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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. August 2011: Von Thomas Kittel an Max Sutter

Nein, es gab keine Yak-52, die in der DDR zugelassen waren. Es gab Yak18 und Yak50 mit DDR-Zulassung. Sie alle wurden nach der Wende in eine bundesdeutsche Zulassung überführt.

Bei den hier betroffenen Yaks handelt es sich um Yak52. Diese haben nirgendwo eine zivile Zulassung erhalten. Da liegt die Krux. Es sind Militärtrainer und niemand kam je auf die Idee sie zivil zuzulassen. Weil es die nunmal nicht gibt, kann man die Yak52 derzeit nur als Experimental betreiben, oder mit einem permit to fly in die Luft bringen. Beides schließt aber eine gewerbliche Nutzung aus. Ansonsten gibt es die Möglichkeit der Zulassung in Rumänien und Litauen. Worauf die aber basiert wissen wohl nur die (östlichen) Götter.

Die hier ebenfalls betroffenen 2 AN28 haben eine noch kompliziertere Zulassungsproblematik, die ich mir hier einmal schenken möchte.

Ein Freund von mir formulierte es so. "Fliegen kann damit auf jeden Fall wieder, aber das wird dann eher ein teures LöcherindieLuftBohren."


Gruß

Thomas

30. August 2011: Von joy ride an Thomas Kittel

für umregistrierung rumänien stehe ich zur verfügung. ohne erfahrung, garantien, aber selbstlos und mit gutem willen.
in hermannstadt fliegt so ein ding billiger als manch plastik-flieger - woran das liegt wäre noch zu erörtern.

udo

30. August 2011: Von Carmine Bevilacqua an Thomas Kittel
Hallo,


also ein Bekannter von mir, der eine YAK 52 betreibt, plant eine ungarische Registrierung. Das scheint wohl so einigermaßen schmerzfrei zu klappen.

Gruß,
Carmine
30. August 2011: Von Wolfgang Lamminger an Thomas Kittel

es geht wohl um YAK 52, aber auch Yak 18T. Neben Ungarn und Litauen gibt es wohl auch Britische (Expertimental?) Zulassungen - und das ist nun mal EASA-Land, wenn ich mich nicht irre?

30. August 2011: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
gibt es wohl auch Britische (Expertimental?) Zulassungen - und das ist nun mal EASA-Land, wenn ich mich nicht irre

Das große Pech bei dieser Überlegung ist, dass weder UL's noch Experimentals der EASA unterstellt sind. Die macht bei sowas einen toten Käfer. Da wurschtelt nach wie vor jede Nation wie bis anhin selber vor sich hin.

30. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Wolfgang Lamminger
Ungarn un Rumaenien und Litauen sind auch EASA Land. Aber die Experimentals sind national geregelt. Denke, an VVZ kommt man erstmal nicht vorbei - Rest würde ich direkt von Tsermikas machen lassen.
1. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

Die Frage die sich generell stellt.

Kann man ein LFZ das als Muster gebaut wurde, in "EASA Hausen" so einfach zum Experimental machen...ich denke NEIN. Das ist weder in der LuftgerpV noch im EASA Recht so verankert(soweit mir bekannt).

von dem her müsste man diese Flugzeuge behandeln wie unsere DO27/ Pa19/ L4 Birddog / FWP 149 und das ganze andere Schwermetal (zb DO28) und die MFI17.

Ich würde als betroffener zunächst den weg gehen und bei der EASA anrufen und mit Herrn Düsing sprechen. wenn jemand "guten" Rat weiß dann er. Ich denke mit einer PERMIT TO FLY sollte letzdenendes alles sein "gutes"ende finden.


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