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23. Juni 2007: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Herr Villiers,

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. I StGB).

Der Spinner vom Reichstag hat mit seiner Maschine eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten begangen und als Straftat eine Sachbeschädigung am Rasen des Platzes der Republik. Das war's dann aber auch - ein Verbrechen vermag ich beim besten Willen nicht zu erkennen.

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