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Sonstiges | Sprachkompetenz?  
17. März 2010: Von Jochen Keltsch 
Hat man für sein BZF 1 oder AZF keinen Bestandsschutz? Bei der amtlichen Prüfung hat man doch die "Sprachkompetenz" in englisch nachgewiesen. Die gleiche Problematik stellt sich meines Erachtens auch beim deutschen Sprechfunk. Ein dialektgeprägter Bayer wird wohl in Norddeutschland kaum zu verstehen sein. Sollen nun alle nicht hannoverdeutsch sprechende Landsleute in ein Reservat um den Heimatflugplatz verdammt werden?
17. März 2010: Von  an Jochen Keltsch
Guten Tag,

aus meiner Sicht haben Sie Bestandsschutz, allerdings nur in Deutschland. Da Deutschland auch ICAO Mitglied ist, muss Deutschland die Vorgaben der ICAO auch umsetzen. D.h. den Sparchtest nach Level 4-6. Und dieser hat nichts mit AZF oder BZF1 zu tun. Sie können sich auf den Kopf stellen, sämtliche deutsche Behörden verklagen, es bringt nichts. Sobald Sie ins nicht deutschsprachige Ausland fliegen, die ebenfalls ICOA Mitglied sind, müssen Sie min. ab 1.1.2011 Level 4 haben.
17. März 2010: Von  an Jochen Keltsch
Der Deutsche "Englisch Sprachtest" ist ein Millionengeschäft, da geht nix unbürokratisch! Zubrot für ohnehin schon (EASA,LLV) gebeutelte Flugschulen.

Es gibt ca 82000 Lizenzinhaber (Stand 2008), von PPL bis ATPL ohne UL Scheine. Kosten je Test 100€ bis 150€, und dann noch die Wiederholungen.

In den Staaten auf der Erde wo man der Englischen Sprache nicht so mächtig ist, da gehts vielleicht unbürokratisch.

Also, einfach anmelden, hinfahren, bestehen und sich freuen!
Dann ist die Sache zunächst erstmal vom Tisch und man hat den Kopf frei um die nächste Hürde zu nehmen.
17. März 2010: Von  an 
...erstmal vom Tisch und man hat den Kopf frei um die nächste Hürde zu nehmen...

Sehe ich genau so, wir haben andere wichtigere Sachen zu lösen als so ein Sparchtest...
17. März 2010: Von Markus Hitter an 
Hallo Herr Erhardt,

Deutschland ist wohl ICAO-Mitglied, die Vorgaben aus Chicago sind aber nicht verpflichtend. Es könn(t)en auch Ausnahmen gemacht werden.

Im Ausland gilt die Regelung des jeweiligen Auslandes. Da kann man mit einem Vorgehen gegen deutsche Behörden in der Tat nichts ausrichten.


Markus Hitter
17. März 2010: Von  an Markus Hitter
Für den Preis von nicht einmal einer Flugstunde auf einer C150 hat man dieses Thema Sprachtest hinter sich. Wieso meinen dann manche fliegende Bürger, sich darüber hinwegsetzen zu können bzw. über eine Klage nachzudenken? Das ist doch wieder dieses Minderheitsproblem wie im Threat Fürsty beschrieben.

Im Übrigen gibt es auch Sprachtests in der Fliegernation Nummer eins. Die USA!

Was gebe es für einen Aufschrei, wenn man alle Autofahrer ab 50 zwingend alle 2 Jahre einen Sehtest auferlegt? Einen sehr großen, allerdings wird vergessen, das es auch was bringen würde. Viele Menschen wissen gar nicht, das sie nicht mehr so gut sehen. Eine Brille ist keine Schande. Das ist mit dem Sprachtest nicht anders. Man merkt dann, wo es klemmt und kann es verbessern. Nur weil ich vor 25 Jahren mal ein AZF gemacht habe, heißt das noch lange nicht, da ich es heute noch kann... Und wem es nicht passt, der kann den Test ja sein lassen. Dann wird halt nur in Deutschland geflogen. So einfach ist das... Ich hatte dieses Gespräch am Wochenende schon mal. Es sind allerdings oft diejendigen, die über den Sprachtest "maulen", die eh kaum fliegen bzw. nicht im Ausland fliegen. So what?

Also, Sprachtest machen, ggf. vorher etwas mit einem Englischlehrer üben. Lernen im Alter ist übrgens gut gegen Demenz... So als Tipp für die, die immer im selben Loch bohren wollen anstatt mal über den Rand zu schauen....
18. März 2010: Von Simon Walther an 
"Im Übrigen gibt es auch Sprachtests in der Fliegernation Nummer eins. Die USA!"

Wenn man dort eine Lizenz macht, weist man dadurch seine Englischkenntnisse nach. Auf der Lizenz steht dann "English proficient" und das ohne Verfallsdatum.

Bei Anerkennungen mag es anders sein, damit habe ich keine Erfahrungen...
18. März 2010: Von  an 
>Im Übrigen gibt es auch Sprachtests in der Fliegernation Nummer eins. Die USA! <

Eben nicht! In den FARs steht schon ewig, dass ein Inhaber eines US-Scheins Englisch können muss. Das nimmt die FAA zum Anlass, auf den Schein einfach "English proficient" draufzuschreiben - ohne Verfallsdatum, ohne Nachprüfung. Dieser Eintrag entspricht laut FAA Level 4.

Bei der Scheinausstellung wird die Englisch-Fähigkeit nebenbei vom Prüfer bzw. (bei Anerkennung) vom Mitarbeiter der ausstellenden Behörde (FSDO) geprüft. Und zwar so: Antragsteller nach kurzem Geplauder (wo kommen Sie her? wo wollen Sie in den USA fliegen?): "What about demonstrating English proficiency?" FAA-Mitarbeiter: "That's what our little chat here is all about."

Es kann keine Rede davon sein, dass die Umsetzung der ICAO-Richtlinien in Deutschland einfach, praxisnah und irgendwie schmerzfrei für Piloten ist.

Und wo soll die Einstellung "Was mault Ihr, macht das doch einfach" ihre Grenze finden? Beim ELT-Zwang? Bei den Gurten? Bei Mode S? Bei "alle sechs Jahre volle Neuprüfung für alle"? Bei "keine N-regs in EASA-Land"? Bei "Hobbypiloten sind überflüssig und werden abgeschafft"?
18. März 2010: Von Andreas Müller an 
Und wo soll die Einstellung "Was mault Ihr, macht das doch einfach" ihre Grenze finden? Beim ELT-Zwang? Bei den Gurten? Bei Mode S? Bei "alle sechs Jahre volle Neuprüfung für alle"? Bei "keine N-regs in EASA-Land"? Bei "Hobbypiloten sind überflüssig und werden abgeschafft"?

Absolut richtig:

So mühsam es klingt - aber anders geht es nicht: Nur durch intelligenten Widerstand oder, wenn erfolgversprechend, Beschreiten des Klagewegs lassen sich Rechte und Grundrechte gegenüber der Krake Bürokratie verteidigen. Jeder Widerstand gegen weitere Gängelung, die wie weiter oben hier beschrieben, fast immer ihre Ursachen in wirtschaftlichen Partikularinteressen hat oder der um sich greifenden Tendenz von Amtsträgern folgt, sich gegen jedes Risiko absichern zu wollen ist ein Investment in eine selbstbestimmte und freiheitlich orientierte Gesellschaft.
18. März 2010: Von  an 
Nur zur Info,

bei der FAA Lizenz ist es auch nur Level 4. Und der ist nicht unbegrenzt gültig. Auch da muss man irgendwann eine Wiederholunsgprüfung ablegen. Wie die dann aussieht, weiß ich allerdings nicht. Betrifft mich aber. Ich denke, AOPA wird sich da was einfallen lassen.

Was das "maulen" betrifft. Es geht mir ehrlich schon lange auf den Wecker, das über alles immer laut gemault wird. Zum Teil so viel, das die Zeit, die fürs "Maulen" benötigt wird, ausgereicht hätte, sich schlau zu machen und ggf. das Problem zu lösen. "If you are not a part of the solution, you are a part of the problem". So sagt das zumindest ein Amerikaner.

Wir leben in Deutschland und wissen von der deutschen Regelwut. Sie ist zwar nervig, aber hat auch Ihre Vorteile. Die Vorteile werden aber nur dann anerkannt, wenn es einem was bringt. Alleine der "Verbraucherschutz" hat inzwischen ganz merkwürdige Formen angenommen. Da frage ich mich mehr als einmal, ob der Gesetzgeber den "normalen" Bürger für "dumm" hält. Anders kann ich mir so Manches nicht erkären. Von einem mündigen Bürger kann man da zum Teil aus meiner Sicht nicht mehr sprechen. Aber das ist nur meine subektive Meinung.

Wir Deutschen regeln alles, nervt zwar, aber dafür sind wir in der Welt als sehr gründlich bekannt, ist unser Markenzeichen. In Neu-Seeland und Australien ist das ein Super-Türöffner, nur mal so als Beispiel...

Also nicht meckern, sondern akzeptieren. Es ist nun mal so. Wir können es nicht ändern. Und gegen Windmühlen kämpfe á la Don Quichote bringt nicht wirklich was.

Jetzt können mich gerne alle angreifen und beschimpfen, dann fühlen sich diejenigen wohler, allerdings ändert das nichts an der Sprachprüfung in D-Land und an unserer deutschen Gründlichkeit und Regelwut.
18. März 2010: Von Juergen Baumgart an 
Also ich gehe da konform mit der Meinung von Herrn Müller und Frau Behrle. Wenn alle naselang eine neue zusätzliche Vorschrift erlassen wird, fragt sich halt der eine oder andere, ob das ein Hobby noch wert ist, mehr dem Kram hinterherzurennen als aktiv zu fliegen. Vielleicht haben ja ein paar Piloten ein Problem mit Englisch. Aber wieso sollen dann die Vielen, die keines haben, nervtötend ständig immer wieder überprüft werden ?
Die BZFI oder AZF-Zeugnisse wurden ja nicht an Leute ausgehändigt, die kein Englisch können. Da gab es schon den Einen oder Anderen der durchfiel.
Vielleicht gibt's ja irgendwann so eine Art Funk-Übersetzungscomputer, bei dem man Phrasen/Satzbausteine für jede Phase des Fluges Luft-/Bodenseitig einfach anwählen und übermitteln kann, dann wird's alles hinfällig und geht auch schneller ;-)
18. März 2010: Von Markus Hitter an 
Herr Erhardt,

ihre Meinung liest sich wie eine Aufforderung zu noch mehr Gängelung. Das ist ja fürchterlich.


Markus Hitter
18. März 2010: Von Simon Walther an 
"Nur zur Info,
bei der FAA Lizenz ist es auch nur Level 4. Und der ist nicht unbegrenzt gültig. Auch da muss man irgendwann eine Wiederholunsgprüfung ablegen. Wie die dann aussieht, weiß ich allerdings nicht. Betrifft mich aber. Ich denke, AOPA wird sich da was einfallen lassen."

Die FAA-Lizenz ist sehr wohl unbegrenzt gültig. Um fliegen zu dürfen braucht man allerdings innerhalb der letzten 2 Jahre einen "biennial flight review" mit einem Fluglehrer (der im Logbuch abgezeichnet wird). Vielleicht meinen Sie das damit, dass man "Wiederholungsprüfungen" ablegen muss.

Ich möchte bei der Gelegenheit aber noch mal eine andere Frage in den Ring werfen: Ich habe (schon vor längerem) die Info bekommen, dass diese auf der FAA-Lizenz vermerkte "Bescheinigung" vollwertig auch im JAR-Land gilt, dass ich mich als US-Lizenzinhaber (und JAR-Lizenzinhaber) hierzulande also nicht zusätzlich um eine Sprachprüfung kümmern muss. Ist diese Info so richtig?
18. März 2010: Von Udo S. an Markus Hitter
Herr Wolff bezieht sein allgemeines Statement erstmal insbesondere auf Englisch-Proficiency (die ja erstmal ICAO-gegeben ist, und irgendwie - besser oder schlechter - umgesetzt werden muss).

Ich kann allerdings im Allgemeinen auch eine Pilotenfeindliche bzw. AL-kaputt-wünschende Haltung erkennen - > es geht immer um's Gesamtpaket.

Und genau das spricht Frau Behrle an. Ich würde noch eins draufsetzen: aus meiner eher kurzen Erfahrung in der AL, meine ich nicht nur mehrere und umfangreichere Maßnahmen in letzter Zeit zu erkennen, sondern auch von der Tendenz her in immer schnelleren Abfolgen => dies ist eine zusätzliche Indikation, dass die destruktiven Absichten mit System erfolgen, denn zufällig werden nicht sämtliche Beamten zur gleichen Zeit immer fleissiger, das muss was mit höheren Anordnungen zu tun haben.
(Oder ich irre, und dann liegt's nur zufällig an den neulich in vielen Bundesländern eingeführten höheren Wochenarbeitszeiten)

Hier ist es dann sehr wohl angebracht (nicht unbedingt gegen Englisch-ICAO aber) zumindest gegen die völlig stumpfsinnigen Ideen anzukämpfen, und gleichzeitig den Blick auch für praktikablere Wege bei den notwendigen Bestimmungen aufzuzeigen (z B über Benchmarks über den Tellerrand hinaus).

Denn eins ist sicher: selbst wenn "unser System" den Ruf des gewissenhaftesten hat, das Wichtigste was ich bisher in der Fliegerei gelernt hab: es ist mit Sicherheit nicht fehlerfrei, weil es von Menschen gefüllt ist. Und wenn diese wenigen Menschen, sich selbst keine Fehler eingestehen, ist eine Systemverbesserung nicht möglich.
Diese Fehler jedoch einzugestehen, (und vielleicht auch noch verbessern) wird ebenfalls ohne Feedback noch ünmöglicher als es manchmal ohnehin schon ist.

Aber meinerseits ... eigentlich wieder nur Gemeckere
;-)
Am LBA (L4) habe ich mir allerdings schon die Zähne ausgebissen und festgestellt dass einer alleine immer zu wenig ist
18. März 2010: Von  an 
>bei der FAA Lizenz ist es auch nur Level 4. Und der ist nicht unbegrenzt gültig.<

Nicht in den USA (außer, Sie zeigen mir eine anders lautende Vorschrift).

>(Die deutsche Regelungswut) Sie ist zwar nervig, aber hat auch Ihre Vorteile. <

Oh? Wo denn? Außerdem: So pauschal geht's halt nicht. Wenn unsinnige Regeln aufgebracht werden, dann muss man sich wehren. In einer Demokratie ist das geradezu Bürgerpflicht. Und die Zahl an Gesetzen, die Gerichte wieder einkassiert haben, zeigt ja nun deutlich, dass es die Gesetzgeber nicht wirklich drauf haben.

>Wir Deutschen regeln alles,<

Ich nicht.

>Also nicht meckern, sondern akzeptieren. Es ist nun mal so. Wir können es nicht ändern. <

Na klar können wir! Vorratsdatenspeicherung, Gurt-AD usw. usf.


Was US-Eintrag und JAR-FCL-Lizenz betrifft: Wenn ich's richtig verstehe, verlangt die deutsche LuftPersV einen ICAO-Sprachprüfungseintrag in einer deutschen JAR-FCL-Lizenz. Also genügt der Eintrag in der US-Lizenz nicht.
19. März 2010: Von Michael Stock an Simon Walther
Hmmm. Ich habe seit 12/2005 den "richtigen" US-PPL, aber von "english proficient" steht da nichts drauf. Unter welcher Nummer (IV, V, IX, XII) wird denn das eingetragen? Sollte ich beim nächsten US-Aufenthalt diesbezüglich mal ein FSDO kontaktieren?
19. März 2010: Von Max Sutter an Michael Stock
den "richtigen" US-PPL

Den aus weißem Karton oder bereits den aus Plastic (~Scheckkarte)?

auf dem aus Karton steht noch nichts bezüglich Language proficiency drauf.
19. März 2010: Von Michael Stock an Max Sutter
Es ist schon die Plastikkarte. Ausserdem ist es kein "umgeschriebener", sondern ein wirklich in den USA mit Pruefung erworbener PPL.
19. März 2010: Von Florian Guthardt an Michael Stock
Unbedingt einen neuen Beantragen, man muss inzwischen English Proficient drauf stehen haben, kostet 2 oder 3 USD geht online und kommt dann nach 2-4 Wochen frei Haus!

Mit dem alten ohne English Proficient darf man so nicht mehr (ausserhalb der USA) fliegen!
19. März 2010: Von Florian Guthardt an Michael Stock
Steht unter XIII (Limitations)
19. März 2010: Von Max Sutter an Michael Stock
Sollte ich beim nächsten US-Aufenthalt diesbezüglich mal ein FSDO kontaktieren?

Kann man natürlich immer. Doch wenn schon, dann wäre es doch sicher einfacher, das Ganze per Telefon bereits jetzt von zu Hause aus zu erledigen. Da können Sie auch Ihre Proficiency bei endlosen Weiterleitungen im Stile des Bookbinder Wanninger schon mal einem Härtetest unterziehen.

Gehen wir einmal davon aus, dass dank Ihren guten Englischkenntnissen noch gar niemand das Fehlen eines Eintrags bemerkt hat und vermutlich bis zu Ihrem Ableben auch niemand bemerken wird, es sei denn, Sie wollen mit einem N-Flieger in D unterwegs sein und erwischen gerade den Dokumentenkontrolltag. Dann wird man Sie tendenziell eher in einem englischsprechenden Military prison einsperren, der gute deutsche Knast kommt da wohl nicht in Frage.
19. März 2010: Von Florian Guthardt an Max Sutter
Ich hatte tatsächlich vor kurzem in Biggin Hill einen Ramp Check wo nach dem "English Proficient" Eintrag auf der Lizenz geschaut wurde.... macht also durchaus Sinn sich das neue "Kärtchen" zu holen, zumal mann ja nix machen muss ausser sich online zu registrieren und 2 USD von seiner Kreditkarte abbuchen zu lassen....
19. März 2010: Von Max Sutter an Florian Guthardt
Kann ich nur unterstützen. Ich habe vor dem Return nicht nochmals nach einem Beitrag geschaut. Ihr Posting sagte aber alles und gibt klare Anweisungen. Offenbar sind die Amis in der Zwischenzeit nicht nur im Verhindern der Einreise gründlicher geworden.
22. März 2010: Von Jan Brill an Max Sutter
... bei diesem Thread hat es leider einen Datencrash gegegen, die Nachrichten ab dem 20.3. werden in den nächsten Tagen aus dem Backup wieder hergestellt.

MfG
Jan Brill

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