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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das so genannte ECAC Abkommen von 1980. Sonst dürfte man bspw mit einem britischen permit flieger nicht aufs Festland. Meines Wissens haben alle EU Mitglieder ECAC gezeichnet. Somit ist der Betrieb zB eines britischen Experimentals in Deutschland OHNE Einfluggenehmigung legal! Gewerbliche Nztzung natuerlich nicht.
2. September 2011: Von M Schnell an Max Sutter

Die Easa ist dennoch erstmal die übergeordnete Behörde, generell. Die werden einen natürlich weiterverweisen, bzw. können die am ehesten sagen wo es längens geht. Meine kiste ist von 1959. Bauende dürfte 1963 gewesen sein, es wurden nur 30Stück gebaut+Sie waren für Amateurbau zugelassen. Konstruktionazeichnungen sind auf 55/56 Datiert. Heute sind auch nur noch 7Stück Flugfähig (zzt6) DENNOCH hat die Easa nicht eingesehen das es ein Annex II Flugzeug sein müsste.

Dat ding ist Easa...

MUms klarzustellen, ich habe keine 3Russenbomber in die Luft gebracht sondern Oldtimer umregistriert in D. (watn Alptraum)


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