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Sehr geehrter Herr Dr. Kretzschmar,
ich bin Gründungsmitglied dieses AOPA Arbeitskreise und habe u.a. über das weite Thema "Fliegen und Steuern" Vorträge gehalten und ein Manuskript erarbeitet.
In die Richtung Ihrer Situation paßt u.a. eine Entscheidung des Niedersächsichen FG ,nähere Quelle hier. Maßgeblich ist u.a. die ernstgemeinte Gewinnerzielungsabsicht. Maßgeblich dafür sind nicht nur Absichtserklärungen, sondern äußere Merkmale. Wer z.B. trotz dauernder Verluste ein solches. Unternehmen weiterführt, gibt zu erkennen, daß er das Charterunternehmen aus privaten Gründen betrieben hat. Anfangsverluste sind o.k., aber keine dauerhaften. Das gilt dann als Liebhaberei.
Weitere Einzelheiten gerne bei Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Dr.D.E: Janßen
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Hallo, Fliegen und Steuer das ist ein großes Problem. Ich denke der Beste Weg ist es sich mit der Aopa (Dr. Erb) oder den Mitgliedern des Arbeitskreises Fliegende Steuerberater und Juristen in Verbindung zu setzen. Ich selbst habe den Krampft gewonnen sogar das IFR Rating zu 50 % und mein Flugzeug zu 100 %. Falls diese Dinge anerkannt werden, ist auch ein Besuch in Oskosh eine Dienstreise.
MFG Ralf Valerius
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Lieber Flieger-Kollege, Ihr Rat ist völlig richtig. Die mit dem Thema Liebhaberei von der Finanzverwaltung in Zusammenhang gebrachten "beruflichen" Tätigkeiten können nur individuell betrachtet und von Fachleuten beurteilt werden. Dieses Thema ist verhältnismäßig komplex und auch für viele Steuerberater eine "harte Nuß". Noch ein Hinweis: Hier werden in der Argumentation weniger steuerliche, sondern vielmehr fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, d.h. von einem Gang zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht) ist eher abzuraten.
Schließliche zum Thema Sportfliegerei: Bei allem Verständnis für die Problematik der immer wieder in den Medien auftauchende mangelnden Trennschärfe bei der Verwendung der Terminologie im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt, sollte man im Zusammenhang mit Steuern etwas genauer hinsehen, da sich der Begriff "Sportfliegerei" gerade vor dem Hintergrund steuerlicher Vergünstigungen (für Vereine etc.) entwickelt hat. Auch in anderen Ländern: So hat nach meiner Kenntnis etwa die AOPA Denmark nur über den Weg der geförderten "Sportfliegerei" die USt-Freiheit für die GA erreicht.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln, Ralph W. Pesch
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