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26. April 2013: Von Florian Willers an Jan Brill
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26. April 2013: Von Eberhard Lulay an Florian Willers Bewertung: +2.00 [2]
Folgende Email ging gestern an den Bundesdatenschützer. Um Nachahmung wird gebeten.

Sehr geehrter Herr Schaar,
mit Befremden muss ich feststellen , dass die medizinische Abteilung des 
Luftfahrtbundesamtes in Braunschweig in Person von Herrn Dr. Kirklies 
die Pilotinnen und Piloten als auch die Fliegerärztinnen und 
Fliegerärzte per Formular verpflichtet alle medizinischen Daten, die bei 
einer fliegerärztlichen Untersuchung erstellt werden, an das 
Luftfahrtbundesamt zu überstellen sind.  Auf den Antrag, den  man beim 
Fliegerarzt auszufüllen hat, muss  der zu untersuchende Pilot sein 
Einverständnis geben, damit seine Daten an das Luftfahrtbundesamt 
gesendet werden, ansonsten wird ihm die fliegerische Tauglichkeit durch 
den Fliegerarzt  verweigert.

Meines Wissens nach sehen die EASA Regelungen eine zwangsweise zentrale 
Sammlung fliegerärztlicher Untersuchungsergebnisse nicht vor. Wie steht 
es um den Datenschutz, insbesondere auch dann, wenn die 
Untersuchungsergebnisse auf elektronischem Wege an das 
Luftfahrtbundesamt weitergeleitet werden? Ich bitte Sie auch zu klären, 
inwieweit hier die ärztliche Schweigepflicht aufgelöst wird und somit 
auch das Vertrauensverhältnis Pilot Fliegerarzt betroffen ist.  Ich darf 
Sie hier noch einmal daran erinnern, dass Sie in den Jahren 2005 und 
2006 bezüglich des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener 
medizinischer Daten beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig tätig 
geworden sind.

Einer Überprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeitund einer Antwort 
ihrerseits sehe ich entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eberhard Lulay


Anlagen: Antrag auf Tauglichkeit, neu
                 Antrag auf Tauglichkeit,  alt
26. April 2013: Von Eberhard Lulay an Florian Willers
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