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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. August 2011: Von Max Sutter an Werner Kraus
auf diese Weise in der EU zugelassen

Nicht so locker und etwas weniger salopp. In der EU sind sie damit noch lange nicht, denn es handelt sich bei US-Experimentals in aller Regel um Annex II-Flieger, und die fallen unter die nationale Gesetzgebung. Die EASA ist dafür nicht zuständig, also können sie auch nicht gleich umfassend in der EU zugelassen sein.

31. August 2011: Von Werner Kraus an Max Sutter
Das ist richtig, die jeweiligen Einschränkungen gelten meines Wissens trotzdem. Meine Aussage war auf die Lizenzierung bezogen, die Maschinen haben eine ganz normale SE-xxx Kennung und dürfen von den Haltern legal mit ihrem deutschen JAR-FCL Lappen geflogen werden. Für die momentan gegroundeten Yaks wäre das ein Fortschritt!
1. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

wenn jemand eine Zulassung generieren möchte (D) oder zmindest deutschsprachig...ich bin gerne bereit michmal wieder auf ein Spielchen mit unseren Behörden (und der EASA) einzulassen...zum heutigen Tag steht der Punktezähler bei 3:0 für den Antragsteller.....und die Frage wie es Red Bull schafft Cobra Kampfhubschrauber und Jets zugelassen zu bekommen, sollte ja zu klären sein...

Gruß: Marco

1. September 2011: Von Max Sutter an M Schnell
Ihre unerschütterliche Zuversicht in die EASA in Ehren, aber ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die EASA keinen Annex-II-Flieger anfassen wird, und zwar schlicht und einfach mangels Zuständigkeit. Wenn Sie mit einem solchen Ofen in Deutschland ums Karree fliegen wollen, da kann am ehesten das LBA weiterhelfen und sonst niemand, kein Aero-Club, keine AOPA und auch keine Vereinigung von Antiquitätenfliegern, sowenig wie die Schirmherren über das, was als Luftsportgeräte so knapp über der Erde daherfleucht.

Wenn Sie aber dann dieses Flugzeug mit Migrationshintergrund in D zugelassen oder eine Duldung in Form einer VVZ erreicht haben (unter welchem Titel auch immer), dürfen Sie damit noch lange nicht an einen Flugtag in der Schweiz fliegen, sondern Sie müssen EASA-Staat um EASA-Staat anschreigen und versuchen, die Ein- oder Überfluggenehmigung einzuholen.

Oder Sie schreiben dem Stoiber Edi und fragen ihn, was dieser Quatsch denn soll. Denn der ehemalige Mr. Bayern hat sich in verdankenswerter Weise auf die Fahne geschrieben, unnütze Bürokratie in der EU abzuschaffen. Das wäre schon mal ein Thema, bei dem Sie einen Zettel in einen Umschlag stecken könnten und in seinen Briefkasten "Verbesserungsvorschläge" einwerfen dürfen. Im Gegensatz zum betrieblichen Vorschlagswesen gibt es hier keine Prämien, aber wir Privatpiloten sind ja schon froh, wenn es danach nicht noch schlimmer kommt.

P.S. Unter Annex II und damit unter rein nationale Zuständigkeit fallen Experimentals, Warbirds, Oldtimer (fragen Sie mich nicht nach der exakten Definition derselbigen), Luftsportgeräte, Fehlendes bitte ergänzen.

2. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das so genannte ECAC Abkommen von 1980. Sonst dürfte man bspw mit einem britischen permit flieger nicht aufs Festland. Meines Wissens haben alle EU Mitglieder ECAC gezeichnet. Somit ist der Betrieb zB eines britischen Experimentals in Deutschland OHNE Einfluggenehmigung legal! Gewerbliche Nztzung natuerlich nicht.
2. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

Die Easa ist dennoch erstmal die übergeordnete Behörde, generell. Die werden einen natürlich weiterverweisen, bzw. können die am ehesten sagen wo es längens geht. Meine kiste ist von 1959. Bauende dürfte 1963 gewesen sein, es wurden nur 30Stück gebaut+Sie waren für Amateurbau zugelassen. Konstruktionazeichnungen sind auf 55/56 Datiert. Heute sind auch nur noch 7Stück Flugfähig (zzt6) DENNOCH hat die Easa nicht eingesehen das es ein Annex II Flugzeug sein müsste.

Dat ding ist Easa...

MUms klarzustellen, ich habe keine 3Russenbomber in die Luft gebracht sondern Oldtimer umregistriert in D. (watn Alptraum)


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