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Flugzeugbau | Finanzamt degradiert MOONEY zu SPORTflugzeug |
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Hilfe! Wie schon oft gehört und gelesen, versucht das liebe Finanzamt unsere Mooneyvercharterung (M20K) als Liebhaberei zu erklären.
"...liegt in der Vermietung eines Gegenstandes, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung in aller Regel der Freizeitgestaltung dient" "Der FLUGSPORT dient der allg. Lebenserfahrung in erster Linie der Freizeitgestaltung, insbesondere dann, wenn ... der Halter im Besitz des erforderlichen Flugscheins ist"
Hat jemand aus dem Forum dem Finanzgerichten schon einmal erfolgreich bewiesen, oder kennt Urteile, dass eine Mooney kein SPORTFLUGZEUG, sondern ein potentes Geschäftreiseflugzeug ist. Es geht um viel Geld und das Prinzip. Für Hilfe und Meinungen in/aus diesem Forum wäre ich sehr dankbar.
Gruß Dr. Thomas Kretzschmar (leidenschaftlicher Sportflieger mit CPL/IR)
www.dr-th-kretzschmar.de
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Lieber Herr Dr. Kretzschmar,
Sie sollten sich selbst schon einmal nicht als "begeisterten Sportflieger" bezeichnen! Begeisterung für die Sache, die man tut, ist immer positiv, aber die allgemeine Negierung des Reisemittels "Motorflugzeug" kommt nun mal leider aus dieser begrifflichen Fehlleistung "Flugsport" (DAEC lässt grüssen...).
Die Finanzverwaltung prüft eigentlich nicht die Art und Weise, wie man reist, sondern deren Veranlassung im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung.
Wenn ich mir also ein Flugzeug kaufe,dieses in eine Gesellschaft einbringe, deren Geschäftszweck die "Gewerbsmässige Vercharterung" ist, dann aber selbst möglicherweise mein bester Kunde bin und die Gesellschaft auch noch Verluste einfährt, muss man sich nicht wundern.
Ich habe mehr als 10 Jahre Erfahrung mit der Nutzung von einmotorigen Geschäftsreiseflugzeugen (u.a. Mooney) als Firmenflugzeug einer GmbH, was ich auch privat nutzen konnte. Bei 2 Aussenprüfungen gab es nie Probleme (trotz intensiver Fallbetrachtung über Tage hinweg), weil ein lückenloser Nachweis der dienstlichen Reiseziele vorlag und mein Privatanteil immer so bei unter 25 % lag. Die Privatnutzung wurde als geldwerter Vorteil von mir versteuert.
Ich meine also, dass es keine Frage des Flugzeugmusters ist, sondern einfach die wohl berechtigte steuerliche Beurteilung in der Sache. Ich möchte dazufügen,dass meine Gesellschaft natürlich Gewinne zu versteuern hatte und hat. Dies ist wohl der beste Weg, dem Finanzamt glaubhaft darlegen zu können, dass die Investition in ein Firmenflugzeug eine sinnvolle ist.
BJ
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Danke, lieber Herr Juhrig, jetzt bin ich schon viel schlauer. Aber am Rande: ich hatte nicht "begeistert" geschrieben sondern LEIDENschaftlich, denn Leiden trifft den Kern schon eher, bei der allgemeinen Situation in der allgemeinen Luftfahrt. Und den "Sportpilot" meinte ich schon ironisch. Und nur zur Info: wir hatten eine ernst gemeinte Vercharterung mit geringem fliegerischen Eigenanteil, nicht eine dieser Pseudogesellschaften kluger Zahnmediziner, die ihre Bonanzas zum Steuersenken brauchten. Ernsthaft: wo finde ich einen Prospekt, wo eine Mooney als das dargestellt wird, was sie ist, nämlich ein Geschäftsflugzeug, ohne emotionalen Sprüchen wie: Begeisterung, Passion, ..lässt Pilotenherzen höher schlagen.., Schlagworte, die Steuerprüfern das Herz höher schlagen lässt, vor Freude, eine Liebhaberei nachweisen zu können. Gruß TK
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Hallo Herr Kretzschmar,
wenn Sie Mitglied der AOPA-Germany sind erhalten dort sicherlich durch den Arbeitskreis F.J.U.S ausführliche Tipps zum Thema Flugzeug und Finanzamt.
Der Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater besteht aus aktiven Piloten, die als Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig sind und sich auch beruflich auf die Lösung luftverkehrsrechtlicher Probleme spezialisiert haben. Hierzu wurden auch in den AOPA-Lettern schon diverse Artikel veröffentlicht. AOPA-Link hier!
Grüße, TS
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Sehr geehrter Herr Dr. Kretzschmar,
ich bin Gründungsmitglied dieses AOPA Arbeitskreise und habe u.a. über das weite Thema "Fliegen und Steuern" Vorträge gehalten und ein Manuskript erarbeitet.
In die Richtung Ihrer Situation paßt u.a. eine Entscheidung des Niedersächsichen FG ,nähere Quelle hier. Maßgeblich ist u.a. die ernstgemeinte Gewinnerzielungsabsicht. Maßgeblich dafür sind nicht nur Absichtserklärungen, sondern äußere Merkmale. Wer z.B. trotz dauernder Verluste ein solches. Unternehmen weiterführt, gibt zu erkennen, daß er das Charterunternehmen aus privaten Gründen betrieben hat. Anfangsverluste sind o.k., aber keine dauerhaften. Das gilt dann als Liebhaberei.
Weitere Einzelheiten gerne bei Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Dr.D.E: Janßen
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Hallo, Fliegen und Steuer das ist ein großes Problem. Ich denke der Beste Weg ist es sich mit der Aopa (Dr. Erb) oder den Mitgliedern des Arbeitskreises Fliegende Steuerberater und Juristen in Verbindung zu setzen. Ich selbst habe den Krampft gewonnen sogar das IFR Rating zu 50 % und mein Flugzeug zu 100 %. Falls diese Dinge anerkannt werden, ist auch ein Besuch in Oskosh eine Dienstreise.
MFG Ralf Valerius
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Lieber Flieger-Kollege, Ihr Rat ist völlig richtig. Die mit dem Thema Liebhaberei von der Finanzverwaltung in Zusammenhang gebrachten "beruflichen" Tätigkeiten können nur individuell betrachtet und von Fachleuten beurteilt werden. Dieses Thema ist verhältnismäßig komplex und auch für viele Steuerberater eine "harte Nuß". Noch ein Hinweis: Hier werden in der Argumentation weniger steuerliche, sondern vielmehr fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, d.h. von einem Gang zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht) ist eher abzuraten.
Schließliche zum Thema Sportfliegerei: Bei allem Verständnis für die Problematik der immer wieder in den Medien auftauchende mangelnden Trennschärfe bei der Verwendung der Terminologie im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt, sollte man im Zusammenhang mit Steuern etwas genauer hinsehen, da sich der Begriff "Sportfliegerei" gerade vor dem Hintergrund steuerlicher Vergünstigungen (für Vereine etc.) entwickelt hat. Auch in anderen Ländern: So hat nach meiner Kenntnis etwa die AOPA Denmark nur über den Weg der geförderten "Sportfliegerei" die USt-Freiheit für die GA erreicht.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln, Ralph W. Pesch
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