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7. Oktober 2006: Von  an Jan Brill
Kritischer Journalismus, Wohnortwechsel, Insolvenz – Schein weg: unzuverlässig!

Rechtskräftig verurteilter Terrorist, Lizenz auf der Grundlage eines in Thailand gefälschten Reisepasses: zuverlässig! O-Ton des Ost-Staatsanwaltes Tegge in Frankfurt (Oder): Erfüllte er “...die persönlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen“ und darf seinen Flugschein behalten! Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Schneider befand am 30. Juni 2003 “Allein die Kenntnis möglicher Sicherheitsdefizite (der ausstellenden Behörde) vermag eine Strafbarkeit nach § 129a Abs, 3 StGB nicht zu begründen".

Nur zur Auffrischung:

In einem PuF-Artikel (“Wo der Taliban Platzrunden schruppte”, PILOT UND FLUGZEUG 09/03) wurde ausführlich berichtet, wie ein zu fünf Jahren verurteilter Terrorist, Hakan H. (er hatte eine Unzahl anderer Namen und Pässe). Mitglied einer terroristischen und kriminellen Vereinigung wurde und gleichzeitig auf einem Flugplatz nahe bei Berlin am 22. Januar 2002 vom Luftamt Brandenburg seinen Flugschein erhielt .... UND AUCH BEHALTEN DURFTE!!! (“Allein der Umstand, dass es sich bei dem Flugschüler um einen ausländischen Bürger handelte, rechtfertigte keine Ablehnung oder andere Behandlung im Rahmen der Ausbildung oder bei der Prüfung der Voraussetzungen.“ So schrieb der im deutschen Osten residierende Staatsanwalt Tegge am 10.02.2004!

Facit: Terrorist muss man sein! Sonst ist die Gefahr gross, eines Tages die Pappe abgeben zu müssen.

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