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20. August 2011 Jan Brill

Luftrecht: Russische Registrierungen im Ausland


Ärger für Yak-Flieger: Russische Registrierungen sind bei uns eventuell ungültig - UPDATE: Flugzeuge gegroundet

Halter von russisch registrierten Maschinen müssen sich auf einigen Ärger einstellen. Sämtliche mit RA- beginnenden Registrierungen, die mit dem Buchstaben K enden, sind nicht ICAO-konform und außerhalb der Russischen Föderation nicht zum Verkehr zugelassen. Behördenkorrespondenz, die Pilot und Flugzeug vorliegt, zeigt, dass die russische Luftfahrtbehörde dies gegenüber dem LBA unmissverständlich klar gemacht hat.


Registrierungen mit dem Muster RA-xxxxK sind nach Auskunft der russischen Luftfahrtbehörde gernerell ungültig. Davon betroffen sind eine ganze Reihe von Yak-52 Kunstflugmaschinen in Deutschland.
Betroffen sind vor allem Halter von Yak-52 Kunstflugzeugen. Diese sind mangels ziviler Zulassung im Westen oftmals in Russland registriert, so z.B. auch die von der Flieger-Revue betriebene Kunstflugstaffel. Auch An26 Transportflugzeuge und ältere Yak-12-Maschinen sind vereinzelt von dem Defacto-Grounding betroffen.

Zum Vorschein kam dieser Umstand im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern, wo es um das Absetzen von Fallschirmspringern ging. Die dortige Behörde fragte im Zuge dieses Verfahrens die Rechtmäßigkeit einer russischen Registrierung beim LBA ab, dieses leitete die Anfrage weiter an die russische Luftfahrtbehörde FAAR (Federal Aviation Authority of Russia) und diese verneinte kategorisch die Gültigkeit der abgefragten Registrierung.

Zitat aus einem Informationsschreiben des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern:

Die Registrierungen RA-xxxx K werden von der Federstion of the Amateurs of Aviation (FLA bzw. LAF) vergeben. Diese wiederum ist jedoch weder von der russischen Luftfahrtbehörde bevollmächtigt noch per Gesetz berechtigt, Luftfahrzeuge zum Verkehr zuzulassen. Zertifikate und Lizenzen, die von der Federation of the Amateurs of Aviation (FLA bzw. LAF) ausgestellt wurden, sind nicht von der russischen Luftfahrtbehörde anerkannt. Die Nutzung dieser Dokumente verstößt gegen das Luftrecht der Russischen Föderation. [...]

Das hört sich nach einem ausgewachsenen innerrussischen Behördenknatsch an und bedeutet in jedem Fall ein Grounding, denn mit dem Messer des Eintragungsstaates im Rücken besitzen diese Maschinen nur noch den Zulassungsstand einer Parkbank.

Das Ganze ist übrigens nicht das erste Mal, dass russische Registrierungen im Ausland umfallen. Bereits 2002 groundete die britische CAA unter ganz ähnlichen Umständen eine Reihe von Registrierungen, die durch die FLA ausgestellt wurden. Betroffen waren damals die Kennzeichengruppen RA- 01xxx, RA-02xxx und RA-44xxx.
Die damals betroffenen Halter konnten zum größten Teil britische Permits to Fly erlangen, die Flugzeuge entgingen also einem Schicksal als "lawn ornament".


Neue Registrierung oder Permit to Fly?
Im vorliegenden Fall dürfte das Erlangen einer Permit to Fly jedoch etwas schwieriger werden, denn – sofern das Informationsschreiben den Sachverhalt korrekt wiedergibt – verstoßen die Registrierungen auch gegen russisches Recht, wären also noch nicht einmal in Russland gültig.

Registrierungen, die nur im Eintragungsstaat Gültigkeit besitzen, wären ja an sich noch nichts besonderes. Jedes n-registrierte Experimental und jedes LSA (z.B. Cessna Skycatcher) benötigt außerhalb von Nordamerika eine Permit to Fly, denn diese Zulassungen sind ja eben nicht ICAO-konform, womit alle Anerkennungen und Pflichten aus dem Abkommen von Chicago wegfallen.

Bei den jetzt beanstandeten russischen Registrierungen müsste sich jegliche Permit to Fly aber erst einmal komplett vom Eintragungsland lösen, denn scheinbar ist die Zulassung noch nicht einmal in Russland gültig. Das bedeutet einen wesentlich größeren Aufwand für die Halter. Denkbar wäre eine Zulassung als US-Experimental und dann eine Permit to Fly bei uns.

Bislang verhalten sich die hiesigen Behörden übrigens recht umsichtig. Von Anzeigen oder ähnlichem Kinderkram ist der Redaktion von Pilot und Flugzeug noch nichts bekannt, das Ministerium in Schwerin hat auch lediglich die Flugplätze informiert, damit diese die Halter in Kenntnis setzen können. Das ist zunächst einmal fair.

Update [21.8.2011]: Sachsen hat seine BfLs am 17. August zunächst angewiesen keine "luftaufsichtlichen Maßnahmen" zu ergreifen (Zitat):

Nach Sammlung ergänzender Informationen gehen wir derzeit davon aus, dass das Schreiben des LBA nicht als abschließende Feststellung und Entscheidung zu verstehen ist. Die Sache ist inzwischen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgegeben worden. Wir haben angeregt, dass das BMVBS bis zur endgültigen Klärung der Frage den Betrieb der Luftfahrzeuge nach den bisherigen Regeln ermöglicht, um die momentane Schwebesituation zu beenden und den Eintritt größerer Schäden zu verhindern.
Bis auf Weiteres bitten wir Sie, keine luftaufsichtlichen Maßnahmen gegen den Betrieb dieser Luftfahrzeuge in Sachsen zu ergreifen, wenn es dabei ausschließlich um die ihre FLA-Zulassung oder die FLA-Lizensierung ihrer Luftfahrer geht.


Der in verschiedenen Ländern hergestellte Militärtrainer mit markantem Fahrwerk und Linienführung ist ein beliebter Gast bei Airshows in Europa und USA. Abhängig von Herstellungsbetrieb, Modell und Triebwerk sind EASA-Zulassungen (wie hier) jedoch nicht in jedem Fall zu bekommen. Daher fliegen die meisten Yak-52 bei uns mit russischer Registrierung.
Die Yak-Flieger in Deutschland scheinen von dieser Entwicklung ebenso überrascht wie die deutschen Behörden. Auf den Seiten der Flieger-Revue, die ja ein Airshow-Team mit betroffenen Registrierungen betreibt, liest man nichts zu diesem Thema.

Airshow-Team-Leader Jörg Müller kann im Gespräch mit Pilot und Flugzeug auch keine genaueren Angaben machen, berichtet aber, dass Andre Gluchow, ein russischer Prüfer, der hierzulande wohl mehrere Flugzeuge betreut, zurzeit in Moskau Gespräche mit der Zivilluftfahrtbehörde führt.

Die Internetseite der Yak-Rotte, einer Art Typenclub für diese Maschinen, ist seit einiger Zeit offline (
www.yakrotte.de).

Betrachtet man die offenbar überschaubare Halbwertszeit von FLA-Registrierungen, müssen Halter solcher Flugzeuge ein gehöriges Maß an russischer Gelassenheit mitbringen.

Ein gewisses Risiko, in innerstaatliche Machtspielchen verwickelt zu werden, tragen übrigens alle Betreiber ausländischer Flugzeuge, also auch Halter von N-, M- oder VP-Registrierungen. Schwierig wird es immer dann, wenn das Registrierungsland der Wahl eine schwache GA-Szene hat und man zudem die Landessprache nicht fließend beherrscht. In diesem Fall sollte man es sich genau überlegen, ob man den eigenen Vermögenswert in einem solchen Umfeld ansiedeln möchte.


Flugzeuge inzwischen gegroundet

Update [22.8.2011 20:00 Uhr]: Leider erreicht uns am Montagabend folgendes Schreiben der sächsischen Landesluftfahrtbehörde:

Sehr geehrte Damen und Herren Beauftragte für Luftaufsicht!

Mit E-Mail vom 17. August 2011 hatte ich Sie über kürzlich aufgekommene Bedenken an der Gültigkeit von russischen Zulassungen mit dem Kennungsschema "RA-xxxxK" informiert. Zu diesem Zeitpunkt lag uns noch keine abschließende Stellungnahme des Bundes zur Rechtmäßigkeit des Betriebs vor.

Inzwischen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 19. August 2011 (siehe Anlagen) die erste Einschätzung des Luftfahrt-Bundesamtes bestätigt und festgestellt, dass die betroffenen Luftfahrzeuge nicht berechtigt sind, im deutschen Luftraum zu verkehren. Beim unberechtigten Betrieb der Luftfahrzeuge dürfte kein Versicherungsschutz bestehen.

Aufgrund dieser geänderten Sachlage bitte ich Sie, an Ihren Flugplätzen luftaufsichtlich den Betrieb entsprechender Luftfahrzeuge zu unterbinden. Der Betrieb der Luftfahrzeuge beginnt mit dem Anlassen, schon dieses ist nicht erlaubt. Sie können zu diesem Zweck Anlass-, Roll- und Startverbote aussprechen. Soweit Sie entsprechend tätig werden, müssen Sie sich gegenüber dem Betroffenen als Beauftragte für Luftaufsicht ausweisen. Ihre Verfügungen sind im Dienstbuch zu dokumentieren.

Falls Ihre luftaufsichtlichen Verfügungen nicht befolgt werden, können Sie die örtliche Polizeidienststelle um Amtshilfe bitten (siehe Nr. 8 der Dienstanweisung). Sie selbst dürfen keinen unmittelbaren Zwang ausüben. Verstöße gegen Ihre Verfügungen sind im Dienstbuch zu dokumentieren und unverzüglich an uns zu melden.

Bitte weisen Sie die betroffenen Luftfahrzeugführer darauf hin, dass der Betrieb der Luftfahrzeuge mit "RAxxxxK"-Kennung eine Straftat ist, die auch zum Verlust einer ggf. vorhandenen deutschen Lizenz führen kann.

[...]

Mit freundlichen Grüßen


Das in dieser E-Mail referenzierte Schreiben des BMVBS finden Sie hier.

Eine Übersetzung des Schreibens der russischen Zivilluftfahrtbehörde finden Sie hier.



  
 
 




23. August 2011: Von Alexander Stöhr an Jan Brill
Wenigstens steht da schwarz auf weiß drin, dass sie keinen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen. Es würde sich ja sonst der tapfere BfL noch selbstlos in die Luftschraube werfen, um den widerrechtlichen Start zu unterbinden...
27. August 2011: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Nicht zu fassen was da abläuft.

Kann man nicht – um die Sache mal pragmatisch (und vielleicht ein bisschen naiv) zu betrachten – einfach den Standpunkt einnehmen, dass die bisherige Unfallstatistik zeigt, dass die Flugzeuge genau so sicher fliegen wie andere LFZ eben auch, und ihnen damit eine Ausnahme-Zulassung verschaffen?

Ich meine, der Sinn der allgemeinen Verkehrszulassung ist ja, dass man verhindern will, dass ein ungeeignetes Luftfahrtgerät Flugzeug in die Luft gerät. Doch die Erfahrung zeigt doch, dass die Yaks durchaus geeignet und sicher sind. Auf dieser Basis (empirischer Nachweis der Lufttauglichkeit) könnte man doch eine Zulassung aussprechen, oder nicht?

(Lizenzierung schreibt man übrigens mit z, weil es nicht von Lizens kommt, sondern von Lizenz. ;-). Aber das nur so nebenbei.)
27. August 2011: Von joy ride an Gerhard Uhlhorn
lufthoheit hat mitnichten was mit flugzeugsicherheit zu tun.
genausogut könnte man abschaffung aller steuern eines staates verlangen - mit der begründung dass sich die wirtschaft dann prächtig entwickeln würde ...
27. August 2011: Von Stefan Kondorffer an joy ride
Genau das hat der Gouverneur von Hong Kong vor mehr als 100 Jahren mit diesem versumpften Eiland gemacht.
27. August 2011: Von Max Sutter an Gerhard Uhlhorn
Die Frage ist doch, ob diese Flieger seinerzeit in der DDR zugelassen waren. Sollte dies der Fall gewesen sein, so muss man ja nur noch dieser Zulassung ermöglichen, der Bundesrepublik ebenfalls beizutreten, oder so ...
27. August 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Gerhard Uhlhorn
Dafür ist eine Yak kein "Luftfahrtgerät" sondern ein "Flugzeug", das nur so nebenbei ;-)
29. August 2011: Von Gerhard Uhlhorn an Flieger Max L.oitfelder
Okay, ich ändere das Lugtfahrtgerät in Flugzeug. :-)
29. August 2011: Von Andreas Ni an Gerhard Uhlhorn

"Luftfahrtgerät" = "Luftsportgerät" = "Mickey Mouse..." ??!!?

Und: Mickey Mouse = Baumarkt??? Wie war das nochmal?? ".....Alles ausser Tiernahrung.."??

30. August 2011: Von Thomas Kittel an Max Sutter

Nein, es gab keine Yak-52, die in der DDR zugelassen waren. Es gab Yak18 und Yak50 mit DDR-Zulassung. Sie alle wurden nach der Wende in eine bundesdeutsche Zulassung überführt.

Bei den hier betroffenen Yaks handelt es sich um Yak52. Diese haben nirgendwo eine zivile Zulassung erhalten. Da liegt die Krux. Es sind Militärtrainer und niemand kam je auf die Idee sie zivil zuzulassen. Weil es die nunmal nicht gibt, kann man die Yak52 derzeit nur als Experimental betreiben, oder mit einem permit to fly in die Luft bringen. Beides schließt aber eine gewerbliche Nutzung aus. Ansonsten gibt es die Möglichkeit der Zulassung in Rumänien und Litauen. Worauf die aber basiert wissen wohl nur die (östlichen) Götter.

Die hier ebenfalls betroffenen 2 AN28 haben eine noch kompliziertere Zulassungsproblematik, die ich mir hier einmal schenken möchte.

Ein Freund von mir formulierte es so. "Fliegen kann damit auf jeden Fall wieder, aber das wird dann eher ein teures LöcherindieLuftBohren."


Gruß

Thomas

30. August 2011: Von joy ride an Thomas Kittel

für umregistrierung rumänien stehe ich zur verfügung. ohne erfahrung, garantien, aber selbstlos und mit gutem willen.
in hermannstadt fliegt so ein ding billiger als manch plastik-flieger - woran das liegt wäre noch zu erörtern.

udo

30. August 2011: Von Carmine Bevilacqua an Thomas Kittel
Hallo,


also ein Bekannter von mir, der eine YAK 52 betreibt, plant eine ungarische Registrierung. Das scheint wohl so einigermaßen schmerzfrei zu klappen.

Gruß,
Carmine
30. August 2011: Von Wolfgang Lamminger an Thomas Kittel

es geht wohl um YAK 52, aber auch Yak 18T. Neben Ungarn und Litauen gibt es wohl auch Britische (Expertimental?) Zulassungen - und das ist nun mal EASA-Land, wenn ich mich nicht irre?

30. August 2011: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
gibt es wohl auch Britische (Expertimental?) Zulassungen - und das ist nun mal EASA-Land, wenn ich mich nicht irre

Das große Pech bei dieser Überlegung ist, dass weder UL's noch Experimentals der EASA unterstellt sind. Die macht bei sowas einen toten Käfer. Da wurschtelt nach wie vor jede Nation wie bis anhin selber vor sich hin.

30. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Wolfgang Lamminger
Ungarn un Rumaenien und Litauen sind auch EASA Land. Aber die Experimentals sind national geregelt. Denke, an VVZ kommt man erstmal nicht vorbei - Rest würde ich direkt von Tsermikas machen lassen.
30. August 2011: Von Horst Riediger an Jan Brill

Möglicherweise sind nicht nur YAK`s betroffen, sondern auch dieses wunderschöne "Spielzeug", da wär`s doch wirklich schade drum:

https://www.planepictures.net/search4.cgi?srch=RA-3495K&stype=reg&srng=2

MfG Horst Riediger

30. August 2011: Von Andreas Ni an Horst Riediger

https://www.tango-seven.com/albatros/

Vielleicht könnten die RA-xxx-K Zugelassenen hier eine Lösung finden?

30. August 2011: Von Carsten Schepers an Jan Brill
"Zum Vorschein kam dieser Umstand im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern, wo es um das Absetzen von Fallschirmspringern ging."

Gehe ich recht in der Annahme, daß es sich wieder einmal bei dem hier vorgetragenen Umstand, um die Folge einer Lärmbelästigung angrenzender Anwohner handelt?

Jene Menschen, die qualvoll Kaffeetassen und Teller fallen lassen, weil über ihnen in hochfrequenter Anzahl tausende Pferdestärken ihr Unwesen treiben.. Jene, die nachts vor vielfältiger und missgünstiger Tagerlebnisse nicht in den Schlaf kommen...

... sollten sich wehren und trotz allgegenwärtiger Umstände mindestens zweimal im Jahr in den Urlaub fliegen.

Mit dem Reichtum wächst offenbar die Intoleranz und der Egoismus.

..... beschämend und traurig!!!
30. August 2011: Von Horst Riediger an Andreas Ni

Hallo Andreas,

danke für die Info, werde ich schnell an den Betroffenen weitergeben.

Mfg Horst

31. August 2011: Von Werner Kraus an Horst Riediger
Hallo zusammen,

in Schweden werden Zulassungen auch recht liberal gehandhabt! Ich kenne mehrere Leute, die in USA gekaufte Experimentals auf diese Weise in der EU zugelassen haben!

Viele Grüße
Werner
31. August 2011: Von Max Sutter an Werner Kraus
auf diese Weise in der EU zugelassen

Nicht so locker und etwas weniger salopp. In der EU sind sie damit noch lange nicht, denn es handelt sich bei US-Experimentals in aller Regel um Annex II-Flieger, und die fallen unter die nationale Gesetzgebung. Die EASA ist dafür nicht zuständig, also können sie auch nicht gleich umfassend in der EU zugelassen sein.

31. August 2011: Von Werner Kraus an Max Sutter
Das ist richtig, die jeweiligen Einschränkungen gelten meines Wissens trotzdem. Meine Aussage war auf die Lizenzierung bezogen, die Maschinen haben eine ganz normale SE-xxx Kennung und dürfen von den Haltern legal mit ihrem deutschen JAR-FCL Lappen geflogen werden. Für die momentan gegroundeten Yaks wäre das ein Fortschritt!
1. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

Die Frage die sich generell stellt.

Kann man ein LFZ das als Muster gebaut wurde, in "EASA Hausen" so einfach zum Experimental machen...ich denke NEIN. Das ist weder in der LuftgerpV noch im EASA Recht so verankert(soweit mir bekannt).

von dem her müsste man diese Flugzeuge behandeln wie unsere DO27/ Pa19/ L4 Birddog / FWP 149 und das ganze andere Schwermetal (zb DO28) und die MFI17.

Ich würde als betroffener zunächst den weg gehen und bei der EASA anrufen und mit Herrn Düsing sprechen. wenn jemand "guten" Rat weiß dann er. Ich denke mit einer PERMIT TO FLY sollte letzdenendes alles sein "gutes"ende finden.

1. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

wenn jemand eine Zulassung generieren möchte (D) oder zmindest deutschsprachig...ich bin gerne bereit michmal wieder auf ein Spielchen mit unseren Behörden (und der EASA) einzulassen...zum heutigen Tag steht der Punktezähler bei 3:0 für den Antragsteller.....und die Frage wie es Red Bull schafft Cobra Kampfhubschrauber und Jets zugelassen zu bekommen, sollte ja zu klären sein...

Gruß: Marco

1. September 2011: Von Max Sutter an M Schnell
Ihre unerschütterliche Zuversicht in die EASA in Ehren, aber ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die EASA keinen Annex-II-Flieger anfassen wird, und zwar schlicht und einfach mangels Zuständigkeit. Wenn Sie mit einem solchen Ofen in Deutschland ums Karree fliegen wollen, da kann am ehesten das LBA weiterhelfen und sonst niemand, kein Aero-Club, keine AOPA und auch keine Vereinigung von Antiquitätenfliegern, sowenig wie die Schirmherren über das, was als Luftsportgeräte so knapp über der Erde daherfleucht.

Wenn Sie aber dann dieses Flugzeug mit Migrationshintergrund in D zugelassen oder eine Duldung in Form einer VVZ erreicht haben (unter welchem Titel auch immer), dürfen Sie damit noch lange nicht an einen Flugtag in der Schweiz fliegen, sondern Sie müssen EASA-Staat um EASA-Staat anschreigen und versuchen, die Ein- oder Überfluggenehmigung einzuholen.

Oder Sie schreiben dem Stoiber Edi und fragen ihn, was dieser Quatsch denn soll. Denn der ehemalige Mr. Bayern hat sich in verdankenswerter Weise auf die Fahne geschrieben, unnütze Bürokratie in der EU abzuschaffen. Das wäre schon mal ein Thema, bei dem Sie einen Zettel in einen Umschlag stecken könnten und in seinen Briefkasten "Verbesserungsvorschläge" einwerfen dürfen. Im Gegensatz zum betrieblichen Vorschlagswesen gibt es hier keine Prämien, aber wir Privatpiloten sind ja schon froh, wenn es danach nicht noch schlimmer kommt.

P.S. Unter Annex II und damit unter rein nationale Zuständigkeit fallen Experimentals, Warbirds, Oldtimer (fragen Sie mich nicht nach der exakten Definition derselbigen), Luftsportgeräte, Fehlendes bitte ergänzen.


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