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14. November 2021: Von Horst Metzig an Andreas Schlager

Meine Frage ist, hätte der Flugleiter den Flugplatz schliessen müssen, wenn VFR Betriebsgenehmigung nicht gegeben ist?

Der Platz ist für VFR zugelassen, und nicht wenn Nebel ist. Nebel bedeutet, kein VFR.

Sowas kann an jeden anderen Platz immer wieder passieren.

Wie soll man sich als Flugleiter verhalten?

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Als Flugleiter empfehle ich, NICHTS zu tun außer Wind durchgeben, Pistenrichtung, bekannter Verkehr - und Landegebühren kassieren. Wenn man genau das tut, kommt man nicht in die Haftung und bringt auch niemanden sonst in Schwierigkeiten.

Blockwart spielen ist nur in dunklen Zeiten "in".

Wenn vor meinen Augen jemand 300kg Kokain in ein UL lädt und dann mit dem Wind versucht zu starten - dann habe ich die Windrichtung durchgesagt und gut ist.

Man ist nicht einmal verpflichtet, Straftaten anzuzeigen*, wieso sollte man dann also Ordnungswidrigkeiten anzeigen oder verhindern?

Auf einem völlig anderen Blatt steht, dass man evtl. den Flieger darauf aufmerksam macht, wenn er was Dummes macht. Die Entscheidung sollte aber beim anderen bleiben.

Oder sprecht ihr auch wildfremde Menschen an, wenn sie irgendwo falsch parken? (Also bei der Polizei, die ja notorisch falsch parkt, käme man in Versuchung... :-)

* Ausnahmen sind Mord, Totschlag und räuberische Erpressung. Aber nicht Start in IMC von einem VFR-Platz.

14. November 2021: Von Horst Metzig an Chris _____

Wann erlisch die Betriebsgenehmigung eines Flugplatz? Beispielsweise, wenn der Platz nur für VFR zugelassen ist, und es ist Nebel?

14. November 2021: Von Chris _____ an Horst Metzig

Zur Rolle des Flugleiters hier eine etwas ältere Anekdote.


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