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18. Juni 2007 Joachim Adomatis

Behörden: Girls Day Follow-up


Däubler-Gmelin: Flugverbot für fünf junge Schülerinnen war rechtswidrig

Pilot und Flugzeug berichtete im Juniheft unter dem Titel „ Girls’ Day: Unser Sicherheitsstaat fürchtet sich vor kleinen Mädchen“. Fünf elfjährige Mädchen aus Wannsee, für die AOPA-Vize Klaus-Jürgen Schwahn zum internationalen „Mädchen-Bildungstag“ einen Rundflug über ihre Schule organisiert hatte. Die Schulmädchen aber sollten nicht fliegen. Ein Sicherheitsbeamter der Berlin-Brandenburger Luftfahrtbehörde verbot es - aus Sicherheitsgründen. (sic !) Ein Leser von der Schwäbischen Alb, ein 19jähriger Abiturient mit Privatpilotenlizenz, schickte die Kopie unseres Artikels an Bundestagsabgeordnete seines Wahlkreises. Und: Er bekam Antwort.


„Glatte Fehlentscheidung!“ sagt die frühere Justizministerin: Fünf quirlige Girlies sollten nicht über ihre Schule in Wannsee fliegen dürfen. Der Sicherheitsbeamte war dagegen.
© Schwahn 
Eine kam von der SPD-Abgeordneten und früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Sie bezeichnet das für die Mädchen der 5B der Conrad-Schule ausgesprochene Flugverbot durch den Sachbearbeiter Wegener der Gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als „glatte Fehlentscheidung“. Sie werde der Sache nachgehen.

Wir dokumentieren wesentliche Teile aus dem Brief der Ex-Justizministerin an unseren Leser:

....vielen Dank für den beigefügten Artikel aus dem Magazin Pilot und Flugzeug.

Ich freue mich sehr, dass mit Hilfe der Berliner Towerlotsen der Rundflug doch noch gemacht werden durfte - es gibt offensichtlich doch noch Vernunft in diesem Land. Da Sie ja die Zeitschrift mit diesem Artikel haben - könnten Sie bitte in der Redaktion anrufen: Da es sich um eine glatte Fehlentscheidung eines Sachbearbeiters der Flugsicherheitsbehörde handelt, brauche ich bitte die Bezeichnung der Flugsicherheitsbehörde und auch den Namen des Sachbearbeiters. (...)

Was ich ein bisschen schade finde, an dem Artikel sowieso und an Ihrer Reaktion auch, ist, dass so eine bürokratische Fehlentscheidung, die es ja leider keineswegs nur im Flugsicherheitsbereich gibt, (...), gleich mit Al Quaida (...) in Verbindung gebracht wird.

Ich hoffe, dass Sie als begeisterter Flieger - mein Bruder ist auch einer und ich habe auf dem Farrenberg viel von Flugbegeisterung erfahren können - nach dem Verwenden von Kleinflugzeugen durch Verbrecher, durchaus Verständnis dafür haben, dass kleine Flughäfen ebenfalls Kontrollen unterliegen müssen. Allerdings gibt es eben die Ausnahmen - und die müssen von sachkundigen vernünftigen Menschen in den Ämtern auch vernünftig gehandhabt werden. ...

Ihre
Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB
Bundesministerin a. D.


Angaben über Namen der Behörde und der beteiligten Beamten hat die Frau Ex-Justizministerin inzwischen von der Redaktion von Pilot und Flugzeug bekommen.

Da sie im Jahre 2005 noch als Mitglied im Kabinett Schröder beteiligt gewesen ist an der Entwicklung des Luftsicherheitsgesetzes von Ex-Innenminister Otto Schily, nehmen wir Ihre Auskunft sehr ernst: Es handelte sich also um „eine bürokratische Fehlentscheidung“, die amtsmissbräuchliche Anmaßung eines Beamten, der genauso gut eine Ermessensentscheidung hätte treffen können: „Sachkundig und vernünftig“.

Wenn sie in Ihrem Schreiben auch um Verständnis wirbt dafür, „dass kleine Flughäfen ebenfalls Kontrollen unterliegen müssen“, so sei konstatiert, dass sie genau zu der Zeit an Schröders Kabinettstisch saß, als der nervenkranke Motorseglerpilot von Frankfurt (Main) den idiotischen F4-Phantom-Einsatz des Generals Stieglitz provozierte und auch noch, als ein ultraleichter Verbrecher mit seinem, einem roten Weltkrieg-I-Kampfflieger nachgebildeten Luftsportgerät sich vor dem Reichstag vorsätzlich in den Boden rammte.

Däubler-Gmelins Ministerkollege Stolpe bescherte der General Aviation aus diesem Anlass damals die E-DR 146, das allgemeine Flugverbot über dem Zentrum von Berlin.

Immerhin wissem wir nun, dass die Abgeordnete aus dem Zollernwahlkreis über ihren Bruder der Allgemeinen Luftfahrt verbunden ist. Pilot und Flugzeug hat sie zu einem Rundflug über Fernsehturm und Reichstag, eben der E-DR 146, eingeladen. Woll’n mal sehn wie sich die Sicherheitsbeamten in diesem Fall spreizen oder ob sie sich bei einer Ex-Justizministerin „sachkundig und vernünftig“ erweisen werden.

Korrektur: Der kommentierende Satz im vorletzten Absatz des Beitrags muss dahingehend modifiziert werden, dass Herta Däubler–Gmelin nicht mehr am Kabinettstisch saß, als der nervenkranke Motorseglerpilot von Frankfurt (Main) am 05.01.2003 den idiotischen F4-Phantom-Einsatz des Generals Stieglitz provozierte. Nur wenige Wochen vorher entschied „Basta“-Kanzler Gerhard Schröder, die couragierte Kollegin einer umstrittenen Wahlkampfäußerung über US-Präsident Gerorge W. Bushs wegen, nicht mehr in seiner Regierung sehen zu wollen.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht im Juliheft von Pilot und Flugzeug !


  
 
 




19. Juni 2007: Von Max Sutter an Joachim Adomatis
Temperamentvoll, die ehemalige Frau Justizministerin. Aber trotzdem immer noch Luftsicherheitsgesetz-verblendet.

Man nehme den letzten Abschnitt des Briefes, ersetze Kleinflugzeuge durch Pkw's und kleine Flughäfen durch Parkplätze - und schon kommt für alle erkennbar etwas heraus, was man im Straßenverkehr nie machen könnte bzw. würde. Oder ist man in den Kreisen von Wolfgang Schäuble schon so weit, dass für den landgebundenen Verkehr auch eingeschränkt werden müsste: Vorläufig noch nicht machen könnte bzw. würde?

Vielleicht sollte Frau Däubler-Gmelin die Stimme des Volkes aus ihrer eigenen Familie mal zum Thema Flugplätze und davon ausgehende Terrorgefahr befragen.
20. Juni 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Joachim Adomatis
Soviel zur Gefährdung von Atomkraftwerken durch Flugzeuge:

800 KM/H CRASH TEST. PLANE AGAINST WALL

Man sieht sehr deutlich die geringe Zerstörungskraft von Flugzeugen. Wie viel weniger Schaden richtet erst eine Cessna 172 aus Aluminium bei 175 km/h an?
20. Juni 2007: Von Alexander Stöhr an Joachim Adomatis
Wo sind Kleinflugzeuge von Verbrechern genutzt worden? Ich muß schon so verblendet sein, daß ich das nicht mitbekommen habe.

Habe ich da etwas verpaßt? Die beiden genannten Fälle kann man nicht wirklich als Verbrechen einstufen...
20. Juni 2007: Von Konrad Vogeler an Joachim Adomatis
Wenn wir denn die Wahl und den Einfluss hätten, dann müsste Innenminister Schäuble seine Abgeordentenkollegen mit Fraktionszwang dazu verpflichten, darum zu beten, dass es ein Kleinflugzeug und kein Lastwagen ist, mit dem die Terroristen den Sprengstoff in die Innenstadt bringen.

Aber es sind die Privatpiloten, von denen nach Meinung der Experten die größten Gefahren ausgehen ...

So ein Schwachsinn auf höchster Regierungsebene!

Die gleichen Köpfe entscheiden auch über Steuern, Rente und wasweissichnoch.
Wenn ich mir die Ergebnisse angucke, dann sind dort ähnlich disqualifizierte Experten am Werk, wie die, die den Generalverdacht gegen die Privatpiloten dem Bundesrat in die Akten geschrieben haben.
Sie bleiben anonym weil sie nicht wollen, dass diese Dummheit mit ihren Namen in Verbindung gebracht wird.
Bis heute gibt es keine Argumente für die ZÜP!

Konrad
20. Juni 2007: Von Eberhard Lulay an Konrad Vogeler
Ich stimme dir zu. Konrad. In Darmstadt findet die nächste, erstinstanzliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren wegen Verweigerung der ZÜP statt:

###-MYBR-###Termin:
Mittwoch 27. Juni 2007 11 Uhr Erdgeschoss, Saal C,
Gerichtsgebäude, Havelstraße 7 64295 Darmstadt

Das wird auch die Redaktion von PuF interessieren.

Archy###-MYBR-###
###-MYBR-###
20. Juni 2007: Von Oliver Giles an Eberhard Lulay
Viel Erfolg!!!
Don´t let the bastards grind you down!

mfG OLVIS
22. Juni 2007: Von Joachim Adomatis an Alexander Stöhr
(Zitat:) ...als ein ultraleichter Verbrecher mit seinem, einem roten Weltkrieg-I-Kampfflieger nachgebildeten Luftsportgerät sich vor dem Reichstag vorsätzlich in den Boden rammte. (Ende des Zitats)


Lieber Alexander Stöhr,

wer seine Frau aus niederen Motiven mit der Axt erschlägt, ihren Leichnam im Keller seines Einfamilienhauses verscharrt, die Untat durch draufgeschüttete Kohlen zu verbergen sucht, als die polizeilichen Ermittlungen sich jedoch auf ihn konzentrieren, rausfährt zum Flugplatz, sein ultraleichtes Luftsportgerät startet, es in Richtung Berlin steuert, ohne Freigabe in die Kontrollzone einfliegt, um sich dann auf der Wiese vor dem Reichstag mit seinem Luftsportgerät in den Boden zu rammen, so einer darf sehr wohl als ein Verbrecher bezeichnet werden.

Genau dieser Fall war es, der dem Luftraum über der Hauptstadt ab 01.08.2005 die E-DR 146 durch die Minister Stolpe-Schily-Gmelin u.a. bescherte.

Das in dem Bericht von Pilot und Flugzeug aus dem Brief der Ex-Justizministerin aufgenommene Substantiv „Verbrecher“ wurde in Abweichung von der Formulierung der Politikerin durch ein Attribut näher bestimmt. In unserem Beitrag heißt es darum (s.o.!): „Ein ultraleichter Verbrecher“.

Hauptstadtredaktion
PILOT UND FLUGZEUG
23. Juni 2007: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Sehr geehrter Herr Adomatis,

als "Hauptstadt-Redakteur" sollten Sie imstande sein, sprachlich genau zu trennen und das Gemeinte vom reinen Wortlaut abstrahieren zu können.

Wenn Sie sich dieser doch zweifelsohne vorhandenen Fähigkeit bemüßigt hätten, wäre Ihnen aufgefallen, daß Alexander Stöhr natürlich recht hat, denn noch nie hat ein Verbrecher ein UL-Flugzeug zur Ausübung seiner Tat, und nichts anderes kann Frau D.-G. gemeint haben, verwendet.

Die an A.Stöhr gerichtete Belehrung Ihrerseits war daher vollkommen überflüssig und zudem sachlich falsch.
23. Juni 2007: Von  an Andreas Heinzgen
Sehr geehrter Herr Heinzgen!

Der Absturz des roten Kiebitzes (UL) auf dem Rasen des Reichstags wurde als Anlass genommen, die verhängnisvolle EDR über die Berliner City einzurichten.

Persönlich würde ich den armseligen und geistig verwirrten Unglückspiloten nicht als „Verbrecher“ bezeichnen, denn er war geisteskrank. Er nahm auch seinen Sohn mit, doch nach wenigen Meilen landete er und ließ ihn am Boden zurück.

Seine Tat war jedoch ohne Zweifel ein „Verbrechen“ und alle Piloten haben nun das Nachsehen.

Adomatis hat in seinem Beitrag klar und deutlich darauf hingewiesen, dass diese beiden Flüge von Wahnsinnigen nicht mit einer angeblich globalen Gefährdung durch die AL in Verbindung gebracht werden können!

Der Motorsegler Pilot von Frankfurt flog ohne PPL. Der Kiebitz Pilot flog zwar mit einem täuschend ähnlichen Luftfahrerschein für „Luftsportgeräte“. Seine geistige Verwirrung war jedoch bekannt. Er hätte nie einen bundesamtlichen Luftfahrerschein erhalten.

Grüße

Patrick Villiers
23. Juni 2007: Von Max Sutter an 
Hallo Patrick Villiers,

Sie schreiben

Der Kiebitz Pilot flog zwar mit einem täuschend ähnlichen Luftfahrerschein für „Luftsportgeräte“. Seine geistige Verwirrung war jedoch bekannt. Er hätte nie einen bundesamtlichen Luftfahrerschein erhalten.

Soll das heißen, dass die medizinischen Anforderungen doch nicht dieselben sind wie für PPL? Dass man also in einem gewissen Maße geistesgestört noch UL's fliegen darf? Die auf diese Feststellung fast zwingend heraus gerutschte sarkastische Bemerkung verschlucke ich nochmals.

Max Sutter
23. Juni 2007: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Herr Villiers,

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. I StGB).

Der Spinner vom Reichstag hat mit seiner Maschine eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten begangen und als Straftat eine Sachbeschädigung am Rasen des Platzes der Republik. Das war's dann aber auch - ein Verbrechen vermag ich beim besten Willen nicht zu erkennen.
24. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an Joachim Adomatis
... dazu kommt noch, wären die Damen und Herren von den Ermittlungsbehörden ihrem Tatverdacht trotz Freitag Mittag sofort etwas energischer nachgegangen, dann hätten die die Leiche der Ehefrau dieses Verwirrten/ Geistenskranken/ Verbrechers (unzutreffendes bitte streichen) sofort gefunden, und nicht erst, nachdem seine Überreste vom Reichstagsrasen gekratzt worden sind. Danach gings ja dann seltsamerweise ganz schnell ...

Aber Gott bewahre, daß man sich in Teilen des öffentlichen Dienstes kurz vor dem Wochenende noch Arbeit macht, indem man ein paar Zentner Kohlen schaufelt, oder zumindest einen Leichenspürhund anfordert.

Diese Taktik erinnert mich an diesen Goldschmuggler. Das wurde dann ja auch so gelöst, daß das "zu lasche Gesetz" schuld gewesen sein soll soll, und nicht die Damen und Herren, welche die völlig ausreichenden geltenden Gesetze unzureichend umgesetzt haben. Was wurde eigentlich aus dem Luftamt in BB? Wurde in dem Amt überhaupt jemand irgendwie gemaßregelt? Die vorgeschriebene "Überprüfung der Identität" wurde ja offensichtlich damals unterlassen ...

Gruß

Stefan
24. Juni 2007: Von Konrad Vogeler an Stefan Jaudas
Wir können noch lange darüber diskutieren.

Das eigentliche Problem ist, dass die Überwachungs- und Knebelgesetze fix und fertig in der Schublade liegen und die Herren und Herrinnen nur auf einen Anlass warten, um sie endlich in Kraft zu setzen.

Ohne die tatsächliche Geldwäsche hätte es den gläsernen Bürger nie gegeben. Die wirklichen Gangster tragen das Geld inzwischen wieder bar durch die Welt.
Das macht unseren Politikern nichts, es geht gegen die eigenen Bürger.

Ohne NY, den Frankfurter MOSE und den Berliner Kiebitz (man vergenwärtige sich alleine den Schwachsinn, diese Nachrichten in einem Atemzug zu nennen) gäbe es die ZÜP nicht.
Die wirklichen Terroristen pfeifen auf Gesetze.
Das macht unseren Politikern nichts, es geht immer nur gegen die eigenen Bürger.

Wir folgen den Fehlern Amerikas wie die Lemminge. Und wenn die Guantanomo haben, dann wollen wir mit der Breitbandüberwachung wenigstens eine Vorstufe der Undemokratie.

Konrad
25. Juni 2007: Von Alexander Stöhr an Joachim Adomatis
Herr Adomatis,

auch wenn Herr Heinzgen mir zur Seite springt, haben Sie, wenn es um die sachliche Genauigkeit geht, Recht: Der genannte Kiebitzpilot war ein Verbrecher.
Mein Post hätte viel richtiger heißen müssen:"Wo sind Leichtflugzeuge für Verbrechen oder als Waffe benutzt worden?" ich sehe davon ab, mein Post diesbezüglich zu editieren, da es den Kontext verfälschen würde.

Mein Ausspruch sollte einfach Verwunderung darüber äußern, daß Normen geschaffen werden, welche mit falsch dargesetellten Begebenheiten rechtfertigt werden, welche aber nicht den Tatsachen entsprechen. Die Normen wären weder geeignet gewesen, die genannten Ereignisse zu verhindern, noch werden sie in irgendeiner Weise die gefürchteten zukünftigen Taten irgendwie beeinflussen, geschweige denn verhindern können.

Sie sind in Berlin. Gibt es eine Verbindung zwischen Lobbyismus der AL (zu der ich die Aktivität von PuF einfach zähle) und irgendeiner Initiative zu Wahrung von demokratischen Freiheiten im allgemeinen oder Bürgerrechten im besonderen? Die ZÜP ist keine so gravierende Bewegung gegen Piloten. Die meisten haben ja anfänglich einfach abgenickt. Aus fachlicher sicht erscheint sie sogar fast(!) vertretbar. Aus aufgeklärt freiheitlicher sicht ist die ZÜP jedoch unerträglich, nicht nur weil sie in jetziger Form Grundrechte ohne Not beschneidet, sondern vielmehr weil das logische Fundament auf dem sie fußt eine Ausweitung dieser Überwachungsform auf andere Fortbewegungsmittel (Boote, Pkw) geradezu verlangt. Verlangt, da das Kleinflugzeug, wie hier im Forum hinreichend dargelegt, die vielleicht schlechteste Wahl der Mittel ist, einen Anschlag effektiv durchzuführen. Lieber einen Sprinter unauffällig mit 1-2t Sprengstoff deponieren, als ein Flugzeug zu stehlen, um dann mit einer Kiste Handgranaten im Vergleich dazu nur "ein wenig Lärm" zu machen. Ein ferngesteuertes Fluggerät ist unauffälliger und effektiver einzusetzen, und selbst dann greift der gemeine Terrorist entweder zu Kleinlaster, zur ungelenkten Rakete oder wenn es wirklich High-Tech zugehen soll zum ferngezündeten Sprengsatz.

Ich wundere mich immer über die Unwissenheit über die TATSÄCHLICH eingesetzten Mittel, wenn es darum geht den Terror zu bekämpfen.

Alles Augenwischerei, und das muß den diesen Unsinn bestimmenden Politikern sachlich, kühl und unpolemisch beigebracht werden. Habe ich so am vorvergangenen Wochenende mit einem OB-Kandidaten gemacht, und am eben verflossenen habe ich mich mit einer in diesem Bereich (Grundrechte vs. staatlicher Überwachung) promovierten Juristin darüber auseinandergesetzt. Hierbei gebe ich als Empfehlung mit (an jeden, den es interessiert); lassen Sie die Fliegerei außen vor (nichtflieger fühlen sich schnell genervt) und benutzen Sie die ZÜP nicht im Speziellen, sondern allgemein in Ihrer Argumentation. Der logische Schluß, alle Autofahrer zu überwachen, muß klar gezeichnet werden, um vielleicht so den Irrtum noch deutlicher zu machen.

Dei Diskussion in unseren (Fach-)Foren ist sicher befruchtend, jedoch ist das Wahre Gesprächsziel außerhalb.
25. Juni 2007: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Noch heute habe ich es im Ohr, wie Günter Beckstein, der bayerische Innenminister, beim Vorfall vor dem Reichstag in die laufenden Fernsehkameras gesagt hat: "Das Flugsicherheitsgesetz hat sich bewährt".

Angesichts dessen, was vorgefallen ist, kann man als Politiker wohl nur schwerlich größeren Stuss von sich geben*), denn

1) Das Gesetz hat genau das nicht verhindert, was es indirekt verhindern wollte, nämlich ein Einflug in sensibles Gebiet und die Gefährdung von Personen unter Umständen, die mit Legalität nichts zu tun hatten

2) Der Beweis für terroristische Absicht ist wohl nie zu erbringen gewesen

3) Das für die allgemeine Luftfahrt wichtigste Element, nämlich die ZÜP, wäre im Falle eines UL-Fliegers (so er denn die Lizenz besessen oder beantragt hat) ohnehin nicht angewendet worden

4) Es gab keinen einzigen Aspekt, welcher vom Flugsicherheitsgesetz auch nur in irgend einer Weise positiv beeinflusst worden wäre.

*) Er ist dann in der Folge den kaum vorstellbaren größeren Stuss doch noch los geworden, denn er hat allen Ernstes auch den Einsatz von Boden-Luft-Raketen gegen Leichtflugzeuge (und der Logik folgend sicher auch Luftsportgeräte) am Himmel über Berlin erwogen. Methode hau drauf, egal, was dann noch passiert. Kollateralschäden werden ohne nachzudenken in Kauf genommen. Nicht zu fassen, vom Motorsegler-Phantom-Vorfall über Frankfurt am Main hat er aber auch gar nichts gelernt.
25. Juni 2007: Von Alexander Stöhr an Max Sutter
"hat er gar nichts gelernt"

ich glaube nicht, daß er die chance hatte. ist er von irgendjemand kontaktiert worden? hat irgendjemand sein büro auf seriöse weise informiert, welche konsequenzen das geforderte handeln wirklich hat? ich bin mir sehr wohl der tatsache bewußt, daß das eigentlich seinen "mannen" obliegt. hier wird ein als absolut unwichtiges thema (AL) einfach für rambo-politik mißbraucht. die meinen nicht wirklich, eine garbe aus der 20mm BK sei vertretbar um eine verwirrte dimona zu züchtigen. das kann keiner meinen, der etwas von zielbekämpfung aus der luft versteht. die, welche so etwas sagen verfügen schlicht nicht pber das nötige wissen und müssen schleunigst (SACHLICH) informiert/beraten werden, nicht etwa angreifen - das löst nur den "oppositionsreflex" aus.
25. Juni 2007: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
ich glaube nicht, daß er die chance hatte. ist er von irgendjemand kontaktiert worden?

Sind Sie mal nicht so zurückhaltend. Diese Leute haben ganze Stäbe, um sich briefen zu lassen, was die Konsequenzen (nicht nur die juristischen) beim Abschuss eines Flugzeuges betrifft. Dass wild gewordene Spitzenbeamte dann trotzdem solche aberwitzigen Dinge in die Gesetze schreiben, das haben wir nicht erst seit Schäuble. Neu ist nur die Hartnäckigkeit, mit der solches Tun verteidigt wird. Wenn nötig, ist man sofort mit dem Ruf nach der passenden, mit heißer Nadel gestrickten Änderung des Grundgesetzes zur Hand. Die Verfassung soll nur noch als Maßnahmenkatalog dienen, die Vermittlung von Werten wird ausgesetzt. Nein, das sind keine Ahnungslosen. Das sind knallharte Politiker mit einem klaren Kalkül für Ihre Klientel.

Kann sein, dass der bayerische Innenminister im Falle von Berlin etwas aus der Hüfte geschossen hat, das Ereignis war ja hinreichend überraschend und auf die Umgebung eines Symbolgebäudes gezielt. Den Frankfurter Zwischenfall mit dem Motorsegler hat er aber sehr wohl gekannt, denn er wurde auch seinerzeit schon von Journalisten befragt. Man wird doch gerade von solchen Leuten nach einem überraschenden Ereignis auch ein paar besonnene Worte erwarten können, und nicht nur schieren Aktions-Populismus.
26. Juni 2007: Von Joachim Adomatis an Stefan Jaudas
Gute Frage, Stefan Jaudas!

Natürlich wurde niemandem im Brandenburger Luftamt des „Goldfischs“ wegen auch nur ein Haar gekrümmt. Der Dezernent fiel nach Gründung der länderübergreifenden Gemeinsamen Berlin-Brandenburger Luftfahrtbehörde noch eine Stufe höher hinauf: Er sitzt jetzt im Ministerium.

Die Überprüfung der Identität des Goldjungen von der Levante wurde damals, 2001, in der Tat unterlassen. Denn: Sie war falsch.

Unter dem Titel „Wo der Taliban seine Platzrunden schruppte“ berichtete Pilot und Flugzeug in Heft 09/2003 die unglaubliche Geschichte des arabischen Goldschmugglers Harkan H. und seines Komplizen Ihsan Garnaoui. Bei ihnen wurden Pläne von deutschen Chemieanlagen, Bombenbastelmaterial, eine Pistole und Bücher über schnell wirkende Gifte gefunden.

Bei der Luftfahrtbehörde Brandenburgs beantragte Harkan H. unter dem Namen Shakir Farid die Genehmigung zur Flugausbildung auf der Grundlage eines falschen Passes, hergestellt aus einem Passvordruck, der bei einem Einbruch in das portugiesische Generalkonsulat ein Jahr zuvor in Luxemburg erbeutet werden konnte.

Als in New York die Twin Towers stürzten, schruppte Harkan H. eifrig Platzrunden an einem Flugplatz bei Berlin. Zur Zeit von 09/11 war er mit Flugauftrag schon allein an Bord des Schulflugzeugs. Seine Alleinflüge absolvierte er in einem Gebiet nur knapp zehn Flugminuten von Kanzleramt und Reichstag entfernt. Den Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer, PPL-A, erhielt er auf den Namen Shakir Farid am 22. Januar 2002.

Schon die Passfälschung hätte auffallen müssen, die Seriennummer des Vordrucks war nicht verändert worden. Als Pilot und Flugzeug beim Luftamt Brandenburg in der Sache recherchierte waren die Ausbildungsunterlagen auf geheimnisvolle Weise „abhanden gekommen“ ! (So was ist ja gerade wieder aktuell)

Ein Privatpilot aus Brandenburg, der die Behörde grober Fahrlässigkeit und der „Begünstigung des Terrorismus“ wegen angezeigt hatte, erhielt von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) als Einstellungsbegründung: „Auch ein ausländischer Staatsbürger hat ein Recht auf den Pilotenschein!“

Wegen jahrelangen Goldschmuggels ist er 2003 vom Kriminalgericht Berlin verurteilt worden: Fünf Jahre Haft gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung wegen. Hakan H. gehörte zu einer sechsköpfigen Schmuggelbande, die über Dubai nach Berlin Gold im Wert von etwa 3,7 Millionen Dollar einschleuste und das Finanzamt betrog.

Ein Bild-Reporter hat Harkan H. kürzlich erst in seiner Wohnung in Lichterfelde angetroffen. Vielleicht hat er auch seinen Flugschein noch, denn ein Shakir Farid wurde ja nicht verurteilt.

Während Schulmädchen und ungezüpte Privatpiloten eine „konkrete Gefahr“ für die Luftfahrt darstellen. Und schon eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung ausreicht, um an der ZÜP zu scheitern.

Gruß

Joachim Adomatis
26. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an Joachim Adomatis
Hallo Hr. Adomatis,

danke für die Info. Warum nur überrascht mich das nicht? Das passt voll ins Bild - Regel Nummer 1: Ein deutscher Beamter macht keine Fehler - Regel Nummer 2: Sollte ein deutscher Beamter doch mal einen Fehler machen, tritt automatisch Regel Nummer 1 in Kraft. So erscheint es dem zu ZÜPpenden fliegenden Bürger zumindest, wenn man sich diese Arien um mordverdächtige Reichstagsselbstmordluftsportgeräteführer und lizenzierte Goldschmuggler anschaut.

In der Jugendzeit meiner Eltern haben langjährige Mitglieder des Staatsdienst sich an nix mehr erinnern können. Heute gehen praktischerweise Akten und Sicherungskopien verloren. Honi soit qui mal y pense.

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Die Beamtenschaft kann sagen, was sie will, der öffentliche Dienst ist immer noch eine Insel der Seeligen. In der freien Wirtschaft hätte man bei einer solchen groben Verletzung der Pflichten in so einem gravierenden Fall die Kündigung im Haus ...

P.P.S.: Antidiskriminierungsgründe für die Einstellung eines solchen Verfahrens anzuführen, das ist ja ein starkes Stück. Schließlich geht es ja nicht darum, einem Ausländer einen Pilotenschein vorzuenthalten, sondern darum, daß dies mittels eine falschen Identität geschah, ob des gestohlenen Passformulars in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Hehlerei. Und die Behörde, die ausdrücklich dazu berufen ist, solchen Leuten eben keine Scheine auszustellen, hat auf der ganzen Linie versagt ...

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