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Das ist m.E. die Hälfte der Medaille. Die andere Hälfte ist doch, daß die Grundlagen für diese Gesetze von der zuständigen Behörde stammen. Wer soll die Fachvorlagen denn erstellen ? Die machen als Fachbehörde die Vorschläge, die Staatssekretäre geben es dann dem Minister, der bringt es in die Gesetzgebung, und nach Verabschiedung geht es wieder die Kette zurück. | ||||||
Nach dem was man so hört, ist das Verkehrsministerium dafür bekannt, selbst sehr "kompetent" zu sein und wenig auf seine untergeordneten Behörden und deren Fachleute zu hören. Ich höre immer wieder "ja, wir haben Stellungnahmen geschickt aber wir haben keine Ahnung was rauskommt, wir sind da nicht involviert". Das Verkehrsministerium ist ein Misthaufen. | ||||||
Zuständig wären laut des offiziellen Organigramms des BMVI https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik Wer unterhalb des Hr. Reichle arbeitet, erschließt sich nicht. Wenn ich Dobrindt wäre, würde ich dafür sorgen, daß die Fachleute in der zuständigen Behörde - LBA - die Vorschläge erarbeiten, mir dann ggfs. externe Beratung einholen, um das, was ich da bekomme, auf Plausibilität zu checken, und dafür sorgen, daß mir für die jeweilgen Themen eine Koordinationsstelle die Abstimmung mit Europa verantwortet. Kopfgeburten irgendwelcher Stabsstellen, ohne Involvierung der zuständigen Fachabteilungen, gäbe es nicht. Was machen die dort anders ? | ||||||
wer die in Frage stehende "Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal" genau liest stellt fest, dass zuständig das Ministerium ist (siehe Überschrift "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur") das ganze aber offensichtlich verfasst wurde von der dem Minsiterium untergeordneten Behörde LBA: Unterschrift auf der letzten Seite: Der Präsidentdes Luftfahrt-Bundesamtes | ||||||
für den Eintrag Level 6 lese ich aus der (sonst maximal bürokratischen) Verordnung nicht heraus, dass der "Bewerber" entweder dies als "Muttersprache" oder "Studium" nachweisen muss. Der dortige § 10 (Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6) ist eine Alternative zur Prüfung.
Bei einer SPrachprüfung gilt nach wie vor die Einstufung nach FCL.055 "§ 2 der DVO "... Einsatzfähigkeit (Stufe 4), das erweiterte Niveau (Stufe 5) oder das Expertenniveau (Stufe 6)" | ||||||
Immerhin - dass ich das mal über Dobrindt schreiben würde, verwundert mich, vielleicht ist es auch nur (Vorwahlkampf-)Taktik - aber er scheint offen zu sein, seit kurzem, für ein Offenhalten von Tegel. | ||||||
Was sich wie ein roter Faden durch das Behördengehabe zieht, ist dass es anscheinend unmöglich ist, sich gegen die offensichtliche Rechtswidrigkeit solcher Verordnungen zur Wehr zu setzen. Die DVO isr rechtswidrig, weil sie für Level 6 keine Prüfung vorsieht, sondern Level 6 = Muttersprachler fordert. Nach EASA und ICAO ist für Level 6 Muttersprachler keine Voraussetzung. | ||||||
Level 6 entweder Prüfung (§ 2) oder Nachweis (§ 10).
Was aber nicht bedeutet, dass diese DVO nur im Ansatz brauchbar gemacht ist ... | ||||||
Hallo Wolfgang, wenn das so ist nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :-) | ||||||
Wie kann ein in den USA Aufgewachsener den Nachweis nach § 10 führen? Die USA haben keine offizielle Amtssprache. | ||||||
Also wenn ich an meine BZF1-Prüfung vor ca. 30 Jahren zurückdenke:Ein netter+kompetenter Controller hat den Unterricht gemacht und die Prüfung abgenommen.(Gültigkeit lebenslänglich hiess es damals).Das war richtig praxisorientiert:-) . Und wenn's die Leute nicht gekonnt haben hat's keins gegeben. Ironie an: Da heutzutage die Fliegerei durch versch. techn. Hilfsmittel (GPS..) ja langweilig und sicher geworden ist , muß man sich ja andere Herausforderungen einfallen lassen. Wie wärs z.B. mit einem begleitenden Sprachstudium für den Luftfahrzeugführer ? "Catcher in the rye" z.B. hatten wir als Abi-Übungsaufgabe damals. Auch ein Thema über das man sich mal mit dem Controller unterhalten könnte in 'ner ruhigen Minute über den Wolken... Er freut sich vielleicht auch wenn mal wieder jemand aus dem Äther zu ihm runterruft... Und vielleicht loben wir ja auch mal einen Wettbewerb "Best Level 4..5..6-speaker " aus? Ironie aus.... Wie war der Spruch nochmal ? Don't drop the airplane in order to fly the microphone.... | ||||||
>Wie kann ein in den USA Aufgewachsener den Nachweis nach § 10 führen? Die USA haben keine offizielle Amtssprache.
Ich bin in einem englishen sprechden Land aufgewachsen und bei mir hat es gereicht, meine Schuleugnisse von den englischen Schulen die ich besucht habe ans RP zu schicken. Dann habe ich den L6 Eintrag bekommen.
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Noch ne blöde Frage : Was ist eigentlich Level 1,2 und 3 ??? | ||||||
Bei Level 1 darfst Du gar nicht funken, NORDO! | ||||||
Ich fürchte, Level 1 ist sogar noch schlimmer, Alexis... - da dürftest Du zwar vielleicht funken aber könntest es auch unter Anleitung nicht... | ||||||
Sado-Maso am frühen Morgen gefällig? | ||||||
Das ist Level -9 | ||||||
Oder, wie mein Netzwerkkollege sagen würde, OSI Level 8 ... ;-) | ||||||
Das qualifizierte besagten intelligenzbefreiten Anzugständer immerhin, in Brüssel in einem multilingualen Umfeld die Interessen des deutschen Bürgers zu vertreten... - kein Wunder, dass ich mich nurmehr getreten aber nicht mehr vertreten fühle... :-( | ||||||
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Die praktischen Folgen: bei mir steht derzeit eine Nachprüfung an. Ich habe mich ziemlich genau 2 Monate vor Ablauf um einen Termin mit einem Sprachprüfer bemüht und das war überraschend schwierig. Im Rahmen meines Checkfluges konnte ich es nicht machen, da der Prüfer aufgrund der "Audio-Novelle" im Augenblick keine Zeit findet, sich um den Aufzeichnungskram zu kümmern und vorerst keine Sprachprüfungen machen will. Weitere zugelassene Prüfer hatten wahlweise keine Zeit oder generell keine Lust mehr unter den neuen Bedingungen Prüfungen abzunehmen und wollen es evtl. ganz bleiben lassen. Daraufhin habe ich gedacht, gehste den sicheren Weg und klopfst bei einer der "organizations" an: Bundesnetzagentur schien mir eine sichere Wahl. Dort bot man mir einen Termin am 21.9. an (es war mitte Juli). Genau einen Tag nach Ablauf meines Eintrages. Useless. Mein Hinweis, das wäre aber doch sehr ungünstig hat dann überraschendes geliefert: ich solle mich nicht so haben, eine Verlängerungsprüfung wäre inhaltlich und preislich doch das gleiche, wie eine Erstprüfung. Ach? Ich meinte kleinlaut: aber dann müsste ich mir wieder einen frischen Eintrag mit einer Frischen Lizenz für frisches Geld beim LBA mit einem frischen Antrag anfordern, ganz abgesehen davon, dass ich dann für einige Wochen Fußgänger wäre. Davon wisse sie nichts, meinte die Dame, man habe nunmal so einen Vorlauf und damit war der Plan dann auch vom Tisch. Ich habe inzwischen jemanden gefunden, mit dem das jetzt wohl doch noch funktionieren wird - hoffe ich, aber das Ergebnis bleibt: es ist wieder mal eine sehr lästige Hürde hinzugekommen, die mich meinem latent vor sich hin brodelnden Vorhaben, die Fliegerei aufzugeben, näher bringt. Es lohnt einfach langsam nicht mehr den Aufwand, den man ringsrum treibt, das bisschen Fliegerei. Bin kein Berufspilot. | ||||||
Wirklich sehr traurig. Ggf sollten wir doch ausflaggen... | ||||||
Bevor man da Österreich ins Auge fasst, sollte man sich das zu Gemüte führen: | ||||||
Nach jahrelanger ausschließlicher Mitleserschaft einen schönen Gruß an die erlauchte Aviatoren-Runde. Als demnächst Sprachprüfungsbetroffener konnte ich mich nicht mehr zurückhalten, hier mitzusenfen. Blue Skies, Herbert (bekennender und praktizierender SonntagsNachmittagsKaffeeFlieger) | ||||||
Oettinger ist intelligent? Ok, bisher hatte er bei mir noch den Bonus von Hanlon's Razor (https://en.wikipedia.org/wiki/Hanlon%27s_razor). Jetzt nicht mehr. | ||||||
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