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Der Passus "Flugbetrieb mit mehreren Flugzeugen im Platzbereich" müsste tatsächlich noch definiert werden.
Ansonsten lese ich aus dem Entwurf nach erstem kurzen Querlesen nach meiner Interpretation ein "Fliegen ohne Flugleiter außerhalb der Betriebszeiten für privaten Flugbetrieb" (sofern der Flugplatzhalter dem zugestimmt hat). Das wäre ja zumindest eine Verbesserung zum Status quo - sofern genügend Plätze (resp. Anwohner) da mitmachen und o.g. Passus nicht allzu streng ausgelegt wird. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
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Die Regelung des Fliegens ohne Flugleiters in Randzeiten für einzelne Flugzeuge gibt es ja bereits (zwar nur auf Antrag des Platzhalters, aber es gibt die Möglichkeit jetzt schon). Somit sehe ich zum derzeitige Stand keine wirklich Verbesserung.
M. E. muss das Ziel eigentlich sein, dass das Fliegen ohne Flugleiter zum Standard wird.
Das geht, wie man in den USA sieht, auch mit sehr vielen Flugzeugen gleichzeitig auch sehr gut (Ich kann mich an viele Anflüge in Casa Grande, AZ, erinnern, wo IFR-Training, VFR Patternwork und Fallschimrsprungbetrieb ohne Probleme abliefen...).
Das würde vielen kleinen Plätzen einen effizienteren Betrieb ermöglichen.
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Natürlich ist das das Ziel. Man nimmt halt mit, was geht.
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M. E. muss das Ziel eigentlich sein, dass das Fliegen ohne Flugleiter zum Standard wird.
Vollkommen richtig, sehe ich genau so.
Nach meinem Verständnis muss aber bei der aktuellen FoF Regelung eine weitere (sachkundige?) Person anwesend sein, die die Rettungskette in Bewegung setzen könnte. Davon lese ich in dem Entwurf nichts mehr. Insofern müsste ich nach dem neuen Entwurf in einer idealen Welt nicht mehr dafür sorgen, dass diese Person am Flugplatz ist, wenn ich nach Betriebsschluss z.B. noch landen möchte.
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(Antwort an den letzten)
@Lutz, was macht man da jetzt, um das liberalste FoF was möglich ist bei Wissing und den Ländern durchzusetzen? Ich weiß, das Thema hatten wir mehrfach, aber jetzt wird es ja immer konkreter.
@Jan, was machen die Verbände gerade?
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"muss aber bei der aktuellen FoF Regelung eine weitere (sachkundige?) Person anwesend sein," Mein Verständnis ist, dass dies nicht sein "muss", sondern es "obliegt" dem Piloten dafür zu sorgen. Das ist was anderes. Damit verpflichtet man den Piloten nicht, aber wenn er ohne diese sachkundige Person fliegt, muss er selbst die potenziellen Konsequenzen tragen (zB keine Feuerwehr am Platz aktiv) und kann niemanden anderes dafür verantwortlich machen. Ähnlich wie im Versicherungsvertrag des Hausratversicherung steht, es "obliegt" dem Hausbesitzer (im eigenen Interesse) seine Haustür bei Verlassen abzuschließen.
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Bei uns am Platz (EDML) kann man ab Sunrise bis Sunset ohne Flugleiter fliegen wenn man das online angemeldet hat und in EDML ansässig ist.
Pflicht ist es, die genaue Abflugzeit einzuhalten, damit der am Platz wohnende Wirt, der zur sachkundigen Person ausgebildet wurde, sein Funkgerät einschaltet. Ein Start OHNE diese Anmeldung ist nicht erlaubt.
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Das ist offensichtlich eine Regelung des Platzhalters, also eine andere Ebene als eine Verordnung oder behördliche Auflage.
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Da ich keine öffentliche Rechtsvorschrift /-verordnung finden konnte, habe ich die Bestimmungen einiger Plätze online durchgelesen, die FoF anbieten. Dort war immer die Rede von "muss". Aber das ist natürlich keineswegs repräsentativ. Vielleicht handhaben nur diese Plätze es entsprechend.
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Ich habe von dieser Formulierung mit "obliegt" lediglich einmal im Zusammenhang mit einer Verordnung gehört. Für mich absolut glaubwürdig, dass lokale Platzbetreiber die Nuancen dieser Wortwahl nicht verstehen und daraus für ihren Platz ein "muss" machen.
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Das nützt mir nur leider nichts, wenn ich einen Termin oder auch nur einen kurzen Tankstopp machen will. Solche Regelungen sind nett aber im Ganzen nur Murks. Was hat ein in Landhut befindlicher Flieger davon, wenn andere Plätze das genauso handhaben und er widerum nirgendwo hinkommt?
Vielleicht kann ein Gesamtverband gegründet werden: Beitrag 5 € im Jahr, passive Mitgliedschaft bei sämtlichen Plätzen und somit Nutzungsrecht ohne FL und sonstigen Schwachsinn. Die Einnahmen können für Klagen gegen die Bevormunder eingesetzt werden.
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Das ist offensichtlich eine Regelung des Platzhalters, also eine andere Ebene als eine Verordnung oder behördliche Auflage
Ohne die Regelung in EDML zu kennen bin ich mir relativ sicher, dass die Geschichte mit der Anmeldung beim Wirt nur ein Weg ist, um eine Verordnung oder eine behördliche Auflage zu erfüllen. Also keineswegs etwas, das sich der Platzbetreiber als zusätzliche Schikane aus den Fingern gesaugt hat.
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Ja, das ist so mit dem Luftamt vereinbart.
Natürlich ist auch das nicht die "große Freiheit". Für mich, und viele andere, die auch mal sehr früh weiter weg fliegen wollen ist die Regelung gut. Rundflüge mache ich eher nicht um 5:30 ...
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