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19. Juli 2005: Von  an Frank Lauter
Ich habe heute genau deswegen mit meiner Anwältin darüber gesprochen. Sie hat bereits zwei Fälle gehabt, wo es um §28 Luftsicherheitsgesetzt ging. Des weiteren hat Sie in Frankfurt bei dem "Straßburger Prozess" mitgewirkt und kennt auch den Hintergrund dieses Gesetzes. Sie sagt, das man das zwar versuchen kann, es zu klären. Aber eins muss dann klar sein. Das kann zwischen 4-8 Jahen dauern. Hängt entscheidend davon ab, wie weit man in der Rechtsleiter nach oben gehen muss. Das ganze ist nicht einfach damit abgetan, das man da Klage einreicht. Es muss dem jenigen, der klagt klar sein, das er erst mal seinen deutschen Schein nicht verlängert bekommt. Ausserdem kostet es eine Kleinigkeit, da man sich da doch etwas schlauer machen muss, als bei Fahren ohne Führerschein. Sie sagt, das wäre sehr interessant, kann aber wie oben bereits erwähnt, dauern. Zeit und Geld spielen da eine große Rolle. Ihr Vorschlag ist, man nehme einen Piloten, der entweder bald aufhört zu fliegen oder einen, der noch andere Piloten-Scheine hat, die Ihm ein weiterfliegen ermöglichen. Dieser klagt dann. Um die Kosten nicht auf einer Schulter lasten zu lassen, könnte man einen "Fonds" gründen, in dem wir alle einen kleinen Betrag einzahlen und so den/die Prozesse durchführen könnten. Verlangt aber eine gemeinsame Front und Rückendeckung von allen für den einen. Das sollte dann natürlich auch schriftlich fixiert werden, so das jeder von Anfang weiß, auf was er sich da einlässt.
19. Juli 2005: Von  an 
Hallo wehrhard,
die Einschätzung der Anwältin kann ich nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich sind betroffen von der Sicherheitsüberprüfung alle Personen, die sich an Flughäfen/Flugplätzen regelmäßig in den "Sicherheitsbereichen" (wie auch immer der am Grasplatz XY aussehen mag) aufhalten wollen oder müssen, also z.B. die Putzkolonne, das Bodenpersonal, Warenlieferanten usw. Da dürften die Piloten nur die kleine Spitze des Eisbergs sein. Wir sprechen also von Hunderttausenden von Bediensteten, die am Flughafen arbeiten und bei denen eine negative Zuverlässigkeitsüberprüfung einem Berufsverbot gleichkommt. Alle diese Personen sind betroffen (sind die eigentlich mit der Petition auch erreichbar??).

Es sollte leicht sein, eine arabisch-stämmige Putzfrau zu finden, die zuverlässig und anständig seit 10 Jahren Flugzeuge saubermacht und die nun bei ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung durchfällt, weil ihr Schwager vor 15 Jahren in Lybien einen Hund erschlagen hat. Genau diese Person kann stante pede beim BVG klagen. Dabei wird das BVG das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung überprüfen und im Urteil seine Einschätzung niederschreiben.

Ich zahle gern in den Fond ein.

Beste Grüße
Tobias
19. Juli 2005: Von RotorHead an 
Personal oder auch Piloten, die nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen an Flughäfen haben wurden schon bisher über ihre Zuverlässigkeit überprüft (damals § 29d LuftVG, jetzt § 7 LuftSiG). Darüber hat sich bisher niemand aufgeregt. Das wesentlich Neue ist, dass jetzt alle (deutschen) Piloten überprüft werden.

Als das neue LuftSiG im Kommen war, hat man sich allenfalls über den möglichen "Abschussbefehl" mokiert. Niemand hat sich für die Zuverlässigkeitsüberprüfung interessiert. Dabei ist das durchaus Interessante dabei, dass bei enger Auslegung des § 7 Abs. 6 LuftSiG ausländischen Piloten (bzw. Piloten ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung), die durchaus gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Flughäfen haben, kein Zugang zu diesen nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewährt werden darf. D.h. ein z.B. amerikanischer Pilot kann keinen Außencheck seines Flugzeugs vornehmen. Dafür muss der Flugplatzunternehmer sorgen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG). - Mal sehen, was passiert, wenn jeder zuwiderlaufende Vorgang konsequent angezeigt wird. Dann merken die Behörden und Politiker vielleicht, dass dieses Gesetz so nicht durchführbar ist.

Noch ein wichtiger Punkt, den wohl noch niemand bemerkt hat:

Gem. § 12 LuftSiG ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer Beliehener mit diversen Pflichten und Rechten. - Sowei so gut, aber, jetzt kommt der Hammer: Im Gegensatz zu Polizei, Gerichten, usw. hat der PIC der Bundesrepublik Deutschland aus seinem Handeln entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 12 Abs. 5 LuftSiG). - Mit Piloten kann man es ja machen.

Noch eine Bemerkung zu vorherigen Beiträgen: "Nötigung" ist das rechtswidrige Drohen um eine Handlung oder Unterlassung zu bewirken, bei "Erpressung" soll die Drohung einen Vermögenstransfer bewirken. Eine Drohung aufgrund eines derzeit rechtskräftigen Gesetzes dürfte wohl nicht rechtswidrig sein.
19. Juli 2005: Von  an 
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchfällt, weil ihr Schwager vor 15 Jahren in Lybien einen Hund erschlagen hat.
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hallo tobias....gottseidank hast du nicht "lybischen hund" geschrieben...das hätte schon einen dicken minuspunkt vor antragstellung in der datenbank gegeben....

was solls...der unmündige bürger wird noch dümmer als das gemeine hausschwein durch das gewählte pack dargestellt. er hat zu funktionieren, dann können die regierenden dem idiotischen dschordsch dabbljuh wieder in den arsch kriechen...seht, wie toll wir euch gehorchen....

weiterhin werden durch die juridikative die gesetze so kompliziert gemacht, daß ein normalsterbliches deutsches hausschwein diese nicht mehr verstehen kann und sich notgedrungen einen anwalt suchen muß, um diese erklärt zu bekommen. dann werden die kosten der streitereien so hoch angesetzt, daß es dem normal dummen hausschwein selbst unter schlachtung seines sparschweinees nicht möglich ist, sich dagegen zu wehren. was bleibt: ein grunzendes schweinepack, das sich alle 4 jahre einen neuen schlächter wählen darf und während der nächsten 4 jahre nicht merkt, wie eng das gatter um die schweineherde wird und die futtertröge reduziert, die schweinerechte halbiert und die pflichten verdoppelt werden...(siehe Lion Feuchtwanger: jud süß)

sokrates sagte einmal ganz richtig: der trog bleibt der selbe....nur die schweine wechseln...(er meinte aber die regierung...)

mfg
ingo fuhrmeister

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