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19. Juli 2005: Von  an 
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtverständnis erfüllt es den Tatbestand der Nötigung, wenn der Staat einen Bürger per Antragsschreiben erpresst, gefällst einen "Antrag auf Sicherheitsüberprüfung" zu stellen oder ansonsten seine Lizenz zu verlieren.

Wenn der Staat seine Bürger durchleuchten will, soll er sich gefälligst die Rechtsgrundlagen auf parlamentarischem Wege dazu schaffen und nicht seine Bürger erpressen.

Hat denn irgendjemand diesen Schwachsinn per Eilantrag im BVG überprüfen lassen? Bitte seid doch so gut, und besorgt endlich 1/2 brauchbare Verfassungsrechtler, die das stoppen. Es sollte ein Kinderspiel sein.
19. Juli 2005: Von Martin Haag an 
Seh ich eigentlich genauso. Hat denn deswegen tatsächlich noch niemand mit seinem Anwalt gesprochen?
19. Juli 2005: Von Dr. Wolfgang Paul an Martin Haag
Es gibt doch sicherlich Hunderte von Juristen, die von diesem

LBA-Schrieb be- und getroffen sind. Wo bleibt deren Aufschrei

und gegebenenfalls ein Tipp zum Verhalten?

Oder gibt es das nur gegen Gebühr?

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