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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Juli 2012: Von Achim H. an frank ernst
Ich bin kein Steueranwalt, aber für Angestellte greift hier der § 9 EstG. Die Entfernungspauschale von 0,3 €/km ist auf 4500 € im Jahr gedeckelt, außer im Falle dass "der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt". Ich vermute stark, dass der Begriff "Kraftwagen" nicht auf Flugzeuge anzuwenden ist.

Für Unternehmer ist es einfacher, da ist erst einmal alles eine Betriebsausgabe was betrieblich notwendig ist.
28. Juli 2012: Von Sönke Springer an Achim H.
In dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre schreibe ich ab Montag meine Bachelorarbeit, ich frage beim Prof. gerne mal nach.
Allerdings würde die Steuerlast bei Vollständiger Anerkennung wohl gegen Null laufen, deshalb habe ich da da größte Zweifel.
28. Juli 2012: Von frank ernst an Achim H.
Habe es auch noch einmal nachgelesen, ich glaube du liegst richtig; hatte mich nur daran erinnert, dass ich in der Vergangenheit mehr als die 4.500€ erfolgreich angesetzt hatte; dass diese Grenze auf einen "Kraftwagen" beschränkt ist, kam mir nicht in den Sinn.
28. Juli 2012: Von Sebastian Willing an frank ernst

Den letzten Post verstehe ich nicht so ganz: Liegt das Limit nur beim Auto bei 4,5k oder auch bei anderen Verkehrsmitteln?

Wie sieht es mit der Dokumentation aus, was muss man vorweisen um die Kosten (egal ob < oder > 4,5) vom FA mit guter Wahrscheinlichkeit anerkannt zu bekommen?

Wie sieht es aus, wenn man Mittags mal kurz Krabben von der (Nordsee-)Insel holt, also den Flieger zwischen Hin- und Rück privat benutzt, verhagelt das die Anerkennung?


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