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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Mai 2023 10:01 Uhr: Von Lui ____ an Robert Hofmann Bewertung: +1.00 [1]
Hängt ggfalls vom FA ab, wie hoch die Kosten ausfallen und wieviel du ggfalls streiten willst:

https://www.haufe.de/amp/finance/buchfuehrung-kontierung/reisekostenabzug-bei-benutzung-eines-privatflugzeugs_186_409596.html

https://www.sbsdresden.de/allgemeine-informationen/berufliche-reisen-kosten-fuer-privatflugzeug-koennen-teilweise-absetzbar-sein/

https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuertipp-auto-bahn-oder-flugzeug-welche-reisekosten-sie-beim-finanzamt-fuer-welches-verkehrsmittel-absetzen-koennen/27266192.html

Ich nehme an, dass bei Charter die direkten Kosten (Flugstunden + Landung etc.) gute Chancen haben (berechtigterweise) anerkannt zu werden. Innerdeutsch mit dem “Billig”-Flieger oder der Bahn liegt ja bei einigen hundert EUR… Bei 1000 EUR/h Charterpreisen oder Umlegung der Fixkosten gibt es eventuell mehr Fragen und Widerstand.
11. Mai 2023 11:08 Uhr: Von Hubert Eckl an Lui ____

Hängt ggfalls vom FA ab

Stimmt in Berin "geht da gar nix". Und den Nerv ans Finanzgericht zu gehen hat wohl niemand.

11. Mai 2023 11:09 Uhr: Von Sven Walter an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]
Zum letzten Satz, kann ich mir allein auf die Preise bezogen nicht vorstellen. Ein pfiffiger Sachbearbeiter würde sicherlich hellhörig, wenn du eine Extra 230 für einen Streckenflug charterst, aber eine TBM, Mustang (die mit 2 Triebwerken...) oder Citation würde nur wegen der Gewinnerzielungsabsicht problematisch werden, nicht dem Stundenpreis. Zugegebenermaßen nicht die typischen Vereinsflieger. Aber allein schon mit dem Argument Wetter und Sicherheit hast du gewonnen, wenn es nicht gerade Egelsbach nach Mannheim ist.
11. Mai 2023 12:56 Uhr: Von Lui ____ an Sven Walter
Ich möchte in den Raum stellen dass den Finanzbeamten eher interessiert ob Du 45k EUR an Reisekosten in den Raum stellst oder 4,5k EUR und ihn an der Stelle weniger interessiert ob Du mit einer Extra oder einem Learjet fliegst. Es ist einem Arbeitnehmer auch überlassen ob er erste Klasse mit der Bahn reist oder per Blablacar in einer Mitfahrgelegenheit. Stattdessen wird die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten und der Alternativen häufiger in den Raum gestellt bei “exotischeren” Reisemitteln. Und da hängt der Stundenpreis dann schon mit dran.
Ich unterstelle an dieser Stelle natürlich, dass die Wahl des Verkehrsmittels aus vorrangig wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Zeitersparnis, fehlende Zuverlässigkeit Bahn, …) erfolgt ist und nicht primär aus privaten Präferenzen.
11. Mai 2023 13:52 Uhr: Von Sven Walter an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]
Na dann machen wir es mal konkret.

Drei Investmentbänker fliegen für einen Werktag von FRA oder EDFE nach Biggin Hill. Es ist vollkommen egal, ob du mit G650 oder King Air fliegst. Kein Finanzamt guckt da nach, das sind durchlaufende Posten.

Der kleinstädtische Zahnarzt fliegt zum Kongress immer mit der Mooney. Kein Finanzamt fragt nach. Auch bei der TBM gehe ich davon aus, dass das völlig in Ordnung wäre. Mit einer P-51 hingegen hätte ich ganz arge Zweifel.

Der Techniker eines Maschinenbauunternehmens wird mit der King Air statt der TBM zum Kunden geflogen. Kein Finanzamt fragt nach.

VW holt Plastikteile im Wert von 4.400 EUR von Martorell nach WOB, weil sonst das Fließband stillsteht. Du könntest eine AW 609 nehmen, kein Finanzamt fragt nach.

Du fliegst Freitag bis Sonntag von Fuhlsbüttel nach Westerland. Ganz gleich, welches Transportmittel du nimmst, wenn du nicht eine dreistellige Anzahl an Immobilien dort vermietest, wird garantiert auch nach dem Passenger Manifest gefragt ;-). (Da gab‘s aber wen, wenn ich mich recht entsinne, der das sogar mit dem eigenen Heli permanent flog und nach einer einzigen Stichprobe wurde jahrzehntelang nicht mehr nachgefragt)

Misstrauisch werden die bei nichtgeschäftlichen Verdachtsmomenten, nach dem, was ich so in Urteilen gelesen habe. Aber das hattest du ja ausgeschlossen im letzten Beitrag.
11. Mai 2023 14:00 Uhr: Von Michael Söchtig an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Genau die Fragestellung hätte mich auch interessiert - ich sollte demnächst einen Gerichtstermin in Vechta haben und das sind mit dem Flieger nach Diepholz 30min plus 1h Faltrad, mit dem Auto dagegen weit über 2h plus Staurisiko. Hat sich leider durch Klagerücknahme erledigt ;).

11. Mai 2023 16:46 Uhr: Von Lui ____ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Hattest du nicht in einem anderen Thread allen ernstes in den Raum gestellt mit einer Bugradgabel auf Klimakleber einzuprügeln, ihn mit einen Feuerlöscher zu verhauen oder im Avgas in die Augen zu schütten? Als Fachanwalt für Strafrecht? Ich kann Dich leider nicht mehr Ernst nehmen mit dem Getrolle. Da fehlt es doch an Realitätsbezug.

Ich zitiere mal:
“ Einen Becher Avgas ohne Flamme dabei dem Angreifer in die Augen zu kippen wäre sicherlich kein Exzess. Hat man halt nur meistens nicht griffbereit, und beim Drainröhrechen ist das Fassungsvermögen gering. Schleppstangen aufs die Beine hauen wäre auch mehr als angemessen WÄHREND des Angriffes auf die Maschine. Wenn auf dich selbst, kannst du damit voll zuschlagen.

Siehe es so, dem ersten den umgebauten Feuerlöscher zu entreißen und dann den zweiten damit attackieren, während du noch vor deinem Flugzeug stehst, ist je nach konkreter Situation noch kein Notwehrexzess.”
11. Mai 2023 17:05 Uhr: Von Sven Walter an Lui ____
Ich war im Wirtschaftsstrafrecht, den Fachanwaltstitel habe ich mir nie geholt (Verkehrsowi, BtMG und Kapitalverbrechen hab ich übrigens nie gemacht). Wenn du in einen x-beliebigen Strafrechtskommentar guckst, ich habe hier drei neben mir, kannst du dir gerne die Kommentierung für §§ 32- 34 StGB ansehen. Online findest du findest auch einiges. Vermutlich hast du durch ausländische Krimis oder die allgemeine Presse andere Vorstellungen als unserer Gesetzgeber.

Wie ernst du mich nimmst, ist mir komplett wumpe. Ist vermutlich reziprok. Worin ist doch gleich deine Diss?
Lies meinen Beitrag mal ohne Schaum und Hass, lies die drei Paragraphen, und dann übrlege dir konkret, was dürftest du machen, was die Bundespolizei, wenn die dein oder ein fremdes Flugzeug attackieren. Frag irgendeinen befreundeten Juristen in den Konstellationen "ich stehe vor meinem Flugzeug" oder "ich renne den Sprühern von der Seite nebenher", sodann auch was du dürftest, wenn die fertig gesprüht hätten und stiften gingen (fiktiv); § 127 StPO. Vielleicht lernst du ja was.
13. Mai 2023 13:39 Uhr: Von B. Quax F. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Hängt ggfalls vom FA ab

Zum Glück entscheidet das nicht das FA oder ein Beamter!

Stimmt in Berin "geht da gar nix". Und den Nerv ans Finanzgericht zu gehen hat wohl niemand.

Berlin ist da nicht mehr oder weniger gut als der Rest der Republik, haben ja das gleiche Steuerrecht.

Das mit dem Finanzgericht ist ein langer Weg und kann für beide blöd laufen. Richtig ist aber erstmal, der Beamte wirft es in die "Spaße" Kiste mit Yacht und Segelboot. Das kann und muss er vielleicht auch tun. Wir wollen ja alle eine Steuergerichtigkeit!

Dann geht es zur Beschwerdestelle, die das schon nicht mehr so "klar" sieht und sich reiflich überlegt damit vor Gericht zu ziehen. Denn wenn wir die Bogen mal spannen ergeben sich spannende Fragen:

Diese ganze Diskussionsgrundlage "womit reisen" hat ja einen großen Rattenschwanz und die Fragestellung ob es Wirtschaftlich Sinvoll ist, steht ja auch niergendwo. Mal auf´s große gedacht, warum fliegt ein Vorstand 1 Klasse für 50.000€? Um wie viel steigert das seine Arbeitsleistung und wer rechnet das aus? Niemand, Wirtschaftlich trägt es die Firma und die Gesellschafter und damit ist es Betriebsnotwendig (Punklt, auch ausgeschrieben). Genau das selbe bei Charter flügen, oder glauben wir der erste FCB rechnet nach, dass der Flug nach Berlin Wirtschaftliche oder zeitliche Vorteile bringt? Nö, ist bequemer (Punkt). Da checkt der Beamte nur ob es ein Punktspiel oder Grund gab und macht seinen Haken dran.

Und um auf den Vereins Charter zu kommen, man zahlt Geld an eine Non-Profit Organisation, sieht schonmal sehr unkritisch aus und wenn dann die Flüge mit dem Grund gut Dokumentiert sind ist das so (Punkt). Das kann der Beamte so wenig mögen wie er will, so lange der Betrieb es Wirtschaftlich tragen kann, darf man es tun. Sonst gäbe es auch keine Firmenwagen Freiheit (lassen wir mal dem Tierarzt mit dem Ferrari außen vor). Da gäbe es nur drei Klassen, Zweisitzer, Caddy und Transporter je nach "Einsatzzweck" des Angestellten. Aber der Staat hat bestimmt sehr bewußt die Wahl gelassen, man muß ja auch was verkaufen und die 1% Regel ist ein Gewinn ;-)

Somit ist nicht alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist!


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