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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Mai 2023 13:52 Uhr: Von Sven Walter an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]
Na dann machen wir es mal konkret.

Drei Investmentbänker fliegen für einen Werktag von FRA oder EDFE nach Biggin Hill. Es ist vollkommen egal, ob du mit G650 oder King Air fliegst. Kein Finanzamt guckt da nach, das sind durchlaufende Posten.

Der kleinstädtische Zahnarzt fliegt zum Kongress immer mit der Mooney. Kein Finanzamt fragt nach. Auch bei der TBM gehe ich davon aus, dass das völlig in Ordnung wäre. Mit einer P-51 hingegen hätte ich ganz arge Zweifel.

Der Techniker eines Maschinenbauunternehmens wird mit der King Air statt der TBM zum Kunden geflogen. Kein Finanzamt fragt nach.

VW holt Plastikteile im Wert von 4.400 EUR von Martorell nach WOB, weil sonst das Fließband stillsteht. Du könntest eine AW 609 nehmen, kein Finanzamt fragt nach.

Du fliegst Freitag bis Sonntag von Fuhlsbüttel nach Westerland. Ganz gleich, welches Transportmittel du nimmst, wenn du nicht eine dreistellige Anzahl an Immobilien dort vermietest, wird garantiert auch nach dem Passenger Manifest gefragt ;-). (Da gab‘s aber wen, wenn ich mich recht entsinne, der das sogar mit dem eigenen Heli permanent flog und nach einer einzigen Stichprobe wurde jahrzehntelang nicht mehr nachgefragt)

Misstrauisch werden die bei nichtgeschäftlichen Verdachtsmomenten, nach dem, was ich so in Urteilen gelesen habe. Aber das hattest du ja ausgeschlossen im letzten Beitrag.
11. Mai 2023 16:46 Uhr: Von Lui ____ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Hattest du nicht in einem anderen Thread allen ernstes in den Raum gestellt mit einer Bugradgabel auf Klimakleber einzuprügeln, ihn mit einen Feuerlöscher zu verhauen oder im Avgas in die Augen zu schütten? Als Fachanwalt für Strafrecht? Ich kann Dich leider nicht mehr Ernst nehmen mit dem Getrolle. Da fehlt es doch an Realitätsbezug.

Ich zitiere mal:
“ Einen Becher Avgas ohne Flamme dabei dem Angreifer in die Augen zu kippen wäre sicherlich kein Exzess. Hat man halt nur meistens nicht griffbereit, und beim Drainröhrechen ist das Fassungsvermögen gering. Schleppstangen aufs die Beine hauen wäre auch mehr als angemessen WÄHREND des Angriffes auf die Maschine. Wenn auf dich selbst, kannst du damit voll zuschlagen.

Siehe es so, dem ersten den umgebauten Feuerlöscher zu entreißen und dann den zweiten damit attackieren, während du noch vor deinem Flugzeug stehst, ist je nach konkreter Situation noch kein Notwehrexzess.”
11. Mai 2023 17:05 Uhr: Von Sven Walter an Lui ____
Ich war im Wirtschaftsstrafrecht, den Fachanwaltstitel habe ich mir nie geholt (Verkehrsowi, BtMG und Kapitalverbrechen hab ich übrigens nie gemacht). Wenn du in einen x-beliebigen Strafrechtskommentar guckst, ich habe hier drei neben mir, kannst du dir gerne die Kommentierung für §§ 32- 34 StGB ansehen. Online findest du findest auch einiges. Vermutlich hast du durch ausländische Krimis oder die allgemeine Presse andere Vorstellungen als unserer Gesetzgeber.

Wie ernst du mich nimmst, ist mir komplett wumpe. Ist vermutlich reziprok. Worin ist doch gleich deine Diss?
Lies meinen Beitrag mal ohne Schaum und Hass, lies die drei Paragraphen, und dann übrlege dir konkret, was dürftest du machen, was die Bundespolizei, wenn die dein oder ein fremdes Flugzeug attackieren. Frag irgendeinen befreundeten Juristen in den Konstellationen "ich stehe vor meinem Flugzeug" oder "ich renne den Sprühern von der Seite nebenher", sodann auch was du dürftest, wenn die fertig gesprüht hätten und stiften gingen (fiktiv); § 127 StPO. Vielleicht lernst du ja was.

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