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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Juni 2007: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Sehr geehrter Herr Adomatis,

als "Hauptstadt-Redakteur" sollten Sie imstande sein, sprachlich genau zu trennen und das Gemeinte vom reinen Wortlaut abstrahieren zu können.

Wenn Sie sich dieser doch zweifelsohne vorhandenen Fähigkeit bemüßigt hätten, wäre Ihnen aufgefallen, daß Alexander Stöhr natürlich recht hat, denn noch nie hat ein Verbrecher ein UL-Flugzeug zur Ausübung seiner Tat, und nichts anderes kann Frau D.-G. gemeint haben, verwendet.

Die an A.Stöhr gerichtete Belehrung Ihrerseits war daher vollkommen überflüssig und zudem sachlich falsch.
23. Juni 2007: Von  an Andreas Heinzgen
Sehr geehrter Herr Heinzgen!

Der Absturz des roten Kiebitzes (UL) auf dem Rasen des Reichstags wurde als Anlass genommen, die verhängnisvolle EDR über die Berliner City einzurichten.

Persönlich würde ich den armseligen und geistig verwirrten Unglückspiloten nicht als „Verbrecher“ bezeichnen, denn er war geisteskrank. Er nahm auch seinen Sohn mit, doch nach wenigen Meilen landete er und ließ ihn am Boden zurück.

Seine Tat war jedoch ohne Zweifel ein „Verbrechen“ und alle Piloten haben nun das Nachsehen.

Adomatis hat in seinem Beitrag klar und deutlich darauf hingewiesen, dass diese beiden Flüge von Wahnsinnigen nicht mit einer angeblich globalen Gefährdung durch die AL in Verbindung gebracht werden können!

Der Motorsegler Pilot von Frankfurt flog ohne PPL. Der Kiebitz Pilot flog zwar mit einem täuschend ähnlichen Luftfahrerschein für „Luftsportgeräte“. Seine geistige Verwirrung war jedoch bekannt. Er hätte nie einen bundesamtlichen Luftfahrerschein erhalten.

Grüße

Patrick Villiers
23. Juni 2007: Von Max Sutter an 
Hallo Patrick Villiers,

Sie schreiben

Der Kiebitz Pilot flog zwar mit einem täuschend ähnlichen Luftfahrerschein für „Luftsportgeräte“. Seine geistige Verwirrung war jedoch bekannt. Er hätte nie einen bundesamtlichen Luftfahrerschein erhalten.

Soll das heißen, dass die medizinischen Anforderungen doch nicht dieselben sind wie für PPL? Dass man also in einem gewissen Maße geistesgestört noch UL's fliegen darf? Die auf diese Feststellung fast zwingend heraus gerutschte sarkastische Bemerkung verschlucke ich nochmals.

Max Sutter

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