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18. Juli 2005 Jan Brill

Luftrecht: LuftSiG


Post vom großen Bruder

In diesen Tagen bekamen die meisten von uns Post. Je nach Regierungsbezirk, je nach Lizenzart fand sich ein mehr oder weniger verwirrendes Schreiben im Briefkasten. Durch dieses Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, etwas zu beantragen, eine „Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Beantragt er diese nicht, wird dem Empfänger mit der Suspendierung seiner Fluglizenz gedroht. Ein ebenso verworrener wie unverschämter Vorgang.

Viele dieser Schreiben gehen sodann per Fax oder Email an unsere Redaktion. Das ehrt uns sehr, zeugt es doch von einer gewissen Vertrauenswürdigkeit, die wir unseren Lesern und den Piloten in Deutschland gegenüber haben. So hat sich inzwischen fast ein ganzer Aktenschrank mit „Aufforderungen zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung“ angesammelt. Die Fragen sind immer die gleichen, die sich um dieses Schreiben ranken: Was soll das? Wieso ich? Wie mache ich das? Was kostet das? Was wollen die von mir? Wo?

Tatsächlich handelt es sich bei diesem Schreiben erst einmal um eine skandalöse Verkehrung der Aufgaben und Rollen im Rechtsstaat. Der Staat wünscht, von allen Bürgern, die über eine Pilotenlizenz verfügen, umfangreiche Informationen einzuholen. Er wünscht nahezu sämtliche staatlichen Stellen, vom Zollkriminalamt bis zum Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach Daten – irgendwelchen Daten – des Bürgers abzufragen.
Sogar den Flugplatzbetreiber, in der Regel also ein privates Unternehmen, möchte der Staat nach Anhaltspunkten befragen, die in der einen oder anderen Weise darauf hinweisen, dass der entsprechende Pilot Angriffe auf das Grundgesetz oder seine Mitbürger im Schilde führt.

Beweislastumkehr als Hintertür aus der Rechtsstaatlichkeit

Dass diese ungeheuerliche Datensammelwut als solche gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt, war sogar den Erbauern dieser Vorschrift klar. Deshalb muss auch der Bürger diese Überprüfung beantragen und damit auf den Schutz des Grundgesetzes in dieser Frage verzichten.
Man nennt dies im Strafrecht Erpressung. Dem Bürger wird mit empfindlichen persönlichen Nachteilen gedroht, dem Verlust seiner Fluglizenz nämlich, sofern er dem Staat nicht „freiwillig“ die Erlaubnis erteilt, ausserhalb des Schutzes des Grundgesetzes Datensammlungen und Nachforschungen (teils bei Privatunternehmen) über ihn anzustellen. Na? Regt sich hier jemand auf? Haben Sie etwa ´was zu verbergen?!?

Es kommt noch schlimmer: Neben dem damit geäußerten Pauschalverdacht, ist der Kriterienkatalog, an dem festgemacht wird, welche Handlungen, Absichten oder ggf. geäußerten Meinungen einen Bürger „unzuverlässig“ machen, vollkommen unklar.
Mit anderen Worten: Der Willkür des Spitzelstaates ist hier Tür und Tor geöffnet. Ein Flugplatz, der einen unliebsamen Kunden loswerden will? Was wäre einfacher als dem IM der Zuverlässigkeitsprüfung nebenbei zu stecken, dass Herr X ja schon seit jeher Kritik an der Behörde äußert und im Übrigen vor kurzem in Jordanien war.

Unklare Kriterien und behördliche Willkür: Das LuftSiG als Inkassokeule!

Wie begründet diese Warnung vor behördlicher Willkür ist, zeigt ein Brief des Regierungspräsidiums Stuttgart, in dem man seiner Ansicht Ausdruck verleiht, die Einbahaltung strittiger Rechnungsbeträge (aus einer flugmedizinischen Gutachterschlacht) mache den Bewerber gegebenenfalls unzuverlässig. Noch Fragen?
Anstatt rechtsstaatlicher Prüfung von Ansprüchen und Forderungen droht der Mitarbeiter des RP mit dem Entzug der „Zuverlässigkeit“ wenn die private Forderung eines Gutachters nicht beglichen wird!
Das erinnert stark an Nazimethoden und tatsächlich prüft der betroffene Pilot momentan die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verfasser des Briefes.
Welche Handlungen, welche Äußerungen und im schlimmsten Fall welche Ansichten machen einen Bürger also im Sinne des §7 LuftSiG unzuverlässig, „den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen“ sicher zu stellen?

Wir wissen es nicht. Wir sind allerdings entsetzt über die Umkehr der Beweislast. Machen Sie sich das klar: Der Staat verdächtigt Sie, lieber Leser, ein Terrorist, oder zumindest ein Sympathisant zu sein. Sie nun müssen den Staat (kostenpflichtig) bitten, durch das Heranziehen sämtlicher über Sie verfügbarer Informationen den Verdacht auszuräumen. Einen Kriterienkatalog gibt es nicht. Eine Berufung auch nicht.
„Wir sind der Stasi seit 1989 ähnlicher geworden als die uns“, ist ein Satz, dessen Bedeutung mir bis vor kurzem nicht ganz klar war.
Die monströse Beweislastumkehr mit Willkürfaktor ist nicht nur uns in der Redaktion von Pilot und Flugzeug aufgestoßen.

Wer wehrt sich und wer läuft mal wieder mit?

Es gibt Menschen, die sich - unter erheblichem persönlichen Risiko - gegen diesen Übergriff wehren.
Pilot und Flugzeug veröffentlichte in der letzten Ausgabe die gemeinsame Petition der Initiative Jar-Contra zu diesem Thema. Weiterführende Informationen und die Petition zum Download unter www.jar-contra.de.

Für den juristischen Grundbedarf hat die AOPA Deutschland gesorgt, die auf ihrer Internetseite www.aopa.de einen Mustertext zur Verfügung stellt, mit dem der geforderte Antrag unter Vorbehalt und Wahrung der Rechtsmittel gestellt werden kann. Ein erster Schritt. Darüber hinaus sucht die AOPA nach Musterklägern, die den Nerv und die Zeit und den Mut haben, ihren Fall juristisch durchzufechten.

Wesentlich beklemmender ist da der offene Brief, mit dem sich Prof. Konrad Vogeler von der Technischen Universität Dresden gegen den Verdacht und die willkürliche Beurteilung seiner „Unzuverlässigkeit“ wehrt.
Niemand wird Vogeler, einem anerkannten Spezialisten für Flugzeugantriebe, aktiven Piloten und Beamten auf Lebenszeit vorwerfen, „den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen“ zu gefährden. Nur – jetzt muss er das auch beweisen!

Beweisen Sie mal gegen einen Ihnen unbekannten Kriterienkatalog, dass Sie kein Terrorist sind! In einem detaillierten und sehr ernsthaften Brief, frei von jeder Polemik oder Pointe, weist Vogeler auf das Recht des Bürgers hin, nach Art. 103 (2) GG die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen, deren Verletzung für ihn zu Nachteilen führt.
Eine absolute Banalität und Grundvoraussetzung für ein geordnetes Gemeinwesen. Er verlangt von der für ihn zuständigen Landesluftfahrtbehörde des Landes Sachsen Einsicht in die Kriterien, nach denen seine Zuverlässigkeit beurteilt werden wird. Auf die Antwort ist nicht nur Professor Vogeler sehr gespannt. Man kann nur hoffen, dass die Behörde mit dem gleichen Ernst und der gleichen Sorgfalt antwortet, mit der Vogeler seine Anfragen formuliert hat.
Wie sehr die vom Gesetzgeber veranlasste Beweislastumkehr in das Leben und die Privatsphäre jedes Einzelnen eingreift, wie sehr sie zum Hinterfragen selbstverständlicher Gepflogenheiten im internationalen Forschungs-, Wirtschafts und Reiseverkehr führt, macht eine weitere Frage Vogelers an die Behörde deutlich:

8. Mit welchen Ausländern darf ich in Zukunft noch Kontakt haben, ohne behördlichen Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu wecken? Ich haben berufliche Kontakte zu US- amerikanischen Kollegen mit iranischem und pakistanischem Pass. Wenn sie mir nicht schriftlich bestätigen, dass diese Kontakte für mich auch potentiell keine negativen Konsequenzen haben können, werde ich diese abbrechen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Kollegen deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.

Ich bekomme regelmäßig Anfragen aus dem arabischen Raum, Nordafrika, Pakistan, Indien, China und Südamerika nach Praktika, Diplom- oder Doktorarbeiten an meinem Lehrstuhl. Ich kann diesen Studenten in der Regel nichts anbieten. Aber wo immer möglich, versuche ich, diese jungen Leute weiter zu vermitteln.

Bis Sie mir die angeforderte, schriftliche Positivliste gegeben haben, mit welchen Ländern ich weiter Kontakte pflegen darf, ohne meine Fluglizenzen zu gefährden, werde ich jede dieser Anfragen grundsätzlich ablehnen. Ich werde keine Weitervermittlung mehr vornehmen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Terroristen den Weg in die BRD geebnet zu haben. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.
Ohne eine definitive, schriftliche Positivliste von Ihrer Behörde werde ich nur noch Kontakte zu Personen mit Pässen der EU oder NATO Staaten aufrechterhalten. Im Zweifelsfall werde ich die Frage nach der Nationalität stellen und ich werde die von unserem Staat vorgegebenen sicherheitspolitischen Gründe und die für mich bestehende Rechtsunsicherheit für den Kontaktabbruch schriftlich mitteilen.


Können Sie sich vorstellen, dass im Deutschland des Jahres 2005, das unsere Bundesregierung in ihrer „Leistungsbilanz“ nun als „weltoffen und freundlich“ beschreibt, solche Zeilen geschrieben werden müssen?
Aber was soll der Bürger tun, wenn der Staat ihn zwingt, seine Unschuld zu beweisen, gegen Kriterien, die ihm noch nicht einmal bekannt sind?

Der Redaktion von Pilot und Flugzeug sind zahlreiche weitere Fälle bekannt, in denen sich Bürger, Staatsbedienstete und Hochschullehrer mit vergleichbaren Anfragen an die prüfende Behörde gewandt haben.

Wir werden für unsere Mitarbeiter dasselbe tun und anfragen, in wieweit die umfangreichen persönlichen und beruflichen Kontakte, die wir in die Welt pflegen, zum Problem bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden können. So halten wir für die Vorbereitung unserer Leserreise enge Kontakte mit der iranischen Zivilluftfahrtbehörde: ein Problem? Emailverkehr mit einem Handling-Agenten in Karachi: unzuverlässig?
Freundschaftliche Beziehungen mit dem Royal Jordanian Glider Flying Club in Amman: Hilfe für Terroristen?

Unser Staat muss auch angesichts einer ernsthaften Bedrohung zur Vernunft kommen. Abgesehen von der simplen Wahrheit, dass Piloten kleiner Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt rein physikalisch keine größere Bedrohung darstellen als VW-Golf oder Polo-Fahrer, muss sich der Staat bei der Erledigung seiner Aufgaben an das Grundgesetz halten. Eine Hintertür aus der Rechtsstaatlichkeit heraus darf es nicht geben!


  
 
 




18. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

noch viel schöner: Im § 17 LuftSiG steht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung:

"(1) Das Bundesministerium des Innern regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7, insbesondere
1. die Frist für eine Wiederholung der Überprüfung sowie
2. die Einzelheiten der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten."

Das ist Dialektik. Es gibt keine Rechtsverordnung. Es gibt keine Zustimung des Bundesrates. Von daher ist es absolut notwendig, wenn diese ZÜP ohne geregelte Einzelheiten durchgeführt wird. Denn für diese geregelten Einzelheiten bräuchte das BMI ja die Zustimmung des Bundesrats. Wenn es diese Einzelheiten geben würde, dann wäre das folglich ein Bruch des §17 Abs. 1, schließlich hat der Bundesrat nicht zugestimmt ... und wer würde unserem Bundesinnenminister schon Gesetzesbruch vorwerfen wollen?

Ich rate allen, einen kurzen Brief mit einem kurzen Hinweis auf die Durchführung der ZÜP durch die RPs, den §17 LuftSiG und die Anweisung des BMI (https://www.hlb-info.de) an die MdL des eigenen Wahlkreises und den Präsidenden des jeweiligen Landtags zu schicken. Unsere Verbände scheinen auf solche naheliegenden Ideen ja nicht von selber zu kommen. Und zu irgendwas muß der Föderalismus in diesem Land ja gut sein ...

MfG

StefanJ
###-MYBR-###
18. Juli 2005: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Werden eigentlich U-Bahn Fahrgäste jetzt auch einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen (siehe London)?
Wenn nicht, ist es denn nicht ein Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
18. Juli 2005: Von  an Gerhard Uhlhorn
Ja liebe Leute seid Ihr verrückt?
Wir sind doch die üblichen verdächtigen. Natürlich! Warum haben wir teilweise jahrelang unsere Pilotenlizenzen denn sonst, wenn nicht um Unheil damit anzustellen? Wir fallen doch schon dadurch negativ auf, daß wir nur permanent im Tiefflug über die Häuser von Verwandten und Bekannten brausen, wenn wir schon nicht besoffen Autofahren dürfen, weil dann eben nicht nur der (verhältnismäßig billige) Führersschein weg ist, sodern auch unser spätpubertäres Spielzeug. Abgesehen davon sind von den Piloten auch die meisten wohl selbständig. Natürlich potentielleSteuerhintezieher und Umweltverschmutzer. Wer einmal eine Steuerprüfung hatte, weis wovon ich rede, wer wie ich regelmäßig von Abwasserprüfern besucht wird, weis auch wie arrogant und unterstellend Behörden sind.
Leider wird sich aber nichts ändern, im Gegenteil! Das was der Staat mal hat, läßt er nicht mehr los. Das ist so, wie mit Steuerreformen, danach hat man auch immer weniger als vorher.
19. Juli 2005: Von  an 
Ein Deutsch Syrer, gegen den ein EU-Haftbefehl von Spanien wegen Terrorverdacht vorliegt, wird freigelassen, weil Karlsruhe der Meinung ist, dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Es ist aber nicht verfassungswidrig, Piloten quasi dazu zu zwingen, Ihre verfassungsgeschützen Rechte auf Privatspähre und Gleichtheit dem Staat gegenüber "abzugeben". Macht der Pilot das nicht, ist seine Lizenz futsch. Schöner Rechtstaat. Nun läuft ein wirklich potenzieller Terroist (Mamoun Darkazanli) bald wieder frei rum. Wer schütz hier den wen ? Deutschland, was ist aus dir geworden

Zur Info, die Regierung (SPD) war sich klar, das Karlsruhe das Auslieferungsgesetz von 2004 in dieser Form nicht "ohne weiteres" akzeptieren würde. Sie (SPD) war aber erstaunt, das es durch Karlsruhe komplett gekippt wurde. Tolle Regierung, arbeiten bewußt schlampig. Wenn wir unsere Steuererklärung bewußt "schlampig" machen, sind wir dran wegen Steuerhinterziehung. Hier der Link zum ganzen Bericht : https://zeus.zeit.de/text/2005/15/Haftbefehl

Das ich nicht verkehrt verstanden werde. Unsere Verfassung ist mir schon "heilig", aber wenn im globalem "Terrorverdachtsfall" (alleine das ist schon Blödsinn) unschuldige Piloten dazu gezwungen werden, auf die Verfassungsrechte zu verzichten, und dann im Gegenzug ein wirklich mutmaslicher Terroist aufgrund der deutschen Verfassung freigelassen werden muss, da werde ich das Gefühl nicht los, das da was gewaltig schief läuft.
19. Juli 2005: Von  an 
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtverständnis erfüllt es den Tatbestand der Nötigung, wenn der Staat einen Bürger per Antragsschreiben erpresst, gefällst einen "Antrag auf Sicherheitsüberprüfung" zu stellen oder ansonsten seine Lizenz zu verlieren.

Wenn der Staat seine Bürger durchleuchten will, soll er sich gefälligst die Rechtsgrundlagen auf parlamentarischem Wege dazu schaffen und nicht seine Bürger erpressen.

Hat denn irgendjemand diesen Schwachsinn per Eilantrag im BVG überprüfen lassen? Bitte seid doch so gut, und besorgt endlich 1/2 brauchbare Verfassungsrechtler, die das stoppen. Es sollte ein Kinderspiel sein.
19. Juli 2005: Von Martin Haag an 
Seh ich eigentlich genauso. Hat denn deswegen tatsächlich noch niemand mit seinem Anwalt gesprochen?
19. Juli 2005: Von Dr. Wolfgang Paul an Martin Haag
Es gibt doch sicherlich Hunderte von Juristen, die von diesem

LBA-Schrieb be- und getroffen sind. Wo bleibt deren Aufschrei

und gegebenenfalls ein Tipp zum Verhalten?

Oder gibt es das nur gegen Gebühr?
19. Juli 2005: Von Frank Lauter an Jan Brill
Hallo!

Netter Beitrag, da haben Sie sich ja wiedereinmal so richtig Luft gemacht...
Doch irgendwie ändert das nichts...

Gibt es jetzt eine gesicherte Möglichkeit sich zu wehren, ohne die Gefahr, seinen Schein zu verlieren oder gehen alle den einfachen Weg und beantragen das "Ding" einfach...

Eine Antwort an das LBA mit einer rechtlich geprüften Antwort (durch eine RA) wäre sehr hilfreich.

Oder habe ich hier etwas überlesen?

Mit freundlichen Grüßen
19. Juli 2005: Von  an Frank Lauter
Ich habe heute genau deswegen mit meiner Anwältin darüber gesprochen. Sie hat bereits zwei Fälle gehabt, wo es um §28 Luftsicherheitsgesetzt ging. Des weiteren hat Sie in Frankfurt bei dem "Straßburger Prozess" mitgewirkt und kennt auch den Hintergrund dieses Gesetzes. Sie sagt, das man das zwar versuchen kann, es zu klären. Aber eins muss dann klar sein. Das kann zwischen 4-8 Jahen dauern. Hängt entscheidend davon ab, wie weit man in der Rechtsleiter nach oben gehen muss. Das ganze ist nicht einfach damit abgetan, das man da Klage einreicht. Es muss dem jenigen, der klagt klar sein, das er erst mal seinen deutschen Schein nicht verlängert bekommt. Ausserdem kostet es eine Kleinigkeit, da man sich da doch etwas schlauer machen muss, als bei Fahren ohne Führerschein. Sie sagt, das wäre sehr interessant, kann aber wie oben bereits erwähnt, dauern. Zeit und Geld spielen da eine große Rolle. Ihr Vorschlag ist, man nehme einen Piloten, der entweder bald aufhört zu fliegen oder einen, der noch andere Piloten-Scheine hat, die Ihm ein weiterfliegen ermöglichen. Dieser klagt dann. Um die Kosten nicht auf einer Schulter lasten zu lassen, könnte man einen "Fonds" gründen, in dem wir alle einen kleinen Betrag einzahlen und so den/die Prozesse durchführen könnten. Verlangt aber eine gemeinsame Front und Rückendeckung von allen für den einen. Das sollte dann natürlich auch schriftlich fixiert werden, so das jeder von Anfang weiß, auf was er sich da einlässt.
19. Juli 2005: Von  an 
Hallo wehrhard,
die Einschätzung der Anwältin kann ich nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich sind betroffen von der Sicherheitsüberprüfung alle Personen, die sich an Flughäfen/Flugplätzen regelmäßig in den "Sicherheitsbereichen" (wie auch immer der am Grasplatz XY aussehen mag) aufhalten wollen oder müssen, also z.B. die Putzkolonne, das Bodenpersonal, Warenlieferanten usw. Da dürften die Piloten nur die kleine Spitze des Eisbergs sein. Wir sprechen also von Hunderttausenden von Bediensteten, die am Flughafen arbeiten und bei denen eine negative Zuverlässigkeitsüberprüfung einem Berufsverbot gleichkommt. Alle diese Personen sind betroffen (sind die eigentlich mit der Petition auch erreichbar??).

Es sollte leicht sein, eine arabisch-stämmige Putzfrau zu finden, die zuverlässig und anständig seit 10 Jahren Flugzeuge saubermacht und die nun bei ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung durchfällt, weil ihr Schwager vor 15 Jahren in Lybien einen Hund erschlagen hat. Genau diese Person kann stante pede beim BVG klagen. Dabei wird das BVG das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung überprüfen und im Urteil seine Einschätzung niederschreiben.

Ich zahle gern in den Fond ein.

Beste Grüße
Tobias
19. Juli 2005: Von RotorHead an 
Personal oder auch Piloten, die nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen an Flughäfen haben wurden schon bisher über ihre Zuverlässigkeit überprüft (damals § 29d LuftVG, jetzt § 7 LuftSiG). Darüber hat sich bisher niemand aufgeregt. Das wesentlich Neue ist, dass jetzt alle (deutschen) Piloten überprüft werden.

Als das neue LuftSiG im Kommen war, hat man sich allenfalls über den möglichen "Abschussbefehl" mokiert. Niemand hat sich für die Zuverlässigkeitsüberprüfung interessiert. Dabei ist das durchaus Interessante dabei, dass bei enger Auslegung des § 7 Abs. 6 LuftSiG ausländischen Piloten (bzw. Piloten ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung), die durchaus gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Flughäfen haben, kein Zugang zu diesen nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewährt werden darf. D.h. ein z.B. amerikanischer Pilot kann keinen Außencheck seines Flugzeugs vornehmen. Dafür muss der Flugplatzunternehmer sorgen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG). - Mal sehen, was passiert, wenn jeder zuwiderlaufende Vorgang konsequent angezeigt wird. Dann merken die Behörden und Politiker vielleicht, dass dieses Gesetz so nicht durchführbar ist.

Noch ein wichtiger Punkt, den wohl noch niemand bemerkt hat:

Gem. § 12 LuftSiG ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer Beliehener mit diversen Pflichten und Rechten. - Sowei so gut, aber, jetzt kommt der Hammer: Im Gegensatz zu Polizei, Gerichten, usw. hat der PIC der Bundesrepublik Deutschland aus seinem Handeln entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 12 Abs. 5 LuftSiG). - Mit Piloten kann man es ja machen.

Noch eine Bemerkung zu vorherigen Beiträgen: "Nötigung" ist das rechtswidrige Drohen um eine Handlung oder Unterlassung zu bewirken, bei "Erpressung" soll die Drohung einen Vermögenstransfer bewirken. Eine Drohung aufgrund eines derzeit rechtskräftigen Gesetzes dürfte wohl nicht rechtswidrig sein.
19. Juli 2005: Von  an 
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchfällt, weil ihr Schwager vor 15 Jahren in Lybien einen Hund erschlagen hat.
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hallo tobias....gottseidank hast du nicht "lybischen hund" geschrieben...das hätte schon einen dicken minuspunkt vor antragstellung in der datenbank gegeben....

was solls...der unmündige bürger wird noch dümmer als das gemeine hausschwein durch das gewählte pack dargestellt. er hat zu funktionieren, dann können die regierenden dem idiotischen dschordsch dabbljuh wieder in den arsch kriechen...seht, wie toll wir euch gehorchen....

weiterhin werden durch die juridikative die gesetze so kompliziert gemacht, daß ein normalsterbliches deutsches hausschwein diese nicht mehr verstehen kann und sich notgedrungen einen anwalt suchen muß, um diese erklärt zu bekommen. dann werden die kosten der streitereien so hoch angesetzt, daß es dem normal dummen hausschwein selbst unter schlachtung seines sparschweinees nicht möglich ist, sich dagegen zu wehren. was bleibt: ein grunzendes schweinepack, das sich alle 4 jahre einen neuen schlächter wählen darf und während der nächsten 4 jahre nicht merkt, wie eng das gatter um die schweineherde wird und die futtertröge reduziert, die schweinerechte halbiert und die pflichten verdoppelt werden...(siehe Lion Feuchtwanger: jud süß)

sokrates sagte einmal ganz richtig: der trog bleibt der selbe....nur die schweine wechseln...(er meinte aber die regierung...)

mfg
ingo fuhrmeister
19. Juli 2005: Von Friedrich Rehkopf an Jan Brill
Interessant ist, dass auch die Herren Piloten der Bundespolizei (=Bundesgrenzschutz) Post aus Braunschweig bekommen haben. Offenbar haben die Schreiberlinge des LuftSiG übersehen, dass im Nachbarzimmer des Berliner BMI der Chef der eigenen Piloten sitzt.
19. Juli 2005: Von Friedrich Rehkopf an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
19. Juli 2005: Von  an Friedrich Rehkopf
wer sich über sowas so sehr aufregt, wie es angebracht ist, der bekommt einen Hass auf den Staat = FLUGVERBOT!
wer diese Machenschaften demütig über sich ergehen läßt, dem fehlt die charakterliche Eignung zur bekämpfung kritischer Situationen = FLUGVERBOT!

Falls aber dann doch noch jemand durch die Maschen geschlüpft ist, dann kann das nicht mit rechten Dingen zugehen, dann muß vor jedem Flug ein psychologisches Gutachten eingereicht werden, dem ausser einer Befragung durch ehemalige verdiente Stasi-Mitarbeiter eine nicht unter 2-stündige Untersuchung am Lügendetektor als Grundlage dient, die unmittelbar vor Flugantritt erstellt sein muß, weil man könnte ja sonst in den dazwischenliegenden Stunden seine Einstellung und seine Absichten geändert haben.
19. Juli 2005: Von rolf an 
Die Sicherheitsüberprüfung war WORTGLEICH bis zur Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetz im LuftVG
für diejenigen (ausser uns Piloten) geregelt, die
in sicherheitsrelevanten Zonen von Flughäfen arbeiteten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten vom Flughafen München rechtswidrig war, der nach einer Sicher- heitsüberprüfung entlassen worden war.
Der Mann war zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen, was von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde.
Das BVerwG entschied, dass die Anordnung von REGELVERMUTUNGSTATBESTÄNDEN für das Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit UNWIRKSAM ist !!!

Und weiter entschied das Bundesverwaltungsgericht:
"Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verfolgt, ohne gewaltbereit zu sein, schließt die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nicht aus."

Urteil des 3. Senats vom 11. November 2004 BVerwG 3 C 8.04

Nachzulesen bei https://www.bverwg.de/
Dort nach dem Urteil "3 C 8.04" suchen

Grüsse
Rolf
20. Juli 2005: Von  an Jan Brill
Erfahrungsgemäß hilft in so einer Situation kein noch so begründetes Lamentieren oder geschliffenes Schreiben, sei es von Herrn Brill oder Herrn Vogeler. Unsere Regierenden fühlen sich so stark, dass nur ein grober Klotz hilft.

Ein grober Klotz wäre ein fett voll solidarischer Generalstreik des gesamten zivilen Flugbetriebs der ehemals demokratischen Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich sämtliche mit der Luftfahrt befassten aus Protest gegen dieses Gesetz zum Streik durchringen könnten, alle LH-Angehörigen, alle Fluglotsen, alle Fluglehrer, alle Helipiloten, Sanipiloten, Airliner-Driver, etc. etc. Erst wenn absehbar ist, dass dieses Industrieland in einigen Jahren ohne ausgebildete oder geübte Lizenzinhaber dastehen wird und ausser den Beamten des BGS und der Bundeswehr fliegerische Wüste eingekehrt sein wird, wird dieses Gesetz zurückgenommen werden.

Fragt sich nur, wer bereit ist, dem Aufruf zum Generalstreik der Luftfahrt zu folgen?

Grüsse, LFC
20. Juli 2005: Von  an 
Ihre Idee ist ja ganz nett. In anderen Ländern würde sowas wohl auch passieren, aber der deutsche Michel mault maximal, aber ist in letzter Konseqenz dann doch Weltmeister der leidensfähigkeit. Wenn Sie sehen, wie die Autofahrer drangsaliert werden, ohne daß trotz stärkerer Lobby auch nur der Wimpernschlag eines Aufbegehrens zu spüren ist, glauben Sie daß dann ein paar tausend Piloten was ausrichten können?
Und solange unsere Verbände sich darauf beschränken Vasen zu überreichen, schon mal garnicht.

Wenngleich ich Ihnen persönlich recht gebe!!!!
26. Juli 2005: Von  an rolf
Hallo zusammen,

nach der ganzen Diskussion um §7 LuftSiG, habe ich von einem Fliegerkollegen erfahren, dass auch unsere Luftfahrtbehörde nun angefangen hat die Anträge zu versenden. Anbei ist auch sehr ausführliches Erläuterungsschreiben, in dem die sogenannten Grundlagen, Folgen bei Nichtbeachtung (Lizenzentzug) oder mangelnder Mitwirkung (Nichtantragstellung) beschrieben werden.

Die Grundlage für einen Widerruf (Entzug) der Lizenz bildet dabei der neugefasste §4 LuftVG, genauer gesagt §4 Abs 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3.
Hier hat man in einer, fast schon als Zirkelbezug, zu bezeichnenden Art, diese Möglichkeit geschaffen.

Übrigens: Die ZÜP ist in einigen Bundesländern noch KOSTENFREI, schließlich gibt es keine Gebührenordnung. Und wir wissen ja, wo keine Verordnung, dort keine Maßnahme.

Da stellt sich die Frage:
Wenn es keine DV zum LuftSiG gibt, womit wird die ZÜP ansich und erst recht die Kriterien begründet?

Ganz einfach:
Die Vollstreckung bzw. der Vollzug eines Gesetzes bedarf keiner DVO! So einfach ist das! Das dabei die Details "etwas" darunter leiden ist bedauerlich, ändert aber nichts an der Tatsache!

Grüße,
TS
8. August 2005: Von Hajo Schweizer an Jan Brill
Hallo Herrr Brill,

in der Angelegenheit habe ich den Vizepräsident des Bayerischen Landtages Prof. Peter Paul Gantzer angeschrieben.
Anschreiben und Antwort werde ich Ihnen zufaxen.
Tenor:" Gefährdung vorhanden. Wenn Gestz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, werden alle Parteien nachbessern."

Gruß
Hajo Schweizer
9. August 2005: Von Michael Münch an Hajo Schweizer
@ all:

Heute Dienstag den 09.08. ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein sehr guter und treffender Kommentar zu der Sicherheitsüberprüfung und dem LuftSiG veröffentlicht.

Leider auf der Seite "Motor und Technik" und nicht bei "Politik" oder gar auf dem Titelblatt - wo die Verursacher dieses Schwachsinns den Kommentar dazu auch garantiert lesen würden, bzw. die Ausführungen nicht ignorieren könnten.

Schön ist das Fazit, dass sich die Initiatoren der Regelungen durch ihre panische Überreaktion eigentlich nur "lächerlich" machen. Das ist zwar die Wahrheit, aber was hilft es uns Betroffenen?
10. August 2005: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Michael Münch
Hurra!!!!!!!
(ich muss allen an meiner Freude teilhaben lassen)

seit heute habe ich es schriftlich, von höööchster Stelle sogar. Ich bin kein Terrorist, werde auch keiner werden, und werde auch nie mein Flugzeug zum Selbstmord benutzen.
Ich bin ein zuverlässiger Staatsbürger! Darauf bin ich stolz!
Diese Erkenntnis ist doch einige EUROS wert.
Hoffentlich bezieht sich meine Zuverlässigkeit auch aufs Auto-, Buss- und U-Bahnfahren
TK
10. August 2005: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar
gemach,gemach man arbeitet dran...und schily /beckstein sind ja hell begeistert:
Nicht das jemand Illusionen hat was noch auf uns zukommt

Wüstenraser an der kurzen Leine
von Peter Welchering
Auf einem Parkplatz an der Hazaa Bin Sultan Street in Dubai steigt Dieter Staiger in seinen silbergrauen Mercedes. Erbarmungslos knallt die Sonne auf den Asphalt, 43 Grad. Staiger dreht den Zündschlüssel und will die Klimaanlage auf angenehme 21 Grad schalten. Doch nichts tut sich.
Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein Auto starten will, braucht seinen Führerschein. Denn darin steckt ein entscheidendes Detail: ein Funkchip. Dieter Staiger weiß das. Er leitet das Entwicklungsprojekt Smartbox, mit dem die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate eine landesweite und lückenlose Verkehrsüberwachung bis zum Jahresende einführen will. Die Technologien dafür entwickeln Forscher der dortigen Universität gemeinsam mit einem Team aus den europäischen Forschungslabors des Computerkonzerns IBM. Jedes Auto, das dann auf den Straßen des arabischen Landes unterwegs ist, wird ab Dezember auf einem der großen Bildschirme in der Verkehrsüberwachungszentrale Dubai angezeigt.

Experten aus dem deutschen Bundesministerium des Inneren und Sachverständige der bayerischen Staatskanzlei beobachten das Projekt mit großem Interesse. Innenminister Otto Schily sieht solche Verkehrsüberwachungssysteme als wichtiges Instrument für die Terroristenabwehr. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein fordert energisch, so etwas zumindest in den Ballungsräumen Deutschlands aufzubauen. Bloße Kameraüberwachung reiche hier längst nicht mehr aus.

Die Fahreridentifizierung erfolgt in den Vereinigten Emiraten über den RFID-Führerschein. "Wir haben den RFID-Funkchip genommen, weil er berührungslos arbeitet", erläutert Entwicklungsingenieur Staiger. Der im Auto angebracht Funkscanner liest die Führerscheindaten automatisch. Der Fahrer muss nicht einmal seine Brieftasche öffnen, um den Führerschein herauszunehmen. Der Bordcomputer identifiziert den RFID-Chip automatisch und bucht ihn in der Verkehrsüberwachungszentrale ein.


Geschwindigkeit und Fahrerdaten übermittelt

Fortan erscheint der Wagen als blinkender Punkt auf den Bildschirmen der Zentrale. Die Daten werden über mobiles Internet an das Rechenzentrum der Verkehrsüberwacher gesendet. Dazu nutzen die Entwickler das hervorragend ausgebaute Mobilfunknetz des Landes. "Die Mobilfunktechnik GPRS bietet exakt die Bandbreite, die wir benötigen, auch in einer späteren Ausbaustufe", sagt Dieter Staiger.

Im Pilotprojekt werden die aktuelle Geschwindigkeit und die Fahrerdaten an das Rechenzentrum übermittelt. Fährt der Fahrer zu schnell, warnt ihn eine Computerstimme und fordert ihn auf, sofort vom Gas zu gehen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, verschicken die Computer in der Verkehrsüberwachungszentrale vollautomatisch einen Strafzettel an den Fahrer.

Für die Geschwindigkeitsmessungen setzen die Entwickler auf Satellitenhilfe. "Wir ermitteln die aktuelle Geschwindigkeit über GPS, das Global Positioning System", berichtet Dieter Staiger und erläutert: "Über die Positionsdaten, die vom Satelliten kommen, erhalten wir jede Sekunde eine neue Position und können damit die Geschwindigkeit des Autos ermitteln."


Geschwindigkeiten via Satellit zu messen hat den Vorteil, dass Manipulationen am Tachometer keine Auswirkungen auf die Messergebnisse haben. Und angeblich werde in Dubai sehr oft am Tachometer manipuliert, berichtet ein junger Ingenieur der Universität in Dubai. Deshalb soll die Fahrgeschwindigkeit auch dann weiterhin mit Satellitenhilfe ermittelt werden, wenn die Verkehrsüberwacher direkten Zugriff auf den Bordcomputer eines jeden Autos haben.


Daten zwischenspeichern und auswerten

Am Standort Abu Dhabi der Universität der Vereinigten Arabischen Emirate arbeiten die Informatiker gerade mit Unterstützung ihrer europäischen IBM-Kollegen an leistungsfähigen Datenbanken. Dort wollen sie alle Daten zwischenspeichern und auswerten, die die als Smartbox bezeichnete Überwachungseinheit des Bordcomputers übermittelt. Sobald diese Datenbank programmiert ist, soll die Smartbox direkt an die Bordsysteme der Fahrzeuge angeschlossen werden.

Dann können neben der Geschwindigkeit auch Daten zum Beschleunigungs- und Bremsverhalten erfasst und ausgewertet werden. Das Überfahren eines Stoppschilds, zu dichtes Auffahren oder gar Drängeln - die Totalüberwachung von Autofahrern in den Vereinigten Arabischen Emiraten wäre perfekt. "Das ist Überwachungsstaat pur", kritisiert Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz in Deutschland, das Pilotprojekt. Die Entwickler in Dubai sehen das allerdings sehr viel gelassener. "Die wollen damit in erster Linie die Verkehrssicherheit steigern", meint Projektleiter Staiger.

Und nicht nur das: Mit der Smartbox sollen die Autofahrer auch E-Mails empfangen können. Selbst an mitfahrende Kinder ist gedacht. "Die Spiele und Unterhaltungsmöglichkeiten, die heute auf den Personalcomputern und Smart Phones vorhanden sind, sind auch mit der Smartbox im Auto möglich", berichtet Staiger. Vor allem der integrierte MP3-Player sorgt nicht nur bei jugendlichen Autofahrern auf den Straßen Dubais und Abu Dhabis bereits in der Pilotphase für großes Einverständnis mit der Smartbox-Überwachung. Innen- und damit auch Sportminister Schily soll schon heute von der Möglichkeit völlig begeistert sein, Fußballspiele per Web-TV in die per Smartbox überwachten Autos übertragen zu können.


Aus der FTD vom 10.08.2005
© 2005 Financial Times Deutschland
11. August 2005: Von Stefan Jaudas an 
... Brave New World.

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Immer und überall ...

Gruß

StefanJ

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