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2. September 2012: Von frank ernst an Frank Naumann

habe es mal für das Jahr 2011 durchgespielt: das Wetter hätte von 365 Tagen an 240 Tagen (65% - ohne Wintermonate wären sogar 75% möglich gewesen) ein risikofreies Fliegen nach VFR vom Heimatplatz zum 20 Minuten entfernten Zielflughafen (und zurück) ermöglicht. Von der Seite her ein durchaus machbares Unterfangen:

Folgende Fragen:

Liebhaberei:
durch Flugbuch doch eigentlich recht gut nachzuweisen, welche Flüge privat/auf dem Weg zu Arbeitsstätte erfolgt sind; ab welchem prozentualen Verhältnis würde man von Liebhaberei ausgehen?

Lebensmittelpunkt:
Bei einer Distanz von 95 Autobahnkilometern (one way) kann doch das FA in der heutigen Zeit nicht wirklich einen Umzug verlangen, oder doch?

Verhältnismäßigkeit: verstanden

Schönes We!

2. September 2012: Von Thore L. an frank ernst
das Finanzamt argwöhnt erst mal, dass es sich bei einem Flugzeug um so was wie eine Yacht handelt. Die ist nur absetzbar, wenn Sie gut verchartert wird. hast Du also viel Vercharterung im Flieger, sieht das schon mal gar nicht so schlecht aus.

Wenn Du nicht vercharterst, wirst Du ein Bordbuch führen müssen, was lückenlos und fälschungssicher nachweist, dass Du das beruflich nutzt und wenn doch privat, selbst aus versteuertem Geld bezahlst.

Ist das so, wird es keine Probleme geben.

2. September 2012: Von frank ernst an Thore L.

Hört sich für mich alles gar nicht so unerfüllbar an; aktuell stelle ich mir das so vor: ich nehme meine gute alte Mogas-PA28, mit der ich bislang nur an die Nordsee zum Krabenessen geflogen bin. Zukünftig fliege ich mit der 120h im Jahr vom Heimatflugplatz zur Arbeit und wieder zurück. Dazu kommt vielleicht noch 20h Kaffeeflug an den Wochenenden.

Mit Firmengründung etc. will ich erst mal nix zu tun haben, mir geht es nur darum, dass ich die im Rahmen der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geflogenen Stunden als Werbungskosten ansetzen kann – anteilig. Einfach ausgedrückt: ich habe z.B. 30.000€ im Steuerjahr für’s Fliegen ausgegeben, wovon 85% für den Arbeitsweg draufgingen. In der Steuererklärung addiere ich nun einfach alle im Steuerjahr angefallenen (mit Bordbuch, Rechnungen für Landungen, Unterstellung, JNP, 100h Kontrolle belegbaren) Kosten und führe diese gemäß des 85% Anteiles als Werbungkosten auf – fertig.

Geht nicht?

4. September 2012: Von Frank Naumann an frank ernst

Folgende Fragen:

Liebhaberei:
durch Flugbuch doch eigentlich recht gut nachzuweisen, welche Flüge privat/auf dem Weg zu Arbeitsstätte erfolgt sind; ab welchem prozentualen Verhältnis würde man von Liebhaberei ausgehen?

Die Liebhaberei ist so eine "Gummiunterstellung", für die es keine auf die Kommastelle genaue Definition gibt, da hat der jeweilige Beamte einen erheblichen Ermessensspielraum. Generell sollte für das Finanzamt nicht der Eindruck entstehen, daß eine berufliche (Mit-)Nutzung vorgeschoben wird, um ein privates Hobby zu subventionieren. Das Beispiel mit der eigenen Yacht wurde ja schon genannt.



Lebensmittelpunkt:
Bei einer Distanz von 95 Autobahnkilometern (one way) kann doch das FA in der heutigen Zeit nicht wirklich einen Umzug verlangen, oder doch?

Diese Distanz ist sicher ein Grenzfall, da haben Sie Recht. 95 Kilometer sind aber m.E. auch grenzwertig für die sinnvolle Nutzung eines Flugzeugs. Meine Ausführungen bezogen sich eher auf Entfernungen, bei denen ein "Nicht-Pilot" einen Zweitwohnsitz gründen würde. Und da gibt es die Richtlinie, daß nach Ablauf von 2 Jahren die Kosten dafür nur noch bei Vorliegen besonderer Umstände (Kinder in Ausbildung am alten Wohnort, Ehefrau mit Job möchte nicht umsiedeln, Grundstücksbesitz etc.) abgesetzt werden können. Liegen keine derartigen außergewöhnlichen Umstände vor, geht das Finanzamt davon aus, daß der Arbeitsort nach dieser Zeit zum neuen Lebensmittelpunkt geworden ist.


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