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18. Dezember 2015: Von Achim H. an Matthias Peplow Bewertung: +3.00 [3]
Im Ergebnis ist es gelungen, das Luftfahrt-Bundesamt davon zu überzeugen, dass keine medizinischen Daten an das Luftfahrt-Bundesamt, sondern nur noch das Tauglichkeitszeugnis übermittelt wird.

Ich habe heute ein neues Medical erhalten und dabei festgestellt, dass das LBA den Bundesdatenschutzbeauftragten komplett über den Tisch gezogen hat. Es werden medizinische Daten auf einem Formular des LBAs erfasst, das angeblich nur der Statistik dient und komplett anonymisiert ist.

Pustekuchen. Auf dem Formular finden sich neben den medizinischen Angaben:
  • Geburtsdatum des Piloten
  • Datum des Medicals
  • Unterschrift des AMEs
Wieviele Kunden hat ein AME, die an einem Tag Geburtstag haben und deren Medical in den nächsten Wochen abläuft? Exakt einen. Damit ist jedes Formular beim LBA direkt einer Person zuzuordnen.

Ich finde das eine ziemliche Schweinerei. Da werden trotz Verbot personenbezogene Daten erhoben.
18. Dezember 2015: Von Lennart Mueller an Achim H.
Es reicht prinzipiell schon eine personenbezogene Angabe auf dem "anonymen" "Statistik"fragebogen zur Deanonymisierung aus, da soweit ich weiß neben dem Fragebogen (hoffentlich zumindest unabhängig voneinander) die Kopie des ausgestellten Medicals an das LBA übermittelt wird.

Würde der AME auf dem Fragebogen kein Geburtsdatum eintragen, sondern lediglich mit aktuellem Datum (sprich Ausstellungsdatum) und Unterschrift signieren, kann man bereits:
- bei im Medical verzeichneten Sondereinträgen, sowie
- bei nur einer Untersuchung an dem Tag eindeutig Medical zu Fragebogen korrelieren.

Mit Eintragung des Geburtsdatums müssen schon zwei Leute mit gleichem Geburtsdatum am gleichen Tag zur Untersuchung kommen, damit man die Fragebögen nicht mehr eindeutig zuordnen kann.
Kommt noch ein drittes Datum wie von Achim beschrieben dazu, bewirkt ein verzögertes Ausfüllen des Statistikbogens (also anderes Datum) seitens des AMEs leider auch keinen Effekt mehr.
19. Dezember 2015: Von Dr. Oliver Brock an Lennart Mueller
Ihr habt komplett Recht.

Allerdings haben LBA und BMVI deshalb das ganze extra "Pseudonymisierung" und nicht Anonymisierung" genannt.
Selbstverständlich ist das alles mit den angegebenen Daten verfolgbar. In Wahrheit macht der ganze Pseudokram dem Fliegerarzt doppelte Arbeit, da auch das Medical, welches zum LBA (per Briefpost!) geschickt werden muss, ohne Name ist, der Pilot aber natürlich eines Mit Namen für sich benötigt. Gleiches gilt für Antrag und Untersuchungsbefundbogen.
Ganz schlimm wirds bei "Verweisungen" nach EASA bei Klasse 1-Untersuchungen:

- Fliegerarzt stellt fest, dass Pilot laut EASA FCL Part MED an die zuständige Behörde (LBA) verwiesen werden muss wegen einer bestimmten Erkrankung
- Fliegerarzt füllt entsprechendes Schreiben mit Pseudonymierungs-Nummer aus und sendete alle Befunde an das Referat Flugmedizin im LBA. Zuvor muss er aber von jedem Kranken-/Reha-/Facharztbericht den Namen des Piloten schwärzen und jeden Bericht mit der Pseudonummer versehen. Das kann bei 10 Berichten mit je mindestens zwei Seiten ziemlich lange dauern
- LBA entscheidet, ob es selbst nach Aktenlage urteilen kann oder nicht. Wenn nicht, schickt LBA die pseudonymisierte Akte zu einem Aeromedical Center (AeMC) nach eigener Wahl.
- AeMC möchte dann Piloten untersuchen und schreibt ursprünglichen Fliegerarzt an, dass der Pilot mit Pseudonummer xxx sich doch bitte beim AeMC melden möchte wegen weiterer Untersuchungen.
- Fliegerarzt informiert Piloten darüber, i.d.R. mündlich
- Pilot kontaktiert AeMC, macht dort weitere Untersuchungen
- AeMC legt danach evtl. weitere Auflagen für Medical mit Sondergenehmigungsnummer fest und schreibt diese pseudonymisiert ans LBA
- LBA registriert dies und leitet diese Auflagen pseudonymisiert an Fliegerarzt weiter "Bitte Medical für Piloten mit Pseudonummer xxx mkit diesen und jenen Auflagen" ausstellen
- Fliegerarzt stellt Medical für Piloten aus und übersendet dieses, wiederum pseudonymisiert, in Kopie ans LBA

De facto wissen also Fliegerarzt und AemC sicher und vermutlich auch das LBA, wer der Pilot ist.

So... wie man unschwer erkennen kann, macht das alles sehr (!) viel Verwaltungsarbeit und wird vermutlich keine Unfall verhindern.
Wenn sich jetzt noch jemand beschwert, weshalb ein Medical so teuer ist, bitte einfach nochmal durchlesen und überlegen, wieviel Arbeitszeit allen dabei entsteht.

In UK (und auch Australien und NZ) werden übrigens schon seit Jahren sämtliche Daten, vom Urinbefund bis zum EKG an die CAA per Internet übermittelt. Ob das Unfälle verhindert, möchte ich auch bezweifeln. Eher dienst es wohl der "oversight" über die AME´s, die eigentlich selbstständige Sachverständige sind und zumindest in EASA-Land nicht direkt im Auftrag der Behörde arbeiten.

Ich vermutlich aber, das Erstere wird sich nächstes Jahr ändern, da aufgrund des Germanwings-Unglücks eine europäische med. Pilotendatenbank und ein entsprechendes IT-System entstehen soll:

https://easa.europa.eu/newsroom-and-events/press-releases/follow-germanwings-flight-9525-accident-easa-workshop-focuses

Oliver
1. Januar 2016: Von  an Dr. Oliver Brock
nicht ernst nehmen....:

angebl. video- und tonprotokoll der letzten sitzung des medizinischen lba-konzils....

https://www.youtube.com/watch?v=GoP5ualYxJA

schönes 2016!

mfg
ingo fuhrmeister
25. April 2016: Von AlexanderErh an Dr. Oliver Brock

Hallo Oliver,

herzlichen Dank für diesen erleuchtenden Beitrag.

Mein Fliegerarzt erzählte mir unlängst, dass das LBA nach Sichtung des "pseudonymisierten" Bogens bisweilen auf strichpobenbasis auch die gesamte Medical-Akte des betroffenen Piloten anfordern könne. Ist dies Deiner Erfahrung nach in der Praxis bereits vorgekommen?

Viele Grüße

Alexander

26. April 2016: Von Dr. Oliver Brock an AlexanderErh

Hallo,

ja, das stimmt.

Wer sich die Mühe macht, mal die Bundestags-Drucksache vom 10.4. (?) zu lesen, wird allerdings erfahren, dass D bald ein Verfahren haben wird wie der Rest Europas.

Alle erhobenen Befunde werden in Zukunft elektronisch ans LBA geschickt werden müssen... also auch der Bogen, den Ihr ausfüllt, jeder Urinbefund, jeder Sehtest etc. .

Ausserdem solls ja dann noch die europäische Datenbank geben... Doctor hopping innerhalb der EU geht dann nicht mehr.

Oliver

26. April 2016: Von Johann Schwegler an Dr. Oliver Brock

Ist nur zu hoffen, dass das Verfahren dann für den Fliegerarzt einfacher wird. Vor Jahren hatte ich mich geärgert, dass man als gelernter Augenarzt nicht über Fortbildungen Fliegerarzt werden kann. Mittlerweile bin ich froh, dass mir die Pseudonymisierungs-Sch... erspart geblieben ist.

Und dann noch ein frommes Gebet für all die Class - 2 medical - geplagten Freizeitpiloten und deren Fliegerärzte:

Bitte, bitte, bitte, liebe EASA, nehmt euch ein Beispiel am US-Kongress, der wohl im Rahmen des GA Revitalisation Act (oder so) das 3rd class medical reformieren (vulgo abschaffen) wird.

26. April 2016: Von AlexanderErh an Dr. Oliver Brock

Danke, Oliver.

Frage: Hat das LBA bei fortan vollständiger Akteinsicht somit dann auch die formale Möglichkeit, die Entscheidung eines AMEs bei Grenzfällen zu revidieren, d.h. dessen Tauglichkeitsurteil zu widerrufen?

Alexander.

27. April 2016: Von Dr. Oliver Brock an AlexanderErh

Hallo Alexander,

diese Möglichkeit hat es jetzt,wenn auch etwas umständlicher, auch schon.

Nennt sich dann in EASA -Englisch "oversight" und soll bei offenkundig falsch ausgestellten Zeugnissen (wo Befunde und Ergebnis nicht zusammenpassen) wohl so eine Art (Qualitäts-)kontrolle sein... obgleich der Fliegerarzt sowieso für die Folgen von falsch ausgestellten Zeugnissen geradestehen muss. Das wird jetzt noch nach Germanwings verschärft.

So wie ein TÜV-Prüfer, wenn er einem verkehrsunsicheren Fahrzeug trotzdem eine Plakette gibt (wird der denn von einer Behörde überprüft oder muss er sich wie ein Fliegerarzt alle drei Jahre neu teuer vom KBA oder Verkehrsministerium neu zulassen lassen???)

Gruß,

Oliver

15. Mai 2021: Von Erich Winkel an Dr. Oliver Brock
Beitrag vom Autor gelöscht

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