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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an Joachim Adomatis
... dazu kommt noch, wären die Damen und Herren von den Ermittlungsbehörden ihrem Tatverdacht trotz Freitag Mittag sofort etwas energischer nachgegangen, dann hätten die die Leiche der Ehefrau dieses Verwirrten/ Geistenskranken/ Verbrechers (unzutreffendes bitte streichen) sofort gefunden, und nicht erst, nachdem seine Überreste vom Reichstagsrasen gekratzt worden sind. Danach gings ja dann seltsamerweise ganz schnell ...

Aber Gott bewahre, daß man sich in Teilen des öffentlichen Dienstes kurz vor dem Wochenende noch Arbeit macht, indem man ein paar Zentner Kohlen schaufelt, oder zumindest einen Leichenspürhund anfordert.

Diese Taktik erinnert mich an diesen Goldschmuggler. Das wurde dann ja auch so gelöst, daß das "zu lasche Gesetz" schuld gewesen sein soll soll, und nicht die Damen und Herren, welche die völlig ausreichenden geltenden Gesetze unzureichend umgesetzt haben. Was wurde eigentlich aus dem Luftamt in BB? Wurde in dem Amt überhaupt jemand irgendwie gemaßregelt? Die vorgeschriebene "Überprüfung der Identität" wurde ja offensichtlich damals unterlassen ...

Gruß

Stefan
24. Juni 2007: Von Konrad Vogeler an Stefan Jaudas
Wir können noch lange darüber diskutieren.

Das eigentliche Problem ist, dass die Überwachungs- und Knebelgesetze fix und fertig in der Schublade liegen und die Herren und Herrinnen nur auf einen Anlass warten, um sie endlich in Kraft zu setzen.

Ohne die tatsächliche Geldwäsche hätte es den gläsernen Bürger nie gegeben. Die wirklichen Gangster tragen das Geld inzwischen wieder bar durch die Welt.
Das macht unseren Politikern nichts, es geht gegen die eigenen Bürger.

Ohne NY, den Frankfurter MOSE und den Berliner Kiebitz (man vergenwärtige sich alleine den Schwachsinn, diese Nachrichten in einem Atemzug zu nennen) gäbe es die ZÜP nicht.
Die wirklichen Terroristen pfeifen auf Gesetze.
Das macht unseren Politikern nichts, es geht immer nur gegen die eigenen Bürger.

Wir folgen den Fehlern Amerikas wie die Lemminge. Und wenn die Guantanomo haben, dann wollen wir mit der Breitbandüberwachung wenigstens eine Vorstufe der Undemokratie.

Konrad
26. Juni 2007: Von Joachim Adomatis an Stefan Jaudas
Gute Frage, Stefan Jaudas!

Natürlich wurde niemandem im Brandenburger Luftamt des „Goldfischs“ wegen auch nur ein Haar gekrümmt. Der Dezernent fiel nach Gründung der länderübergreifenden Gemeinsamen Berlin-Brandenburger Luftfahrtbehörde noch eine Stufe höher hinauf: Er sitzt jetzt im Ministerium.

Die Überprüfung der Identität des Goldjungen von der Levante wurde damals, 2001, in der Tat unterlassen. Denn: Sie war falsch.

Unter dem Titel „Wo der Taliban seine Platzrunden schruppte“ berichtete Pilot und Flugzeug in Heft 09/2003 die unglaubliche Geschichte des arabischen Goldschmugglers Harkan H. und seines Komplizen Ihsan Garnaoui. Bei ihnen wurden Pläne von deutschen Chemieanlagen, Bombenbastelmaterial, eine Pistole und Bücher über schnell wirkende Gifte gefunden.

Bei der Luftfahrtbehörde Brandenburgs beantragte Harkan H. unter dem Namen Shakir Farid die Genehmigung zur Flugausbildung auf der Grundlage eines falschen Passes, hergestellt aus einem Passvordruck, der bei einem Einbruch in das portugiesische Generalkonsulat ein Jahr zuvor in Luxemburg erbeutet werden konnte.

Als in New York die Twin Towers stürzten, schruppte Harkan H. eifrig Platzrunden an einem Flugplatz bei Berlin. Zur Zeit von 09/11 war er mit Flugauftrag schon allein an Bord des Schulflugzeugs. Seine Alleinflüge absolvierte er in einem Gebiet nur knapp zehn Flugminuten von Kanzleramt und Reichstag entfernt. Den Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer, PPL-A, erhielt er auf den Namen Shakir Farid am 22. Januar 2002.

Schon die Passfälschung hätte auffallen müssen, die Seriennummer des Vordrucks war nicht verändert worden. Als Pilot und Flugzeug beim Luftamt Brandenburg in der Sache recherchierte waren die Ausbildungsunterlagen auf geheimnisvolle Weise „abhanden gekommen“ ! (So was ist ja gerade wieder aktuell)

Ein Privatpilot aus Brandenburg, der die Behörde grober Fahrlässigkeit und der „Begünstigung des Terrorismus“ wegen angezeigt hatte, erhielt von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) als Einstellungsbegründung: „Auch ein ausländischer Staatsbürger hat ein Recht auf den Pilotenschein!“

Wegen jahrelangen Goldschmuggels ist er 2003 vom Kriminalgericht Berlin verurteilt worden: Fünf Jahre Haft gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung wegen. Hakan H. gehörte zu einer sechsköpfigen Schmuggelbande, die über Dubai nach Berlin Gold im Wert von etwa 3,7 Millionen Dollar einschleuste und das Finanzamt betrog.

Ein Bild-Reporter hat Harkan H. kürzlich erst in seiner Wohnung in Lichterfelde angetroffen. Vielleicht hat er auch seinen Flugschein noch, denn ein Shakir Farid wurde ja nicht verurteilt.

Während Schulmädchen und ungezüpte Privatpiloten eine „konkrete Gefahr“ für die Luftfahrt darstellen. Und schon eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung ausreicht, um an der ZÜP zu scheitern.

Gruß

Joachim Adomatis
26. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an Joachim Adomatis
Hallo Hr. Adomatis,

danke für die Info. Warum nur überrascht mich das nicht? Das passt voll ins Bild - Regel Nummer 1: Ein deutscher Beamter macht keine Fehler - Regel Nummer 2: Sollte ein deutscher Beamter doch mal einen Fehler machen, tritt automatisch Regel Nummer 1 in Kraft. So erscheint es dem zu ZÜPpenden fliegenden Bürger zumindest, wenn man sich diese Arien um mordverdächtige Reichstagsselbstmordluftsportgeräteführer und lizenzierte Goldschmuggler anschaut.

In der Jugendzeit meiner Eltern haben langjährige Mitglieder des Staatsdienst sich an nix mehr erinnern können. Heute gehen praktischerweise Akten und Sicherungskopien verloren. Honi soit qui mal y pense.

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Die Beamtenschaft kann sagen, was sie will, der öffentliche Dienst ist immer noch eine Insel der Seeligen. In der freien Wirtschaft hätte man bei einer solchen groben Verletzung der Pflichten in so einem gravierenden Fall die Kündigung im Haus ...

P.P.S.: Antidiskriminierungsgründe für die Einstellung eines solchen Verfahrens anzuführen, das ist ja ein starkes Stück. Schließlich geht es ja nicht darum, einem Ausländer einen Pilotenschein vorzuenthalten, sondern darum, daß dies mittels eine falschen Identität geschah, ob des gestohlenen Passformulars in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Hehlerei. Und die Behörde, die ausdrücklich dazu berufen ist, solchen Leuten eben keine Scheine auszustellen, hat auf der ganzen Linie versagt ...

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