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2. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das so genannte ECAC Abkommen von 1980. Sonst dürfte man bspw mit einem britischen permit flieger nicht aufs Festland. Meines Wissens haben alle EU Mitglieder ECAC gezeichnet. Somit ist der Betrieb zB eines britischen Experimentals in Deutschland OHNE Einfluggenehmigung legal! Gewerbliche Nztzung natuerlich nicht.

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