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6. Oktober 2006 Jan Brill

Luftrecht: ZUP als Waffe gegen kritische Journalisten


Die ZUP als Waffe gegen kritische Journalisten – der RP Darmstadt hebt ab

Der RP Darmstadt hat die Pilotenlizenz eines kritischen Luftfahrt-Journalisten widerrufen. Das Problem dabei: Dieser hat die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt und bestanden. „Keinerlei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit“ attestierte die überprüfende Polizeibehörde. Trotzdem erkannte das Dezernat Luftfahrt unter Volljurist Bodo Löbig „mangelnde Kooperation“ und widerrief die Pilotenlizenz von Pilot und Flugzeug Chefredakteur Jan Brill aufgrund erheblicher Zweifel an dessen Zuverlässigkeit im Interesse der „Gefahrenabwehr“. Das muss man als unbescholtener und gesetzestreuer Bürger erst einmal verdauen. An einer anderen Front, in Bayern nämlich, erzielten ZUP-Verweigerer indessen mehrere richtungweisende Erfolge vor Gericht. Der automatische Lizenzwiderruf bei ZUP-Verweigerung sei rechtswidrig urteilte das Verwaltungsgericht München gleich in zwei Verfahren. Ein Frontbericht von der Auseinandersetzung der Bürger mit einer offensichtlich außer Kontrolle geratenen Bürokratenkaste.

Der Brief, der dem Chefredakteur dieses Magazins am 30.9.2006 ins Haus flatterte enthielt Sprengstoff: Sie werden gem. §29 Abs. 1 analog LuftVZO, §52 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz aufgefordert, Ihren Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer bei mir innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieser Verfügung zurückzugeben. [...] Durch die Nichtvorlage des Nachweises der Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG ist die Annahme berechtigt, dass Sie unzuverlässig i.S.d. §4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 LuftVG sind. [...] In Ihrem Fall ist nicht mal ansatzweise eine berufliche Beeinträchtigung erkennbar. Letztlich geht es also [...] um das eigene Vergnügen an der fliegerischen Betätigung auch unter Nutzung von (Reise-)Motorseglern und – in Ihrem Fall – auch Flugzeugen. [Zum Sofortvollzug] Sie haben sich der Ihnen nach § 26 Abs. 2 HVwVfG obliegenden Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung des Sachverhaltes ohne Begründung entzogen. Als Hobbyflieger haben Ihre privaten Interessen den öffentlichen Interessen an der Sicherheit des Luftverkehrs zurückzustehen. Meine erste Reaktion auf das siebenseitige Pamphlet der Luftfahrtbehörde aus Darmstadt: Wow! Entweder sucht da jemand wirklich Streit oder einfach nur sehr dringend ein Gespräch... Die zweite Reaktion:
BAD IDEA.
Neue Variante: Lizenzwiderruf trotz erfolgreicher ZUP! Der hier zum öffentlichen Risiko erklärte „Hobbypilot“ und Journalist ist ordentlich nach § 7 LuftSiG zuverlässigkeitsüberprüft. Die widerrufende Behörde wurde über jeden Schritt des ZUP-Vorgangs in Kenntnis gesetzt. Konkret:
  • Die ZUP wurde im September 2005 beantragt (Antragskopie an RP).
  • Nach einigen Rückfragen bzgl. einer nicht leserlichen Passkopie ging die ZUP-Bescheinigung im Juni 2006 beim Antragsteller ein. Große Freude: Ich erfuhr, dass ich kein Terrorist und kein Sicherheitsrisiko bin – da geht man doch gleich viel beruhigter aus dem Haus.
  • Inzwischen hatte der RP dem Autor im Mai 2006 mit dem Widerruf der Lizenz gedroht. Der Journalist erklärte die Bescheinigung sei unterwegs, was auch zutreffend war.
  • Ende Juli 2006 würde die ZUP-Bescheinigung („keine Bedenken“) dann dem RP Darmstadt per Brief und per Fax übersendet.
  • Fünf Tage später erfolgte eine erneute Drohung des Lizenzwiderrufs, die sich mit der Zusendung der ZUP-Bescheinigung überschnitt.
  • Am 29.9. dann der Widerruf der Lizenz aufgrund erheblicher Zweifel an der Zuverlässigkeit und mangelnder Kooperation. Das ganze im Sofortvollzug versteht sich, nach Zustellung des Bescheides ist man Fußgänger.
Die Arbeit des kritischen deutschen Luftfahrtmagazins war durch diese willkürliche Aktion erheblich beeinträchtigt. Die Begründung des RP war geradezu Haarsträubend:

Bauchlandung: Der RP Darmstadt nahm den Widerruf der Lizenz schleunigst zurück
© Terry Wade 
„Keinerlei berufliche Beeinträchtigung“ erkannte die Dienstelle unter Bodo Löbig in dem abrupten und sofortigen Widerruf der JAA-Lizenz des Chefredakteurs! Offen bleibt freilich die Frage, wie man denn Test- und Praxisberichte über JAA-registrierte Flugzeuge verfassen soll, ohne eine entsprechende Lizenz diese auch zu fliegen. Umgehend mussten Termine verschoben oder abgesagt werden. Ersatzpiloten wurden unter erheblichen Kosten verpflichtet. Es standen mehrere Flüge an. Auch wenn der Redaktionsflugbetrieb dank FAA-Lizenzen nicht betroffen war: Ein Bericht über die Praxis im Glascockpit musste mit einer G1000-ausgerüsteten 172er erflogen werden und der Demonstrator der Diesel C206 Stationair wartete. Dafür benötigt man zwingend den JAA-Lappen. Und das kann man nicht vom Schreibtisch aus recherchieren! Pilot und Flugzeug Leser erwarten zu Recht, dass wir praktisch erfliegen, worüber wir schreiben. Dies begründet ein entscheidendes Qualitätsmerkmal dieses Magazins. Eben um diese schwerwiegenden Nachteile – die praktisch einem Berufsverbot gleich kommen – zu vermeiden, hatten wir uns ja trotz erheblicher Verfassungsbedenken entschieden die ZUP für die aktiven Redaktionsmitglieder zu beantragen und nicht, wie viele mutige und zivilcouragierte Bürger, zu verweigern! Der RP widerruft den Widerruf Umgehend wird Rechtsanwalt Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und fliegerisch seit 1994 (IFR; 2mot; JAR) aktiv, aus Leipzig eingeschaltet. Dieser hatte bereits im September 2005 den Passus formuliert mit dem wir bei Antragstellung auf unsere Bedenken hinwiesen und entsprechende Vorbehalte geltend machten. Und Maslaton half schnell: Der RP ruderte mit voller Kraft zurück. Innerhalb von 48 Stunden wurde der Bescheid aufgehoben. Irgendwie habe man die ZUP-Bescheinigung „nicht zur Kenntnis genommen“ erklärte die Behörde. Und bei der Einschätzung der beruflichen Auswirkungen habe man sich leider geirrt!
Ooops.
Einschüchterung der Presse?

Dezerntsleiter Bodo Löbig drohte Pilot und Flugzeug im Mai 2005 am Rande eines Prozesses über den wir berichteten mit großem Ärger sollte er in unserem Magazin vorkommen. Nun - Löbig kam vor - und nun haben wir: großen Ärger...
© Grosse 
Also alles nur Spaß? Umgehend kommen die Ereignisse vom Mai 2005 ins Bewusstsein zurück: Damals kam es zwischen Chefredakteur Brill und Dezernatsleiter Löbig zum Eklat. Pilot und Flugzeug berichtete über einen Prozess den der RP unter Löbigs Klagevertretung gegen einen Piloten aus Egelsbach wegen angeblicher Abweichung von der Platzrunde führte und mit Pauken und Trompeten verlor. Jan Brill war bei diesem öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht Darmstadt als Pressevertreter anwesend. Als Löbig in der Verhandlungspause erkannte, dass die Presse zugegen war und Zeuge seines beruflichen Waterloos wurde, verlor der Dezernatsleiter und Volljurist die Fassung. Nach mehreren lautstarken Fragen an den verdutzten Journalisten: „woher wissen Sie von diesem Prozess?“ verstieg Löbig sich im Beisein der Prozessbeteiligten und des Vorsitzenden Richters zu der Drohung: „Wenn ich in Ihrem Magazin vorkomme, bekommen Sie große Schwierigkeiten.“ (siehe Pilot und Flugzeug 2005/07 S. 19 ff.). Nun – Pilot und Flugzeug lässt sich von den mafiösen Drohungen eines auf dem Rahmen gefallenen Bürokraten nicht einschüchtern. Das öffentliche Interesse an der unterlegenen Prozessführung des Klagevertreters Löbig, welches mehrmals zu kritischen Stellungnahmen des Vorsitzenden Richters führte, überwog. Bodo Löbig kam also selbstverständlich und umfangreich in der Berichterstattung vor – und wir haben nun „große Schwierigkeiten“ ...
Nochmal Ooops.
Wie ZUP als Willkürmaßnahme Solche Ausfälle einer außer Kontrolle geratenen Bürokratie sind leider keine Einzelfälle. Ohne hier pathetisch zu werden fügt sich die ZUP nahtlos in ein Bild vom gläsernen Bürger. Der gezüppte Bürger wird gezwungen, dem Staat sein Einverständnis zu geben Daten in einer Fülle zu erheben, die kaum überschaubar ist. So wird beispielsweise beim Finanzamt angefragt, ob nicht Schulden oder finanzielle Schwierigkeiten vorliegen, die einen Piloten dann erpressbar (=unzuverlässig) machen könnten. Rechtsanwalt Martin Maslaton, der zahlreiche ZUP-Fälle vom PPL´er bis zum ATPL´er vertritt, macht täglich solche Erfahrungen: Tatsachen werden von der Verwaltung einseitig herangezogen und „bewertet“. Einige Beispiele: Ein PPL´er fliegt IFR seit 25 Jahren „vorkommnisfrei“, allerdings ist er im Straßenverkehr „Geschwindigkeitsübertretungs-(wiederholungs-)täter“ (Bürokratendeutsch; Goethe unwürdig), nämlich 3 x in 1½ Jahren jeweils zwischen 28 – 35 km/h zu schnell. Ergebnis? Fliegerisch unzuverlässig. Auch CPL´er werden bedacht: Europäisch tätig besaß ein Berufspilot als Freelancer seit zwei Jahren keinen festen Wohnsitz. Nach langer juristischer Suche, bei welcher Polizeibehörde er seinen Antrag einreichen könne, war die Einreichungsfrist abgelaufen. Ergebnis? Fliegerisch unzuverlässig. Ein ATPL´er ist Gesellschafter einer kleineren Chartergesellschaft, die Insolvenz angemeldet hat. Ergebnis? Fliegerisch unzuverlässig. Zwar konnten alle Fälle erfolgreich erledigt werden, aber nur mit zeit- und kostenintensiven Anwaltsstunden. Sofortvollzug als Waffe der Bürokraten Besonders verwerflich dabei: Das Beharren der Luftfahrtbehörden auf dem Sofortvollzug. Liegt die Zuverlässigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, weil Fragen vor Gericht oder außergerichtlich geklärt werden müssen, ist der Pilot ein Fußgänger. Für manche Privatpiloten ärgerlich, für andere, die beruflich auf die Nutzung des Flugzeuges angewiesen sind und für Berufspiloten schlicht existenzvernichtend. Denn, so Maslaton, gegen den Sofortvollzug hilft nur der unverzügliche Antrag beim Verwaltungsgericht. Der braucht Zeit und Know-how und ist deshalb teuer. Es entzieht sich jeglicher Logik, wie ein unbescholtener Bürger plötzlich zu einem für die Gesellschaft untragbaren Risiko werden soll. Glauben die ausführenden Behörden tatsächlich, dass sich ein Pilot von heute auf morgen entscheidet sein Flugzeug als Waffe einzusetzen? Und dann: Was soll er anrichten, das er mit einem 7,5 Tonnen-LKW nicht ebenfalls anrichten kann? Akute Gefahr für den Rechtsstaat Die Vorstellung, die hier offenbar in den Köpfen der ausführenden Bürokraten herrscht, dass jeder Bürger bis zum Beweis des Gegenteils (=Ausräumung der Zweifel) ein Verbrecher, und schlimmer noch ein potenzieller Terrorist ist, diese Vorstellung ist noch weit beunruhigender als eine widerrufene Lizenz. Sie ist im besten Fall ein Zeichen institutionalisierter Massenpanik und im schlimmsten Fall ein Lehrstück über das Potential für den totalitären Staat mitten in unserer Gesellschaft. Wer nach Gefahren für Demokratie und Zivilgesellschaft in Deutschland sucht, der sollte nicht bei wild schreienden Braunhemden oder sektierenden Linksradikalen verweilen. Wer nach Gefahren für die Demokratie in Deutschland sucht, der sollte sich das Staats- und Bürgerverständnis unserer Bürokraten ansehen. Schauen wir hinter das niedliche Klischee vom sturen, lästigen Bürokraten. Es geht hier nicht um seitenlange Formulare, monatelange Bearbeitungszeiten, widersprüchliche Verordnungen oder die kleinkarierte Auslegung einer Bauordnung. Es geht schlicht und einfach um die Frage ob die für die Schaffung und Durchführung der ZUP verantwortlichen Entscheidungsträger den Bürger noch als solchen ansehen, oder ihn als Terrorist in Wartestellung betrachten. Zu Recht wehren sich zahllose couragierte Bürger gegen diesen Abstieg der Zivilgesellschaft. Erfolge in Bayern

Setzte sich mit viel Zivilcourage und bayrischer Sturheit erstinstanzlich gegen den freiwilligen Zwangsvollzug der ZUP durch: Heimo Kandler.
© proluftfahrt.de 
Wie weit sich jene Bürokratenkaste nicht nur von dem Rechtsempfinden des Bürgers, sondern auch von der objektiven Rechtslage entfernt hat, zeigen zahllose Gerichtsverfahren, in denen der Sofortvollzug eines ZUP-bedingten Lizenzwiderrufs als RECHTSWIDRIG beurteilt und somit dem Bürger die Gelegenheit geben wurde den Rechtsweg gegen einen negativen ZUP-Bescheid oder gegen die ZUP als Ganzes unter Wahrung seiner Lizenzen und unter Beibehaltung seiner Existenzgrundlage zu beschreiten. Zuletzt entschied das VG München im Fall der Piloten Stock und Kandler, dass es unzulässig war:
  • Eine Verpflichtung dazu auszusprechen dass der Betroffene einen Antrag auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen muss.
  • Die sofortige Vollziehung dieser Verpflichtung anzuordnen.
  • Und ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € fällig zustellen bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Antragstellung.
Die Gründe für diese Entscheidung schienen bereits in der mündlichen Verhandlung durch: Erstens bezweifelte das Gericht die Rechtsgrundlage, auf der die Lizenzinhaber zur Antragstellung gezwungen werden sollen, und zweitens erschien es der Kammer als äußerst fragwürdig, ob die Weigerung jenen Antrag zu stellen einen Zweifel an deren Zuverlässigkeit begründet (AZ M 24 K 06.2009 und M 24 S 06.2100). Ein gerichtliches K.O. für jene Bürokraten vom Schlage Löbig, die die Unschuldsvermutung umdrehen wollen und in jedem Piloten bis zum Beweis des Gegenteils einen Terroristen sehen. Siehe hierzu auch die Diskussion der beteiligten Piloten in unserem Forum. Ostbehörde: Mit überlagertem Material Unzuverlässigkeit unterstellt Für Berlin-Brandenburg wurde am 1. August 2006 erst die „Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde“ ins Leben gerufen. Ja, Sie lesen richtig! Die Präposition „oben“, attributiv verwendet in der Form von „Obere“, wird von denen wirklich mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Eine Orthographie ganz im Sinne von Preußens Gloria, dem Obrigkeitsstaat von Adolf Hitlers Drittem Reich und der „Diktatur des Proletariats“ der Stalinistischen DDR. In dieser neuen, die Länder Berlin und Brandenburg, also die Kernregion aller drei Diktaturen umfassenden Behörde, schalten und walten im wesentlichen Luftfahrtadministratoren, die in dem 1989 untergegangenen Zonenregime das Privileg genossen, fliegen zu dürfen: Ehemalige Kader der vormilitärischen Gesellschaft für Sport und Technik (GST), wie auch der Staatslinie „Interflug“ und ehemalige Offiziere der Nationalen Volksarmee (NVA). Nur überangepasste Jungpioniere und Jugendfreunde der FDJ-Staatsjugend durften zum Segelfliegen. Wer dann auf „Zlin“ zum Motorflug kam musste auf Parteilinie sein und bleiben. Ständige Überprüfungen der Zuverlässigkeit entschieden, ob er auch weiterhin vom Boden der Arbeiter-und-Bauern-Diktatur abheben durfte. Dank ZÜP sind diese Zeiten zurückgekehrt! Pilot und Flugzeug liegen Fälle vor, in denen trotz einwandfreien Führungszeugnisses der Generalbundesanwaltschaft altes Material der Landeskriminalämter für die ZÜP herangezogen wurde. Material, das beim Staatsschutz noch lagerte, obwohl es laut deutschen Datenschutzgesetzen längst hätte vernichtet werden müssen. Über politische Delikte beispielsweise, die in Zusammenhang mit der Westberliner Studentenrevolte begangen worden sind. Diese Messlatte angelegt hätte der Ex-Verteidiger von RAF-Terroristen, Otto Schily, nie die Zuverlässigkeitsbescheinigung nach ZÜP erhalten, und sein ehemaliger Minister-Kollege von der „Putztruppe“ schon gar nicht. Über ZÜP wird unter Piloten an Brandenburger Flugplätzen nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Die Flugschulen aber spüren die durch ZÜP ausgelöste Verunsicherung an der Abwanderung ihrer Flugschüler. Zu Dutzenden wechseln die zur Ultraleichen Konkurrenz. Für „reine“ Privatpiloten gibt es also auch Rückschläge in der juristischen Auseinandersetzung (OVG NRW 20 B 1985/05, ausdrücklich stellt das OVG aber dort fest, dass die Interessenabwägung bei Berufspiloten durchaus gegen den Sofortvollzug ausfallen könne), die Tendenz der Rechtsprechung geht allerdings klar zur Aufrechterhaltung der (noch) von Verfassungswegen geschützten Rechte der Unschuldsvermutung und der Informationeller Selbstbestimmung.
An diesem Artikel mitgewirkt haben:
Hans-Joachim Adomatis, Jan Brill, Martin Maslaton


  
 
 




6. Oktober 2006: Von Michael Stock an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

das zeigt wohl klar auf, wohin die Reise gehen kann: Der unbestimmte Rechtsbegriff "Zuverlaessigkeit" wird von den Behoerden dazu verwendet, den fliegenden Buerger in jeder Hinsicht gefuegig zu machen. Insolvenzverfahren? Unzuverlaessig. Unliebsame Berichterstattung? Unzuverlaessig. Steuerschulden? Unzuverlaessig. Abgefahrene Reifen? ......

Ich kann nur alle Piloten auffordern, sich keinesfalls dieser Art von Erpressung zu beugen, sonst bekommt unser Staatswesen schleichend einen totalitaerem Anstrich. Das Auftreten der Behoerdenvertreter macht auf mich in dieser Hinsicht einen aeusserst bedrohlichen Eindruck.

Wir werden alle rechtlichen Schritte mit dem Ziel ergreifen, das Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.

Viele Gruesse,

M. Stock
6. Oktober 2006: Von Stefan Jaudas an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

ich bin fassungslos. Ich hoffe, daß sich solche willkürlichen Fehlleistungen gegen deren Erzeuger verwenden lassen. Es existiert ja schwarz auf weiß, mit Stempel und Unterschrift ... ;-)

Wenn ich mir den offiziellen Zweck des LuftSiG ansehe, dann verstehe ich die Logik nicht, welche aus einem Insolvenzler, einem Wohnsitzlosen oder einem Verkehrssünder einen potentiellen Terroristen machen will. Etwas "verlieren" oder "verlegen" ist ja auch eine klassische Bürokratentaktik, um einem Bürger zu zeigen, wo Bartel den Most holt ...

Ich persönlich bin der meinung, daß diese ganze LuftSiG-ZÜPperei zur eines von zwei Dingen sein kann: Entweder das mit Abstand handwerlich schlechteste Gesetz, das seit langem in Deutschland erlassen wurde, oder ein ganz offenkundiger Versuchsballon, um festzustellen, wie weit man die Bürgerrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung vergewaltigen kann, ohne daß es einen öffentlichen Aufschrei gibt.

Neben meinem Computer liegt schon seit längerem das Wintermärchen. Über 160 Jahre alt, aber immer noch aktuell. Wenn die aktuelle Gesundheits"reform" auch nur halb so lange halten würde ... Gestern kam "Rosen für den Staatsanwalt", dieser Film ist auch zeitlos.

MfG

StefanJ
6. Oktober 2006: Von  an Michael Stock
Da hilft nur
AUSFLAGGEN!!!!

@ j. Brill,
ich gehe mal davon aus, daß PuF den Spieß umdreht und seinerseits zum Angriff übergeht.
Grüße
K-H
6. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Jan Brill
Servus Herr Brill, haben Sie eigentlich vor, diese "herausragende Leistung" der Mitarbeiter im RP Darmstadt nur zur Kenntnis zu nehmen oder ist es nicht eventuell angezeigt, die Ihnen völlig unnötig entstanden und nicht unerheblichen Mehrkosten durch derartige "Spitzenleistungen" dort einzufordern bzw. einzuklagen ?

Danke auch für den Hinweis auf die von mir gewonnen Verfahren der ersten Instanz vor dem Bayr. VG München
Heimo Kandler
6. Oktober 2006: Von Lothar R. Kötter an Jan Brill
Zum Artikel: Hut ab vor den Verfassern.
Zum Sachverhalt: symbolische(!) Übersendung einer Vorhangschnur mit den Worten: Schäm dich.
7. Oktober 2006: Von Konrad Vogeler an Jan Brill
Hallo Jan Brill,

meine ersten Briefe aus 2004 werden in ihren Befürchtungen auf schlimmste übertroffen.

An dieser Stelle wird es jedem denkendene Menschen klar:
Es geht nicht um Sicherheit und schon gar nicht vor Terror.
Es geht um um das Erziehungsrecht von Politikern über erwachsene Menschen, die nichts anderes wollen, als in Selbstverantwortung frei zu leben.
Das hatten wir schon öfter in diesem Land.

Der Volljurist Löbig ist hoffentlich nur übers Ziel hinaus gerudert und versucht sein Hühnchen mit Ihnen zu rupfen.
Als Pilot sage ich nur: Bad situational awareness!
Er wird zurückrudern. Das ist einfach nur peinlich für ihn.

ABER:
Was wird denn wohl passieren, wenn demnächst ein Lokalpolitiker oder vielleicht sogar ein richtiger Politiker wie der Volljurist Wiefelspütz dem örtlichen RP einen Wink gibt, dem einen oder anderen von uns mal einen Dämpfer zu geben?
DER RP rudert dann nicht mehr zurück, DER denkt an seine Karriere.

Und an alle anderen Nichpiloten:
Ob Ihr als Journalist, Platzanweiser oder Würstchenverkäufer an Gross-, Klein- oder überhaupt an einer Veranstaltungen teilnehmen wollt, die Zeit ist nicht mehr fern, Ihr werdet eine Zuverlässigkeitsüberprüfung über Euch ergehen lassen müssen. Die WM war nur ein Probelauf.
Und wie wir hier sehen, Ihr seid abhängig von der Tagesform und vom Wohlwollen der Bürokraten.

Ihr seid alle betroffen!

Konrad Vogeler


PS:
An Herrn Allerdissen: Bodo Löbig hat sich soeben für die Dädalosmedaille des DAeC qualifiziert. Die wird seit Herrn Wittmann an besonders verdiente Gegner der Allgemeinen Luftfahrt vergeben.


###-MYBR-###


###-MYBR-###
7. Oktober 2006: Von  an Jan Brill
Guten Abend,
nach meinem Gefühl sollte ein erfahrener Verwaltungsjurist dringend die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Löbig prüfen. Dieser Herr gehört nach dem Geschilderten definitiv nicht hinter seinen Schreibtisch sondern in die Frühpensionierung entsorgt, denn
1) Löbigs Auftritt vor Gericht erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Das ist für eine Führungsperson in einer Behörde ein vollkommen inakzeptables Verhalten.
2) Wenn die zweifach übersandte ZUP im RP Darmstadt nicht böswillig zurückgehalten, sondern einfach verschlampt worden ist, hat Herr Löbig die einfachsten Prozesse in seiner Behörde nicht im Griff.
3) Sollte die übersandte ZUP böswillig zurückgehalten worden sein, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde das einzige Mittel, die beteiligten Personen an Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Bürger und Steuerzahler zu "erinnern".

Beste Grüße aus dem schönen Bayern
Tobias
7. Oktober 2006: Von  an Jan Brill
Kritischer Journalismus, Wohnortwechsel, Insolvenz – Schein weg: unzuverlässig!

Rechtskräftig verurteilter Terrorist, Lizenz auf der Grundlage eines in Thailand gefälschten Reisepasses: zuverlässig! O-Ton des Ost-Staatsanwaltes Tegge in Frankfurt (Oder): Erfüllte er “...die persönlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen“ und darf seinen Flugschein behalten! Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Schneider befand am 30. Juni 2003 “Allein die Kenntnis möglicher Sicherheitsdefizite (der ausstellenden Behörde) vermag eine Strafbarkeit nach § 129a Abs, 3 StGB nicht zu begründen".

Nur zur Auffrischung:

In einem PuF-Artikel (“Wo der Taliban Platzrunden schruppte”, PILOT UND FLUGZEUG 09/03) wurde ausführlich berichtet, wie ein zu fünf Jahren verurteilter Terrorist, Hakan H. (er hatte eine Unzahl anderer Namen und Pässe). Mitglied einer terroristischen und kriminellen Vereinigung wurde und gleichzeitig auf einem Flugplatz nahe bei Berlin am 22. Januar 2002 vom Luftamt Brandenburg seinen Flugschein erhielt .... UND AUCH BEHALTEN DURFTE!!! (“Allein der Umstand, dass es sich bei dem Flugschüler um einen ausländischen Bürger handelte, rechtfertigte keine Ablehnung oder andere Behandlung im Rahmen der Ausbildung oder bei der Prüfung der Voraussetzungen.“ So schrieb der im deutschen Osten residierende Staatsanwalt Tegge am 10.02.2004!

Facit: Terrorist muss man sein! Sonst ist die Gefahr gross, eines Tages die Pappe abgeben zu müssen.
7. Oktober 2006: Von Konrad Vogeler an 
Herr Ruland,

es geht überhaupt nicht um Herrn Löbig.
Dass man den zur Ordnung rufen muss, wenn man es denn noch kann, ist klar.

Es geht um ein System, in dem Regierungen Gesetze so unscharf formulieren dürfen, dass die Löbigs möglich werden.
Wenn Sie Ihren RP nach den Kriterien fragen, nach denen er sie zuverlässig einstuft oder auch nicht, dann bekommen Sie mit großer Selbstsicherheit zurück, dass es diese Kriterien nicht gibt. Er sagt Ihnen im Klartext, dass es in seinem Ermessen liegt.

Darum geht es!
Wir sind Ermessensentscheidungen ausgeliefert. Und wer da unbotmäßig ist, bei dem wird dann halt auch schon mal anders gemessen als beim devoten Untertan.

Konrad Vogeler
8. Oktober 2006: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Hr. Ruland,

wieso denn "Frühpensionierung"? Diesen Herrn auch noch belohnen?

MfG

StefanJ
8. Oktober 2006: Von Gregor FISCHER an Konrad Vogeler
Wenn die Geschichte sich so zugetragen hat, ist es nicht nur eine Schande für eine Person (eben diesen Löbig) sondern ein Problem für dessen Behörde:

Zitat: ^^Es geht um um das Erziehungsrecht von Politikern über erwachsene Menschen, die nichts anderes wollen, als in Selbstverantwortung frei zu leben.^^

Ich meine, es ist viel schlimmer! Es geht um Machtmissbrauch, Nötigung und damit um Straftatbestände. Solche Menschen sollen über die 'Zuverlässigkeit' von Piloten richten??!!

Pfui Teufel!
8. Oktober 2006: Von Gregor FISCHER an 
^^Da hilft nur AUSFLAGGEN!!!!^^

NEIN, eben nicht! Gerade die Feigheit der meisten Bürger ermöglicht solchen Leuten, sich als Richter (und Rächer) aufzuführen.

Ich hoffe, dieser Fall wird Konzequenzen haben - auch im Sinne der Aufhebung dieser lächerlichen ZUP!
8. Oktober 2006: Von Alexander Stöhr an Gregor FISCHER
RICHTIG! Wehret den Anfängen, denn je tiefer wir als Volk in eine ausweglose Situation rutschen, desto attraktiver werden Rattenfänger mit dann interessant erscheinenden Radikallösungen. Es kann nicht angehen, daß Borniertheit und Oberlehrer-Gebahren unsere Freiheitliche Grundordnung gefährden. Ein mündiger Staatsbürger hat nicht nur das Recht sich im Rahmen der gemeinschaftlich festgelegten Gesetze frei zu bewegen. Er hat auch die ernste Pflicht diesen einen status quo zu wahren.

Es mag von Pathos fast überlaufen; aber gerade für diese Freiheit sind an anderen Orten und auch hier zu anderen Zeiten Menschen mit ihrem Leben für diese Rechte eingetreten.

Wenn man diese "Gängelung" tatsächlich als solche Beschneidung von Bürgerrechten erkennt, so darf man nicht zögern, dagegen vorzugehen. Wenn - da dies der Einschätzung eines jeden einzelnen Bürgers unterliegt, als Ergebnis seiner eigenen Denkleistung. Das und nur das ist Demokratie.
8. Oktober 2006: Von  an Konrad Vogeler
"Ermessensspielraum" ist a priori nichts schlechtes, sondern eine Notwendigkeit in einer Welt, die sich eben nicht mithilfe von Paragraphen regeln lässt. Wenn Sie versehentlich ohne Freigabe einen Luftraum C verletzen, MUSS der zuständige Controller ihnen keinen Ärger machen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er dem Vorgang Bedeutung beimisst oder nicht.
I.d.R. geht die Legislative davon aus, das diejenigen, die die Gesetze auszuführen und über deren Einhaltung zu wachen haben, vernunftbegabte, praxisorientierte Menschen sind, die - weil es ihr Beruf ist und sie mit dem notwendigen Augenmaß und Erfahrung ausgestattet sind - in der Lage sind, im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden, inwieweit ein unscharf formuliertes Gesetz in welcher Form Anwendung finden soll oder nicht. Bei hunderttausenden von Beamten und öffentlich Bediensteten funktioniert das jeden Tag. Problematisch wird die Sache nur dann, wenn es jemandem an Augenmaß (sprich an der Kombination aus Intelligenz und Erfahrung) mangelt, denn dann wird sein "Ermessen" blödsinnige Ergebnisse produzieren. Wenn dieser Mensch dann auch noch eingebildet ist und sich für den Herrgott persönlich hält, ist er nur durch einen gehörigen Tritt in den Allerwertesten zur Vernunft zu bringen oder - wenn der Tritt nicht fruchtet - von seiner Position zu entfernen.
Beste Grüße
Tobias
8. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an 
Wenn allerdings "Ermessen" nur noch dazu dient, Menschen mit absolut fragwürdigen Vorhaltungen und Unterstellungen zu drangsalieren oder das "Ermessen" eines Regierungsbeamten in gehobener Funktion so weit geht, mit ungesetzlichen Zwangsmitteln etwas erzwingen zu wollen, was durch geltendes Recht in keinster Weise gedeckt ist, dann wir dieses sogenannte "Ermessen" ungesetzlich und schikanös.
Mir drängt sich da unweigerlich der schlimme Verdacht auf, daß die RP's und Luftämter quasi in einen "Wettbewerb" getreten (worden?) sind, mit dem Motto "wer hat die wenigsten Verweigerer und die größte Erfolgsquote beim Einzug der Lizenzen". Heimo Kandler
9. Oktober 2006: Von Othmar Crepaz an Jan Brill
Man möge mir bitte meine Despektierlichkeit entschuldigen (Zurufe aus dem Ausland sind meist nicht sehr willkommen und oft auch entbehrlich); aber was die Luftfahrt betrifft mit Abschussbefehl für Passagierflugzeuge bei Terrorverdacht; und jetzt die bislang ungeahndete Willkür eines Bleistiftspitzers in einer Behörde: Deutschland ist zu einer Bananenrepublik verkommen.
Schöne Grüße aus der Alpenrepublik
Euer Malibuflyer
9. Oktober 2006: Von Thomas Kittel an Jan Brill
Zitat J. Brill:

"Nur überangepasste Jungpioniere und Jugendfreunde der FDJ-Staatsjugend durften zum Segelfliegen. Wer dann auf „Zlin“ zum Motorflug kam musste auf Parteilinie sein und bleiben. Ständige Überprüfungen der Zuverlässigkeit entschieden, ob er auch weiterhin vom Boden der Arbeiter-und-Bauern-Diktatur abheben durfte."

Zitat Ende.

Sehr verehrter Herr Brill,

ich habe großes Verständnis für ihre emotional heftige Verärgerung und auch fundierte demokratische und demokratisch, rechtsorientierte Haltung zur ZÜP.
Ich habe eine völlig kongruenter Meinung zum Thema "ZÜPpen".

Trotzdem möchte ich darum bitten, diese rigorose, und in der plakativen und pauschalen Vereinfachung auch falsche Aussage, zu den DDR-Fliegern aus der GST nochmal zu überdenken.

Ich zähle mich und einige meiner Fliegerfreunde keinesfalls zu diesen Stereotypen, die in die vorgefertigte Schublade der DDR-Flieger passen.
Ich kenne genug Flieger aus dieser Zeit, die in einem ähnlichen Dauerclinch mit dem "DDR-ZÜP" lagen, so wie Sie heute den schwachsinnigen und hirnweichen ZÜP bekämpfen.

Auch in diesem, heute so gern "Zone" genannten, Land gab es ehrliche und aufrechte Menschen, die unter diesen Bedingungen flogen und sich nicht verbiegen wollten oder mussten.

Aber auch die andere Kategorie gab es und noch heute wird mir bei einigen Namen übel. (Ich vermute auch in diesem, nun unser aller Land, dürfte es ein breites Spektrum an fliegenden Charakteren geben.)

Ich nehme aber Ihre Meinung zum ausschließlichen Vorkommen dieser Spezies in der DDR-Fliegerei betrübt zur Kenntnis. Gerade weil ich Sie als diffenziert und demokratisch denkenden und handelnden Journalisten schätze, bin ich über solche Statements mehr als enttäuscht.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kittel

P.S. Der Verfasser dieser Zeilen ist seit 1970 Flieger. Er ist in der DDR aufgewachsen, ist bei der GST geflogen und fliegt heute immer noch oder schon wieder. Je nach dem wie Sie es sehen möchten.
9. Oktober 2006: Von martin zischke an Konrad Vogeler
erschreckenderweise werden ja nicht nur in der luftfahrt dem staat mittel der intensiven durchleuchtung zur freien verfügung an die hand gegeben : man denke and die finanzamtliche kontenüberprüfung, die forcierte videoüberwachung in den städten, sortierte willkürliche abhöraffären oder hausdurchsuchungen (stichwort cicero), den RFID chip in pass und perso - per saldo bewegen wir uns mit volldampf in den stasi / ss staat und verlieren mit jedem tag mehr privatsphäre an den sich prächtig entwickelnden überwachungsstaat. allein - wie soll man sich wehren? mittlerweile komme ich mir ziemlich hilflos vor. zumindest in der luftfahrt kann man ja seine "lobby" mittels mitgliedschaft in der AOPA und einem Abo der PuF unterstützen....
9. Oktober 2006: Von Konrad Vogeler an martin zischke
Das ist genau der Punkt!

Die Privatpiloten sind nur der gesellschaftlich akzeptierte Probelauf:

1. wie geht es?
2. wo liegt die Akzeptanzgrenze? Wie reagieren Gerichte?
3. Präzedenzfälle schaffen!

Konrad Vogeler
10. Oktober 2006: Von Matthias Läßig an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

das wäre doch ein gutes Follow-Up (man verzeihe mir das Neudeutsch) für den damaligen Frontal 21 Beitrag. Ein gutes und positives Medienecho würde den klagenden Piloten vielleicht den Gang in höhere Instanzen ersparen, da die Luftämter eventuell aufgrund des Interesses der Medien einlenken. Immerhin zahlt der Steuerzahler ja den Prozess.
Man kann natürlich zusätzlich auch in einem offenen Brief an die Luftämter bekunden, dass man als Steuerzahler die offensichtliche Verschwendung von Steuergeldern zum Führen von Prozessen nicht dulden kann... wenn sich dann genügend Menschen finden... und die Medien berichten. Vielleicht ist der Rechtsstaat doch noch nicht ganz so tot wie wir alle vermuten.

Grüße,
Matthias.
10. Oktober 2006: Von Maurice Konrad an Jan Brill
Hallo Herr Brill,
da können Sie ja froh sein, dass Sie nicht in Russland kritische Berichte veröffentlichen. ;-)

Maurice Konrad
11. Oktober 2006: Von Gerhard Uhlhorn an Maurice Konrad
Malen Sie bitte nicht den Teufel an die Wand. Wir haben hier schon bald ähnliche Verhältnisse.
12. Oktober 2006: Von Joachim Adomatis an Thomas Kittel
Lieber Herr Kittel,

gerade die Interessen der von Ihnen zitierten Gruppe der in der DDR gegroundeten Flieger hatten wir im Blick, als wir die mit Bedacht harsch formulierten Zeilen auf das Personal der Berlin-Brandenburger Luftfahrtbehörde fokussierten. Nicht nur, dass diese „Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde” es versäumte, eine Personalauswahl im Sinne der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse der Nachwendezeit vorzunehmen. Und nicht nur die nachgewiesene katastrophale Unfähigkeit verbunden mit organisatorischen Versäumnissen bei der Planfeststellung für den BBI gaben dabei Anlass zu unserer Kritik.

Während Journalisten, Verkehrspiloten und unzählige Flieger aus nicht nachvollziehbaren und absolut nichtigen Anlässen der Drohung eines Entzugs ihrer Berechtigungen unterliegen, entschied diese Behörde, dass ein rechtskräftig verurteilter Terrorist weiterhin seine Fluglizenz behalten durfte! Und dies, kurz nach dem 11.09.2001! - Pilot und Flugzeug berichtete ausführlich darüber in Heft 09/03. Aber es geschah nichts! Unsere Nachrecherchen stießen auf eine Mauer des Schweigens.

Inzwischen hat die EASA als europäische Dachorganisation für die Luftfahrt eingesehen, dass gerade das eigenmächtige und bornierte Verhalten der lokalen Behörden, widersinnig und weit übers Ziel hinausgeschossen ist (EASA NPA No 06/23006 v. 15/05/2006). Unabhängige Gerichte haben inzwischen im Sinne betroffener Piloten geurteilt.

Darum sind es nicht die Flieger in den neuen Bundesländern, die von Pilot und Flugzeug ins Visier genommen werden. Es sind Politiker und die von uns Piloten alimentierten Fliegerkommissare, die unseren Zorn erregen.

Joachim Adomatis
12. Oktober 2006: Von Maurice Konrad an Gerhard Uhlhorn
Herr Uhlhorn,

die Frage ist wann die Menschen aufwachen und merken in welche Richtung es geht. Im Augenblick ist die Einstellung „so schlimm ist es ja (noch) nicht...“
Oder anders gefragt: Was muss denn passieren damit die Leute wach werden?

Maurice Konrad

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