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8. Oktober 2006: Von  an Konrad Vogeler
"Ermessensspielraum" ist a priori nichts schlechtes, sondern eine Notwendigkeit in einer Welt, die sich eben nicht mithilfe von Paragraphen regeln lässt. Wenn Sie versehentlich ohne Freigabe einen Luftraum C verletzen, MUSS der zuständige Controller ihnen keinen Ärger machen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er dem Vorgang Bedeutung beimisst oder nicht.
I.d.R. geht die Legislative davon aus, das diejenigen, die die Gesetze auszuführen und über deren Einhaltung zu wachen haben, vernunftbegabte, praxisorientierte Menschen sind, die - weil es ihr Beruf ist und sie mit dem notwendigen Augenmaß und Erfahrung ausgestattet sind - in der Lage sind, im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden, inwieweit ein unscharf formuliertes Gesetz in welcher Form Anwendung finden soll oder nicht. Bei hunderttausenden von Beamten und öffentlich Bediensteten funktioniert das jeden Tag. Problematisch wird die Sache nur dann, wenn es jemandem an Augenmaß (sprich an der Kombination aus Intelligenz und Erfahrung) mangelt, denn dann wird sein "Ermessen" blödsinnige Ergebnisse produzieren. Wenn dieser Mensch dann auch noch eingebildet ist und sich für den Herrgott persönlich hält, ist er nur durch einen gehörigen Tritt in den Allerwertesten zur Vernunft zu bringen oder - wenn der Tritt nicht fruchtet - von seiner Position zu entfernen.
Beste Grüße
Tobias
8. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an 
Wenn allerdings "Ermessen" nur noch dazu dient, Menschen mit absolut fragwürdigen Vorhaltungen und Unterstellungen zu drangsalieren oder das "Ermessen" eines Regierungsbeamten in gehobener Funktion so weit geht, mit ungesetzlichen Zwangsmitteln etwas erzwingen zu wollen, was durch geltendes Recht in keinster Weise gedeckt ist, dann wir dieses sogenannte "Ermessen" ungesetzlich und schikanös.
Mir drängt sich da unweigerlich der schlimme Verdacht auf, daß die RP's und Luftämter quasi in einen "Wettbewerb" getreten (worden?) sind, mit dem Motto "wer hat die wenigsten Verweigerer und die größte Erfolgsquote beim Einzug der Lizenzen". Heimo Kandler

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