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28. September 2012: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Interessante Argumentation. Natürlich kurvt man in der Platzrunde viel enger als Standard Rate aber die Gefahr des zu eng Kurven ist sehr real -- liest man immer wieder in den Unfallberichten. Die ganzen Zwangsmaßnahmen könnten also eine Gefährdung der Sicherheit darstellen.
28. September 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Jürgen Scheiwe
"Wie soll ich mich verhalten um einer Anzeige zu entgehen? "

Ein Flugzeug mit 18,7 Knoten Groundspeed wählen > Fieseler Storch fliegen..

Schon irgendwie bescheuert, oder?
28. September 2012: Von B. Quax F. an Achim H.
Eigentlich habe ich das Gefühl der Queranflug ist ein Halbkreis mit kurzem Geradeausstück. Wie ich die Kurven auf dem Papier hinbekommen soll möchte ich nicht mal ausprobieren.
Ich habe auch nix gegen Platzrunden und bin dafür die Anwohner zu schonen, aber irgendwie schießt man hier am Ziel vorbei. Ich drücke den betroffenen die Daumen und wünsche und hoffe auf einen positiven Ausgang für uns alle.
28. September 2012: Von Jürgen Scheiwe an Flieger Max L.oitfelder
Den Fieseler Storch gibt es tatsächlich am Platz. Ist wohl der Einzige der die Kurve(n) kriegt.
29. September 2012: Von Peter Wertz an Sibylle Glässing-Deiss

Gegen die Anordnung der Bez.Reg. Düsseldorf hilft nur ein Urteil , welches deren Unrechtmässigkeit feststellt . Die Betreibergesellschaft des Platzes gehört zu 98% den Städten Bonn,Sankt Augustin und dem Rhein-Sieg Kreis . Deren Politiker wollen gewählt werden und unterstützen die Lärmgegner. Deshalb wird alles getan um den Flugverkehr abzuschaffen :

- die in den Lärm-Klagen ( https://openjur.de/u/153173.html ) unterlegenen Bewohner - allesamt lange nach Ansiedlung des Fugplatzes dort hingezogen - wollen den Wert ihrer Häuser erhöhen

-die Betreibergesellschaft löscht alle Links aus ihrer Webseit ( https://www.edkb.de/ ) unter der Rubrik "Fluglärm Diskussion" , die die Unrechtmässigkeit der Bez.Reg.-Anordnung belegen , z.B. das Referat von RA Barenberg . Man will den Eigentümer nicht verärgern .

-jeder Anruf der Lärmgegner am Flugplatz mit Lfz-Kennung wegen Verstosses gegen die Platzrunde wird mit einer Anzeige verfolgt

-Fluglehrer haben ihre Arbeit eingestellt , weil sie als verantwortliche Piloten mit Anzeigen überhäuft werden

-der Betreiber verfolgt mit eigenem Laser-Fernrohr die "Vestöße" und zeigt an

-der Bund verkauft die Flugzeughallen , weil die nicht mehr gebraucht werden : https://www.bundesimmobilien.de/immobilien_portal/gewerbe/expose/66351248?ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=office&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

store&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=industry&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

gastronomy&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=tradesite&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

specialpurpose&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=investment&ipq%5Blocation%5D=

Sankt+Augustin&ipq%5Bradius%5D=10&ipq%5Btype%5D=radius

Die Bürokraten als willfährige Vollstrecker der Politiker tun alles , um den Flugbetrieb abzuschaffen . Die wissen zwar genau um die Unrechtmässigkeit ihres Handelns , scheren sich aber darum nicht , solange sie von der Politik gedeckt werden und kein Gericht Einhalt gebietet . Und die bewusst falsche Anschuldigung einer Ordnungswidrigkeit ist nun mal keine Straftat .

So bleiben also viele Piloten weg !

Deshalb ist das einzige Hilfsmittel : negative Feststellungsklage gegen die Bez.Reg.

29. September 2012: Von RotorHead an Peter Wertz
StGB § 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

29. September 2012: Von Philipp Tiemann an Peter Wertz

Hallo Herr Wertz,

Sie haben natürlich vollkommen recht, das Ganze ist politisch gewollt, sonst würde sowas gar nicht so weit kommen. Wer denkt, dass die berühmten +- 150 Meter aufgrund von Unwissenheit und Inkompetenz über flugbetriebliche Notwendigkeiten zustandegekommen sind, ist wohl viel zu naiv. Das wurde ganz bewusst so gemacht, um möglichst für Handlungsspielraum für Ordnungswidrigkeitsverfahren zu haben.

Mir tun die Fluglehrer leid. Die sollten sich alle zusammentun und tätig werden.

So wie Sie das beschreiben, muss der Betreibergesellschaft in ihrem Betreiben, die eigene Zukunft und Existenz zu untergraben, das Handwerk gelegt werden.

30. September 2012: Von  an Philipp Tiemann

hier steht die benutzungsordung von edkb.de:

Regelung des Flugplatzverkehrs
(NfL 1-29/96)

Motorflugbetrieb

1.

Bei Anflügen ist spätestens 5 MIN vor Errei­chen des Platzes Sprechfunkverbindung mit Bonn! Hangelar INFO aufzunehmen. Das Einfliegen in die Platzrunde ist zu melden. Der Flugplatzver­kehr hat ständige Hörbereitschaft auf rechtzuerhalten.

2.

Motorgetriebene Luftfahrzeuge benutzen die in der Sichtanflugkarte dargestellte Platzrunde. Der Einflug hat über den Gegenanflug zu erfol­gen, jedoch kann die Luftaufsicht Ausnahmen zulassen. Platzrundenführung und Flughöhe sind im Rahmen der flugbetrieblichen Möglich­keiten unbedingt einzuhalten. Dabei ist auf die Vermeidung von Fluglärm zu achten. Bebaute Gebiete und Ortschaften sollten nicht überflogen werden

hier eine sehr gute definition platzrunde, die sollte jeder anzeigeerwiderung als anlage beigelegt werden UND eine anzeige wegen verleumndung gem. den entsprechenden paragrafen gg den anzeigenerstatter notfalls gg unbekannt.

dieses lustige laserzielfernrohr ist doch überhaupt nicht geeignet, fehler festzustellen, zu dokumentieren bzw. damit zu argumentieren! es fehlt ein zeuge, ausdruck, film, fotobeweis etc. der pilot kann sich natürlich auf seine platzunkenntnis berufen, da jeder fehler macht und er nicht unnötigerweise mehr lärm also normal produziert hat. das muß man ihm auch mit protokoll nachweisen! wo kein protokoll, kein beweis! jeden, der den piloten deswegen belangen will, anzeige wie oben! dann hört der mist ganz schnell auf!

nur meine meinung!

mfg

ing fuhrmeister

30. September 2012: Von Sebastian Willing an 

Schon die (durchaus sinnvolle) Anforderung, 5 Minuten vor Einflug in die Platzrunde mit INFO Kontakt aufzunehmen, ist in Hangelar nur schwer einzuhalten wenn der Anflug (wie anscheinend durchaus gängig) durch die Köln/Bonn CTR erfolgt. Von Sierra aus wäre ein Direktanflug (bei Landerichtung 11) lärmschonender als das umständliche Einkurven in die Platzrunde - natürlich an der vorgeschriebenen Stelle.

Es bleibt wirklich zu hoffen, dass die Gerichte hier ein eindeutiges, der Gesetzeslage entsprechendes Urteil fällen. Leider sind damit die vielen weiteren unsinnigen Hangelar-spezifischen Regelungen noch in Kraft.

2. Oktober 2012: Von Sibylle Glässing-Deiss an Krisha Buchholz
Hallo Herr Buchholz,
könnten Sie mir bitte mal Ihre Telefonkontaktdaten mailen?
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
e-mail: glaessing@ra-hgd.de
2. Oktober 2012: Von Krisha Buchholz an Sibylle Glässing-Deiss
Aktuelle Info !

Heute ist das Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Aufforderung der Anwälte die Korridorregelung zurückzunehmen gekommen.

Herr N... spricht jetzt von einem " Schwankungskorridor" was auch immer das jetzt sein soll.

Er schreibt : Im Rahmen meiner Verwaltungspraxis lege ich für die durchzuführenden Kontrollen einen flugbetrieblichen Schwankungskorridor in einer seitlichen Ausdehnung von jeweils 150 m seitlich der Idealline zu Grunde.

Er gehe weiterhin davon aus das sich Luftfahrzeuge im Normalfall innerhalb dieser von ihm gesetzten Grenzen bewegen können.

Die festgestellten Überschreitungen prüfe er ggf.unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführes.( Mit uns hat keiner gesprochen sondern nur geschrieben) ob hierfür nachvollziehbare flugbetriebliche Gründe ( Wetter , verkehrsbedingte,technische Gründe) vorlagen.

Da die Anzeige 3 Monate später kam ( Januar Vorfal l- März Zustellung ) fragt man sich ja als Pilot ,wie soll man sich an so etwas noch erinnern, außer ich schreibe mir jede Kleinigkeit ins Logbuch.

Gerade für die Fluglehrer die ja nun doch recht viel Platzrunden drehen dürfte dies wohl eher schwer werden.

Ich denke hier kann man erkennen das dieses scheinbar politisch gewollt ist, da diese Regelung völlig praxisfern ist und keinem wirklich hilft, außer den Politikern die Richtung Lärmschutzgegner sagen können " Wir haben ja was getan ".

Flugsicherheit wird hier nicht verbessert.

Hoffentlich nimmt sich die AOPA diesem uns Piloten betreffenden wichtigen Thema an.

Guten Flug

3. Oktober 2012: Von Peter Wertz an Krisha Buchholz

Natürlich weiß man bei der Bez.Reg. , daß die Anorgnung technisch nicht durchführbar und ohne Rechtsgrundlage ist . Aber man erreicht das Ziel : Flugplatz dichtmachen .

Wenn jeder Pilot eine Anzeige bekommt , fliegt keiner mehr hin . Ohne Verkehr gehen bald die Lichter aus : keine wirtschaftliche Grundlage , kein Betrieb und keine Betriebspflicht.

Das ist gewollt : wenn es rechtsstaatlich nicht zu erreichen ist , erlässt man eben eine gesetzlose Anordnung .

Wo ist da die AOPA?

Der Bund weiß natürlich Bescheid : er verkauft seine Hallen in Hangelar -s.o. -bevor dichtgemacht wird. Dann sind die nämlich nichts mehr wert !!

3. Oktober 2012: Von Max Sutter an Peter Wertz
Peter Wertz, wenn man auf Ihren Gemeinplätzen landen dürfte, so wäre der Flugplatzmangel auch schon spürbar entschärft.

Oder mit Ronald Reagan: Where is te beef?

3. Oktober 2012: Von Norbert S. an Max Sutter
Recht hat er, der Peter Wertz!
AOPA arbeitet allerdings daran.
10. November 2012: Von Krisha Buchholz an Norbert S.
Hallo Fliegerkollegen, es gibt Neues von der Platzrunde Hangelar. Die AOPA hat sich bei uns gemeldet und unterstützt tatkräftig das Vorhaben gegen den Präzisionsflug im 150 Meter Korridor in Hangelar vorzugehen . Es sind Schreiben an das LBA die DFS die Landesregierung die Bezirksregierung das Dezernat 26 und den Bund herausgegangen . Jeweils an die zuständigen verantwortlichen Personen für diesen Fachbereich. Danke hier erstmal für die schnelle ,unbürokratische und fachliche Unterstützung. Halte euch bezüglich der Gerichtsverfahren auf dem Laufenden. Die Verwaltungsklage wurde auch bereits eingereicht. Fliegergruß !
10. November 2012: Von  an Krisha Buchholz
Klingt doch gut. Und was lernen wir, mit Entschuldigung an JFK: Frag nicht, wann sich die AOPA bei Dir meldet, frag Dich, warum Du Dich noch nicht bei ihr gemeldet hast! Ich weiß von mehreren angeblich hoch existenzgefährdeten Plätzen, von denen die AOPA noch nie ein Wort gehört hat. Nicht von ansässigen Piloten, nicht von Vereinen, schon gar nicht von Flugschulen oder Betreibern. Warum???
11. November 2012: Von  an 

ja - da liegt das problem -: wie könnte man diese plätze, betreiber und vereine erreichen?

eine anzeige im aerokurier, fliegermagazin (blos nicht aeromarkt...) pilot und flugzeug?

da würden sich einige melden und denen könnte gezielt geholfen werde und neues mitgliedspotential für die kostendeckung. aber: dann scheuen wieder viele mitglieder den jahresbeitrag....dafür lieber dsds, nexttm, ligatotal....panem et circenses...wie ich im kolloseum schon zu hören bekam...

mfg

ingo fuhrmeister

12. November 2012: Von Richard Bieber an 

Politisch gewollt? Hahaha, da stehen doch schon die Baulöwen mit den vollen Geldsäcken bereit um das Gelände zu bebauen und die Politik, naja. Aber warum so umständlich über diesen Platzrundenterrorismus?! In Bayern geht das viel einfacher, da schreibt die CSU/FDP(!) einfach den Landesentwicklungsplan um, demnach wird kein GA-Flugplatz mehr in München benötigt. Fertig, aus. Und die liebe AOPA guckt in die Röhre weil sie nicht verstanden hat, dass da Lokalpolitik gemacht wird. Und zwar vom Feinsten, und Gemeinsten. Wer sich nicht in diese Niederungen hinabbegibt hat auf die Entscheidungen schnell keinen Einfluss mehr und kann sich über kurz oder lang einen neuen Flugplatz suchen.

21. November 2012: Von B. Quax F. an Richard Bieber
Das wäre ein guter Tag für EDBK gewesen: "fliegen auf dem Strich".


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22. November 2012: Von Sebastian Willing an B. Quax F.

Auf zwei Bildern bist Du eine halbe Flugzeugiconbreite abseits der Linie ;-)

Welche App ist das denn?

22. November 2012: Von Chris Schu an Sebastian Willing
AirNav Pro
Geniales Tool - fliegt bei mir auch immer mit!
22. November 2012: Von B. Quax F. an Sebastian Willing
Erwischt :-)

Wie schon gesagt AirNavPro mit der ICAO deutschland Karte und Platzrunden. Fliege auch nicht ohne, besser als ein Kampf mit der Papierkarte (habe ich aber auch dabei als Backup und finde das auch gut so)........aber darum ging es ja nicht, nur um die Verbindlichkeit der Platzrunde. Sinn macht sie in den meisten Fällen, aber sich 100% daran zu halten geht nicht immer.
22. November 2012: Von Michael Stock an B. Quax F.
AirNav Pro ist eine Supersache und der Grund, warum ich in meinem Flugzeug bei Überlandflügen überhaupt ohne das frühere Chaos im Cockpit zurechtkomme. Klar kann man damit auch Platzrunden genauer fliegen, aber für mich wäre das einfach unsicher:

Wenn ich die Leistung reduziere und verlangsame, sehe ich beim Blick nach vorne nur Himmel, und zur Seite den Boden nur in gehörigem Abstand. Von vorausfliegenden Flugzeugen gar nicht zu reden. Leider bin ich dann aber immer noch schneller als die meisten anderen.

Ich meide daher schon aus Sicherheitsgründen das präzise Abfliegen von Platzrunden. Nicht jeder erzählt mir aus seinem Cockpit, wo er sich gerade befindet. Wenn sich mehrere Flugzeuge auf genau vorgezeichneten Strichen in vorgegebener Höhe bewegen, steigt das allgemeine Zusammenstoßrisiko ganz enorm an (kann man ausrechnen). Eine Platzrunde als Verwaltungsakt festzulegen und dessen präzise Einhaltung zu fordern ist daher lebensgefährlich für alle Beteiligten, und auch für die am Boden.

Auch aus aus anderen betrieblichen Gründen sind die lustigen Platzrundenverläufe, die man in deutschen Anflugkarten so finden kann, für mich problematisch. Aus logischen Gründen kann eine Platzrunde kann nicht anders betrachtet werden als ein Betriebsverfahren, dessen genaue Ausgestaltung sich nach dem Luftfahrzeug, den Gegebenheiten am Platz und dem Verkehrsaufkommen richtet. Alles andere ist meiner Ansicht nach Unsinn und gefährdet die Flugsicherheit.

22. November 2012: Von B. Quax F. an Michael Stock
Das sehe ich auch so, ist auch nicht nach IPad geflogen sondern nach "Landmarks" die ich schon kannte, deshalb währe es auch nicht Fair das als Standart zu verkaufen, zumal die Platzrunden wirklich stark unterschiedlich geschnitten sind. Aber wann fängts Du an dich einzuordnen? Wenn da ein paar Maschinen in der Platzrunde sind? Was für eine "Höllenmaschine" fliegst Du den?
23. November 2012: Von Stephan Schwab an Michael Stock
Es gibt schließlich den Unterschied zwischen VFR-Anflügen und IFR-Anflügen. Erstere sind vom Piloten in Übereinstimmung mit den Leistungsdaten seines Flugzeuges und der Verkehrs- und Wettersituation festzulegen. Letztere sind extern festgelegt und vom Piloten wie dargestellt abzufliegen. Aber auch da gibt es - habe kein IR - Versionen für unterschiedliche Flugzeugtypen - richtig?

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