Yacht wurde ja schon genannt.



Lebensmittelpunkt:
Bei einer Distanz von 95 Autobahnkilometern (one way) kann doch das FA in der heutigen Zeit nicht wirklich einen Umzug verlangen, oder doch?

Diese Distanz ist sicher ein Grenzfall, da haben Sie Recht. 95 Kilometer sind aber m.E. auch grenzwertig für die sinnvolle Nutzung eines Flugzeugs. Meine Ausführungen bezogen sich eher auf Entfernungen, bei denen ein "Nicht-Pilot" einen Zweitwohnsitz gründen würde. Und da gibt es die Richtlinie, daß nach Ablauf von 2 Jahren die Kosten dafür nur noch bei Vorliegen besonderer Umstände (Kinder in Ausbildung am alten Wohnort, Ehefrau mit Job möchte nicht umsiedeln, Grundstücksbesitz etc.) abgesetzt werden können. Liegen keine derartigen außergewöhnlichen Umstände vor, geht das Finanzamt davon aus, daß der Arbeitsort nach dieser Zeit zum neuen Lebensmittelpunkt geworden ist.


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