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14. November 2021: Von Andreas Schlager an Horst Metzig

Bzgl. Webcam-Image: Auf aviation-safety.net ist hier das Bild vom Takeoff der Maschine veröffentlicht. (der Link ist auch bereits im 3. Post dieses Threads zu finden).

14. November 2021: Von Horst Metzig an Andreas Schlager

Meine Frage ist, hätte der Flugleiter den Flugplatz schliessen müssen, wenn VFR Betriebsgenehmigung nicht gegeben ist?

Der Platz ist für VFR zugelassen, und nicht wenn Nebel ist. Nebel bedeutet, kein VFR.

Sowas kann an jeden anderen Platz immer wieder passieren.

Wie soll man sich als Flugleiter verhalten?

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Als Flugleiter empfehle ich, NICHTS zu tun außer Wind durchgeben, Pistenrichtung, bekannter Verkehr - und Landegebühren kassieren. Wenn man genau das tut, kommt man nicht in die Haftung und bringt auch niemanden sonst in Schwierigkeiten.

Blockwart spielen ist nur in dunklen Zeiten "in".

Wenn vor meinen Augen jemand 300kg Kokain in ein UL lädt und dann mit dem Wind versucht zu starten - dann habe ich die Windrichtung durchgesagt und gut ist.

Man ist nicht einmal verpflichtet, Straftaten anzuzeigen*, wieso sollte man dann also Ordnungswidrigkeiten anzeigen oder verhindern?

Auf einem völlig anderen Blatt steht, dass man evtl. den Flieger darauf aufmerksam macht, wenn er was Dummes macht. Die Entscheidung sollte aber beim anderen bleiben.

Oder sprecht ihr auch wildfremde Menschen an, wenn sie irgendwo falsch parken? (Also bei der Polizei, die ja notorisch falsch parkt, käme man in Versuchung... :-)

* Ausnahmen sind Mord, Totschlag und räuberische Erpressung. Aber nicht Start in IMC von einem VFR-Platz.

14. November 2021: Von Achim H. an Andreas Schlager Bewertung: +8.00 [8]

Auf der Webcam kann man nicht klar erkennen, ob IMC herrschte. Man sieht ja das Flugzeug sehr deutlich also gibt es eine gewisse Sicht und wie viel in Richtung des Starts kann man nicht erkennen.

Legalitäten beiseite, ich ich mir vermutlich einen Start mit meinem Flugzeug zugetraut, auch mit einer P210N, wenn ich auf der konkreten Maschine erfahren wäre.

Ich bin in Stuttgart schon öfters bei OVC000 RVR400 raus. Das ist nicht fundamental anders: ich muss mich mit dem Verfahren vertrautmachen, muss sicher sein, dass ich alles richtig aufgesetzt habe, muss beim Startlauf die Pistenbegrenzung sehen (gut, die leuchtet in Stuttgart recht kräftig) und dann beim Rotieren sofort vollständig auf Instrumente schalten. Wenn man auf so einem Platz beim Startlauf die Piste gut sieht, geht das schon ohne großes Risiko. Man sollte das nicht alles aus VFR-Sicht oder aus Anfängersicht beurteilen. Ich kenne den verunglückten Piloten und dessen Historie allerdings nicht.

14. November 2021: Von Horst Metzig an Chris _____

Wann erlisch die Betriebsgenehmigung eines Flugplatz? Beispielsweise, wenn der Platz nur für VFR zugelassen ist, und es ist Nebel?

14. November 2021: Von Sven Walter an Andreas Schlager

Ok, bei der RVR wäre ich nicht gestartet. Ein Reifenplatzer kann es einem da ja schon fast vermiesen. Vom Übergang mal ganz zu schweigen vom Rollen ins IMC-Steigen.

Also höchstens, wenn da Lava von hinten anrollt oder ein Tsunami in 3 min da ist. Aber nicht im normalen Leben.

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig

Zur Rolle des Flugleiters hier eine etwas ältere Anekdote.


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