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14. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt, besser in einem geschlossenen Raum abbrennen.. ;-)

14. September 2020: Von Chris _____ an Nicolas Nickisch

Was in diesem Thread irgendwie zu kurz kommt, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Fliegen heißt ja aktives Risikomanagement und das bedeutet eben nicht Panik vor allem und jedem zu haben, sondern Risiken abzuwägen. Zum Beispiel das Risiko eines Total Electrical Failures (hatte ich bereits dreimal, einmal davon bei Dämmerung über Bergen) versus dem Risiko eines Brandes eines mitgeführten Akkus.

Der oben verlinkte Youtube-Film, wie auch der Bericht von Nicolas, beziehen sich auf Situationen, in denen der Akku offensichtlich nicht einfach laut Bedienungsanleitung genutzt wurde.

Wie häufig tritt denn ein "Durchgehen" einer handelsüblichen Powerbank (ich hab zum Beispiel so eine von Anker) oder eines Tablets auf?

Ich hab mir nun so eine feuerfeste Tasche für die Powerbank besorgt. Die wird während des Fluges weder geladen noch entladen und ist einfach nur Gepäck. Aber es sind weitere Akkus unverpackt dabei: mindestens drei Handys sowie das Golze ADL170. Und natürlich um die 200 Liter Avgas.

Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines katastrophalen Akku-Abbrands?

14. September 2020: Von Thomas R. an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Google doch mal den Begriff des "rechtferigenden Notstands". Es gibt auch die "schuldauflösende Pflichtkollision".

Wenn Du die Wahl hast, einen qualmenden Akku abzuwerfen, oder das nicht zu tun, und dann mit dem brennenden Flugzeug irgendwo einzuschlagen, wird es vermutlich keine Strafe nach sich ziehen, sich für die erste Variante zu entscheiden. Vielleicht können das ja mal anwesende Juristen etwas beleuchten.

14. September 2020: Von Lennart Mueller an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Egal ob Grillzange, Grillhandschuhe oder Finger - §13 (1) S. 1 der LuftVO... nur mal so am Rande:

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten.

Der geneigte LuftVO-Fetischist wird daher im Brandfall eines kleinen Gegenstandes sein Luftfahrzeug inkl. seiner selbst im Flug vollständig pulverisieren lassen, statt diesen absolut indiskutablen Verstoß zu begehen.

14. September 2020: Von Chris _____ an Thomas R.

Die "Strafe" (Ticket) dürfte allemal billiger sein als die Alternative (Beerdigung)...

14. September 2020: Von Willi Fundermann an Thomas R. Bewertung: +3.67 [4]

Das würde natürlich nicht bestraft. Genau so wenig wie eine "echte" Notlandung auf der Wiese, was als "Außenlandung" ja eigentlich auch verboten ist. Hierfür finden sich in StGB, OWiG und BGB zahlreiche rechtfertigende bzw. entschuldigende Regelungen.

14. September 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann

Bei einer Powerbank oder Smartphone - d'accord.

Bei einem E-Bike / Hoverboard wäre ich da nicht so sicher.

14. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Und wenn man mal überlegt wie viele Strecken-Segelflieger ihren sodann gefüllten Reichweitenverlängerer im Flug entsorgen scheint auch der Verfolgungsdruck eher niedrig.

14. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Ich persönlich finde den Rauch eines durchgehenden LiPos womöglich noch gefährlicher als die Hitzeentwicklung, und dagegen hilft ein LiPo-Safebag auch nicht. Es kann/muss Jeder selbst abwägen ob eine herkömmliche Starthilfe vielleicht nicht doch die weniger riskante Variante ist zumal der Punkt "Wahrscheinlichkeit" auch schon angesprochen wurde: wie oft braucht man denn wirklich diesen LiPo ?

14. September 2020: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Ich habe mich bereits gegen die Starthilfe entschieden - auch weil es die "eierlegende Wollmilchsau" (wie oben beschrieben) leider nicht für 24/28V gibt.

Übrigens @Wolff: das von dir empfohlene Netzteil von Reichelt (bzw. die Nachfolgeversion) ist beschafft, ein geeignetes Gehäuse (mit allen Lüftungsschlitzen) dafür gedruckt und angebracht, und es funktioniert! Danke!

14. September 2020: Von Thomas R. an Tobias Glombik Bewertung: +2.00 [2]

Du meinst der Blasendruck ist deutlich höher als der Verfolgungsdruck? ;-)

Pro-Tipp für die Segelflugkollegen: https://www.amazon.de/Adamus-Travel-Emergency-Toilet-Pack/dp/B00HU62F32/
Ist in jedem Fall die bessere Alternative, kann man einfach nach der Landung in Ruhe entsorgen.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

"Angeklagter, da sie den tödlichen Gegenstand nicht abwerfen durften und auf dem Acker ist durch Ihre Gesetzeswidrigkeit ein Sachschaden in Höhe von 3,95€ verursacht haben, hat das Gericht eine Lebendfeuerbestattung im Hof angeordnet. Die Akkumulatoren werden um 18Uhr angezündet."

Mal im Ernst, im Notfall darfst Du sogar das ganze Flugzeug wegwerfen und mit dem Fallschirm abspringen.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Halte den Beitrag allerhöchstens für Mickey Maus Heftchen geeignet, aber sonst für wenig stichhaltig. Wenn ich einen brennenden Akku aus dem Flugzeug werfe (den Airlines auch nicht mitnehmen), und er fällt jemandem durchs Dach, und verursacht einen Brand - den Shitstorm möchte ich nicht erleben.

Dass ich im Zweifel mich selbst retten darf, wird ja nicht im Ernst bezweifelt.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Die Entscheidung einen LiPo nicht mitzunehmen ist was ganz anderes als die Beurteilung, einen brennenden LiPo aus dem Flugzeug zu werfen und a priori ja auch korrekt.

Ist beim brennenden Kraftstofftank übrigens das gleiche. Das verlassene Flugzeug kann auch jemandem aufs Dach fallen. Passiert alles sehr selten und man kann auch sehr gut ohne Kraftstoff fliegen.

Ich kan mich an einen Flug erinnern, bei dem ein Bleiakku anfing, sich in Rauch aufzulösen. War damals in einem Mistral. Der Akku war unerreichbar für mich, aber ich wäre ihn schon gerne losgeworden. Vom Kurzschluß in ca. 1800m AGL bis zur Landung vergingen rund 6-8 Minuten, die sich ewig anfühlten. Ich hätte gerne damals den Akku über Bord geworfen, man ist in solchen Situationen recht schnell ausreichend separiert von bebautem Gebiet.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

14. September 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

> ... war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Aber immerhin: Man lebt. Sollte man nicht unterschätzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Einschlagort am Boden "meines" Akku für jemanden größere Probleme macht, als als er mir im Flugzeug macht, ist hinreichend gering, um mit den moralischen Zweifeln oder dem Versicherungsrisiko leben zu können.

Aber falls einer von den Versicherungsleuten mal eine coole Idee für eine neue, sinnlose Versicherung braucht: Warum nicht dafür?

14. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +7.00 [7]

Heute 14:01 Uhr: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

Willi hat es dir schon komplett erklärt. Möchtest du eine Subsumtion unter §§ 32, 34 StGB oder die zivilrechtlichen Pendants 228 und 904 BGB? Der "shitstorm" ist wumpe, es gilt dt Recht (plus Warschauer Abkommen... ach ne... kein kommerzieller internationaler Luftransport, sondern ein Reetdachhaus in Kleinwülferode ist abgebrannt). Dann wird festgestellt, dass zwar Kausalität vorliegt, aber diese im Rahmen der Adäquanztheorie zu reduzieren ist. Das ist Stoff 1. Semester. Da dt. Innenstädte voll von zugelassenen Tretrollern sind, wir auf 350.000 qkm 82 mio EW haben war das sozial vollkommen adäquat, dass du ein mit Prüfzeichen importieren Roller mitnehmen durftest. Also tritt a) die Versicherung eh ein und b) kann sie bei dir keinen Regress nehmen.

Nennt sich persönliches Lebenspech. Wird von der Gemeinschaft der Versicherten indirekt getragen. Ein klassischer, wenn auch spektakulärer, Schadensfall.

Immerhin schön, dass du jetzt konzedierst, dass man eine Powerbank durchs Guckloch im Segelflugzeug rauswerfen kann. Oder der Piper.

Mit Verlaub, das erinnert ein wenig an das, was einem Pädagogen (auch ausbildende) über Haftung und Versicherungsreichweite erzählen - verdammt viele Schauermärchen, die in der Judikatur nur in erratischen Ausreißern der Justiz existieren. Aber zum Glück die totale Minderheit darstellen.

14. September 2020: Von Sven Walter an Thomas R.

Oder ein polnisches Segelflugzeug mit Rüssel kaufen, so dass du direkt lenzen kannst.

16. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Erik, wenn Du den brennenden Akku NICHT rauswirfst, fällt das ganze Flugzeug brennend runter, das Schadenspotential wäre wesentlich höher, insbesondere für die Insassen.

Deine Entscheidung, einen großen LiPo-Akku nicht mitzunehmen ist ja nicht falsch. (Ich für meinen Teil würde so einen Elektroroller auch allenfalls in einer Morane mitnehmen, sicher nicht in der Lake.

Die Annahme, daß man für das Abwerfen eines für das eigene Leben gefährlichen Gegenstands für das Abwerfen an sich zur Rechenschaft gezogen werden würde, halte ich für sehr weit hergeholt. Wesentlich akademischer auf jeden Fall als die Frage danach, welchen Akku bzw. welches Gerät überhaupt abwerfbar ist.

Mein Erlebnis mit der Bleibatterie war eindeutig auf einen Wartungsfehler zurückzuführen. Es gab einen Kurzschluß zwischen den Polen, noch vor der Hauptsicherung. Der Punkt ist hier weniger die Ursache der rauchenden Batterie. Vielmehr ist es eine Anekdote, die verdeutlicht, daß der Wunsch, sich eines unfreiwilligen elektrischen Raucherzeugers zu entledigen auf einem - auch nur ein paar Minuten dauernden - Flug sehr stark ist.

Die vorbereitenden Fragen dazu, das Zurechtlegen von Hilfsmitteln, die Trockenübung, wie man ein unerwartet exothermes selbstaerosolierendes Handy / Tablet / Gerät loswird, ist nichts anderes als good airmenship. (Äquivalent zum Tragen eines Überlebensanzugs auf der Nordoute in einer SEP und greifbarer Notausrüstung).

16. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Ich halte es angesichts der leider bestehenden Gefahren für leichtsinnig, die Dinger mitzunehmen. Natürlich muss ich den Akku rauswerfen, wenn ich mich selbst schützen will. Wenn ich das kann - was ja zumindest schwierig ist - werde ich es natürlich tun (bzw. nicht ich, s.o.).

Aber ich argumentiere, dass man sich dann Bösgläubigkeit vorwerfen lassen muss, ihn überhaupt mitgenommen zu haben, angesichts der bekannten Evidenz zu Brandverhalten und Mitnahmeregelungen bei Airlines.

Zumindest würde ein solches Ereignis ein sehr schlechtes Licht auf die GA werfen - ich hoffe wir sind uns zumindest in dem Punkt einig.

@Sven: Roller fallen gemeinhin nicht von oben durch Dächer - sie stehen auf der Straße. Findest du den Fehler in der Adäquanz ?

16. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Eric, ganz im Ernst, das ist erst Semesterstoff, und du bist falsch gewickelt. Man kann alles begründen, wenn man will, es passt aber nicht zur herrschenden und gefestigten Rechtsprechung deutscher Obergerichte der letzten 150 Jahre. Akzeptiere es einfach und falls du es nicht akzeptierst, geh bitte einfach in das nächste juristische Seminar, falls Du trotz Corona zeiten rein kommst, und guck dir die Kommentarliteratur an. Das ist absolutes Basiswissen.

Aus dem Bereich menschliches Leistungsvermögen fällt dir sicherlich noch Der Merksatz dazu ein, wenn manche Menschen etwas beratungsresistent sind. "Don't tell me!"

16. September 2020: Von Wolff E. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke mal, in der Mitte liegt die "praktische" Wahrheit. Wenn ich ohne Gurt autofahre, handel ich fahrlässig (zumindest mein Verständnis). Wenn dann ein Unfall passiert, bin ich zum einem gewissen Teil an meinen eigenen Verletzungen mit schuld und kann, obwohl ich keine Schuld am Unfall selbst habe nicht auf Schmerzensgeld , zumindest in voller Höhe, hoffen. Wäre ich angeschnallt gewesen, wäre mir sehr vermultich weniger bis gar nichts passiert. Wenn ich nun einen LI-Akku mit an Board nehme (als Pilot), weiß ich von dem Risiko und handele fahrlässig. Siehe hier https://www.google.com/search?q=was+ist+fahrl%C3%A4ssiges+handeln&rlz=1C1CHBF_deDE894DE894&;oq=was+ist+fahrl%C3%A4ss&aqs=chrome.5.0l3j69i57j0l4.9852j1j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8

16. September 2020: Von Chris _____ an Wolff E.

(antworte dem letzten)

Nur zur Erinnerung, wir durften in diesem Thread schon einiges darüber erfahren, wie spektakulär der Abbrand eines Li-Akkus verlaufen kann. Aber noch recht wenig darüber, wie häufig das eigentlich vorkommt bei normalem Gebrauch oder auch nur dem Mitführen.

Gibt es überhaupt bekannte Fälle von Spontanentzündungen von Akkus beim Transport, d.h. Akkus die zu dem Zeitpunkt weder aufgeladen noch entladen noch beschädigt noch von außen erhitzt wurden?

16. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Ja, die gibt es. Mir ist der erwähnte Fall in einer KLM 737 bekannt sowie ein Smartphone in einem Flughafen Terminal. Beide natürlich nicht während des Ladens.

16. September 2020: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder

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