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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Mai 2022: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +9.00 [9]

M. E. wäre es sinnvoll, die Diskussion über Fliegen ohne Flugleiter und der Erforderlichkeit von RFF-Bereitstellung für Commercial Air Traffic von der Regulierung des RFF-Angebotes zu trennen:

Wenn ein kommerzieller Operator eine bestimmte RFF-Kategorie benötigt, dann sollte das in seinem Operating Manual festgelegt sein. In dem Fall hat der Operator dann die Pflicht, eine entsprechende Vorhaltung sicherzustellen. Dies ist in nahezu allen AOC derzeit schon Usus (In Listen mit den vom Operator zugelassenen Flugplätzen finden sich dann auch Angaben über die dort vorgehaltene RFF-Kategorie.).

Die andere Seite ist der Flugplatzbetreiber. Meines Erachtens sollte dieser in seiner Entscheidung frei sein, welche RFF-Kategorie er zu welchen Zeiten anbietet. Das kann von einem kleinen Sonderlandeplatz gehen, der einfach nur Kategorie null anbietet, weil er keinen kommerziellen Verkehr erwartet über einen Platz mit gelegentlichem Werksverkehr, der z. B. RFF 6 O/R anbietet, bis zu einem großen Verkehrslandeplatz gehen, der einfach durchgehend entsprechendes Personal in anderer Funktion bereithält und damit eine durchgehende RFF-Besetzung sicherstellt. Wichtig ist dann die entsprechende Veröffentlichung in der AIP und in den NOTAM, was in dem BMDV-Vorschlag ja durchaus enthalten ist.

Deswegen ist m. E. die Regelung im Vorschlag des BMDV, die Bereitstellung von RFF an die Art des Verkehrs zu binden nicht sinnvoll. Sinnvoller ist es andersherum: Der Platzeigner entscheidet über die Vorhaltung von RFF und macht damit ein Angebot. Die Kunden entscheiden dann, ob ihnen das Angebot ausreicht oder nicht.

Damit entsteht ein marktwirtschaftliches Equlibrium aus Angebt und Nachfrage.

Mit dem BMDV-Vorschlag wird jedoch die Angebotsseite künstlich reguliert.

Just my two cents...

16. Mai 2022: Von Sven Walter an Guido Frey

Vor allen Dingen kann man für 'nen Fuffi dann einfach den örtlichen Rentner auf den Tower beordern, damit der den ausgemusterten VW Caddy mit ein paar Feuerlöschern für die DA62 aus dem Hangar holt und einmal die Piste abfahrt. Kommt dann eine Beech 1900, muss halt mal die örtliche freiwillige Feierwehr hin. Für 'nen Hunni und anschließendes Feiern.

16. Mai 2022: Von Mike G. an Guido Frey

Vielen Dank für diesen sehr konstruktiven Beitrag. Ich schließe mich vollumfänlich an.

17. Juni 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Mittlerweile hat das BMDV seinen Entwurf geschickt. Siehe: https://fragdenstaat.de/a/242390

Leider bestätigen sich darin meine Befürchtungen. RFFS soll angeboten werden während der veröffentlichten Betriebszeiten, während des Betriebes von gewerblichen Luftverkehr und während des Flugbetriebes von mehreren Luftfahrzeugen!

Das bedeutet, dass faktisch die Abschaffung der Flugleiterpflicht nur für Einzelflüge außerhalb der Betriebszeiten möglich ist.

Sprich der Status quo wird fortgeschrieben und es ändert sich genau nichts... Ich sehe gerade ziemlich schwarz für das Projekt...



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konzept-nat-rffs-rili-fw-2021-10-18-clean.pdf
Adobe PDF | 55.0 kb | Details

Konzept BMDV


17. Juni 2022: Von Chris _____ an Guido Frey
Was ist denn "Flugbetrieb von mehreren Luftfahrzeugen" und wie wird das kontrolliert?
Wenn 3 Flugzeuge jeweils im Abstand von 5min landen, ist das dann "Betrieb von mehreren Luftfahrzeugen" (gleichzeitig)?
17. Juni 2022: Von Guido Frey an Chris _____

Im Moment gibt es in dem Dokument keine Definition zum "Flugbetrieb mit mehreren Flugzeugen im Platzbereich". Ich fürchte jedoch, dass dies vermutlich maximal strikt ausgelegt werden könnte (mehr als 1 Flugzeug am Boden und/oder in der Platzrunde).

17. Juni 2022: Von Chris _____ an Guido Frey
Das würde im besten Fall bedeuten, dass man bei wenig frequentierten Plätzen praktisch jederzeit privat landen kann, und bei frequentierteren sich eben über Funk darüber verständigt, erst in die Platzrunde einzufliegen, wenn der Flieger davor am Boden ist.

"Flugbetrieb" schließt ja wohl hoffentlich Flieger am Boden nicht mit ein.
17. Juni 2022: Von P. K. an Guido Frey

Der Passus "Flugbetrieb mit mehreren Flugzeugen im Platzbereich" müsste tatsächlich noch definiert werden.

Ansonsten lese ich aus dem Entwurf nach erstem kurzen Querlesen nach meiner Interpretation ein "Fliegen ohne Flugleiter außerhalb der Betriebszeiten für privaten Flugbetrieb" (sofern der Flugplatzhalter dem zugestimmt hat). Das wäre ja zumindest eine Verbesserung zum Status quo - sofern genügend Plätze (resp. Anwohner) da mitmachen und o.g. Passus nicht allzu streng ausgelegt wird. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

17. Juni 2022: Von Guido Frey an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Die Regelung des Fliegens ohne Flugleiters in Randzeiten für einzelne Flugzeuge gibt es ja bereits (zwar nur auf Antrag des Platzhalters, aber es gibt die Möglichkeit jetzt schon). Somit sehe ich zum derzeitige Stand keine wirklich Verbesserung.

M. E. muss das Ziel eigentlich sein, dass das Fliegen ohne Flugleiter zum Standard wird.

Das geht, wie man in den USA sieht, auch mit sehr vielen Flugzeugen gleichzeitig auch sehr gut (Ich kann mich an viele Anflüge in Casa Grande, AZ, erinnern, wo IFR-Training, VFR Patternwork und Fallschimrsprungbetrieb ohne Probleme abliefen...).

Das würde vielen kleinen Plätzen einen effizienteren Betrieb ermöglichen.

17. Juni 2022: Von Chris _____ an Guido Frey

Natürlich ist das das Ziel. Man nimmt halt mit, was geht.

17. Juni 2022: Von P. K. an Guido Frey

M. E. muss das Ziel eigentlich sein, dass das Fliegen ohne Flugleiter zum Standard wird.

Vollkommen richtig, sehe ich genau so.

Nach meinem Verständnis muss aber bei der aktuellen FoF Regelung eine weitere (sachkundige?) Person anwesend sein, die die Rettungskette in Bewegung setzen könnte. Davon lese ich in dem Entwurf nichts mehr. Insofern müsste ich nach dem neuen Entwurf in einer idealen Welt nicht mehr dafür sorgen, dass diese Person am Flugplatz ist, wenn ich nach Betriebsschluss z.B. noch landen möchte.

17. Juni 2022: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

(Antwort an den letzten)

@Lutz, was macht man da jetzt, um das liberalste FoF was möglich ist bei Wissing und den Ländern durchzusetzen? Ich weiß, das Thema hatten wir mehrfach, aber jetzt wird es ja immer konkreter.

@Jan, was machen die Verbände gerade?

17. Juni 2022: Von Chris _____ an P. K.
"muss aber bei der aktuellen FoF Regelung eine weitere (sachkundige?) Person anwesend sein,"

Mein Verständnis ist, dass dies nicht sein "muss", sondern es "obliegt" dem Piloten dafür zu sorgen. Das ist was anderes. Damit verpflichtet man den Piloten nicht, aber wenn er ohne diese sachkundige Person fliegt, muss er selbst die potenziellen Konsequenzen tragen (zB keine Feuerwehr am Platz aktiv) und kann niemanden anderes dafür verantwortlich machen.

Ähnlich wie im Versicherungsvertrag des Hausratversicherung steht, es "obliegt" dem Hausbesitzer (im eigenen Interesse) seine Haustür bei Verlassen abzuschließen.
17. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Chris _____

Bei uns am Platz (EDML) kann man ab Sunrise bis Sunset ohne Flugleiter fliegen wenn man das online angemeldet hat und in EDML ansässig ist.

Pflicht ist es, die genaue Abflugzeit einzuhalten, damit der am Platz wohnende Wirt, der zur sachkundigen Person ausgebildet wurde, sein Funkgerät einschaltet. Ein Start OHNE diese Anmeldung ist nicht erlaubt.

17. Juni 2022: Von Chris _____ an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]
Das ist offensichtlich eine Regelung des Platzhalters, also eine andere Ebene als eine Verordnung oder behördliche Auflage.
17. Juni 2022: Von P. K. an Chris _____

Da ich keine öffentliche Rechtsvorschrift /-verordnung finden konnte, habe ich die Bestimmungen einiger Plätze online durchgelesen, die FoF anbieten. Dort war immer die Rede von "muss". Aber das ist natürlich keineswegs repräsentativ. Vielleicht handhaben nur diese Plätze es entsprechend.

17. Juni 2022: Von Chris _____ an P. K. Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe von dieser Formulierung mit "obliegt" lediglich einmal im Zusammenhang mit einer Verordnung gehört. Für mich absolut glaubwürdig, dass lokale Platzbetreiber die Nuancen dieser Wortwahl nicht verstehen und daraus für ihren Platz ein "muss" machen.
17. Juni 2022: Von Mike G. an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

"Die Definition des nicht-gewerblichen Luftverkehrs ist dem RHB-- Besonderer Teil -Anhang B – Flugbetrieb, Kapitel
5.4 zu entnehmen."

Kann mir jemand sagen was dieses RHB ist und wo ich es finde?

Mein Fazit: Es ist unwahrscheinlich, dass es noch zu irgendwelchen Änderungen dieses Machwerkes kommt. Hoffnungen auf eine freie Luftfahrt können wir hierzulande wohl begraben. Unworte wie "Betriebszeiten", "PPR" oder "Flugleiter" hätten mit einem guten Entwurf im Wesentlichen der Vergangenheit angehören müssen.... Das dieser Ausschuss nicht in der Lage ist "commercial air transport operations" korrekt in "Flüge welche eines AOC bedürfen" zu übersetzen... geschenkt. Es geht ohnehin nur noch um Verhinderung, totale Kontrolle und Erhalt / Schaffung von bullshitjobs wie in allen Lebensbereichen heutzutage...

17. Juni 2022: Von Mike G. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Das nützt mir nur leider nichts, wenn ich einen Termin oder auch nur einen kurzen Tankstopp machen will. Solche Regelungen sind nett aber im Ganzen nur Murks. Was hat ein in Landhut befindlicher Flieger davon, wenn andere Plätze das genauso handhaben und er widerum nirgendwo hinkommt?

Vielleicht kann ein Gesamtverband gegründet werden: Beitrag 5 € im Jahr, passive Mitgliedschaft bei sämtlichen Plätzen und somit Nutzungsrecht ohne FL und sonstigen Schwachsinn. Die Einnahmen können für Klagen gegen die Bevormunder eingesetzt werden.

17. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Chris _____

Das ist offensichtlich eine Regelung des Platzhalters, also eine andere Ebene als eine Verordnung oder behördliche Auflage

Ohne die Regelung in EDML zu kennen bin ich mir relativ sicher, dass die Geschichte mit der Anmeldung beim Wirt nur ein Weg ist, um eine Verordnung oder eine behördliche Auflage zu erfüllen. Also keineswegs etwas, das sich der Platzbetreiber als zusätzliche Schikane aus den Fingern gesaugt hat.

17. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell

Ja, das ist so mit dem Luftamt vereinbart.

Natürlich ist auch das nicht die "große Freiheit". Für mich, und viele andere, die auch mal sehr früh weiter weg fliegen wollen ist die Regelung gut. Rundflüge mache ich eher nicht um 5:30 ...

17. Juni 2022: Von Mike G. an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]

"Rettungs- und Feuerlöschdienste müssen auf einem Flugplatz
1.) während der veröffentlichten Betriebszeiten und
2.) während des gewerblichen Betriebs von Luftfahrzeugen sowie
3.) während des Flugbetriebs mit mehreren Flugzeugen im Flugplatzbereich"

Eine mögliche Lösung:

1.) VLP zum SLP herabstufen, veröffentlichte Betriebsszeiten massiv einschränken
2.) Stark eingeschränkte Betriebszeiten in Absprache mit Flugschulen, Werft etc. festlegen. Alternativ müssen diese Gewerbe selbst für eine "sachkundige Person" sorgen.
3.) Einführung einer PPR-SLOT-APP: vollautomatische PPR-Erteilung und Slotvergabe z.B. im 5 Minuten-Takt.

Leider trifft dies den sonstigen gewerblichen Verkehr massiv, da hierfür eine nicht unerhebliche PPR-Gebühr erhoben werden muss.. Flugschulen verlieren ihre Flexibilität und am Platz befindliche Flieger werden sehr unerfreut über diese im Kern vollkommen sinnbefreiten Notwehrreaktionen sein (Schuld ist jedoch allein der Gesetzgeber!)

18. Juni 2022: Von Wolff E. an Mike G.

Das würde u.U. auch bedeuten, dass der herunter gestufte Verkehrslandeplatz zum Sonderlandeplatz keine Zuschüsse mehr bekommen könnte.

18. Juni 2022: Von Mike G. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Mit den Zuschüssen ist ja auch so eine unsägliche Sache. Zuerst wird jede Menge Geld mit absurden Steuern und Abgaben einkassiert. Danach gibt es gnädigerweise einen mit Auflagen verbundenen "Zuschuss" weit unterhalb des Deckuungsbetrages zur hilfsweisen Erfüllung hinterfragenswerter staatlicher Aufgaben. Ein sinnvoller marktwirtschaftlicher Flugplatzbetrieb und Personaleinsatz soll einen Gewinn für den Platzunternehmer erzielen, um angemessene Löhne zahlen zu können und Investitionen zu tätigen. Die Vorgabe das Personal als Schrankenwärter einsetzen zu müssen statt im Sinne von zahlenden Kunden führt diesen Grundsatz von vornherein ad absurdum. Der Staat betreibt hier eine Art teilweiser Arbeitnehmerüberlassung und spart sich Kosten.

Im Fliegertraumland USA hat ein Platz einen ausreichenden Deckungsbeitrag aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit nachzuweisen. Ist dies der Fall, kann bei hohem Verkehrsaufkommen eine (zeitlich beschränkte) Kontrollzone eingerichtet werden. Mittel hierfür gibt es aus dem FAA tower program. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Verkehrsaufkommen indirekt Steuereinnahmen erzielt, welche oberhalb der Kosten eines Towerbetriebes angesiedelt sind. Und nur echte Luftverkehrskontrolle ist Aufgabe eines Towers, nicht Hilfspolizei der Luftaufsicht, altmodische Erhebung von Landegebühren (zur Bezahlung des Landegebührenkassieres) und Telefondienst ("ist der Platz geöffnet?.... Wie könnte er nicht geöffnet sein? Mit Hütchen zugestellt?).

Andernfalls braucht es keinen Tower und somit auch kein diesbezügliches Personal am Platz. Es sei denn, der Platzbetreiber möchte echten Service und Mehrwert in Form eines FBO-Betriebes anbieten, was wünschens- und erstrebenswert ist. Dies kann dann natürlich auch RFF beinhalten, sofern der Kunde dies wünscht.

18. Juni 2022: Von Daniel Gebhardt an Guido Frey

Das wäre dann ähnlich wie an einigen Plätzen in Italien, beispielsweise Aeroitalia. Ist vermutlich in der Praxis kein Problem für den Reiseverkehr, aber Platzrunden schrubben wäre doof.


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