 |
Antworten sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Ein Deutsch Syrer, gegen den ein EU-Haftbefehl von Spanien wegen Terrorverdacht vorliegt, wird freigelassen, weil Karlsruhe der Meinung ist, dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Es ist aber nicht verfassungswidrig, Piloten quasi dazu zu zwingen, Ihre verfassungsgeschützen Rechte auf Privatspähre und Gleichtheit dem Staat gegenüber "abzugeben". Macht der Pilot das nicht, ist seine Lizenz futsch. Schöner Rechtstaat. Nun läuft ein wirklich potenzieller Terroist (Mamoun Darkazanli) bald wieder frei rum. Wer schütz hier den wen ? Deutschland, was ist aus dir geworden
Zur Info, die Regierung (SPD) war sich klar, das Karlsruhe das Auslieferungsgesetz von 2004 in dieser Form nicht "ohne weiteres" akzeptieren würde. Sie (SPD) war aber erstaunt, das es durch Karlsruhe komplett gekippt wurde. Tolle Regierung, arbeiten bewußt schlampig. Wenn wir unsere Steuererklärung bewußt "schlampig" machen, sind wir dran wegen Steuerhinterziehung. Hier der Link zum ganzen Bericht : https://zeus.zeit.de/text/2005/15/Haftbefehl
Das ich nicht verkehrt verstanden werde. Unsere Verfassung ist mir schon "heilig", aber wenn im globalem "Terrorverdachtsfall" (alleine das ist schon Blödsinn) unschuldige Piloten dazu gezwungen werden, auf die Verfassungsrechte zu verzichten, und dann im Gegenzug ein wirklich mutmaslicher Terroist aufgrund der deutschen Verfassung freigelassen werden muss, da werde ich das Gefühl nicht los, das da was gewaltig schief läuft.
|
|
|
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtverständnis erfüllt es den Tatbestand der Nötigung, wenn der Staat einen Bürger per Antragsschreiben erpresst, gefällst einen "Antrag auf Sicherheitsüberprüfung" zu stellen oder ansonsten seine Lizenz zu verlieren.
Wenn der Staat seine Bürger durchleuchten will, soll er sich gefälligst die Rechtsgrundlagen auf parlamentarischem Wege dazu schaffen und nicht seine Bürger erpressen.
Hat denn irgendjemand diesen Schwachsinn per Eilantrag im BVG überprüfen lassen? Bitte seid doch so gut, und besorgt endlich 1/2 brauchbare Verfassungsrechtler, die das stoppen. Es sollte ein Kinderspiel sein.
|
|
|
Seh ich eigentlich genauso. Hat denn deswegen tatsächlich noch niemand mit seinem Anwalt gesprochen?
|
|
|
Es gibt doch sicherlich Hunderte von Juristen, die von diesem
LBA-Schrieb be- und getroffen sind. Wo bleibt deren Aufschrei
und gegebenenfalls ein Tipp zum Verhalten?
Oder gibt es das nur gegen Gebühr?
|
|
|
|
4 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|