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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. April 2013: Von Thomas Dietrich an Tim Harris
Tim,

danke für die Antwort, hab nun selbst nachgelesen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für

b) Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb von
Luftfahrzeugen befasst sind.


Artikel 11
Anerkennung von Zulassungen bzw. Zeugnissen
(1) Die Mitgliedstaaten erkennen ohne weitere technische
Anforderungen oder Bewertungen Zulassungen bzw. Zeugnisse
an, die gemäß dieser Verordnung erteilt wurden

Also gilt ein Französisches Medical mit der deutschen Lizenz.

Allerdings sollte der Fliegerarzt die Unterlagen an die entsprechende deutsche Stelle schicken RP oder LBA


Hab ich da was übersehen?



11. April 2013: Von Heiko L. an Thomas Dietrich
Es gibt eine Auswertung der AOPA über die praktische Anerkennung ausländischer (JAR) Medicals durch die deutschen Behörden, allerdings stammt sie aus dem Jahr 2005: Anerkennung ausländischer JAR Medicals.

Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem ein in Frankreich ausgestelltes Medical vom RP Stuttgart anstandslos anerkannt worden ist. Allerdings ist das einige Jahre her.
11. April 2013: Von Thomas Dietrich an Heiko L.
Hab eben mit dem RP Tü telefoniert.

Alle EASA medicals werden akzeptiert. Bei den JAR medicals gab es JAR Staaten die ihre medicals nach nationalen Vorschriften ausgestellt haben. Die wurden nicht akzeptiert. Z.B GB und F.
11. April 2013: Von Heiko L. an Thomas Dietrich
Da sieht man wie unterschiedlich das unter JAR selbst von benachbarten RPs gehandhabt wurde. Wenn das mit der EASA nun einheitlich und in unserem Sinn anerkannt wird, gibt es immerhin endlich mal eine kleine Verbesserung durch die EASA. Wobei die Daten so weit ich weiss, in F schon immer zentral weiter gemeldet wurden.
12. April 2013: Von Christophe Dupond an Thomas Dietrich
> Bei den JAR medicals gab es JAR Staaten die ihre medicals nach nationalen Vorschriften ausgestellt haben. Die wurden nicht akzeptiert.

Wie die deutschen nicht JAR conformen medicals in République française nicht akzeptiert wurden.
12. April 2013: Von Max Sutter an Heiko L. Bewertung: +1.00 [1]
Sie schreiben

Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem ein in Frankreich ausgestelltes Medical vom RP Stuttgart anstandslos anerkannt worden ist. Allerdings ist das einige Jahre her.

Geschah in Stuttgart also möglicherweise noch unter französischer Besatzung. Dann ist klar, dass es anerkannt werden musste.
12. April 2013: Von Thomas Dietrich an Max Sutter
Auch RPs machen mal Fehler, ist doch ok. Sind meistens auch nur Menschen.
26. April 2013: Von Florian Willers an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
26. April 2013: Von Eberhard Lulay an Florian Willers Bewertung: +2.00 [2]
Folgende Email ging gestern an den Bundesdatenschützer. Um Nachahmung wird gebeten.

Sehr geehrter Herr Schaar,
mit Befremden muss ich feststellen , dass die medizinische Abteilung des 
Luftfahrtbundesamtes in Braunschweig in Person von Herrn Dr. Kirklies 
die Pilotinnen und Piloten als auch die Fliegerärztinnen und 
Fliegerärzte per Formular verpflichtet alle medizinischen Daten, die bei 
einer fliegerärztlichen Untersuchung erstellt werden, an das 
Luftfahrtbundesamt zu überstellen sind.  Auf den Antrag, den  man beim 
Fliegerarzt auszufüllen hat, muss  der zu untersuchende Pilot sein 
Einverständnis geben, damit seine Daten an das Luftfahrtbundesamt 
gesendet werden, ansonsten wird ihm die fliegerische Tauglichkeit durch 
den Fliegerarzt  verweigert.

Meines Wissens nach sehen die EASA Regelungen eine zwangsweise zentrale 
Sammlung fliegerärztlicher Untersuchungsergebnisse nicht vor. Wie steht 
es um den Datenschutz, insbesondere auch dann, wenn die 
Untersuchungsergebnisse auf elektronischem Wege an das 
Luftfahrtbundesamt weitergeleitet werden? Ich bitte Sie auch zu klären, 
inwieweit hier die ärztliche Schweigepflicht aufgelöst wird und somit 
auch das Vertrauensverhältnis Pilot Fliegerarzt betroffen ist.  Ich darf 
Sie hier noch einmal daran erinnern, dass Sie in den Jahren 2005 und 
2006 bezüglich des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener 
medizinischer Daten beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig tätig 
geworden sind.

Einer Überprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeitund einer Antwort 
ihrerseits sehe ich entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eberhard Lulay


Anlagen: Antrag auf Tauglichkeit, neu
                 Antrag auf Tauglichkeit,  alt
26. April 2013: Von Eberhard Lulay an Florian Willers
Beitrag vom Autor gelöscht
6. Mai 2013: Von Matthias Peplow an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Hallo,

ich habe den Bundesdatenschutzbeauftragten Anfang April gebeten, die neuen Durchführungsbestimmungen des LBA -insbesondere die geforderte generelle Übermittlung von Ergebnissen medizinischer Untersuchungen an das LBA - aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beurteilen.

Daraufhin habe ich heute von einer Mitarbeiterin der Behörde folgende Antwort bekommen:

"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Sach- und Rechtslage bedarf intensiver Erörterung. Hierzu hat mich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mittlerweile um Beratung gebeten. Ein entsprechendes Gespräch mit dem BMVBS und dem Luftfahrt-Bundesamt wird Ende Mai stattfinden.

Im Anschluss daran wird mir eine datenschutzrechtliche Bewertung möglich sein, die Ihnen unaufgefordert zugehen wird. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld."


Mal sehen, was rauskommt - das letze Wort ist also noch nicht gesprochen.

Viele Grüße,

Matthias

6. Mai 2013: Von Eberhard Lulay an Matthias Peplow Bewertung: +1.00 [1]
Das war die Antwort, die ich unmittelbar am darauf folgenden Tag erhielt. Ich bin einmal gespannt.
MfG
Archy


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IV-506-5 II#0998 Sehr geehrter vielen Dank für Ihre u.a. E-Mail vom 25. April 2013. Herr Schaar hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist mir aufgrund diverser Eingaben bekannt. Ich befinde mich hierzu bereits in einem Dialog mit dem Luftfahrt-Bundesamt, das ich um ausführliche Stellungnahme gebeten habe. Leider liegt mir diese noch nicht vor, so dass ich auch noch keine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung vornehmen kann. Sobald mir dies möglich ist, werde ich unaufgefordert wieder auf Sie zukommen und Ihnen das Ergebnis meiner Prüfung mitteilen. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag *********************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Referat IV - Projekte der angewandten Informatik, Telematik, Verkehr - Verbindungsbüro Berlin - Friedrichstraße 50 - 55 10117 Berlin Tel: +49 3018-7799-415 oder +49 0228-997799-415 Fax: +49 3018-7799-552 mail to: ref4@bfdi.bund.de Internetadresse: https://www.datenschutz.bund.de *********************************************** ###-MYBR-###
7. Mai 2013: Von Heiko L. an Eberhard Lulay
Und dazu gibt es mittlerweile ein Update aus dem Haus des Bundesdatenschutzbeauftragten, was ich heute erhielt. Hier ein Auszug aus dem Schreiben:

"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Sach- und Rechtslage bedarf intensiver Erörterung.
Hierzu hat mich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) mittlerweile um Beratung gebeten. Ein entsprechendes Gespräch mit dem
BMVBS und dem Luftfahrt-Bundesamt wird Ende Mai stattfinden.


Im Anschluss daran wird mir eine datenschutzrechtliche Bewertung möglich sein, die
Ihnen unaufgefordert zugehen wird. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld."

Schön, dass man beim Bundesdatenschutzbeauftragten Anfragen ernst nimmt und so zügig darauf reagiert!

EDIT: Ups, hatte gar nicht gesehen, dass der selbe Text schon gestern gepostet wurde. Sorry, so langsam zeigen sich offensichtlich die ersten Alterserscheinungen ;-)
7. Mai 2013: Von Eberhard Lulay an Heiko L.
Gleichlautendes Antwortschreiben ging bei mir ebenfalls ein. Das Schreiben erhielten auch andere. Vielleicht sollte man der netten Dame noch einmal mit dem Zitat aus dem neuen Tauglichkeitsantrag antworten und auf die Gefahren aufmerksam machen.

MfG
Archy
12. Mai 2013: Von Stefan Jaudas an Dr. Thomas Kretzschmar
... mit Verlaub,

"Ein 51-Jähriger Sonderschullehrer hat mir alle bekannten Risikofaktoren und Medikationen und Probleme mit Herzinfarkt in der Familie verschwiegen. Am Tag nach der Untersuchung ist er am Herzinfarkt gestorben."

Dieser Teil zur Familienvorgeschichte war schon immer zweifelhaft. Sowohl praktisch, rechtlich, moralisch als auch sonstwie.
  1. Ich selber bin kein Arzt. Schon gar nicht der Arzt meiner Familie. Also habe ich keine Möglichkeit, irgendwelche verläßlichen Aussagen zu irgendwelchen Vorerkrankungen in der Familie zu machen.
  2. Selbst wenn ich Arzt wäre, und/oder voll im Bilde über die Familienvorgeschichte wäre, dürfte ich solche Angaben Dritten gegenüber gar nicht machen. Weil das nicht meine Krankengeschichte wäre.
  3. Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Familien aussieht, aber meine Eltern, Geschwister, Großeltern (als sie noch lebten), Onkel, Tanten, Vettern. Kusinen, usw., usw. haben nicht die Angewohnheit, bei jeder Gelegenheit lang und breit ihre Krankengeschichten (so es eine geben sollte) zu diskutieren. Mit Attesten wedeln die schon gar nicht rum.

Also wäre alles, was ich da eintragen würde, bestenfalls Hörensagen. Schlimmstenfalls eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung Dritter.

12. Mai 2013: Von joy ride an Stefan Jaudas
es stimmt zwar, dass den tod offiziell nur ein arzt feststellen kann.
gerüchten zufolge aber bemerkt sowas auch mal eine krankenschwester oder ein rettunssanitöter.

wenn alle zweifel nicht ausgeräumt werden könne, kriegen es die angehörigen über den totenschein mit, bzw. der pfarrer erzählt auchnochmal was dazu - informationelle selbstbestimmung des betroffenen ist bullshit.

alles andere (reizhusten, hämorrhoiden, pickel ...) stand hier glaube ich nicht zur debatte. es geht um schulmedizin, die ohne "anamnese" eines wichtigen bestandteils beraubt wird, unabhängig davon wie sehr man sich den fliegerdoc als personifizierten luzifer vorstellt (den eindruck erweckst du gerade)

13. Mai 2013: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Stefan Jaudas
Moin,

zu 1.: Wie joyride schon sagte, es geht bei der für die Diagnosestellung und Risikoabschätzung in der Medizin bei der Familienanamnese nicht um exakteste Differentialdiagnosen, sondern um ein Gesamtbild. Und damit spreche ich ausdrücklich nicht nur von der Vorsorgemedizin, wozu auch die Flugmedizin über deren Anforderungen und Sinnhaftigkeit man sicher diskutieren kann. Insofern sind die Angaben nach meiner langjährigen klinischen (allerdings nicht flugmedizinischen) Erfahrung für diese Zwecke verläßlich genug.

zu 2.: Der §203 StGB, der die Schweigepflicht regelt, adressiert bestimmte Berufsgruppen und regelt die Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen über Daten, die sie im Rahmen ihrer Berufsausübung erfahren haben. Wenn mich meine Oma als Arzt konsultiert, darf ich nichts weiter erzählen, wenn sie mir ihre Krankengeschichte in meiner Eigenschaft als Enkel erzählt, greift der §203 StGB nicht. Für Nicht-Angehörige dieser Berufsgruppen sowieso nicht.

zu 3.: Es geht ja auch nicht um alle Krankheiten. Aber wenn man etwas über eine relevante Familienanamnese weiß, dann kann dies medizinisch durchaus relevant bis in Extremfällen sogar lebensrettend sein (familiäre adenomatöse Polyposis coli, bestimmte Fettstoffwechselstörungen etc.). Und um Ihre Argumentation der medizinischen Ahnungslosigkeit aufzugreifen: wann eine Familienanamnese relevant ist, kann ja dann nur Ihr Arzt beurteilen. Also sollten Sie ihm alles mitteilen, was Ihnen bekannt ist.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung adressiert auch nicht Angehörige, sondern bezieht sich primär auf die EDV. Formuliert wurde es vom BVG im Rahmen des sog. Volkszählungsurteils. Aber auch hier gilt es nicht uneingeschränkt:

"Dieses Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über “seine” Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann." BVerfGE

Insofern ist die ganze Argumentation, die Erhebung einer Familienanamnese sei rechtlich, moralisch oder sonstwie fragwürdig, bar jeden Gehalts.

Grüße

21. Mai 2013: Von Eberhard Lulay an Hofrat Jürgen Hinrichs
In Österreich hat der Datenschutz die Problematik kritisch beurteilt. Diese Stellungnahme wurde auch dem Bundesamt für Datenschutz übermittelt.

https://www.flugmedizin.net/?Flugmedizinische_Untersuchungen_mit_Beachtung_des_Datenschutzes

MfG
Archy
21. Mai 2013: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Eberhard Lulay
Moin,

natürlich, die Übermittlung von persönlichen (medizinischen) Daten an eine Behörde ist datenschutzrechtlich kritisch. Sehr sogar.
Die Erhebung einer Familienanamnese im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung (nicht die unbefugte Weitergabe der Daten, das gilt aber nicht nur für die Familienanamnese!) ist hingegen sowohl straf- als auch datenschutzrechtlich völlig unbedenklich und essentieller Bestandteil einer sorgfältigen Untersuchung.

Grüße
3. Juni 2013: Von Eberhard Lulay an Hofrat Jürgen Hinrichs
Heute weiter Zwischennachricht erhalten.

unter Bezugnahme auf unseren bisherigen Schriftverkehr teile ich Ihnen mit, dass
das Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
dem Luftfahrt-Bundesamt und mir inzwischen stattgefunden hat. Diskutiert wurden
diverse datenschutzgerechte Lösungsansätze, die jedoch einer vertieften bi- bzw.
trilateralen Fortsetzung bedürfen.
Ich werde mich unaufgefordert wieder bei Ihnen melden, sobald ich Ihnen Näheres
mitteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Da ist wohl noch sehr viel Gesprächsbedarf vorhanden.

MfG

Archy
29. Juni 2013: Von Achim H. an Eberhard Lulay
Diese Nachricht der Pilotenvereinigung Cockpit (eine der Anti-GA-Truppen) habe ich heute in einem Forum auf Xing gefunden. Das klingt ja gut und natürlich ging das Treffen LBA/Ministerium rein auf die "Intervention" der VC zurück.

Veränderte Konditionen beim Medical - Aktueller Zwischenstand, Info VC

"Nach Intervention der VC kam es im Mai zu einem
Treffen zwischen Bundesverkehrsministerium, LBA und dem
Bundesdatenschutzbeauftragten. Dies zeigt, welche Bedeutung unseren
Bedenken in der Sache beigemessen wurde.

Aktuell haben wir ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten,
dessen wesentlichen Inhalt wir untenstehend zitiert haben.

„Die „Einwilligung“ der Bewerber wird in Zusammenarbeit zwischen
Bundesverkehrsministerium und dem Datenschutzbeauftragten überarbeitet
werden. Sofern uns eine endgültige Fassung vorliegt, werden wir Sie
wieder informieren.“ (…)

„Grundsätzlich sollen keine vollständigen medizinischen Unterlagen an
das LBA übermittelt werden. Zur Übermittlung sind lediglich das
„Antragsformular“ und der „Medizinische Untersuchungsbericht“
angedacht (siehe AMC1 ARA.MED.135(b) und (c)) Auch hier soll mit dem
Datenschutzbeauftragten darüber noch diskutiert werden, wie umfangreich
diese obligatorische Datenübermittlung aussehen soll.“ (…)

„Es ist auch vorgesehen, im Falle einer Verweisung, nur die medizinischen
Daten zu übermitteln, die zu dieser Verweisung geführt haben.
Selbstverständlich bleiben alle medizinischen Daten bei den Ärzten, die
diese 10 Jahre lang aufzubewahren haben.“ (…)

„Die Anamnese in der „Familienvorgeschichte“ im Antragsformular wird
gestrichen.“ (…)

„Im Falle einer Anfrage zu Aufsichtszwecken kann das LBA nach
Einwilligung der betroffenen Probanden sämtliche medizinischen Unterlagen
beim flugmedizinischen Sachverständigen anfordern.“

Zusammenfassend kann man feststellen, dass unsere Intervention erfolgreich
war. Unserer Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung wurden
geteilt, es ist eine Anpassung des Formulars angedacht. Wir gehen davon
aus, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis eine finale
Fassung ausgearbeitet wurde. Wir denken aber, dass sich unser Einsatz an
dieser Stelle im Sinne unserer Mitglieder mehr als gelohnt hat.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich
informiert. Hierzu wird auch in der kommenden VC Info ein interessanter
Artikel erscheinen.

Ihre VC"

Quelle: VC, AG MED
29. Juni 2013: Von Norbert S. an Achim H.
Diese Nachricht der Pilotenvereinigung Cockpit (eine der Anti-GA-Truppen) ...

Leider muss ich da widersprechen, wie auch schon die Tatsache des VC Engagements in Sachen EASA Medical
selbst zeigt. Es gibt einfach zu viele VC Mitglieder, die in auch der GA aktiv sind.

Wir sollten auf Stärke im gemeinsamen Handeln setzen und uns nicht ständig untereinander "auseinander dividieren".

Anti-GA-Truppen sind wohl eher machtverwöhnte, arrogante Bürokraten in der europäischen Luftfahrtverwaltung, ohne
Bezug zur Praxis, die erst durch multinationales Engagement (IAOPA) der Länder UK, Polen, Schweden,Frankreich u.a.
hoffentlich zur Vernunft gebracht werden können (z.B. bezogen auf EASA Part M).
Jan Brills Artikel über die GA-Anhörung im Europaparlament spricht da ja Bände ...
2. Oktober 2013: Von Matthias Peplow an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Man sollte die Macht des Bundesdatenschutzbeauftragten ganz offensichtlich nicht unterschätzen.

Auf meine Anfrage vom April habe ich heute folgende erfreuliche Nachricht erhalten.


Sie haben in Ihrer Eingabe Bedenken gegen die vom Luftfahrt-Bundesamt zum
9. April 2013 geänderte Verfahrensweise geäußert, dass im Rahmen der medizini-
schen Flugtauglichkeitsuntersuchung auch Gesundheitsdaten an das Luftfahrt-
Bundesamt übermittelt werden. Wie ich Ihnen in meinen Zwischennachrichten mitge-
teilt habe, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
in diversen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung und dem Luftfahrt-Bundesamt bemüht gewesen, eine datenschutzrechtlich
unbedenkliche Verfahrensweise zu erreichen. Im Ergebnis ist es gelungen, das Luft-
fahrt-Bundesamt davon zu überzeugen, dass keine medizinischen Daten an das Luft-
fahrt-Bundesamt, sondern nur noch das Tauglichkeitszeugnis übermittelt wird.
Diese Verfahrensweise entspricht der derzeit geltenden Rechtslage in Deutschland.

Unabhängig davon werden derzeit die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung
(EU) Nr. 1178/21011 vom 3. November 2011 national in einem Rechtsetzungsverfah-
ren umgesetzt. Hierzu erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung eine Rechtsverordnung. An diesen Arbeiten werde ich im Rahmen mei-
ner Zuständigkeit beteiligt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser aus meiner Sicht abschließenden Information
behilflich sein konnte.

Aus rein datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich der anstehenden Verlängerung meines Medicals im Januar
nun gelassen entgegen. Alles andere werden wir dann sehen.

Happy Landings,

Matthias
18. Dezember 2015: Von Achim H. an Matthias Peplow Bewertung: +3.00 [3]
Im Ergebnis ist es gelungen, das Luftfahrt-Bundesamt davon zu überzeugen, dass keine medizinischen Daten an das Luftfahrt-Bundesamt, sondern nur noch das Tauglichkeitszeugnis übermittelt wird.

Ich habe heute ein neues Medical erhalten und dabei festgestellt, dass das LBA den Bundesdatenschutzbeauftragten komplett über den Tisch gezogen hat. Es werden medizinische Daten auf einem Formular des LBAs erfasst, das angeblich nur der Statistik dient und komplett anonymisiert ist.

Pustekuchen. Auf dem Formular finden sich neben den medizinischen Angaben:
  • Geburtsdatum des Piloten
  • Datum des Medicals
  • Unterschrift des AMEs
Wieviele Kunden hat ein AME, die an einem Tag Geburtstag haben und deren Medical in den nächsten Wochen abläuft? Exakt einen. Damit ist jedes Formular beim LBA direkt einer Person zuzuordnen.

Ich finde das eine ziemliche Schweinerei. Da werden trotz Verbot personenbezogene Daten erhoben.
18. Dezember 2015: Von Lennart Mueller an Achim H.
Es reicht prinzipiell schon eine personenbezogene Angabe auf dem "anonymen" "Statistik"fragebogen zur Deanonymisierung aus, da soweit ich weiß neben dem Fragebogen (hoffentlich zumindest unabhängig voneinander) die Kopie des ausgestellten Medicals an das LBA übermittelt wird.

Würde der AME auf dem Fragebogen kein Geburtsdatum eintragen, sondern lediglich mit aktuellem Datum (sprich Ausstellungsdatum) und Unterschrift signieren, kann man bereits:
- bei im Medical verzeichneten Sondereinträgen, sowie
- bei nur einer Untersuchung an dem Tag eindeutig Medical zu Fragebogen korrelieren.

Mit Eintragung des Geburtsdatums müssen schon zwei Leute mit gleichem Geburtsdatum am gleichen Tag zur Untersuchung kommen, damit man die Fragebögen nicht mehr eindeutig zuordnen kann.
Kommt noch ein drittes Datum wie von Achim beschrieben dazu, bewirkt ein verzögertes Ausfüllen des Statistikbogens (also anderes Datum) seitens des AMEs leider auch keinen Effekt mehr.

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