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26. April 2016: Von AlexanderErh an Dr. Oliver Brock

Danke, Oliver.

Frage: Hat das LBA bei fortan vollständiger Akteinsicht somit dann auch die formale Möglichkeit, die Entscheidung eines AMEs bei Grenzfällen zu revidieren, d.h. dessen Tauglichkeitsurteil zu widerrufen?

Alexander.

27. April 2016: Von Dr. Oliver Brock an AlexanderErh

Hallo Alexander,

diese Möglichkeit hat es jetzt,wenn auch etwas umständlicher, auch schon.

Nennt sich dann in EASA -Englisch "oversight" und soll bei offenkundig falsch ausgestellten Zeugnissen (wo Befunde und Ergebnis nicht zusammenpassen) wohl so eine Art (Qualitäts-)kontrolle sein... obgleich der Fliegerarzt sowieso für die Folgen von falsch ausgestellten Zeugnissen geradestehen muss. Das wird jetzt noch nach Germanwings verschärft.

So wie ein TÜV-Prüfer, wenn er einem verkehrsunsicheren Fahrzeug trotzdem eine Plakette gibt (wird der denn von einer Behörde überprüft oder muss er sich wie ein Fliegerarzt alle drei Jahre neu teuer vom KBA oder Verkehrsministerium neu zulassen lassen???)

Gruß,

Oliver


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