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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. April 2016: Von AlexanderErh an Dr. Oliver Brock

Hallo Oliver,

herzlichen Dank für diesen erleuchtenden Beitrag.

Mein Fliegerarzt erzählte mir unlängst, dass das LBA nach Sichtung des "pseudonymisierten" Bogens bisweilen auf strichpobenbasis auch die gesamte Medical-Akte des betroffenen Piloten anfordern könne. Ist dies Deiner Erfahrung nach in der Praxis bereits vorgekommen?

Viele Grüße

Alexander

26. April 2016: Von Dr. Oliver Brock an AlexanderErh

Hallo,

ja, das stimmt.

Wer sich die Mühe macht, mal die Bundestags-Drucksache vom 10.4. (?) zu lesen, wird allerdings erfahren, dass D bald ein Verfahren haben wird wie der Rest Europas.

Alle erhobenen Befunde werden in Zukunft elektronisch ans LBA geschickt werden müssen... also auch der Bogen, den Ihr ausfüllt, jeder Urinbefund, jeder Sehtest etc. .

Ausserdem solls ja dann noch die europäische Datenbank geben... Doctor hopping innerhalb der EU geht dann nicht mehr.

Oliver

26. April 2016: Von Johann Schwegler an Dr. Oliver Brock

Ist nur zu hoffen, dass das Verfahren dann für den Fliegerarzt einfacher wird. Vor Jahren hatte ich mich geärgert, dass man als gelernter Augenarzt nicht über Fortbildungen Fliegerarzt werden kann. Mittlerweile bin ich froh, dass mir die Pseudonymisierungs-Sch... erspart geblieben ist.

Und dann noch ein frommes Gebet für all die Class - 2 medical - geplagten Freizeitpiloten und deren Fliegerärzte:

Bitte, bitte, bitte, liebe EASA, nehmt euch ein Beispiel am US-Kongress, der wohl im Rahmen des GA Revitalisation Act (oder so) das 3rd class medical reformieren (vulgo abschaffen) wird.

26. April 2016: Von AlexanderErh an Dr. Oliver Brock

Danke, Oliver.

Frage: Hat das LBA bei fortan vollständiger Akteinsicht somit dann auch die formale Möglichkeit, die Entscheidung eines AMEs bei Grenzfällen zu revidieren, d.h. dessen Tauglichkeitsurteil zu widerrufen?

Alexander.

27. April 2016: Von Dr. Oliver Brock an AlexanderErh

Hallo Alexander,

diese Möglichkeit hat es jetzt,wenn auch etwas umständlicher, auch schon.

Nennt sich dann in EASA -Englisch "oversight" und soll bei offenkundig falsch ausgestellten Zeugnissen (wo Befunde und Ergebnis nicht zusammenpassen) wohl so eine Art (Qualitäts-)kontrolle sein... obgleich der Fliegerarzt sowieso für die Folgen von falsch ausgestellten Zeugnissen geradestehen muss. Das wird jetzt noch nach Germanwings verschärft.

So wie ein TÜV-Prüfer, wenn er einem verkehrsunsicheren Fahrzeug trotzdem eine Plakette gibt (wird der denn von einer Behörde überprüft oder muss er sich wie ein Fliegerarzt alle drei Jahre neu teuer vom KBA oder Verkehrsministerium neu zulassen lassen???)

Gruß,

Oliver


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