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Seit einiger Zeit beobachte ich die Gebrauchtpreise und habe den Eindruck, daß in England angebotene Maschinen deutlich günstiger sind als in Deutschland.
Welchen Aufwand und welche Kosten verursacht der Import eines G-registrierten Flugzeuges? Was ist zu beachten, wenn man den Flieger weiter unter G-Registrierung in Deutschland fliegen will? Mit dem PPL-A (JAR-FCL) ist das ja wohl möglich. Oder ist es doch sinnvoller umzumelden, wobei evtl. höhere Kosten für eine Avionik-Um-/Nachrüstung anfallen? Mir ist das Beispiel einer HB-zugelassenen C172 bekannt, bei der nach dem Import umfangreiche Avionik-Umrüstung notwendig war und sich das gesamte Ummeldeverfahren über ein halbes Jahr hinstreckte.
Vielen Dank schon jetzt für alle kompetenten Antworten.
allzeit gute Landungen wünscht der Lechpilot
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Hallo Lechpilot, habe viele Jahre ein G reg. Flugzeug in D. geflogen. Keinerlei Probleme, Wartung kann in Deutschland ausgeführt werden, dann gibt es ein Starannual welches nur ein Englischer Mechaniker auführen kann und dann bei der CAA beantragen muss. Er kann dieses auch auf einen Deutschen Betrieb übertragen wird aber in der Regel nicht gemacht da er die Verantwortung behält. Habe einen mir bekannten Mechaniker kommen lassen der die Unterlagen geprüft hat und mit der Werft ein gutes Verhältnis bekommen hat so das die Werft hier in Deutschland die nötigen Arbeiten ausgeführt hat und er diese abgnommen hat. Zusätzlich kommt noch die "notice 75" für die Propeller alle 3 Jahre. Diese ist eine komplette Prüfung des Propellers mit Zerlegung (kommt einer Überholung gleich) und damit hat sichs. Kann Ihnen das gerne noch genauer erläutern glaube auch nicht das sich seit dem viel geändert hat. Viel Glück bei der Suche Andreas
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Hallo Andreas, Danke für die Informationen. Der Knackpunkt scheint der englische Techniker zu sein, der 1x/Jahr bestätigt, daß der Flieger einwandfrei ist. Ich nehme gerne Ihr Angebot an, mir nähere Informationen zukommen zu lassen (albert.paleczek@gmx.de). vielen Dank im voraus vom Lechpiloten
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Ist nicht einmal im Jahr das der englische Mechaniker das bestätigen muss sondern einmal alle drei Jahre. Kann man auch mit einem Flug und einem Kurzurlaub in England verbringen. Und wenn man das in Guernsey/Jersey macht auch noch Steuerfrei tanken. Das teure war die "notice 75" alle drei Jahre. Propeller mussten nach Straubing zur Zerlegekontrolle. Ob Steuern auf die Prüfung verlangt werden kann ich nicht bestätigen. Falls Sie Kontakte benötigen wenn Sie mal ein Flugzeug gekauft haben kann ich Ihnen gerne behilflich sein. Habe mein Flugzeug bei einer dortigen Versicherung. Geben Sie mir Ihre Telefonnummer dann ruf ich Sie gerne an. Grüße Andreas
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Hallo Herr Riedel,
ich bin gerade dabei ein Flugzeug in England zu kaufen. Ich würde mich sehr gerne mit Ihnen über die Möglichkeiten der G-Registrierung unterhalten. Mailen Sie mir doch bitte Ihre Telefonnummer an
schmolke@gmx.de Vielen Dank.
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Hallo Herr Schmolke, ich fliege seit 2005 G-registriert - funktioniert bestens, insbesondere unter EASA, da man in England, von Kleinigkeiten abgesehen, scheinbar deutlich praxisgerechter bei der Umsetzung umgeht... mehr gern persönlich. Insbesondere dann auch Kontaktadressen. Kontakt unter baronb55@web.de
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Hallo Andreas,
Ich betreibe ein Flugzeug unter G-reg, aber es hat sich viel geändert mit CAMO und Part M. Im Prinzip ist das gar nicht anders als in Deutschland. Notice 75 ist nicht mehr. Umregistrieren geht nur, wenn z-B. der Motor im Limit (TBO) ist, dabei sind nicht nur die Stunden ausschlaggebend, sondern auch as Alter. Faustregel wenn der Motor älter als 12 Jahre ist dann kommt noch eine GÜ hinzu. (genaueres beim Hersteller) Ansosten kannst Du die G-Reg behalten. Die CAA erlaubt die Weiterbenutzung unter bestimmten Bedingungen. Das LBA ist da um einiges restriktiver.
Markus
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Hallo,
hole das Thema mal wieder hoch; wie ist denn der aktuelle Status: was muss ich tun / welche Kosten entstehen aktuell, wenn ich einen G-Reg Flieger in Deutschland betreiben möchte?
Kann die Wartung / ARC in Deutschland erledigt werden, oder muss noch immer ein Prüfer eingeflogen werden. Ist "einflaggen" (D-Reg) sinnvoll, wenn man davon ausgeht, dass die TBO (kalendarisch) der meisten Komponenten (Prop/Motor) überschritten ist? Was ist darüberhinaus zu beachten?
Besten Dank und schöne Grüße
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Wenn es sich um ein Experimental handelt, ist die britische LAA und für die Nachprüfungen deren Inspektoren zuständig. Heißt also ein mal pro Jahr über den Kanal oder ein Prüfer hierher, somit nicht unbedingt praktikabel.
Es gibt Auswege. Falls Interesse an einem Experimental besteht (davon gehe ich im Hinblick auf die vorherigen posts zunächst nicht aus), gerne weitere Infos.
Gruß
Roland
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Hallo Roland,
danke für deine Infos; du liegst richtig, ich suche eher in der "Echo-Klasse".
Thx
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Hallo Markus, kannst du aktuelle Infos geben wenn man ein G-reg Flugzeug in DE oder wie bei mir in AT (sollte aber gleich sein) betreiben will? Natürlich sind auch alle andern zu Input eingeladen ;-)
Grüsse!
Robert
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Meine SR22 ist G-reg, was völlig problemlos ist. Ich habe allerdings eine CAMO in England, was es noch vereinfacht. Ich schicke den Nachweis über die erledigte JNP per eMail, die CAMO schickt mir das ARC als PDF ...
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Schnelle Antwort!
was kostet denn so eine Camo in UK. Das wird ja teilweise recht teuer.
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Bei RGV für meine Cirrus € 650 pro Jahr. Für mich ist das ok, muss mich um wenig kümmern und bekomme genau angesagt, was fällig ist ...
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Ach ja, und von einem englischen Prüfer "alle drei Jahre" war noch nie die Rede! Meine CAMO sagt, dass jede deutsche Werft die Wartung machen kann, das ARC wird allerdings von der CAMO ausgestellt.
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Deine CAMO muß in überwachter Umgebung alle drei Jahre ein physical review machen. Ob sie das Outsourcen kann weiß ich gerade nicht. Justus wird da mehr zu erzählen können.
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Ich habe allerdings eine CAMO in England, was es noch vereinfacht.
Wieso sollte das irgendetwas vereinfachen? Die meisten deutschen LTBs sind auch CAMO und das geht Hand in Hand. Das ARC kann der deutsche LTB direkt ausstellen und danach per Email nach London schicken, zusammen mit einer Kreditkartenermächtigung über 90 Pfund. Die externe CAMO macht es m.E. nur komplizierter und teurer.
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ARC kostet 84 Pfund bei der CAA. Ich habe meine CAMO drüben, da auch das Flugzeug dort beheimatet ist.
Ansonsten sollte jede dt. Werft das ohne Probleme machen können. Ob die wollen ist eine andere Frage.
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Es ist für mich deshalb einfacher, weil RGV das Flugzeug für mich in UK zugelassen hat, und auch sämtliche Kommunikation mit der Behörde für mich abwickelt. Außerdem ist RGV ein großes Cirrus Service Center und schickt mir alle benötigten Teile. Für mich läuft das so optimal. Außerdem sind die meisten kleinen deutschen Werften mit den speziellen englischen Regeln überfordert (alles schon ausprobiert!) - und das nächste Cirrus SC ist Augsburg, und das ist mir zu teuer.
In Zukunft werde ich aber die JNP bei Cirrus in Holland durchführen - m. E. die mit Abstand beste Cirrus-Werft in Europa.
Klar, andere Modelle funktionieren auch.
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noch ein Vorteil it G reg die Avionikprüfung kostet viel weniger als ich noch G reg war hatte ich auch CAMO (500 euro) und dann dt. Werft für die Arbeiten
Camo ist wirklich nicht nötig Avionikprüfung habe ich bei einen meiner UK trips machen lassen ca. 200 euro!!
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Das liegt nicht an der Registrierung, sondern am Avionikprüfer. Ich habe meine komplexe IFR-Avionik in Deutschland (von einem ausländischen Betrieb) dieses Jahr für summa summarum 273 € brutto prüfen lassen. Die einzelnen Länderbehörden unterscheiden sich darin, was wann gemacht werden muss (z.B. LBA Pitot alle 24 Monate, UK CAA alle 12 Monate) aber die Prüfer dürfen alle EASA-Registrierungen prüfen.
In Deutschland leiden wir nur unter dem Kartell der Avionikabzocker.
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absolut richtig was du sagst hat nichts mit G reg zu tun
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"Ansosten kannst Du die G-Reg behalten. Die CAA erlaubt die Weiterbenutzung unter bestimmten Bedingungen. Das LBA ist da um einiges restriktiver."
Hallo Markus,
Kannst du mir sagen, was genau die bestimmten Bedingungen sind, unter es denen die CAA es erlaubt, daß man die G-reg in Deutschland behält ? Und .. hast du in den Jahren seit deinem posting irgendwelche Veränderungen erlebt ? Vielen Dank - Jürgen
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Hallo J.
unten die Kriterien für eine G-Registrierung. Derzeit kann noch jeder EU-Bürger ein Flugzeug in UK registrieren. Das kann sich natürlich in zukunft ändern. Allerdings vermute ich, dass in diesem Falle die bestehenden G-Regs außerhalb der UK "ge-grandfathered" werden.
Viele Grüße
Mark
https://www.caa.co.uk/Aircraft-register/Registration-information/How-to-register-an-aircraft/How-to-register-an-aircraft/
An aircraft can be entered on the UK Register of Civil Aircraft either under the name of the aircraft owner or the charterer by demise. For full details of the legislation around registration of aircraft in the UK, please see Articles 24 to 32 of the Air Navigation Order 2016.
To be eligible to be entered on the UK Register of Civil Aircraft, the aircraft must be owned or chartered by:
- British citizens;
- Nationals of any European Economic Area state;
- Undertakings formed in accordance with the law of an EEA State which have their registered office, central administration or principal place of business within the EEA, including companies or undertakings incorporated in the UK;
- Firms carrying out business in Scotland;
- The Crown in right of Her Majesty's Government in the UK, and the Crown in right of the Scottish Administration;
- British protected persons.
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Mark hat den Link schon kopiert.
Wie sich das ab 2019 verhalten wird, weiß noch kein Mensch.
Sicher ist, dass das Vereinigte Königreich aus der EU rausfällt und damit auch nicht mehr der EASA unterliegt.
Da eins der BREXIT Leitlinien, der komplette Austieg aus dem ECJ ist, wird das ziemlich sicher.
Ich werde mein Flugzeug umregistrieren und meine Firma wird die Insel verlassen.
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