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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Juli 2017: Von Erik N. an Achim H.

Das ist m.E. die Hälfte der Medaille. Die andere Hälfte ist doch, daß die Grundlagen für diese Gesetze von der zuständigen Behörde stammen. Wer soll die Fachvorlagen denn erstellen ? Die machen als Fachbehörde die Vorschläge, die Staatssekretäre geben es dann dem Minister, der bringt es in die Gesetzgebung, und nach Verabschiedung geht es wieder die Kette zurück.

9. Juli 2017: Von Achim H. an Erik N.

Nach dem was man so hört, ist das Verkehrsministerium dafür bekannt, selbst sehr "kompetent" zu sein und wenig auf seine untergeordneten Behörden und deren Fachleute zu hören.

Ich höre immer wieder "ja, wir haben Stellungnahmen geschickt aber wir haben keine Ahnung was rauskommt, wir sind da nicht involviert".

Das Verkehrsministerium ist ein Misthaufen.

9. Juli 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Zuständig wären laut des offiziellen Organigramms des BMVI https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/Z/organigramm-anhang.html?nn=212346 dann der für Luftfahrt zuständige Ministerialdirektor Georg Reichle, der an den Staatssekretär Michael Odenwald berichtet, der direkt an den Herrn Dobrindt reportet.

Wer unterhalb des Hr. Reichle arbeitet, erschließt sich nicht. Wenn ich Dobrindt wäre, würde ich dafür sorgen, daß die Fachleute in der zuständigen Behörde - LBA - die Vorschläge erarbeiten, mir dann ggfs. externe Beratung einholen, um das, was ich da bekomme, auf Plausibilität zu checken, und dafür sorgen, daß mir für die jeweilgen Themen eine Koordinationsstelle die Abstimmung mit Europa verantwortet. Kopfgeburten irgendwelcher Stabsstellen, ohne Involvierung der zuständigen Fachabteilungen, gäbe es nicht.

Was machen die dort anders ?

9. Juli 2017: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.

wer die in Frage stehende

"Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal"

genau liest stellt fest, dass zuständig das Ministerium ist (siehe Überschrift "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur")

das ganze aber offensichtlich verfasst wurde von der dem Minsiterium untergeordneten Behörde LBA: Unterschrift auf der letzten Seite:

Der Präsidentdes Luftfahrt-Bundesamtes
Mendel

9. Juli 2017: Von Wolfgang Lamminger an Johannes König

für den Eintrag Level 6 lese ich aus der (sonst maximal bürokratischen) Verordnung nicht heraus, dass der "Bewerber" entweder dies als "Muttersprache" oder "Studium" nachweisen muss. Der dortige § 10 (Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6) ist eine Alternative zur Prüfung.

Bei einer SPrachprüfung gilt nach wie vor die Einstufung nach FCL.055 "§ 2 der DVO "... Einsatzfähigkeit (Stufe 4), das erweiterte Niveau (Stufe 5) oder das Expertenniveau (Stufe 6)"

9. Juli 2017: Von  an Erik N.

Immerhin - dass ich das mal über Dobrindt schreiben würde, verwundert mich, vielleicht ist es auch nur (Vorwahlkampf-)Taktik - aber er scheint offen zu sein, seit kurzem, für ein Offenhalten von Tegel.

9. Juli 2017: Von Christof Edel an 

Was sich wie ein roter Faden durch das Behördengehabe zieht, ist dass es anscheinend unmöglich ist, sich gegen die offensichtliche Rechtswidrigkeit solcher Verordnungen zur Wehr zu setzen.

Die DVO isr rechtswidrig, weil sie für Level 6 keine Prüfung vorsieht, sondern Level 6 = Muttersprachler fordert. Nach EASA und ICAO ist für Level 6 Muttersprachler keine Voraussetzung.

9. Juli 2017: Von Wolfgang Lamminger an Christof Edel Bewertung: +2.00 [2]

Level 6 entweder Prüfung (§ 2) oder Nachweis (§ 10).

Was aber nicht bedeutet, dass diese DVO nur im Ansatz brauchbar gemacht ist ...

9. Juli 2017: Von Johannes König an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang, wenn das so ist nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :-)

9. Juli 2017: Von RotorHead an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Wie kann ein in den USA Aufgewachsener den Nachweis nach § 10 führen? Die USA haben keine offizielle Amtssprache.

9. Juli 2017: Von Juergen Baumgart an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Also wenn ich an meine BZF1-Prüfung vor ca. 30 Jahren zurückdenke:Ein netter+kompetenter Controller hat den Unterricht gemacht und die Prüfung abgenommen.(Gültigkeit lebenslänglich hiess es damals).Das war richtig praxisorientiert:-) . Und wenn's die Leute nicht gekonnt haben hat's keins gegeben.

Ironie an:

Da heutzutage die Fliegerei durch versch. techn. Hilfsmittel (GPS..) ja langweilig und sicher geworden ist , muß man sich ja andere Herausforderungen einfallen lassen. Wie wärs z.B. mit einem begleitenden Sprachstudium für den Luftfahrzeugführer ? "Catcher in the rye" z.B. hatten wir als Abi-Übungsaufgabe damals. Auch ein Thema über das man sich mal mit dem Controller unterhalten könnte in 'ner ruhigen Minute über den Wolken... Er freut sich vielleicht auch wenn mal wieder jemand aus dem Äther zu ihm runterruft...

Und vielleicht loben wir ja auch mal einen Wettbewerb "Best Level 4..5..6-speaker " aus?

Ironie aus....

Wie war der Spruch nochmal ? Don't drop the airplane in order to fly the microphone....

10. Juli 2017: Von John Martens an RotorHead

>Wie kann ein in den USA Aufgewachsener den Nachweis nach § 10 führen? Die USA haben keine offizielle Amtssprache.

Ich bin in einem englishen sprechden Land aufgewachsen und bei mir hat es gereicht, meine Schuleugnisse von den englischen Schulen die ich besucht habe ans RP zu schicken. Dann habe ich den L6 Eintrag bekommen.

10. Juli 2017: Von Juergen Baumgart an RotorHead

Noch ne blöde Frage :

Was ist eigentlich Level 1,2 und 3 ???

10. Juli 2017: Von  an Juergen Baumgart

Bei Level 1 darfst Du gar nicht funken, NORDO!

10. Juli 2017: Von Bernd Almstedt an 

Ich fürchte, Level 1 ist sogar noch schlimmer, Alexis... - da dürftest Du zwar vielleicht funken aber könntest es auch unter Anleitung nicht...
...wieso fallen mir dem diesem Level eigentlich nur Politiker ein?!?!!? grübel

11. Juli 2017: Von Tee Jay an Bernd Almstedt

Sado-Maso am frühen Morgen gefällig?

https://www.youtube.com/watch?v=-RrEQ8Ovw-Q

11. Juli 2017: Von Wolff E. an Tee Jay

Das ist Level -9

11. Juli 2017: Von Stefan Jaudas an Wolff E.

Oder, wie mein Netzwerkkollege sagen würde, OSI Level 8 ... ;-)

11. Juli 2017: Von Bernd Almstedt an Tee Jay

Das qualifizierte besagten intelligenzbefreiten Anzugständer immerhin, in Brüssel in einem multilingualen Umfeld die Interessen des deutschen Bürgers zu vertreten... - kein Wunder, dass ich mich nurmehr getreten aber nicht mehr vertreten fühle... :-(

12. Juli 2017: Von Lutz D. an Bernd Almstedt Bewertung: +3.00 [3]
  1. Oettinger für intelligenzbefreit zu halten, spricht nicht für die Hypothese, dass Du ihn mal getroffen hast. Das in den Medien transportierte Bild ist gleichwohl ungünstig.
  2. EU Kommissare haben gerade NICHT die Aufgabe, deutsche Interessen zu vertreten. Es ist ihnen sogar untersagt.
  3. Gerade besagter Kommissar hat die Ausführungen unter 2. nicht besonders ernst gekommen. Er hat es wie kein deitscger Kommissar vor ihm verstanden, ein schlagkräftiges Kabinett zu organisieren (da spricht dann auch keiner weniger als 3 Sprachen verhandlungssicher) und ist bei Sitzungen des Kollegiums eine echte Nervensäge, was deutsche Interessen angeht
  4. (Nicht meine Partei und aus anderen Gründen auch null Zuneigung).
4. August 2017: Von Michael Pflug an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Die praktischen Folgen:

bei mir steht derzeit eine Nachprüfung an.

Ich habe mich ziemlich genau 2 Monate vor Ablauf um einen Termin mit einem Sprachprüfer bemüht und das war überraschend schwierig.

Im Rahmen meines Checkfluges konnte ich es nicht machen, da der Prüfer aufgrund der "Audio-Novelle" im Augenblick keine Zeit findet, sich um den Aufzeichnungskram zu kümmern und vorerst keine Sprachprüfungen machen will.

Weitere zugelassene Prüfer hatten wahlweise keine Zeit oder generell keine Lust mehr unter den neuen Bedingungen Prüfungen abzunehmen und wollen es evtl. ganz bleiben lassen.

Daraufhin habe ich gedacht, gehste den sicheren Weg und klopfst bei einer der "organizations" an: Bundesnetzagentur schien mir eine sichere Wahl.

Dort bot man mir einen Termin am 21.9. an (es war mitte Juli). Genau einen Tag nach Ablauf meines Eintrages. Useless.

Mein Hinweis, das wäre aber doch sehr ungünstig hat dann überraschendes geliefert: ich solle mich nicht so haben, eine Verlängerungsprüfung wäre inhaltlich und preislich doch das gleiche, wie eine Erstprüfung. Ach?

Ich meinte kleinlaut: aber dann müsste ich mir wieder einen frischen Eintrag mit einer Frischen Lizenz für frisches Geld beim LBA mit einem frischen Antrag anfordern, ganz abgesehen davon, dass ich dann für einige Wochen Fußgänger wäre.

Davon wisse sie nichts, meinte die Dame, man habe nunmal so einen Vorlauf und damit war der Plan dann auch vom Tisch.

Ich habe inzwischen jemanden gefunden, mit dem das jetzt wohl doch noch funktionieren wird - hoffe ich, aber das Ergebnis bleibt: es ist wieder mal eine sehr lästige Hürde hinzugekommen, die mich meinem latent vor sich hin brodelnden Vorhaben, die Fliegerei aufzugeben, näher bringt.

Es lohnt einfach langsam nicht mehr den Aufwand, den man ringsrum treibt, das bisschen Fliegerei. Bin kein Berufspilot.

4. August 2017: Von Wolff E. an Michael Pflug

Wirklich sehr traurig. Ggf sollten wir doch ausflaggen...

5. August 2017: Von Herbert SNKF Licenik an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Bevor man da Österreich ins Auge fasst, sollte man sich das zu Gemüte führen:

https://tinyurl.com/y77mz7ke

5. August 2017: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Nach jahrelanger ausschließlicher Mitleserschaft einen schönen Gruß an die erlauchte Aviatoren-Runde.

Als demnächst Sprachprüfungsbetroffener konnte ich mich nicht mehr zurückhalten, hier mitzusenfen.

Blue Skies,

Herbert (bekennender und praktizierender SonntagsNachmittagsKaffeeFlieger)

5. August 2017: Von Chris _____ an Lutz D.

Oettinger ist intelligent? Ok, bisher hatte er bei mir noch den Bonus von Hanlon's Razor (https://en.wikipedia.org/wiki/Hanlon%27s_razor). Jetzt nicht mehr.


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