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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Mai 2013: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Stefan Jaudas
Moin,

zu 1.: Wie joyride schon sagte, es geht bei der für die Diagnosestellung und Risikoabschätzung in der Medizin bei der Familienanamnese nicht um exakteste Differentialdiagnosen, sondern um ein Gesamtbild. Und damit spreche ich ausdrücklich nicht nur von der Vorsorgemedizin, wozu auch die Flugmedizin über deren Anforderungen und Sinnhaftigkeit man sicher diskutieren kann. Insofern sind die Angaben nach meiner langjährigen klinischen (allerdings nicht flugmedizinischen) Erfahrung für diese Zwecke verläßlich genug.

zu 2.: Der §203 StGB, der die Schweigepflicht regelt, adressiert bestimmte Berufsgruppen und regelt die Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen über Daten, die sie im Rahmen ihrer Berufsausübung erfahren haben. Wenn mich meine Oma als Arzt konsultiert, darf ich nichts weiter erzählen, wenn sie mir ihre Krankengeschichte in meiner Eigenschaft als Enkel erzählt, greift der §203 StGB nicht. Für Nicht-Angehörige dieser Berufsgruppen sowieso nicht.

zu 3.: Es geht ja auch nicht um alle Krankheiten. Aber wenn man etwas über eine relevante Familienanamnese weiß, dann kann dies medizinisch durchaus relevant bis in Extremfällen sogar lebensrettend sein (familiäre adenomatöse Polyposis coli, bestimmte Fettstoffwechselstörungen etc.). Und um Ihre Argumentation der medizinischen Ahnungslosigkeit aufzugreifen: wann eine Familienanamnese relevant ist, kann ja dann nur Ihr Arzt beurteilen. Also sollten Sie ihm alles mitteilen, was Ihnen bekannt ist.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung adressiert auch nicht Angehörige, sondern bezieht sich primär auf die EDV. Formuliert wurde es vom BVG im Rahmen des sog. Volkszählungsurteils. Aber auch hier gilt es nicht uneingeschränkt:

"Dieses Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über “seine” Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann." BVerfGE

Insofern ist die ganze Argumentation, die Erhebung einer Familienanamnese sei rechtlich, moralisch oder sonstwie fragwürdig, bar jeden Gehalts.

Grüße

21. Mai 2013: Von Eberhard Lulay an Hofrat Jürgen Hinrichs
In Österreich hat der Datenschutz die Problematik kritisch beurteilt. Diese Stellungnahme wurde auch dem Bundesamt für Datenschutz übermittelt.

https://www.flugmedizin.net/?Flugmedizinische_Untersuchungen_mit_Beachtung_des_Datenschutzes

MfG
Archy
21. Mai 2013: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Eberhard Lulay
Moin,

natürlich, die Übermittlung von persönlichen (medizinischen) Daten an eine Behörde ist datenschutzrechtlich kritisch. Sehr sogar.
Die Erhebung einer Familienanamnese im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung (nicht die unbefugte Weitergabe der Daten, das gilt aber nicht nur für die Familienanamnese!) ist hingegen sowohl straf- als auch datenschutzrechtlich völlig unbedenklich und essentieller Bestandteil einer sorgfältigen Untersuchung.

Grüße
3. Juni 2013: Von Eberhard Lulay an Hofrat Jürgen Hinrichs
Heute weiter Zwischennachricht erhalten.

unter Bezugnahme auf unseren bisherigen Schriftverkehr teile ich Ihnen mit, dass
das Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
dem Luftfahrt-Bundesamt und mir inzwischen stattgefunden hat. Diskutiert wurden
diverse datenschutzgerechte Lösungsansätze, die jedoch einer vertieften bi- bzw.
trilateralen Fortsetzung bedürfen.
Ich werde mich unaufgefordert wieder bei Ihnen melden, sobald ich Ihnen Näheres
mitteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Da ist wohl noch sehr viel Gesprächsbedarf vorhanden.

MfG

Archy
29. Juni 2013: Von Achim H. an Eberhard Lulay
Diese Nachricht der Pilotenvereinigung Cockpit (eine der Anti-GA-Truppen) habe ich heute in einem Forum auf Xing gefunden. Das klingt ja gut und natürlich ging das Treffen LBA/Ministerium rein auf die "Intervention" der VC zurück.

Veränderte Konditionen beim Medical - Aktueller Zwischenstand, Info VC

"Nach Intervention der VC kam es im Mai zu einem
Treffen zwischen Bundesverkehrsministerium, LBA und dem
Bundesdatenschutzbeauftragten. Dies zeigt, welche Bedeutung unseren
Bedenken in der Sache beigemessen wurde.

Aktuell haben wir ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten,
dessen wesentlichen Inhalt wir untenstehend zitiert haben.

„Die „Einwilligung“ der Bewerber wird in Zusammenarbeit zwischen
Bundesverkehrsministerium und dem Datenschutzbeauftragten überarbeitet
werden. Sofern uns eine endgültige Fassung vorliegt, werden wir Sie
wieder informieren.“ (…)

„Grundsätzlich sollen keine vollständigen medizinischen Unterlagen an
das LBA übermittelt werden. Zur Übermittlung sind lediglich das
„Antragsformular“ und der „Medizinische Untersuchungsbericht“
angedacht (siehe AMC1 ARA.MED.135(b) und (c)) Auch hier soll mit dem
Datenschutzbeauftragten darüber noch diskutiert werden, wie umfangreich
diese obligatorische Datenübermittlung aussehen soll.“ (…)

„Es ist auch vorgesehen, im Falle einer Verweisung, nur die medizinischen
Daten zu übermitteln, die zu dieser Verweisung geführt haben.
Selbstverständlich bleiben alle medizinischen Daten bei den Ärzten, die
diese 10 Jahre lang aufzubewahren haben.“ (…)

„Die Anamnese in der „Familienvorgeschichte“ im Antragsformular wird
gestrichen.“ (…)

„Im Falle einer Anfrage zu Aufsichtszwecken kann das LBA nach
Einwilligung der betroffenen Probanden sämtliche medizinischen Unterlagen
beim flugmedizinischen Sachverständigen anfordern.“

Zusammenfassend kann man feststellen, dass unsere Intervention erfolgreich
war. Unserer Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung wurden
geteilt, es ist eine Anpassung des Formulars angedacht. Wir gehen davon
aus, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis eine finale
Fassung ausgearbeitet wurde. Wir denken aber, dass sich unser Einsatz an
dieser Stelle im Sinne unserer Mitglieder mehr als gelohnt hat.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich
informiert. Hierzu wird auch in der kommenden VC Info ein interessanter
Artikel erscheinen.

Ihre VC"

Quelle: VC, AG MED
29. Juni 2013: Von Norbert S. an Achim H.
Diese Nachricht der Pilotenvereinigung Cockpit (eine der Anti-GA-Truppen) ...

Leider muss ich da widersprechen, wie auch schon die Tatsache des VC Engagements in Sachen EASA Medical
selbst zeigt. Es gibt einfach zu viele VC Mitglieder, die in auch der GA aktiv sind.

Wir sollten auf Stärke im gemeinsamen Handeln setzen und uns nicht ständig untereinander "auseinander dividieren".

Anti-GA-Truppen sind wohl eher machtverwöhnte, arrogante Bürokraten in der europäischen Luftfahrtverwaltung, ohne
Bezug zur Praxis, die erst durch multinationales Engagement (IAOPA) der Länder UK, Polen, Schweden,Frankreich u.a.
hoffentlich zur Vernunft gebracht werden können (z.B. bezogen auf EASA Part M).
Jan Brills Artikel über die GA-Anhörung im Europaparlament spricht da ja Bände ...

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