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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. November 2021: Von Horst Metzig an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

https://eaip.austrocontrol.at/lo/211105/PART_3/AD_2/SRY/AD_2_LOIH/LO_AD_2_LOIH_en.pdf

Der Flugplatz Dornbirn ist nur für VFR zugelassen. Die Betriebsgenehmigung endet, wenn keine VFR Wetterbedingungen vorliegen.

Der Flugleiter hat das Hausrecht, dessen Rechte dieser dann durchsetzen muss, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Betriebsgenehmigung nicht mehr gegeben sind.

Ausweislich einer Webcam Veröffentlichung nahe des Unfallzeitpunkts war der Flugplatz Hohenems am 11 November 2021 morgens in Nebel gehüllt.

Austrocontrol wird sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob zum Unfallzeitpunkt überhaupt VFR Wetter war, eine Voraussetzung der Betriebsgenehmigung des Flugplatz. Was aber noch bedeutender ist, hätte der Flugleiter bei Nebel den Flugplatz schliessen müssen, weil die Betriebsgenehmigung nur VFR zulässt?

Der hätte nur gerade aus fliegen müssen, nicht nach rechts in den Berg.

siehe hier: https://www.flightforum.ch/board/topic/106296-11112021-cessna-p210n-n731mt-hohenems-loih-kollision-mit-felswand-nach-start/




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AIP-JEPG.jpg



14. November 2021: Von Andreas Schlager an Horst Metzig

Bzgl. Webcam-Image: Auf aviation-safety.net ist hier das Bild vom Takeoff der Maschine veröffentlicht. (der Link ist auch bereits im 3. Post dieses Threads zu finden).

14. November 2021: Von Patrick Lienhart an Horst Metzig
- AIP ist kein Gesetz.
- In Österreich kein Flugleiter erforderlich.

Was ich sagen will ist dass das Ganze rechtlich nicht so klar ist. Luftraum Golf, IFR, SERA, Öst. LfG mit Flugplatz-Betriebsverordnung usw…

Ob das mit dem Absturz überhaupt etwas zu tun hat wird man vielleicht noch sehen.
14. November 2021: Von Horst Metzig an Andreas Schlager

Meine Frage ist, hätte der Flugleiter den Flugplatz schliessen müssen, wenn VFR Betriebsgenehmigung nicht gegeben ist?

Der Platz ist für VFR zugelassen, und nicht wenn Nebel ist. Nebel bedeutet, kein VFR.

Sowas kann an jeden anderen Platz immer wieder passieren.

Wie soll man sich als Flugleiter verhalten?

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Als Flugleiter empfehle ich, NICHTS zu tun außer Wind durchgeben, Pistenrichtung, bekannter Verkehr - und Landegebühren kassieren. Wenn man genau das tut, kommt man nicht in die Haftung und bringt auch niemanden sonst in Schwierigkeiten.

Blockwart spielen ist nur in dunklen Zeiten "in".

Wenn vor meinen Augen jemand 300kg Kokain in ein UL lädt und dann mit dem Wind versucht zu starten - dann habe ich die Windrichtung durchgesagt und gut ist.

Man ist nicht einmal verpflichtet, Straftaten anzuzeigen*, wieso sollte man dann also Ordnungswidrigkeiten anzeigen oder verhindern?

Auf einem völlig anderen Blatt steht, dass man evtl. den Flieger darauf aufmerksam macht, wenn er was Dummes macht. Die Entscheidung sollte aber beim anderen bleiben.

Oder sprecht ihr auch wildfremde Menschen an, wenn sie irgendwo falsch parken? (Also bei der Polizei, die ja notorisch falsch parkt, käme man in Versuchung... :-)

* Ausnahmen sind Mord, Totschlag und räuberische Erpressung. Aber nicht Start in IMC von einem VFR-Platz.

14. November 2021: Von Horst Metzig an Patrick Lienhart

Wenn der Flugleiter den Platz gesperrt hätte, in Ausübung seines Hausrechts, dann währe dieser Pilot nicht gestartet, und zumindest an diesen Tag nicht verunfallt.

Es hat alles miteinander zu tun.

Interessant ist noch, wie gut arbeitet die österreichische Fluguntersuchungsstelle, Zweifel könnten bei Kenntnis dieses Artikels auftreten: https://kurier.at/chronik/oesterreich/100-flugzeugabstuerze-in-oesterreich-werden-jetzt-neu-aufgerollt/400339792

14. November 2021: Von Achim H. an Andreas Schlager Bewertung: +8.00 [8]

Auf der Webcam kann man nicht klar erkennen, ob IMC herrschte. Man sieht ja das Flugzeug sehr deutlich also gibt es eine gewisse Sicht und wie viel in Richtung des Starts kann man nicht erkennen.

Legalitäten beiseite, ich ich mir vermutlich einen Start mit meinem Flugzeug zugetraut, auch mit einer P210N, wenn ich auf der konkreten Maschine erfahren wäre.

Ich bin in Stuttgart schon öfters bei OVC000 RVR400 raus. Das ist nicht fundamental anders: ich muss mich mit dem Verfahren vertrautmachen, muss sicher sein, dass ich alles richtig aufgesetzt habe, muss beim Startlauf die Pistenbegrenzung sehen (gut, die leuchtet in Stuttgart recht kräftig) und dann beim Rotieren sofort vollständig auf Instrumente schalten. Wenn man auf so einem Platz beim Startlauf die Piste gut sieht, geht das schon ohne großes Risiko. Man sollte das nicht alles aus VFR-Sicht oder aus Anfängersicht beurteilen. Ich kenne den verunglückten Piloten und dessen Historie allerdings nicht.

14. November 2021: Von Horst Metzig an Chris _____

Wann erlisch die Betriebsgenehmigung eines Flugplatz? Beispielsweise, wenn der Platz nur für VFR zugelassen ist, und es ist Nebel?

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig

Wenn der Flugleiter den Platz gesperrt hätte, in Ausübung seines Hausrechts, dann wäre dieser Pilot nicht gestartet, und zumindest an diesen Tag nicht verunfallt.

Dieser Satz (Ortografie korrigiert) stimmt für JEDEN Unfall.

14. November 2021: Von Sven Walter an Andreas Schlager

Ok, bei der RVR wäre ich nicht gestartet. Ein Reifenplatzer kann es einem da ja schon fast vermiesen. Vom Übergang mal ganz zu schweigen vom Rollen ins IMC-Steigen.

Also höchstens, wenn da Lava von hinten anrollt oder ein Tsunami in 3 min da ist. Aber nicht im normalen Leben.

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig

Zur Rolle des Flugleiters hier eine etwas ältere Anekdote.

15. November 2021: Von Stefan Jaudas an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Hm ...

Wenn der Flugleiter den Platz gesperrt hätte, in Ausübung seines Hausrechts, dann währe dieser Pilot nicht gestartet, und zumindest an diesen Tag nicht verunfallt.

Es hat alles miteinander zu tun.

Sind das jetzt alles eigenverantwortliche Piloten, oder doch nicht? Also, mit dieser Einstellung sich bitte nicht über Luftfahrtbürokratie beschweren. Oder über die Luftfahrtmedizinbürokratie ...

Ich stelle mir gerade vor, Mike acht am Flugplatz, der Flugleiter übt "das Hausrecht" aus, und die gleichen Leute würden ebenso schreien.

Und dann geht es noch weiter, der CFIT kommt dann in 30km Entfernung - muss dann nach dieser Denkweise immer ein Flugplan aufgegeben werden vor jedem Flug? Weil, wenn ATC dann den Luftraum für VFR gesperrt hätte, in Ausübung des Flugplangenehmigungsrechts, dann wäre ja dann dieser Pilotnicht gestartet und zumindest an diesem Tag ...


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