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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. August 2017: Von J Stroede an 

"Ansosten kannst Du die G-Reg behalten. Die CAA erlaubt die Weiterbenutzung unter bestimmten Bedingungen. Das LBA ist da um einiges restriktiver."

Hallo Markus,

Kannst du mir sagen, was genau die bestimmten Bedingungen sind, unter es denen die CAA es erlaubt, daß man die G-reg in Deutschland behält ? Und .. hast du in den Jahren seit deinem posting irgendwelche Veränderungen erlebt ? Vielen Dank - Jürgen

21. August 2017: Von Mark Juhrig an J Stroede Bewertung: +1.00 [1]

Hallo J.

unten die Kriterien für eine G-Registrierung. Derzeit kann noch jeder EU-Bürger ein Flugzeug in UK registrieren. Das kann sich natürlich in zukunft ändern. Allerdings vermute ich, dass in diesem Falle die bestehenden G-Regs außerhalb der UK "ge-grandfathered" werden.

Viele Grüße

Mark

https://www.caa.co.uk/Aircraft-register/Registration-information/How-to-register-an-aircraft/How-to-register-an-aircraft/

Who is eligible to register an aircraft in the UK?

An aircraft can be entered on the UK Register of Civil Aircraft either under the name of the aircraft owner or the charterer by demise. For full details of the legislation around registration of aircraft in the UK, please see Articles 24 to 32 of the Air Navigation Order 2016.

To be eligible to be entered on the UK Register of Civil Aircraft, the aircraft must be owned or chartered by:

  • British citizens;
  • Nationals of any European Economic Area state;
  • Undertakings formed in accordance with the law of an EEA State which have their registered office, central administration or principal place of business within the EEA, including companies or undertakings incorporated in the UK;
  • Firms carrying out business in Scotland;
  • The Crown in right of Her Majesty's Government in the UK, and the Crown in right of the Scottish Administration;
  • British protected persons.
21. August 2017: Von Markus Doerr an J Stroede

Mark hat den Link schon kopiert.

Wie sich das ab 2019 verhalten wird, weiß noch kein Mensch.

Sicher ist, dass das Vereinigte Königreich aus der EU rausfällt und damit auch nicht mehr der EASA unterliegt.

Da eins der BREXIT Leitlinien, der komplette Austieg aus dem ECJ ist, wird das ziemlich sicher.

Ich werde mein Flugzeug umregistrieren und meine Firma wird die Insel verlassen.

21. August 2017: Von Achim H. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Ich würde viel darauf wetten, dass UK in EASA bleibt. Das wird mir auch von UK CAA Mitarbeitern so berichtet. Selbst wenn nicht -- groß ändern wird sich nichts und sicherlich nicht zum Schlechteren.

Ich kann heute mit N-reg in Europa fliegen, warum dann nicht mit G-reg? Ich selbst plane allerdings wieder nach D-reg zurückzukehren, denn der ursprüngliche Grund ist entfallen.

Allerdings war es ein gutes Gefühl nicht D-reg zu sein, als kürzlich wieder ein LBA ACAM Miesepeter zur unangemeldeten Kontrolle an unserem Flugplatz war. Es ist sehr schön, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde weit weg ist...

21. August 2017: Von Wolff E. an Achim H.

@Achim, was darf eigentlich die ACAM-Truppe bei einem N oder G Flieger prüfen?

21. August 2017: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das war meine erste Frage an den Miesepeter. Antwort: gar nix. Wenn der Flieger von außen nach einem Wrack aussieht, würde er einen Brief an die CAA aufsetzen mit freundlicher kollegialer Bitte um Prüfung.

Ausländische Flieger weden von der SAFA-Truppe geprüft. Die treiben sich aber normalerweise nicht an GA-Flugplätzen rum und kontrollieren eher kommerzielle Operatoren mit 2 Turbofans.

21. August 2017: Von Markus Doerr an Achim H.

Ich würde viel darauf wetten, dass UK in EASA bleibt.

Ich halte dagegen.

21. August 2017: Von ch ess an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Eine Glaskugel habe ich nicht, da aber mit Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz auch nicht EU-Mitglieder mitarbeiten und Vertrter im Verwaltungsrat haben, würde ich nicht von einem automatischen Ausstieg bei der EASA ausgehen.

21. August 2017: Von  an Achim H.

Die ACAM-Angelegenheit (die unangenehm und zeitaufwendig sein kann) ist für mich schon Grund genug, bei G-reg zu bleiben. Demnächst reiche ich bei der CAA auch ein individuelles Maint. Pr. für meinen Flieger ein - wenn die das so akzeptieren, dann sehe ich gar keinen Grund, zurück nach D zu wechseln.

Ich glaube auch nicht, dass UK die EASA verlässt, aber zuzutrauen ist ihnen offenbar jede Dummheit.

21. August 2017: Von Markus Doerr an ch ess

Alle genannten Länder haben nix gegen die europäische Gerichtsbarkeit. Hier ist das ein der 3 wichtigsten Dinge die ein BREXIT haben muss:

  1. Keine EU Immigranten
  2. Keine EU Gerichte
  3. Kein Geld mehr zahlen

Wie soll das dann gehen?

21. August 2017: Von ch ess an Markus Doerr

Jenseits der inzwischen alltäglichen Polit-Polemik auf öffentlichen Bühnen, bei denen jeweils wichtige Interessengruppen und Anhänger befriedigt werden müssen, gibt es durchaus eine Arbeitsbasis im Luftfahrtbereich.

Die genannten Punkte sind eher von untergeordneter Bedeutung bei der EASA.

(nur nebenbei - auch die Schweiz unterwirft sich eher selten europäischen Gerichten und zahlt auch eher ungern an die EU - tut aber hier nichts zur Sache)

22. August 2017: Von J Stroede an Mark Juhrig

Vielen Dank - Jürgen

22. August 2017: Von Achim H. an Markus Doerr

Noch ist die Insel nicht komplett von Idioten besiedelt und ich halte es für komplett unrealistisch, selbst eine Luftfahrtverwaltung aufzubauen. Das würde sehr viel Personal und Geld erfordern.

Selbst wenn -- wir fliegen auch N-reg und M-reg und was auch immer. Sie würden sicherlich weiterhin EASA-Lizenzen anerkennen.

Ich bin mit G-reg zufrieden und nehme gerne den Vorteil der geringeren Überwachung mit. Allerdings sehe ich keine weitere EASA-Registrierung, die mit D-reg konkurrieren könnte und werde daher wohl wieder heim ins Reich gehen. Außer die merken bald, dass sie mit dem EU-Austritt die größte Dummheit in der Geschichte des Imperiums begehen und treten ihren Gang nach Canossa ähm Brüssel an.

22. August 2017: Von Markus Doerr an Achim H.

Außer die merken bald, dass sie mit dem EU-Austritt die größte Dummheit in der Geschichte des Imperiums begehen

Man spricht vom Empire 2.0 nach dem Brexit. Die Arroganz ist hier fast genauso groß wie die Dummheit.

24. August 2017: Von Hubert Eckl an Markus Doerr

Der depperte BREXIT zerbröselt doch schon an der Problematik Grenzübergang Nordirland-Irland. Die Briten wollen, daß es bleibt wie es ist, allein schon wegen tausender Pendler. Die EU kann das aus allen möglichen Gründen nicht zulassen. Großbrittannien GDP wird zu knapp 38% von den Londoner Banken gefüttert. Die Internationalen wandern ab, den Nationalen geht es nicht gerade blendend. Es wird von Woche zu Woche bizarrer.

24. August 2017: Von Markus Doerr an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Wem sagst du das Polarius. Ich bin noch mitten drin, gehe aber auch bald.

Meine blaue Badge hab ich schon.


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