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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. März 2010: Von Simon Walther an 
"Nur zur Info,
bei der FAA Lizenz ist es auch nur Level 4. Und der ist nicht unbegrenzt gültig. Auch da muss man irgendwann eine Wiederholunsgprüfung ablegen. Wie die dann aussieht, weiß ich allerdings nicht. Betrifft mich aber. Ich denke, AOPA wird sich da was einfallen lassen."

Die FAA-Lizenz ist sehr wohl unbegrenzt gültig. Um fliegen zu dürfen braucht man allerdings innerhalb der letzten 2 Jahre einen "biennial flight review" mit einem Fluglehrer (der im Logbuch abgezeichnet wird). Vielleicht meinen Sie das damit, dass man "Wiederholungsprüfungen" ablegen muss.

Ich möchte bei der Gelegenheit aber noch mal eine andere Frage in den Ring werfen: Ich habe (schon vor längerem) die Info bekommen, dass diese auf der FAA-Lizenz vermerkte "Bescheinigung" vollwertig auch im JAR-Land gilt, dass ich mich als US-Lizenzinhaber (und JAR-Lizenzinhaber) hierzulande also nicht zusätzlich um eine Sprachprüfung kümmern muss. Ist diese Info so richtig?

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