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23. Juni 2007: Von Max Sutter an 
Hallo Patrick Villiers,

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Der Kiebitz Pilot flog zwar mit einem täuschend ähnlichen Luftfahrerschein für „Luftsportgeräte“. Seine geistige Verwirrung war jedoch bekannt. Er hätte nie einen bundesamtlichen Luftfahrerschein erhalten.

Soll das heißen, dass die medizinischen Anforderungen doch nicht dieselben sind wie für PPL? Dass man also in einem gewissen Maße geistesgestört noch UL's fliegen darf? Die auf diese Feststellung fast zwingend heraus gerutschte sarkastische Bemerkung verschlucke ich nochmals.

Max Sutter

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